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Report zur Zootierhaltung in Deutschland - Animal Public

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4ABKÜRZUNGSVERZEICHNISAPOS ..................................................... Schweizer Tierschutzverordnung, 2008AVV ....................................................... Allgeme<strong>in</strong>e Verwaltungsvorschrift <strong>zur</strong> Umsetzung des Tierschutzgesetzes vom 9.Februar 2000BArtSchV ............................................... BundesartenschutzverordnungBGBl ...................................................... BundesgesetzblattBNatSchG. ........................................... BundesnaturschutzgesetzBMELV ................................................... Bundesm<strong>in</strong>isterium für Ernährung, Landwirtschaft und VerbraucherschutzBMU ...................................................... Bundesm<strong>in</strong>isterium für Umwelt, Naturschutz und ReaktorsicherheitCBD ....................................................... Übere<strong>in</strong>kommen über Biologische Vielfalt (1992)DEFRA ................................................... Britisches M<strong>in</strong>isterium für Umwelt, Ernährung und Ländliche AngelegenheitenEAZA...................................................... Europäischer Zoo- und AquarienverbandEEP......................................................... Europäisches ErhaltungszuchtprogrammESB ....................................................... Europäisches ZuchtbuchEU ......................................................... Europäische UnionIAS ........................................................ Invasive NeobiotenIUCN ..................................................... Internationale Union für die Bewahrung der Natur und natürlicher Ressourcen(Weltnaturschutzunion)NGO ...................................................... NichtregierungsorganisationenOIE ........................................................ WelttiergesundheitsorganisationSMZP .................................................... Standards der modernen Zoopraxis, DEFRA, 2004TierSchG ............................................... Deutsches TierschutzgesetzVDZ ....................................................... Verband Deutscher ZoodirektorenWAZA ................................................... Weltverband der Zoos und AquarienVERWENDETE BEGRIFFEAuffangstation: E<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>richtung, die verletzte, misshandelte, verlassene oder aus anderen Gründen hilfsbedürftigeTiere aufnimmt, schützt und pflegt, wobei bei allen Handlungen der Station das Wohlergehen e<strong>in</strong>es jeden E<strong>in</strong>zeltieresan oberster Stelle steht. Die E<strong>in</strong>richtung sollte ke<strong>in</strong>e Tiere züchten und Tiere nur <strong>zur</strong> Rettung oder im Rahmen e<strong>in</strong>erbehördlichen Beschlagnahmung aufnehmen.Bedrohte Tierart: E<strong>in</strong>e Art, die von der Roten Liste der IUCN als gefährdet, stark gefährdet oder vom Aussterbenbedroht e<strong>in</strong>gestuft wird (www.redlist.org).Collection-Planung: E<strong>in</strong> ausführliches schriftliches Konzept, das die bestehende Auswahl der gehaltenenArten und Individuen im Rahmen der Aufgaben und Ziele der E<strong>in</strong>richtung rechtfertigt, e<strong>in</strong>geschlossen Pläne für dieWiederauswilderung von Arten sowie Pläne, die im Falle e<strong>in</strong>er Schließung des Zoos den Tierschutz sicherstellen.Domestiziertes Tier: Innerartlicher Veränderungsprozess von Wildtieren, bei dem diese durch den Menschen überGenerationen h<strong>in</strong>weg von der Wildform genetisch isoliert gehalten werden. Ziel ist es, genetische, morphologische undphysiologische Charakteristika und Verhaltenscharakteristika zu verbessern oder zu elim<strong>in</strong>ieren, und zwar so weitreichend,dass diese Spezies oder Art an e<strong>in</strong> Leben gewöhnt wird, das eng mit dem Menschen verbunden ist.Freilaufende Tiere: Zootiere, die sich außerhalb der Gehege frei auf dem Gelände bewegen und mit den Besuchern<strong>in</strong> Kontakt kommen können.Gutachten: Vom Bundesm<strong>in</strong>isterium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz <strong>in</strong> Auftrag gegebene undveröffentlichte Sachverständigengutachten über M<strong>in</strong>destanforderungen an die Haltung bestimmter Tierarten.Ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>stufung/Listung: Tierarten, welche nicht auf der Roten Liste der bedrohten Arten der IUCN aufgelistet s<strong>in</strong>d;<strong>in</strong>klusive Arten, die bis jetzt noch nicht von der IUCN bewertet wurden, sowie domestizierte Tiere.Leitl<strong>in</strong>ien: Vom Bundesm<strong>in</strong>isterium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz <strong>in</strong> Auftrag gegebene undveröffentlichte Leitl<strong>in</strong>ien über M<strong>in</strong>destanforderungen an die Haltung von Tieren.Qualität der Umweltbed<strong>in</strong>gungen: Der Zustand der Umweltbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gehege gemessen <strong>in</strong>Abhängigkeit zu den Bedürfnissen der gehaltenen Tierart.


