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(Die Betreibung einleiten) (PDF 85 kb) - Credita

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Präventions- und Inkasso-Ratgeber 2Allgemeines zur <strong>Betreibung</strong> und dasWichtigste in KürzeIm Gegensatz zum ordentlichen Prozess, ist eine <strong>Betreibung</strong> weit wenigerkompliziert. <strong>Die</strong> gesetzliche Regelung im Bundesgesetz überSchuldbetreibung und Konkurs (SchKG) ist einfach und für die ganzeSchweiz gültig.Das Ziel einer <strong>Betreibung</strong> ist klar: Der Gläubiger soll sein Geld erhaltenund zwar aus dem Vermögen des Schuldners. Der Weg dazu wird inzwei Etappen unterteilt:1. Das EinleitungsverfahrenIm Einleitungsverfahren wird abgeklärt, ob der betreibende Gläubigereine vollstrec<strong>kb</strong>are Forderung gegen den Schuldner besitzt. Im diesemKapitel geht es um das Einleitungsverfahren.2. Das ZwangsvollstreckungsverfahrenIm eigentlichen Zwangsvollstreckungsverfahren nimmt das <strong>Betreibung</strong>s-oder Konkursamt dem Schuldner seine Vermögenswerte odereinen Teil davon weg, verwertet diese und verteilt den Erlös an denoder die Gläubiger. In den zwei folgenden Kapiteln geht es um dasZwangsvollstreckungsverfahren.Am häufigsten sind Sie als Gläubiger mit der <strong>Betreibung</strong> auf Pfändungund der Konkursbetreibung konfrontiert. Das Einleitungsverfahren verläuftbei beiden Verfahren gleich.HinweisAchtung<strong>Die</strong> <strong>Betreibung</strong> auf Pfandverwertung (bei pfandgesicherten Forderungen)oder eine Wechselbetreibung (gestützt auf einen Wechsel odereinen Scheck) muss vom Gläubiger gleich zu Beginn des Verfahrensausdrücklich verlangt werden. Da Sie in der Regel keine pfandgesichertenForderungen oder einen Wechsel haben werden, verzichten wir aufnähere Ausführungen.Im <strong>Betreibung</strong>sverfahren gilt: Wo kein Kläger ist, da ist kein Richter.<strong>Die</strong> <strong>Betreibung</strong>s- und Konkursämter ergreifen nie von sich aus die Initiative.Sie als Gläubiger müssen jeden Schritt im Verfahren selbst beantragen.Betreiben können Sie nur Ansprüche auf Geldzahlung oder Sicherheitsleistung.Sachschulden, wie zum Beispiel Edelmetalle oderWertpapiere, können nicht betrieben werden. Lautet die Forderung aufeine fremde Währung, so müssen Sie diese zum Kurs, an dem Sie die<strong>Betreibung</strong> <strong>einleiten</strong>, umrechnen. Ist eine Umrechnung vertraglich ausgeschlossen(Effektivklausel), dann handelt es sich nicht um eine Geld-,sondern um eine Sachschuld.©Copyright <strong>Credita</strong> AG, www.credita.ch/ratgeber

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