sst75.sgm 1..35 - Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag
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3(8) Privatanteil mit 1%-Methodegeklärt ist, dass sich ein zu mehr als 50 % betrieblich genutztesWennvon Bauart und Ausstattung her für eine private NutzungFahrzeugmüssen aus Sicht des Fiskus weitere Fragen beantwortet werden.eignet,kommt das gesamte Umfeld ins Spiel:JetztWie viele überwiegend betrieblich genutzte Fahrzeuge gibt es, für die--Fahrtenbuch geführt wird?keinKommen auûer dem Unternehmer selbst noch andere, »zu seiner--gehörende Personen« für eine private Nutzung in Be-Privatsphäretracht?Stehen neben den betrieblichen Fahrzeugen noch weitere Fahrzeuge--die private Nutzung zur Verfügung, z.B. ein Pkw im Privatvermögenfürdes Unternehmers oder das Auto eines nahen Angehörigen?vorbei. Es hilft nicht, wenn Sie behaupten, Privatfahrten nur mitWegPrivat-Pkw durchzuführen. So wird Ihnen beispielsweise keinIhremHöhe des Privatanteils nach der 1 %-Methode ist immer gleich --Diedavon, ob das Fahrzeug nur vom Unternehmer selbst oderunabhängignoch von anderen Personen privat genutzt wird. Denn der Umfangauchtatsächlichen privaten Nutzung spielt bei der 1 %-Methode keinederzufrieden, falls der Unternehmer glaubhaft machen kann, dassFahrzeugder alleinige Nutzer der betrieblichen Fahrzeuge ist. Allerdings müs-erSie dann bei der Ermittlung des Privatanteils das Fahrzeug mit demsenListenpreis heranziehen (BMF-Schreiben vom 21. 2. 2002,höchsten19.04.2007 -- 09:58 Uhr SST75.SGM.3f page #8Fahrzeuge im Betriebsvermögen5an3. Private Nutzung des Betriebs-Pkw wird unterstelltNur ein betrieblicher Pkw ist vorhandenndiesem Fall führt am Ansatz eines Privatanteils normalerweise keinInabnehmen, dass Sie die teure Limousine im BetriebsvermögenFinanzbeamternur betrieblich nutzen und sich für Ihre Freizeit- und Urlaubsfahrtenmit dem privaten VW Polo begnügen.Rolle.Mehrere Betriebs-Pkw und ein Nutzerndiesem Fall gibt sich der Fiskus mit dem Privatanteil für »nur« einInBStBl. 2002 IS.148).für Selbstständige März 2007