5Rote Liste: Die von der Weltnaturschutzunion IUCN jährlich veröffentlichte Liste weltweit gefährdeter Tier- und Pflanzen-Arten.Schädl<strong>in</strong>g: E<strong>in</strong> Tier, das vom Menschen als schädlich oder unerwünscht erachtet wird.Tier: E<strong>in</strong> mehrzelliger Organismus aus dem Tierreich, e<strong>in</strong>schließlich aller Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien, Fischeund Wirbellosen.Tierhaltung (Tiergehege): Das Vorhandense<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Art <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>zelgehege. Zum Beispiel würden zweiE<strong>in</strong>zelgehege, <strong>in</strong> denen jeweils Tiger gehalten werden, als zwei Tierhaltungen (statistisch) betrachtet werden; währende<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelgehege mit fünf verschiedenen Vogelarten als fünf Tierhaltungen gilt.Wildtier: E<strong>in</strong> Tier, dessen Domestizierung (<strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>) normalerweise nicht vorkommt oder historisch begründet ist.Zirkus: E<strong>in</strong> Betrieb, der dauerhaft, saisonbed<strong>in</strong>gt oder vorübergehend Tiere hält und präsentiert, die dazu benutztwerden, Tricks oder Dressuren vorzuführen. Delf<strong>in</strong>arien, Zoos und Aquarien s<strong>in</strong>d davon ausgeschlossen.Zoo: Alle dauerhaften E<strong>in</strong>richtungen, <strong>in</strong> denen Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung gegenüber derÖffentlichkeit 7 oder mehr Tage im Jahr gehalten werden. Neben Zirkussen und Tierhandlungen können die Mitgliedstaatenzusätzlich E<strong>in</strong>richtungen von den Anforderungen der Richtl<strong>in</strong>ie (1999/22/EG) ausschließen, wenn dort ke<strong>in</strong>e signifikanteAnzahl an Tieren oder Tierarten ausgestellt werden.Zoonosen: Krankheiten und Infektionen, die auf natürlichem Wege zwischen Wirbeltieren und Menschen übertragenwerden können.ZUSAMMENFASSUNGAls Teil e<strong>in</strong>es gesamteuropäischen Projektes wurden von den rund 600 <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> vorhandenen Zoos 25 E<strong>in</strong>richtungenausgewählt und untersucht, um die Effizienz und den Grad der Umsetzung und Durchsetzung der EuropäischenRichtl<strong>in</strong>ie 1999/22/EG (über die Haltung von Wildtieren <strong>in</strong> Zoos) <strong>in</strong> europäischen Mitgliedstaaten zu beurteilen. In den 25E<strong>in</strong>richtungen wurden <strong>in</strong>sgesamt 1.601 Tierarten <strong>in</strong> 1.974 Gehegen erfasst. Im Rahmen der Recherche wurden anhandverschiedener Kriterien Informationen erfasst, die Aussagen über das Engagement der e<strong>in</strong>zelnen Zoos ermöglichen, unteranderem h<strong>in</strong>sichtlich des Schutzes bedrohter Arten, der Aufklärung der Öffentlichkeit, dem Schutz der Öffentlichkeit unddes Wohlergehens der Tiere. Diese Kriterien wurden anhand der rechtlichen Anforderungen der Europäischen Richtl<strong>in</strong>ie1999/22/EG, des Bundesnaturschutzgesetztes und des Deutschen Tierschutzgesetzes abgeglichen. Als wesentlicheErgebnisse können festgehalten werden:• Die EU-Zoo-Richtl<strong>in</strong>ie, die den Schutz der Biodiversität zum Ziel hat, ist <strong>in</strong> die nationaleGesetzgebung implementiert (Bundesnaturschutzgesetz). Jedoch s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e darüberh<strong>in</strong>ausgehenden Bestimmungen <strong>in</strong> der deutschen Gesetzgebung vorhanden, ebenfalls wurdeke<strong>in</strong>e Anleitung erstellt, um die Umsetzung der Richtl<strong>in</strong>ie wirksam zu unterstützen. Die Umsetzungder Zoo-Richtl<strong>in</strong>ie liegt <strong>in</strong> der Verantwortung der Länder.• Die Bundesregierung verfügt über ke<strong>in</strong>e zentrale Erfassung der genehmigten Zoos <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>,die genaue Anzahl der <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> existierenden Zoos ist unbekannt. In den Bundesländern gibtes mehrere Zoos, die ohne Betriebserlaubnis arbeiten. Das untergräbt die Ziele der Richtl<strong>in</strong>ie.• Die Regelungen der Zoo-Richtl<strong>in</strong>ie, des BNatSchG und des TierSchG sche<strong>in</strong>en <strong>in</strong>nerhalb derzuständigen Landesbehörden nur un<strong>zur</strong>eichend umgesetzt und angewendet zu werden. DieUmsetzung der rechtlichen Regelungen ist abhängig von der Kompetenz der Landesbehörden.• Während e<strong>in</strong>ige Zoos <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> die vorgeschriebenen Standards übertreffen, gibt es begründeteH<strong>in</strong>weise, dass andere Zoos unter den Standards bleiben und dass diese Zoos ihren rechtlichenVerpflichtungen nicht nachkommen.• Deutsche Zoos könnten ihre Anstrengungen verstärken, um die Artenvielfalt zu bewahren. Von den1.601 Arten, die <strong>in</strong> den 25 Zoos erfasst wurden, ließen sich 239 Arten (15.6 %) als „Bedrohte Arten“ (IUCN)klassifizieren, davon werden 2 % als vom „Aussterben bedroht“ gelistet. Insgesamt werden 12 % der erfasstenArten <strong>in</strong> Europäischen Erhaltungszuchtprogrammen (EEP) oder (ESB) betreut.


