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sst75.sgm 1..35 - Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag

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auchen sich bei der Umsatzsteuer nicht mit einem Anteil von 50 %Siezufriedenzugeben. Wenn Sie nämlich durch Aufzeich-Privatnutzungglaubhaft machen können, dass die tatsächliche private Nutzunnungenunter 50 % liegt, dürfen Sie auch bei der Bemessungsgrundlage fürmüssen Sie Ihre betrieblichen Fahrten nachweisen. Wenn dieDazudes Betriebs-Pkw bekannt ist, ergibt sich der privateJahresfahrleistungals Restgröûe. Bitte beachten Sie, dass auch Ihre FahrtenNutzungsanteilWohnung und Betrieb zur unternehmerischen Nutzung deszwischenSie können Ihre gesamten betrieblichen Fahrten in diesem Jahr--Datum, Fahrziel, Zweck und gefahrene Kilometer. Esaufschreiben:nicht erforderlich, jeweils zu Beginn und zu Ende einer betrieblichenistFahrt den Kilometerstand anzugeben. Es dürfte aber auchsein, aus repräsentativen Aufzeichnungen über drei Monatezulässigden Umfang der betrieblichen Nutzung festzustellen.Wenn Sie bereits Aufzeichnungen geführt haben, um die Zugehörigkeit--des Pkw zum notwendigen Betriebsvermögen nachzuweisen,Vogel nutzt ihren Betriebs-Pkw auch privat. Er gehört zum notwendigen Betriebsvermögen,Fraudenn die betriebliche Nutzung über 50 % steht eindeutig fest. Siedas Fahrzeug 2005 als Gebraucht-Pkw von privat erworben (kein Vorsteuerabzug).hatDie Anschaffungskosten betrugen Q 24 000, - , der Pkw wird linear aufJahre abgeschrieben. Der Listenpreis des Fahrzeugs beträgt laut Angabe desdreiQ 40 000, - . Da Frau Vogel kein Fahrtenbuch führt, muss der PrivatanteilHerstellers19.04.2007 -- 09:58 Uhr SST75.SGM.3f page #27Fahrzeuge im Betriebsvermögen5aPrivatanteil mit 1%-Methode n 3 (27)5. Weniger Umsatzsteuer durch Aufzeichnung der Fahrtendie Umsatzsteuer von diesem niedrigeren Anteil ausgehen.Fahrzeugs gehören.Glück besteht bei der Umsatzsteuer keine Verpflichtung, denZumder betrieblichen Nutzung durch ein Fahrtenbuch nachzuwei-Umfangsen. Erforderlich sind nur plausible Angaben:Manche Unternehmer kommen bereits durch die nachgewiesenen--zwischen Wohnung und Betrieb auf eine betriebliche Nut-Fahrtenzung von über 50 %.können Sie dieses Ergebnis auch bei der Umsatzsteuer verwenden.BEISPIELnach der 1 %-Methode versteuert werden.März 2007für Selbstständige

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