13.07.2015 Aufrufe

(Die Betreibung einleiten) (PDF 85 kb) - Credita

(Die Betreibung einleiten) (PDF 85 kb) - Credita

(Die Betreibung einleiten) (PDF 85 kb) - Credita

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Präventions- und Inkasso-Ratgeber 4Frist nach Monaten oder Jahren bestimmt, endet sie am Tag, der seinerZahl nach dem Tag entspricht, an dem sie zu laufen begann. Bei einemZahlungsbefehl, der Ihrem Schuldner zum Beispiel am 11. September2007 zugestellt wurde, bleibt ein Jahr gültig. Sie haben also bis spätestensam 11. September 2008 Zeit, die Fortsetzung der <strong>Betreibung</strong> zuverlangen. <strong>Die</strong> Frist endet immer am letzten Tag um Mitternacht. Dannspätestens muss das Dokument der Poststelle in der Schweiz übergebenwerden (massgebend ist der Poststempel). Fällt der letzte Tag einerFrist, egal, ob nach Tagen, Monaten oder Jahren bestimmt, aufeinen Samstag, einen Sonntag oder einen im Kanton anerkannten Feiertag,endet sie erst am nächsten Werktag. Fällt die Frist gar in eineSchonzeit (Das Gesetz kennt Schonzeiten), verlängert sie sich um dreiTage über das Ende dieser Zeit hinaus.Das <strong>Betreibung</strong>sbegehrenTippDas <strong>Betreibung</strong>sbegehren können Sie schriftlich in einem selber geschriebenenBrief, auf einem offiziellen Formular des <strong>Betreibung</strong>samtesoder persönlich beim <strong>Betreibung</strong>samt stellen. Verwenden Sie grundsätzlichdas offizielle Formular, welches Sie von der Website derSchweizer <strong>Betreibung</strong>s- und Konkursbeamten herunterladen können (⇒www.betreibung-konkurs.ch).Was muss im <strong>Betreibung</strong>sbegehren enthalten sein?Das sollte im <strong>Betreibung</strong>sbegehren stehen• Schuldner: Das <strong>Betreibung</strong>samt benötigt bei Privatpersonen den Namen,Vornamen und die genaue Wohnadresse. Bei Unternehmen ist neben demNamen und der Sitzadresse auch der Namen und Vorname eines berechtigtenVertreters anzugeben.• Gläubiger: Da der Schuldner wissen muss, gegen wen er sich zur Wehr setzenkann, muss der Name, Vorname, bei einer juristischen Person die Firmaund die Adresse des Gläubigers aufgeführt sein. Falls Sie sich vertreten lassen,müssen der Name und die Adresse des Vertreters genannt sein.• Post- oder Bankkonto: Falls der Schuldner doch noch bezahlt, sollten Sie©Copyright <strong>Credita</strong> AG, www.credita.ch/ratgeber

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!