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2004. 05. 26 - .PDF - Gemeinde Wilhering

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Punkt 12Antrag der GRÜNEN gemäß § 46 Abs. 2 Oö. GemO 1990:Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand wird aufgefordert, dass zur vorliegenden Machbarkeitsstudie„Umbau Majorstöckl“ ein schriftlicher, verbindlicher Finanzierungsplan(inklusive schriftliche Zusagen der Behörden) über die Investitions- undErhaltungskosten umgehend, jedoch vor Vergabe von Fremdaufträgen dem<strong>Gemeinde</strong>rat vorzulegen istHerr GR Dkfm. Günter Narzt verliest folgenden Antrag der GRÜNEN:„Der <strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen:Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand wird aufgefordert, dass zur vorliegenden Machbarkeitsstudie„Umbau Majorstöckl“ ein schriftlicher, verbindlicher Finanzierungsplan (inklusiveschriftliche Zusagen der Behörden) über die Investitions- und Erhaltungskostenumgehend, jedoch vor Vergabe von Fremdaufträgen dem <strong>Gemeinde</strong>ratvorzulegen ist.Begründung: Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann nur auf Grund definitiver schriftlicher Zusagender zuständigen Behörden und einer definitiven Kostenplanung (Investitionskostenund Folgekosten) eine Zustimmung zum geplanten Umbaubeginn geben.<strong>Wilhering</strong>, 12. Mai 20043.LT-Präs.in GRin Doris Eisenriegler eh.Dkfm. Günter Narzt eh.“Bei der anschließenden Diskussion wird festgehalten, dass der <strong>Gemeinde</strong>vorstandnicht die im Antrag geforderten Möglichkeiten hat. Zuständiges Gremium für dieVergabe von Fremdaufträgen usw. ist ohnedies der <strong>Gemeinde</strong>rat. Alle in diesemAntrag geforderten Maßnahmen werden in den entsprechenden Ausschüssenvorbesprochen und dann dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Beschlussfassung vorgelegt.Herr GR Dr. Hochleitner verweist nach längerer Wechselrede auf § 86 der GemO1990. Daraufhin zieht Herr GR Dkfm. Günter Narzt den Antrag der GRÜNEN zurück.Punkt 13AllfälligesDringlichkeitsantrag„Das unterfertige Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates stellt gemäß § 46 Abs. 3 Oö. GemO1990 den Antrag, nachstehenden VerhandlungsgegenstandWohnungsvergabe in der Wohnanlage Kürnbergstraße 10/1In die Tagesordnung der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am <strong>26</strong>. Mai 2004 aufzunehmenund begründen die Dringlichkeit der Angelegenheit wie folgt:

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