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Eherecht

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Unterhalt I• Parteienvereinbarung geht vor (§ 80 EheG)• Sonst: je nach Art der Scheidung (§§ 66-78 EheG)• idR in Geld & monatlich im Voraus (§ 70 EheG)• Erlöschen durch Tod / Wiederverheiratung des Berechtigten• Ruhen bei Lebensgemeinschaft (str)• Reduzierung bei verschuldeter Bedürftigkeit• Verwirkung bei schweren Verfehlungen• Umstandsklausel

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