7EMPFEHLUNGENDie zuständigen Landesm<strong>in</strong>isterien sollten folgende Maßnahmen treffen:1) Prüfung und Verbesserung der Genehmigungsverfahren für die Betriebserlaubnis von Zoos, um sicherzustellen,dass alle dauerhaften E<strong>in</strong>richtungen, die m<strong>in</strong>destens 7 Tage pro Jahr für Besucher geöffnet s<strong>in</strong>d und –unabhängig von der Anzahl der Tierarten - lebende Exemplare von Wildtierarten zwecks Zurschaustellung fürdie Öffentlichkeit halten, e<strong>in</strong>e Betriebserlaubnis benötigen, regelmäßig kontrolliert werden und allen speziellenAnforderungen von BNatSchG und TierSchG entsprechen.2) Schließung der Zoos, die <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es bestimmten Zeitraumes nicht <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d, die Anforderungen desBNatSchG und des TierSchG e<strong>in</strong>zuhalten.3) Überprüfung der Verfahren für die behördlichen Kontrollen von Zoos und Entwicklung e<strong>in</strong>es zentralisiertenSystems <strong>zur</strong> Erfassung und Überwachung solcher Kontrollen, um sicherzustellen, dass sämtliche Informationen<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichen Form verfügbar s<strong>in</strong>d, um diese zielgerichtet und transparent auswerten und vergleichenzu können, e<strong>in</strong>schließlich e<strong>in</strong>er Auflistung von Zoos mit e<strong>in</strong>er Betriebsgenehmigung. Kontrollen sollten auf derEbene der Bundesländer erfolgen.4) Verbesserung bereits existierender Anweisungen für die Durchführung von Kontrollen <strong>in</strong> Zoos, basierend auf derAnzahl und Art der jeweils gehaltenen Tiere, um die konsequente Anwendung von Standardverfahren durch dieKontrolleure und e<strong>in</strong>e effektive und zeitnahe Umsetzung möglicher Anweisungen sicherzustellen.5) Sicherstellung von sachbezogenen regelmäßigen Fortbildungen und Prüfungen <strong>zur</strong> artgerechten Pflege vonWildtieren <strong>in</strong> Gefangenschaft für alle Mitarbeiter und Tierärzte, welche an den Kontrollen und Überprüfungender Zoos beteiligt s<strong>in</strong>d.6) Sicherstellung, dass durch die effektive Durchsetzung alle Zoos (gemäß §§ 42 und 43 BNatSchG) denAnforderungen der nationalen Gesetze folgen und sich an die vom BMELV empfohlenen M<strong>in</strong>destvorgabenhalten und dass alle <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Sanktionen für Zoos, welche die gesetzlichen Vorgaben nichte<strong>in</strong>halten, <strong>zur</strong> Anwendung kommen.7) Sicherstellung, dass von den Zoos alle geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, um zu verh<strong>in</strong>dern, dassTiere <strong>in</strong> die freie Wildbahn entkommen können; und dass die für den Vollzug zuständigen Behördenmitarbeitererkennen und zu verh<strong>in</strong>dern versuchen, dass Neobioten e<strong>in</strong>en negativen E<strong>in</strong>fluss auf die natürliche Fauna habenkönnen und e<strong>in</strong> Risiko für die öffentliche Sicherheit und Gesundheit darstellen.8) Überprüfung der artspezifischen M<strong>in</strong>imalstandards an die Haltung von Wildtieren <strong>in</strong> Gefangenschaft,um sicherzustellen, dass diese zuverlässige und wissenschaftlich begründbare, bestmögliche Vorgaben<strong>zur</strong> Tierhaltung wiedergeben, <strong>in</strong>klusive Anleitung und Beispielen für die vielseitige Anreicherung derGehegee<strong>in</strong>richtung, um die natürlichen Verhaltensweisen zu fördern. Die Überarbeitung der Empfehlungen fürdie Haltung von Säugetieren sollte durch e<strong>in</strong>e unabhängige wissenschaftliche Expertenkommission erfolgen.9) Sicherstellung e<strong>in</strong>er regelmäßigen und ausreichenden Aus- und Weiterbildung des verantwortlichen Zoo-Personals <strong>in</strong> Fragen der Tierhaltung und –versorgung.10) Erwägung e<strong>in</strong>er unabhängigen Qualitätssicherungsbewertung der Artenschutzprogramme und der Bildungsaktivitäten<strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Zoos, um sicherzustellen, dass diese dem jeweiligen Auftrag gerecht werden.11) Verbot von Tierdressuren, welche nicht das natürliche Verhalten der Tiere widerspiegeln und Aufklärung derBesucher über das natürliche Verhalten der Tierart.12) Verbot der Fütterung von Wildtieren <strong>in</strong> Zoos durch die Besucher; Aufklärung der Öffentlichkeit über die Risikene<strong>in</strong>er solchen Fütterung für die Tiergesundheit und die Sicherheit der Besucher. Alle Zootiere müssen denarteigenen Bedürfnissen entsprechend gefüttert werden.13) Verbot jeglichen Kontaktes der Besucher mit gefährlichen Tieren und solchen, welche als Zoonoseträger bekannts<strong>in</strong>d. Auch der Kontakt von Besuchern mit anderen Zootieren ist nicht gutzuheißen und muss, wenn er dennochstattf<strong>in</strong>det, stets unter Aufsicht und kontrolliert durch das Zoopersonal erfolgen, muss zeitlich begrenzt se<strong>in</strong>,ausreichende Ruhephasen für die Tiere vorsehen und darf v.a. das Wohlergehen der jeweils <strong>in</strong>volvierten Tierenicht bee<strong>in</strong>trächtigen.


