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sst75.sgm 1..35 - Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag

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3(6) Privatanteil mit 1%-MethodeIst das Fahrzeug dagegen von Bauart und Ausstattung her für den¨von Gütern bestimmt, wird es als Lkw eingestuft. UndTransportFahrzeuge werden nach der allgemeinen Lebenserfahrung typischerweisediesenicht privat genutzt. Deshalb ist dafür auch kein Privat-nach der 1 %-Methode anzusetzen. Ein Kastenwagen mit nuranteilSitzen ist also gegenüber demselben Modell mit mehrerenzweiAbgrenzung nach der Kfz-Steuer spielt bei der 1 %-Methode überhauptDiekeine Rolle. Wenn also ein Fahrzeug als Pkw zugelassen ist,jedoch zum Transport von Werkzeug, Baumaterial usw.tatsächlichwird, muss kein Privatanteil nach der 1 %-Methode versteuerteingesetztAuf der anderen Seite ist für ein Fahrzeug, das bei der Kraftfahrzeugsteuerwerden.nicht als Pkw, sondern als »anderes Fahrzeug« eingestuftein Privatanteil nach der 1 %-Methode anzusetzen, wenn es tatsächlichist,für eine private Nutzung geeignet ist (Verfügung der OFD Berlin3. 5. 2004, DB2004 S. 1235). Die 1 %-Methode gilt daher beispielsweisevomauch für:Mofas und Motorräder;--handelsübliche Geländewagen (sog. Offroader mit fünf Sitzplätzen);--Wohnmobile und andere Campingfahrzeuge;--Pick-ups, Vans, Kombifahrzeuge usw.--Selbstständiger (Tätigkeitsbereich: Bauüberwachung) hatte in seinem BetriebsvermögenEineine Limousine Mercedes-Benz S-Klasse sowie einen Mercedes Vito. Derversteuerte einen Privatanteil nach der 1 %-Methode nur für die Limousine.UnternehmerSeine behinderte Ehefrau war auf Servolenkung und Automatikgetriebeund konnte deshalb nur die Limousine benutzen. Ein Fahrtenbuch fürangewiesenMercedes Vito wurde nicht geführt.denUnternehmer klagte und das Finanzgericht gab ihm recht (FG Berlin vomDer8. 2006, 8 K 8004/04; Az. der Revision VIII B 212/06): Der Transporter sei14.Baustellenfahrzeug ausgestattet. Neben Fahrer- und Beifahrersitz befindenalsin dem Fahrzeug keine weiteren Sitze.sich19.04.2007 -- 09:58 Uhr SST75.SGM.3f page #6Fahrzeuge im Betriebsvermögen5anSitzen kein typischerweise privat genutztes Fahrzeug.BEISPIELUnternehmer setzte für den Mercedes Vito keinen Privatanteil an, da nach seinerDerAussage der Transporter ausschlieûlich betrieblich genutzt wurde. Das Finanz-dagegen wollte für den Mercedes Vito einen weiteren steuerlichen PrivatanteilamtQ 5 834, - gewinnerhöhend ansetzen. Begründung: Da zwei Personen als Nut-vonzer in Betracht kämen, sei auch für beide Fahrzeuge ein Privatanteil zu versteuern.für Selbstständige März 2007

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