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DAGMERSELLER - Gemeinde Dagmersellen

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Aus der <strong>Gemeinde</strong>verwaltungInformationenzum SteuerbezugMit dem Abschluss des Informatikprojekts LuTaxwurden die Aufgaben im Bezug neu geregelt. Neuhaben Sie nur noch einen Ansprechpartner für alleBezugsfragen : Ihre Wohnsitz- bzw. Ihre Sitz gemeinde! Hier einige hilfreiche Informationen rund umdas Thema Steuerbezug :Wer ist zuständig für den Bezug derStaats- und <strong>Gemeinde</strong>steuern sowie derDirekten Bundessteuer ?Neu ist bei natürlichen Personen (Unselbständigerwerbende,Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende)die Wohnsitzgemeinde für den Bezugsämtlicher Einkommens- und Vermögenssteuern verantwortlich.Bei den juristischen Personen ist dies dieSitzgemeinde. Dies gilt auch dann, wenn Sie aufgrundvon Liegenschaftsbesitz oder Betriebsstätten inmehreren Luzerner <strong>Gemeinde</strong>n steuerpflichtig sind.Die Steuern können nicht in der vorgesehenenFrist beglichen werden. Anwen wende ich mich ?Wenn Sie die Steuern nicht innerhalb der angesetztenFrist bezahlen können, wenden Sie sich bitte anIhre Wohnsitz- bzw. Sitzgemeinde.Die Akontorechnung ( provisorischeRechnung ) entspricht nicht den aktuellenVerhältnissen. Wer ist zuständig für Anpassungen?Natürliche Personen können ihre provisorischenSteuerfaktoren bei ihrer Wohnsitzgemeinde anpassenlassen. Anpassungen sind insbesondere dannzu empfehlen, wenn sich ihr Einkommen infolgeAufnahme oder Aufgabe der Erwerbstätigkeit, Wegfallvon Kinderabzügen nach Ende der Ausbildung,Pensionskasseneinkäufen etc. erheblich veränderthat.Juristische Personen können provisorische Faktorenzentral bei der Dienststelle Steuern anpassen lassen :faktorenjp.dst@lu.ch, 041 228 56 40.Wie zahle ich die Steuerrechnung ambesten ?Wissen Sie, dass Bareinzahlungen am Postschalterhohe Kosten verursachen ? Überweisen Sie denBetrag daher bitte mit Zahlungsauftrag, Dauerauftragoder E-Banking. Verwenden Sie die Referenznummerauf dem beiliegenden Einzahlungsschein,damit die Zahlung auf das richtige Steuerjahrerfolgt. Daueraufträge sind jährlich anzupassen.Was, wenn ich im 2013 geheiratet bzw.mich getrennt habe oder geschiedenwurde ?Massgebender Stichtag ist der letzte Tag derSteuer periode ( i.d.R. 31.12. ). Sind Sie an diesemTag verheiratet oder leben in eingetragener Partnerschaft,werden die Einkommen und Vermögen derPartner für das ganze Jahr zusammengerechnet.Sind Sie an diesem Tag geschieden bzw. getrennt,werden die beiden Partner für das ganze Steuerjahrgetrennt veranlagt.Werden Guthaben und Ausstände zwischenden <strong>Gemeinde</strong>n und der DirektenBundessteuer automatisch miteinanderverrechnet ?Nein. Guthaben und Steuerausstände unterschiedlicher<strong>Gemeinde</strong>n bzw. der Direkten Bundessteuerwerden nicht automatisch miteinander verrechnet.Möchten Sie ein Guthaben ( z.B. Ihrer Wohnsitzbzw.Sitzgemeinde ) dazu verwenden, die offeneBundessteuerrechnung zu begleichen, so informierenSie Ihre Wohnsitz- bzw. Sitzgemeinde. Diese nimmtdie erforderliche Überweisung vor.Wohin wende ich mich bei weiterenFragen ?Möchten Sie eine Adressberichtigung mitteilen ?Oder haben Sie allgemeine Fragen zur Mahnung,zur Rechnung oder zur Veranlagung ? Dann wendenSie sich bitte an Ihre Wohnsitz- bzw. Sitzgemeinde.Bei Fragen zur Veranlagung von juristischen Personenwenden Sie sich bitte an :dst.jp@lu.ch, 041 228 56 72.Wo finde ich die Kontaktdaten ?Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Wohnsitzbzw.Sitzgemeinde finden Sie in der Absenderzoneder zugestellten Rechnung bzw. des zugestelltenSchreibens.Dienststelle Steuernsteuern.lu.ch6

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