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Skandia Dread Disease AVB

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Verträge. Die neu berechneten Werte werden in einem Nachtragzum Versicherungsschein ausgewiesen.15.5 Mit der vollständigen Befreiung von der Beitragszahlungspflichtsind das Recht auf Nachversicherung gemäß Ziffer 18und das Recht auf planmäßige Erhöhung des Tarifbeitragesund der Versicherungsleistungen gemäß der BesonderenBedingungen für die planmäßige Erhöhung des Tarifbeitragesund der Versicherungsleistungen (Dynamik) ausgeschlossen.15.6 Eine Wiederherstellung des ursprünglichen Versicherungsschutzesist auf Antrag möglich. Wir behalten uns dasRecht vor, Informationen und Berichte über Ihre Gesundheit,Berufstätigkeit und Beschäftigung etc. zu verlangen und denAntrag abzulehnen oder von uns für angemessen gehalteneBedingungen zu stellen.16. BeitragsstundungSolange kein Ereignis eingetreten ist, dass eine Leistungspflichtgemäß Ziffer 2.1 oder 2.2 auslöst, können Sie im Fallevon Zahlungsschwierigkeiten – unter Beibehaltung des Versicherungsschutzes– eine Stundung der Folgebeiträge verlangen.Die Beiträge stunden wir, solange Sie Zahlungsschwierigkeitenhaben, jedoch längstens 6 Monate. Die gestundetenBeiträge müssen Sie nach Ablauf des Stundungszeitraumesin einem Betrag nachentrichten, Sie können damit Ihren Versicherungsschutzin der ursprünglich vereinbarten Höhe ohneerneute Gesundheitsprüfung aufrechterhalten. Wir behaltenuns vor, Stundungszinsen für den Zeitraum der Stundung zuerheben. Die Nachzahlung der gestundeten Beiträge kannauf Ihren Wunsch auch in 12 Monatsraten erfolgen, wobei wirdann ebenfalls Zinsen erheben können. Auf Anfrage unterbreitenwir Ihnen bei Zahlungsschwierigkeiten weitere Vorschläge,um Ihren Versicherungsschutz möglichst aufrechtzuerhalten.17. Nachversicherung17.1 Nachversicherungsgarantie17.1.1 Wenn nicht im Versicherungsschein etwas anderes angegebenist, können Sie während der Versicherungsdauer vondem in den folgenden Bestimmungen genannten Recht aufNachversicherung Gebrauch machen. In den Ziffern 17.2 und17.3 sind die Fälle beschrieben, in denen Sie – ohne erneuteGesundheitsprüfung – eine Erhöhung der Versicherungsleistungenunter Beibehaltung des gewählten Verhältnisseszwischen Versicherungssumme für den Fall des Eintrittseiner schweren Erkrankung und der Versicherungssummefür den Todesfall verlangen können (Nachversicherung). DasRecht auf Nachversicherung ist ausgeschlossen, wenn dieVersicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet hat, bei denberufsbezogenen Nachversicherungsoptionen nach Ziffer17.3 bei Vollendung des 60. Lebensjahres.17.1.2 Sie können Nachversicherungsoptionen nach diesen Bestimmungennur innerhalb von drei Monaten nach dem maßgeblichenEreignis ausüben.17.1.3 Wir berechnen für den aus der Nachversicherung resultierendenerhöhten Teil der Versicherungssummen unter entsprechenderAnwendung von Ziffer 10.1 einen zusätzlichenTarifbeitrag unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt derErhöhung geltenden Kalkulationsgrundlagen und des aktuellenAlters der Versicherten Person entsprechend der vereinbartenBeitragszahlungsweise und unter Anwendungder mit Ihnen bei Vertragsschluss getroffenen individuellenVereinbarungen wie etwa Risikozuschläge. Wir werden Ihnenden auf die Erhöhung der Versicherungssummen entfallendenTarifbeitrag mitteilen. Die Erhöhung des Tarifbeitrags wird mitBeginn der auf den Zugang aller erforderlichen Unterlagen(vgl. Ziffer 17.1.4) folgenden Versicherungsperiode wirksam.17.1.4 Zum Nachweis des Eintritts eines der in den Ziffern 17.2 und17.3 aufgeführten Ereignisse muss uns das Original oder dienotariell beglaubigte Abschrift der in den Ziffern 17.2 und 17.3für das jeweilige Ereignis genannten Dokumente vorgelegtwerden.17.1.5 Für die in den Ziffern 17.2 und 17.3 genannten Ereignissegelten für eine Erhöhung der Versicherungssumme im Rahmender Nachversicherung bestimmte Höchstbeträge. DieHöchstbeträge beziehen sich dabei auf die für den Eintritteiner schweren Erkrankung vereinbarte Versicherungssumme.Die für die aufgeführten Ereignisse jeweils anzuwendendenHöchstbeträge werden in den Ziffern 