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(Die Betreibung einleiten) (PDF 85 kb) - Credita

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Präventions- und Inkasso-Ratgeber 6Der ZahlungsbefehlDer Zahlungsbefehl wird durch den <strong>Betreibung</strong>sbeamten oder die Postdem Schuldner persönlich zugestellt. Widersetzt sich der Schuldner derZustellung, wird der Zahlungsbefehl durch die Polizei ausgestellt.Wie kann der Schuldner reagieren?Dem Schuldner stehen verschiedene Möglichkeiten offen, wie er aufden Zahlungsbefehl reagieren kann. Was er in den nächsten zehn bzw.zwanzig Tagen unternimmt, bestimmt den weiteren Verlauf des Verfahrens.Reaktionsmöglichkeiten des Schuldners• <strong>Die</strong> Schuld wird bezahlt: Im besten Fall zahlt Ihnen der Schuldner innerhalbvon 20 Tagen die Forderung, den Verzugszins und die <strong>Betreibung</strong>skosten.Zahlt er ans <strong>Betreibung</strong>samt, verlangt das <strong>Betreibung</strong>samt zwar 5% derSchuld, jedoch endet die <strong>Betreibung</strong> automatisch. Zahlt er hingegen an Sie,müssen Sie dem <strong>Betreibung</strong>samt eine entsprechende Meldung machen. <strong>Die</strong>Vorlage der Quittung durch den Schuldner reicht nicht.• Der Schuldner erhebt Rechtsvorschlag: Will der Schuldner die Schuldbestreiten, so erhebt er Rechtsvorschlag. Selbstverständlich kann er dies auchohne Grund tun. Damit blockiert er die <strong>Betreibung</strong>. Es liegt nun wieder an Ihnen,das Verfahren durch Beseitigung des Rechtsvorschlags in Gang zu bringen.• Vorlage von Beweismitteln verlangen: Der Schuldner hat die Möglichkeitbevor er Rechtsvorschlag erhebt, schriftlich oder mündlich vom <strong>Betreibung</strong>samtEinsicht in die Beweismittel zu verlangen. Das <strong>Betreibung</strong>samt lässt daraufhinIhnen eine Aufforderung zukommen mit einer Frist von zehn Tagen, dieBeweismittel vorzulegen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, so musszwar der Schuldner auch ohne vorgelegte Beweismittel Rechtsvorschlag erheben,wenn er die Forderung bestreitet, aber Ihnen wird der Richter in der Regeldie Prozesskosten auferlegen. Falls sich im Prozess gar herausstellt, dasssich der Schuldner zu Recht widersetzt hat, spricht ihm das Gericht gar eineEntschädigung zu.• Beschwerde des Schuldners: Falls der Schuldner findet, dass die©Copyright <strong>Credita</strong> AG, www.credita.ch/ratgeber

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