9DER EU ZOO REPORT 2011E<strong>in</strong>leitung und Methodik


10EINLEITUNGDie Rats-Richtl<strong>in</strong>ie 1999/22/EG (EU-Zoo-Richtl<strong>in</strong>ie), über die Haltung von Wildtieren <strong>in</strong> Zoos, trat 1999 <strong>in</strong> Kraft. In<strong>Deutschland</strong> wurde die Richtl<strong>in</strong>ie im April 2002 umgesetzt, als die EU 15 Mitgliedstaaten umfasste. Seitdem wurden alleLänder, die Mitglieder der EU s<strong>in</strong>d, dazu verpflichtet, die Anforderungen der Richtl<strong>in</strong>ie <strong>in</strong> die nationale Gesetzgebunge<strong>in</strong>zub<strong>in</strong>den und ab April 2005 (im Fall Bulgariens und Rumäniens 2007) die Vorgaben vollständig zu implementierenund umzusetzen. Die Europäische Kommission trägt die Verantwortung dafür, die effektive Ausführung der Richtl<strong>in</strong>iedurch die Mitgliedstaaten zu überwachen und durchzusetzen, sowie rechtliche Schritte im Falle e<strong>in</strong>er Nichte<strong>in</strong>haltungzu unternehmen.Die EU-Zoorichtl<strong>in</strong>ie liefert die Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für die Mitgliedstaaten, um Rechtsvorschriften für dieGenehmigung und Kontrolle von Zoos zu erlassen, um deren Rolle bei der Erhaltung der Artenvielfalt zu unterstreichen.Dies erfolgt <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung mit der Verpflichtung der Geme<strong>in</strong>schaft, Maßnahmen für die ex situ Arterhaltung nachArtikel 9 des Übere<strong>in</strong>kommens <strong>zur</strong> biologischen Vielfalt (1992) (CBD Webseite) zu ergreifen.Darüber h<strong>in</strong>aus müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Zoos:• die Tiere unter Bed<strong>in</strong>gungen halten, mit denen den biologischen und den Erhaltungsbedürfnissen derjeweiligen Art Rechnung getragen wird, wozu unter anderem e<strong>in</strong>e artgerechte Ausgestaltung der Gehegegehört, e<strong>in</strong> gut durchdachtes Programm der tiermediz<strong>in</strong>ischen Vorbeugung und Behandlung sowie derErnährung, das dafür sorgt, dass die Tierhaltung stets hohen Anforderungen genügt,• dem Entweichen von Tieren vorbeugen, um e<strong>in</strong>e mögliche ökologische Bedrohung e<strong>in</strong>heimischer Arten zuverh<strong>in</strong>dern und• das E<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gen von Schädl<strong>in</strong>gen und Ungeziefer von außen verh<strong>in</strong>dern.Obwohl die Richtl<strong>in</strong>ie <strong>in</strong> allen Mitgliedstaaten implementiert wurde, mangelt es den jeweiligen Landesgesetzen oftan detaillierten Bestimmungen etwa zu den erhaltungsspezifischen Maßnahmen, der Aufklärung der Bevölkerung,e<strong>in</strong>er angemessenen Tierhaltung, Genehmigungs- und Kontrollbestimmungen sowie klare Vorgaben für den Umgangmit Tieren im Falle e<strong>in</strong>er Zooschließung . Die Anforderungen der Richtl<strong>in</strong>ie selbst s<strong>in</strong>d relativ mehrdeutig und erlaubenso Unstimmigkeiten <strong>in</strong> der Auslegung. Zuständige Behörden <strong>in</strong> den Mitgliedstaaten wurden nicht mit verständlichenVorgaben oder Weiterbildungen unterstützt, um die Umsetzung der Bestimmungen <strong>in</strong> der Richtl<strong>in</strong>ie zu erleichtern.Als Folge davon s<strong>in</strong>d viele nicht <strong>in</strong> der Lage sicherzustellen, dass die Bestimmungen von den Zoos vollständig erfülltwerden (Eurogroup for <strong>Animal</strong>s, 2008, ENDCAP, 2009).Schätzungen zufolge liegt die Anzahl der genehmigten Zoos <strong>in</strong> der EU bei m<strong>in</strong>destens 3.500. Jedoch wirdangenommen, dass Hunderte von ungenehmigten und unregulierten zoologischen Sammlungen existieren, dieerst von den zuständigen Behörden identifiziert und genehmigt werden müssen. Nur 8% aller Zoos <strong>in</strong> Europa s<strong>in</strong>dMitglieder der Europäischen Vere<strong>in</strong>igung der Zoos und Aquarien (EAZA), die daher nicht als Vertreter der Zoos <strong>in</strong>nerhalbder EU angesehen werden kann.Vorläufige Untersuchungen ergaben, dass viele Zoos <strong>in</strong> der EU die Maßgaben der EU-Zoorichtl<strong>in</strong>ie nicht vollumfänglicherfüllen. Diese Studie zielt darauf ab, die aktuelle Situation <strong>in</strong> den meisten Mitgliedstaaten zu erfassen, Probleme, diebesondere Aufmerksamkeit verdienen, ausf<strong>in</strong>dig zu machen und Empfehlungen abzugeben, wie die Umsetzung derRichtl<strong>in</strong>ie verbessert werden kann.


