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(Die Betreibung einleiten) (PDF 85 kb) - Credita

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Präventions- und Inkasso-Ratgeber 10Tippder Schuldner gegenüber Ihnen zum Rückzug des Rechtsvorschlagsabgeben kann.Differenzen mit der BehördeAuch die in das Verfahren involvierten Ämter können Fehler machen.Gegen unangemessene oder rechtswidrige Verfügungen können sichder Schuldner, der Gläubiger aber auch Dritte mit einer Beschwerdewehren. Dasselbe gilt auch, wenn eine Behörde Ihrer Meinung zu Unrechtuntätig bleibt.TippDas Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es werden keine Parteientschädigungenzugesprochen. Es kann deshalb sein, dass Ihr Schuldnermit einer solchen Beschwerde versucht, das Verfahren zu verzögern.Bleiben Sie ruhig. Falls Sie selber eine Beschwerde einreichen wollen,sollten Sie unbedingt einen Anwalt, zumindest zur Beratung, hinzuziehen.©Copyright <strong>Credita</strong> AG, www.credita.ch/ratgeber

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