17.2 und 17.3für jedes Ereignis aufgeführt. Wenn mehrere Versicherungenauf das Leben einer Versicherten Person mit uns bestehen,die das Recht auf Nachversicherung einräumen, gelten dieaufgeführten Höchstbeträge für die Summe der Erhöhungenaller betroffenen Versicherungsverträge.17.1.6 Das Recht auf Nachversicherung erlischt mit Beendigung desVersicherungsvertrages, aber auch nach Anerkennung einerersten Leistungspflicht, sofern der Vertrag gemäß Ziffer 7.1.1fortgeführt wird.17.2 Familienbezogene Nachversicherungsoptionen17.2.1 Heirat oder ScheidungBei einer rechtswirksamen Heirat oder Scheidung der VersichertenPerson nach den Gesetzen der BundesrepublikDeutschland oder eines Staates der Europäischen Unionkönnen Sie eine Erhöhung der Versicherungssumme biszu einem Höchstbetrag von 75.000 EUR für jeden Einzelfallverlangen. Der Gesamtbetrag der Erhöhungen gemäß dieserOption ist auf 75.000 EUR begrenzt. Zum Nachweis des Eintrittseiner Heirat oder Scheidung sind die Heiratsurkundeoder das Scheidungsurteil bei Beantragung einzureichen.17.2.2 Geburt oder Adoption eines KindesBei Geburt eines Kindes der Versicherten Person oder seinesEhegatten oder bei rechtswirksamer Adoption eines Kindesdurch die Versicherte Person können Sie eine Erhöhung derVersicherungssumme bis zu einem Höchstbetrag von 30.000EUR pro Kind verlangen. Der Gesamtbetrag der Erhöhungengemäß dieser Option ist auf 90.000 EUR begrenzt. Zum Nachweisdes Eintritts der Geburt oder Adoption eines Kindessind die Geburtsurkunde oder der gerichtliche Adoptionsbeschlussbei Beantragung einzureichen.17.2.3 Grundkredit oder Erhöhung eines GrundkreditsBei Aufnahme oder Erhöhung eines durch Grundpfandrechtegesicherten Kredites durch die Versicherte Person einschließlichder Verlängerung eines solchen Kredites könnenSie eine Erhöhung der Versicherungssumme in Höhe desBetrags des Grundkredits, höchstens jedoch 150.000 EUR,verlangen. Der Kredit muss bei einer Bank oder Versicherungaufgenommen worden sein. Der Gesamtbetrag der Erhöhungengemäß dieser Option ist auf 150.000 EUR begrenzt.Zum Nachweis der Aufnahme, Erhöhung oder Verlängerungeines Grundkredits sind ein amtlicher Grundbuchauszugoder eine Darlehenszusage einzureichen.17.2.4 GehaltssteigerungIst die Versicherte Person Angestellter und steigt das Gehaltder Versicherten Person aufgrund eines Karrieresprungs,können Sie eine Erhöhung der Versicherungssumme bis zum5-fachen der Steigerung des Jahresgehaltes der VersichertenPerson je Einzelfall verlangen, höchstens jedoch 25 % derzum Zeitpunkt der Gehaltssteigerung vereinbarten Versicherungssummeje Einzelfall. Zum Nachweis der Gehaltssteigerungist eine Mitteilung des Arbeitgebers der VersichertenPerson über die Höhe der Gehaltsanpassung einzureichen.17.2.5 Die Höchstgrenze aller im Rahmen dieser familienbezogenenNachversicherungsoptionen stattfindenden Erhöhungen derVersicherungssumme ist 150.000 EUR.17.3 Berufsbezogene Nachversicherungsoptionen17.3.1 BetriebsdeckungBei Zuwachs des Wertes eines Unternehmens, soweit dieVersicherung abgeschlossen wurde, um Geschäftspartnernoder Miteigentümern den Erwerb eines Teiles oder sämtlicherAnteile der Versicherten Person an einem Unternehmen zuermöglichen, können Sie eine Erhöhung der Versicherungssummebis zum Wert der Zunahme des Anteils der VersichertenPerson am Unternehmen, höchstens jedoch 150.000 EUR,verlangen. Der Gesamtbetrag der Erhöhungen gemäß dieserOption ist auf 150.000 EUR begrenzt. Zum Nachweis desWertzuwachses des Unternehmens ist eine Bestätigung einesunabhängigen Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters einzureichen.Aus der Bestätigung muss hervorgehen, dass derWert der Beteiligung der Versicherten Person an dem Unternehmenseit Beginn des letzten Versicherungsjahres zugenommenhat.17.3.2 Keyman VersicherungBei einer Erhöhung des Ihrem Unternehmen durch den Tododer die schwere Erkrankung der Versicherten Person drohendenVerlustes, soweit der Versicherungsvertrag abgeschlossenwurde, um Sie gegen einen solchen Verlust zuschützen, können Sie eine Erhöhung der Versicherungssummebis zum Wert der Erhöhung Ihres Deckungsbedarfs,12 124 BE 01/2012

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