12spezifische Anforderungen nationalen Rechts und die EAZA-M<strong>in</strong>destanforderungen für die Versorgung und Pflege vonTieren <strong>in</strong> Zoos und Aquarien (auf der EAZA Internetseite veröffentlicht und <strong>in</strong> der Richtl<strong>in</strong>ie aufgeführt) zugrunde gelegtwurden. Weitere Informationen und Anleitungen wurden den UK-Standards der Modernen Zoo-Praxis 2004 und demZoo Forum Handbuch entnommen. Das Zoo-Beurteilungsprotokoll wurde für jeden Mitgliedstaat an die speziellenAnforderungen der nationalen Gesetzgebung angepasst.Die Analyse wurde <strong>in</strong> die folgenden Bereiche unterteilt:A. Allgeme<strong>in</strong>e Informationen über den ZooB. Engagement für die Erhaltung bedrohter ArtenC. Aufklärung der ÖffentlichkeitD. Beurteilung der GehegeE. Bewertung des TierwohlsWeitere Details <strong>zur</strong> Methodik stehen auf www.euzoo<strong>in</strong>quiry.eu <strong>zur</strong> Verfügung.Alle <strong>in</strong> die Studie e<strong>in</strong>bezogenen Zoos wurden gebeten, e<strong>in</strong>en Fragebogen auszufüllen, um deren Teilnahmean Erhaltungszuchtprogrammen, Projekten zum <strong>in</strong> situ Artenschutz, öffentlicher Aufklärung und aktuellenForschungsaktivitäten zu erfassen. Zudem wurden mittels des Fragebogens Informationen zum Ausbildungsstand desPersonals, der veter<strong>in</strong>ärmediz<strong>in</strong>ischen Pflege und h<strong>in</strong>sichtlich der Enrichment-Programme erfasst.Vor dem H<strong>in</strong>tergrund begrenzter Ressourcen, beschränkte sich der EU Zoo <strong>Report</strong> 2011 auf folgende Mitgliedsländer:Belgien, Bulgarien, <strong>Deutschland</strong>, Estland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien (nur England), Italien,Irland, Lettland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Tschechische Republik,Ungarn, Zypern.Die Zoo-Beurteilung wurde im Großteil der Mitgliedstaaten zwischen März und Dezember 2009 durchgeführt. DieDaten für Malta und <strong>Deutschland</strong> wurden 2010 gesammelt. Die verbleibenden sieben Mitgliedsstaaten wurden <strong>in</strong> dieseStudie nicht mit e<strong>in</strong>bezogen, jedoch wurde e<strong>in</strong> weiterer <strong>Report</strong> mit Fokus auf die Zoogesetzgebung <strong>in</strong> Spanien <strong>in</strong> denim April 2012 veröffentlichten Gesamtreport aufgenommen.


14EINLEITUNG<strong>Deutschland</strong> ist e<strong>in</strong> Gründungsmitglied der Europäischen Union (EU). Ab April 2002 musste <strong>Deutschland</strong>, zusammen mitden damals 14 anderen EU Mitgliedstaaten, die Anforderungen der Richtl<strong>in</strong>ie 1999/22/EG <strong>in</strong> nationales Recht übertragen.In <strong>Deutschland</strong> wurde die Richtl<strong>in</strong>ie 2002 auf Bundesebene durch das ‘Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege’(Bundesnaturschutzgesetz) formalrechtlich umgesetzt. Die vollständige Implementierung der Richtl<strong>in</strong>ie <strong>in</strong> allen 16Bundesländern erfolgte jedoch erst 2004, nach dem E<strong>in</strong>greifen der Europäischen Kommission (Rechtsfall C-339/03).Durch die Föderalismusreform 2006, die e<strong>in</strong>e Neuverteilung der legislativen Kompetenzen zwischen dem Bund undden Bundesländern vorsah, wurde e<strong>in</strong> neues Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflegevom 29/07/2009 (BGBl. IS.2542) (BNatSchG)) e<strong>in</strong>geführt.Die europäischen Richtl<strong>in</strong>ie wird seither auf nationaler Ebene e<strong>in</strong>heitlich umgesetzt und nicht wie zuvor zweistufig: aufBundesebene und auf Länderebene. Das BNatSchG trat am 1. März 2010 <strong>in</strong> Kraft und wurde im Juni 2011 noch e<strong>in</strong>malgeändert. Die Regulierung der Zoos und die Umsetzung der Richtl<strong>in</strong>ie erfolgt durch die §§ 42 und 43 BNatSchG.Ab April 2005 musste <strong>Deutschland</strong>, zusammen mit den <strong>in</strong>zwischen 24 anderen EU Mitgliedstaaten, die Maßgabender Richtl<strong>in</strong>ie und des nationalen Rechts umsetzen. Für die Umsetzung der Zoo-Gesetzgebung und die Regulierungder Zoos ist das Bundesm<strong>in</strong>isterium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zuständig, während die Erteilungvon Genehmigungen und die Inspektionen der Zoos <strong>in</strong> die Zuständigkeit der Bundesländer fallen. Auf Landesebenefällt die Regulierung der Zoos <strong>in</strong> die Zuständigkeit der landesrechtlich zuständigen Behörde (Art. 84 GG)²; <strong>in</strong> derRegel dem M<strong>in</strong>isterium, welches für Naturschutz zuständig ist. So werden die Zoos beispielsweise im Saarland durchdas M<strong>in</strong>isterium für Umwelt, Energie und Verkehr reguliert, während <strong>in</strong> Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thür<strong>in</strong>gendie Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte dafür verantwortlich s<strong>in</strong>d (Standard MitgliedstaatenFragebogen).Als Teil dieser Studie wurden die zuständigen Behörden auf nationaler und Länderebene dazu aufgefordert, e<strong>in</strong>enstandardisierten Mitgliedstaaten-Fragebogen auszufüllen. Die aus den Antworten des Bundesumweltm<strong>in</strong>isteriums(Standard Mitgliedstaaten