13.07.2015 Aufrufe

Eherecht

Eherecht

Eherecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Vermögensaufteilung I (§§ 81ff EheG)• § 97 EheG: vertragliche Vereinbarung geht vor.• ohne Vereinbarung: Antrag auf richterliche Aufteilung binneneines Jahres• Aufteilungsmasse:– Gebrauchsvermögen– Ersparnisse– NICHT Ererbtes, Eingebrachtes, Geschenktes(Gegenausnahme: Ehewohnung); was nur Einem gedient hat,was zu einem Unternehmen gehört

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!