Fragebogen, erhalten am 12. Januar 2012) und der vier Länderm<strong>in</strong>isterien (Saarland, Sachsen,Sachsen-Anhalt und Thür<strong>in</strong>gen, erhalten zwischen dem 17. August und 15. Oktober 2011) gewonnen Erkenntnisse undInformationen flossen <strong>in</strong> diesen Bericht mit e<strong>in</strong>.Das von der Bundesregierung <strong>in</strong> Kraft gesetzte BNatSchG, vere<strong>in</strong>heitlicht das Naturschutzrecht <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> mitdem übergeordneten Ziel Natur und Landschaft und die biologische Vielfalt zu schützen (§ 1 BNatSchG). § 42(1)des BNatSchG def<strong>in</strong>iert e<strong>in</strong>en `Zoo`, wie ihn auch die EU-Richtl<strong>in</strong>ie def<strong>in</strong>iert, wobei § 42(2) festlegt, dass all dieseE<strong>in</strong>richtungen genehmigungspflichtig s<strong>in</strong>d. § 42(4) bis (8) beschreibt richtl<strong>in</strong>ienkonform die Voraussetzungen für dieGenehmigung von Zoos, §43 BNatSchG def<strong>in</strong>iert die Voraussetzungen für Tiergehege, die nach § 42 (1) des BNatSchGnicht als Zoos anzusehen s<strong>in</strong>d, da sie nur über e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Anzahl von Tieren verfügen. Nach dem überarbeitetenBNatSchG obliegt die Verantwortung für die Regulierung der Zoos wiederum der Bundesregierung, den Bundesländernwird die Möglichkeit e<strong>in</strong>geräumt, die Vorgaben des BNatSchG und des Tierschutzgesetzes zu komb<strong>in</strong>ieren. Zwarkönnen die Bundesländer weitergehende Maßnahmen bezüglich der Regulierung von Zoos erlassen, diese können aberdie Vorgaben des BNatSchG nicht abschwächen.Alle Tiere, unabhängig von ihrer Nutzung, unterliegen dem Tierschutzgesetz (18/05/2006) (BGBl. I S. 1206 und1313), geänderte Fassung vom 9. Dezember 2010 (BGBl I S. 1934) (TierSchG). Zweck dieses Gesetzes ist es, aus derVerantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbef<strong>in</strong>den zu schützen und denjenigendie Tiere halten, betreuen oder zu betreuen haben e<strong>in</strong>e Fürsorgepflicht aufzuerlegen (Abschnitt I & II, TierSchG).Nach § 11 des TierSchG bedarf derjenige, der ‘Tiere <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Zoologischen Garten oder e<strong>in</strong>er anderen E<strong>in</strong>richtung, <strong>in</strong>


15der Tiere gehalten und <strong>zur</strong> Schau gestellt werden, halten [...] will, […] der Erlaubnis der zuständigen Behörde‘. Dies giltfür alle E<strong>in</strong>richtungen, unabhängig von der Anzahl oder Art der ausgestellten Tiere.Die Genehmigung und Überwachung der Zoos unterliegt <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> den Bundesländern und wird von diesenverwaltet. In manchen Bundesländern ist die zuständige Behörde auf Länderebene, <strong>in</strong> anderen Bundesländern liegtdie Verantwortung bei der Kommune. E<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>richtung, die als Zoo betrieben werden soll (Voraussetzungen für dieZoogenehmigung siehe unten) (oder e<strong>in</strong>e andere E<strong>in</strong>richtung wo Tiere gehalten und gezeigt werden) muss bei derzuständigen Behörde e<strong>in</strong>e Betriebsgenehmigung beantragen (vgl. §§ 42, 43 BNatSchG; § 11 TierSchG) und relevanteInformationen angeben. Dies umfasst unter anderem: ‘1. die Art der betroffenen Tiere; 2. die für die Tätigkeitverantwortliche Person; 3. […] die Räume und E<strong>in</strong>richtungen’. Der Nachweis der Sachkunde des Antragstellers ist demAntrag beizufügen. Anträge werden von den zuständigen Behörden geprüft. Die Genehmigung darf nur dann erteiltwerden, wenn: 1. die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeitenhat ; 2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit hat, ; 3.die der Tätigkeit dienendenRäume und E<strong>in</strong>richtungen e<strong>in</strong>e den Anforderungen des § 2 entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbr<strong>in</strong>gung derTiere ermöglichen; (§11 (2)3 TierSchG) und die zuständige Behörde davon überzeugt ist, dass der Antragsteller denAnforderungen des BNatSchG und des TierSchG gerecht wird (§ 42(4) BNatSchG; § 2 und 4, TierSchG). Die Erlaubniskann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bed<strong>in</strong>gungen und Auflagen erteilt werden.In jedem Falle werden Bed<strong>in</strong>gungen an die Genehmigung geknüpft, welche spezifisch für die jeweilige Anlage undden Betreiber s<strong>in</strong>d. Beispielsweise s<strong>in</strong>d ‘Beschränkungen der Tiere nach Art, Gattung oder Zahl oder Restriktionen fürdie Nutzung oder die Zucht der Tiere möglich (§ 42(2) BNatSchG; TierSchG). E<strong>in</strong>e entsprechende E<strong>in</strong>richtung darf nichtohne e<strong>in</strong>e Genehmigung betrieben werden.Nach der Erteilung der Genehmigung ist die zuständige Behörde dazu verpflichtet, regelmäßige Kontrollendurchzuführen, um die E<strong>in</strong>haltung der Anforderungen des Gesetzes (§42(3) BNatSchG) und der erteiltenGenehmigungsbed<strong>in</strong>gungen zu überprüfen (§42(2) BNatSchG). Sollte e<strong>in</strong> Zoo diese Anforderungen nicht erfüllen undauch nach e<strong>in</strong>er angemessenen Frist die Genehmigungsbed<strong>in</strong>gungen nicht erfüllen, kann der Zoo oder Teile davon,geschlossen werden (§ 42(7) BNatSchG).Die genaue Anzahl der bundesweit existierenden Zoos ist schwer zu verifizieren. Das Bundesumweltm<strong>in</strong>isterium (BMU)führt ke<strong>in</strong>e nationale Datenbank für Zoos (Standard Mitgliedstaaten Fragebogen). Die e<strong>in</strong>zige durchführbare Methode,um an diese Informationen zu gelangen, ist die Befragung aller zuständigen Behörden <strong>in</strong> den 16 Bundesländern.Bei dem Versuch, e<strong>in</strong>e genaue Anzahl der Zoos <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> zu ermitteln, wurden im Rahmen dieser Studie allerelevanten Landesregierungen kontaktiert, um die genaue Zahl der genehmigten Zoos und die zuständigen Behörden<strong>in</strong> jedem Bundesland herauszuf<strong>in</strong>den. Allerd<strong>in</strong>gs sendeten nur sechs der sechzehn Bundesländer den Fragebogen<strong>zur</strong>ück, daher mussten für die benötigten Informationen andere Quellen h<strong>in</strong>zugezogen werden. Zum Beispiel nenntdie Deutsche Tierpark-Gesellschaft, DTG, 51 Mitgliedszoos, die ‘Eurogroup for animals’ schätzt die Anzahl der Zoos <strong>in</strong><strong>Deutschland</strong> auf 350 (Eurogroup, 2008), der ‘Verband Deutscher Zoodirektoren’ (VDZ) gibt mehr als 600 deutsche Zoos,Tierparks und Wildgehege an (www.zoodirektoren.de); nach der Website zoo-<strong>in</strong>fos.de existieren mehr als 859 `Zoos` <strong>in</strong><strong>Deutschland</strong> (zoo-<strong>in</strong>fos.de, 2012). Da es unmöglich war, zu überprüfen, ob alle diese Betriebe e<strong>in</strong>e Zulassung nach § 42(1) BNatSchG benötigen, schätzen die Autoren dieses Berichts daher die Anzahl an deutschen Zoos auf ungefähr 600.Anforderungen an die Genehmigung von ZoosDie Def<strong>in</strong>ition von Zoos ist <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> ähnlich der <strong>in</strong> § 2 gewählten Def<strong>in</strong>ition der EU-Richtl<strong>in</strong>ie. ‘Zoos s<strong>in</strong>ddauerhafte E<strong>in</strong>richtungen, <strong>in</strong> denen lebende Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während e<strong>in</strong>esZeitraumes von m<strong>in</strong>destens sieben Tagen im Jahr gehalten werden.’ (§ 42(1) BNatSchG).Folgende E<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d Ausnahmen gemäß der Def<strong>in</strong>ition von § 42(1) BNatSchG und benötigen daher ke<strong>in</strong>eGenehmigung als ‘Zoo’: Zirkusse, Tierhandlungen und Gehege <strong>zur</strong> Haltung von nicht mehr als fünf Arten vonSchalenwild, das im Bundesjagdgesetz aufgeführt ist, oder ‘E<strong>in</strong>richtungen, <strong>in</strong> denen nicht mehr als 20 Tiere andererwild lebender Arten gehalten werden’. Demnach s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>richtungen mit weniger als 20 Tieren, unabhängig von der Art,nicht genehmigungspflichtig.


16Wie dargelegt, fällt die Zuständigkeit <strong>zur</strong> Regulierung von Zoos den e<strong>in</strong>zelnen Bundesländern zu. Vorausgesetzt dieerforderlichen Anforderungen von §§ 42 und 43 des BNatSchG s<strong>in</strong>d erfüllt, obliegt die Verfahrensweise bei Umsetzungund Durchsetzung der zuständigen Abteilung der Landesbehörde. Dies hat <strong>zur</strong> Folge, dass es zu unterschiedlichenAuslegungen und Anwendungen <strong>in</strong> den 16 Bundesländern kommt. In manchen Bundesländern, wie z. B. Bayern, wirddie Erteilung der Betriebserlaubnis und der tierschutzrechtlichen Erlaubnis komb<strong>in</strong>iert. So heißt es im BayerischenNaturschutzgesetz – BayNatSchG vom 23. Februar 2011 (Art. 24): ‘Die Genehmigung <strong>zur</strong> Errichtung, Erweiterung,wesentlichen Änderungen und zum Betrieb e<strong>in</strong>es Zoos nach § 42 Abs. 2 BNatSchG schließt die Erlaubnis nach § 11 Abs.1 Satz 1 Nrn. 2a und 3 Buchst. d des Tierschutzgesetzes mit e<strong>in</strong>.’Unabhängig vom Bundesland gelten die allgeme<strong>in</strong>en Bestimmungen des BNatSchG <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung mit derRichtl<strong>in</strong>ie für alle Zoos (wie def<strong>in</strong>iert). Diese s<strong>in</strong>d:ArtenschutzWie oben dargelegt, zielt das BNatSchG sowohl darauf ab die Natur zu schützen und zu erhalten als auch dieBiodiversität zu bewahren, und legt <strong>in</strong> § 42(3) fest, dass Zoos die Vorgaben zum Artenschutz des § 3 der Richtl<strong>in</strong>ieumzusetzen haben. Dies bedeutet die Beteiligung an m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>er der folgenden Aktivitäten:• Forschungen, die <strong>zur</strong> Erhaltung der Arten beitragen, e<strong>in</strong>schließlich des Austausches von Informationen überdie Arterhaltung, oder• Aufzucht <strong>in</strong> Gefangenschaft, die Bestandserneuerung und die Wiederansiedlung von Arten <strong>in</strong> ihren Biotopen, oder• die Ausbildung <strong>in</strong> erhaltungsspezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten.Von Seiten der zuständigen Behörden gibt es hierzu jedoch ke<strong>in</strong>erlei Konkretisierungen (z. B. Erklärungenoder Leitl<strong>in</strong>ien), um die Umsetzung diese gesetzlichen Anforderungen zu erleichtern und die Zoo-Betreiberdabei zu unterstützen, ihre vorhandenen und potenziellen Möglichkeiten für die Arterhaltung auszuschöpfen(Standardfragebogen, Mitgliedstaaten). Es konnten ke<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise gefunden werden, dass die Behörden etwaigeErfolge der Artenschutzmaßnahmen evaluieren.Aufklärung der Bevölkerung (Bildung)Der § 42(3)6 des BNatSchG verpflichtet Zoos dazu, dass ‘die Aufklärung und das Bewusstse<strong>in</strong> der Öffentlichkeit <strong>in</strong>Bezug auf den Erhalt der biologischen Vielfalt gefördert wird, <strong>in</strong>sbesondere durch Informationen über die <strong>zur</strong> Schaugestellten Arten und ihre natürlichen Biotope’.Die zuständigen Behörden geben ke<strong>in</strong>e weiteren Anleitungen um e<strong>in</strong>e effektive Auslegung der oben genanntenAnforderungen zu unterstützen.Wie von der Richtl<strong>in</strong>ie vorgeschrieben, fordert § 42(3) Nr. 1 & 2 des BNatSchG, dass Zoos so zu errichten und zubetreiben s<strong>in</strong>d, dass…• bei der Haltung der Tiere den biologischen und den Erhaltungsbedürfnissen der jeweiligen Art Rechnunggetragen wird, <strong>in</strong>sbesondere die jeweiligen Gehege nach Lage, Größe und Gestaltung und <strong>in</strong>nerer E<strong>in</strong>richtungart- und tiergerecht ausgestaltet s<strong>in</strong>d,• die Pflege der Tiere auf der Grundlage e<strong>in</strong>es dem Stand der guten veter<strong>in</strong>ärmediz<strong>in</strong>ischen Praxisentsprechenden schriftlichen Programms <strong>zur</strong> tiermediz<strong>in</strong>ischen Vorbeugung und Behandlung sowie <strong>zur</strong>Ernährung erfolgt,Darüber h<strong>in</strong>aus wird das Wohlergehen der Tiere durch das Tierschutzgesetz geschützt (TierSchG): Zweck diesesGesetzes ist es, ‘aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbef<strong>in</strong>den zuschützen. Niemand darf e<strong>in</strong>em Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen’(§1 TierSchG)§ 2 TierSchG verlangt:


17‘Wer e<strong>in</strong> Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,• muss das Tier se<strong>in</strong>er Art und se<strong>in</strong>en Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen undverhaltensgerecht unterbr<strong>in</strong>gen,• darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so e<strong>in</strong>schränken, dass ihm Schmerzen odervermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,• muss über die für e<strong>in</strong>e angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbr<strong>in</strong>gung des Tiereserforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.’Deutsche Zoos s<strong>in</strong>d zudem angehalten, die vom Bundesm<strong>in</strong>isterium für Ernährung, Landwirtschaft undVerbraucherschutz (BMELV) <strong>in</strong> Auftrag gegebenen Leitl<strong>in</strong>ien und Sachverständigengutachten zu beachten. Auch wennsie rechtlich nicht b<strong>in</strong>dend s<strong>in</strong>d, stellen diese von Experten verfassten Gutachten die M<strong>in</strong>destvoraussetzungen für dieHaltung und Pflege verschiedener Taxa oder Tiergruppen dar 2 :• Leitl<strong>in</strong>ien <strong>zur</strong> Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten (09/06/2009), BMELV• Leitl<strong>in</strong>ie für e<strong>in</strong>e tierschutzgerechte Haltung von Wild <strong>in</strong> Gehegen (26/10/2005), BMELV.• Gutachten über die Anforderungen an die Haltung von Zierfischen, die m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>gehalten werdensollen (Süßwasser) (30/12/1998).• Gutachten der Sachverständigengruppe über die M<strong>in</strong>destanforderungen an die Haltung von Reptilien(10/01/1997).• Gutachten über die M<strong>in</strong>destanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln, außer Kiwis (10/09/1996).• Gutachten der Sachverständigengruppe über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln (10/07/1996).• Gutachten über die M<strong>in</strong>destanforderungen an die Haltung von Säugetieren (10/06/1996), BMELV• Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Greifvögel und Eulen (10/01/1995).• Gutachten der Sachverständigengruppe über die M<strong>in</strong>destanforderungen an die Haltung von Papageien(10/01/1995).Die Zoo UntersuchungInsgesamt wurden 25 Zoos <strong>in</strong> 12 Bundesländern zufällig ausgewählt. Daten der folgenden Zoos wurden 2010gesammelt (Fig. 1)• Kle<strong>in</strong>zoo Gartencenter Vida, Bremen-Hucht<strong>in</strong>gen• Hamburg Hagenbeck• Tiergarten Mönchengladbach• Zoo Neumünster• Zoo Duisburg• Zoo <strong>in</strong> der W<strong>in</strong>gst• Schwaben Park• Serengetipark Hodenhagen• Tierpark Siebeneichen• Tierpark Lübeck• Zoo Hoyerswerda• Tierpark Ströhen• Zoologischer Garten Halle• Krefelder Zoo• Tierpark Bad Kösen• Tierpark Hofgeismar• Tierpark Chemnitz• Eifel-Zoo• Zoo Leipzig• Tierpark Rose• Schauaquarium Börde-Zoo Oschersleben• Zoo Neuwied• Tierpark Berl<strong>in</strong> Friedrichsfelde• Wildgehege Hellenthal• Tiergehege Wartenberg Calbe2http://www.bmelv.de/DE/Landwirtschaft/Tier/Tierschutz/Tierschutzgutachten/tierschutzgutachten_node.html


18Zoo <strong>in</strong> der W<strong>in</strong>gstZoo NeumünsterTierpark LübeckKle<strong>in</strong>zoo GartencenterVida Bremen-Hucht<strong>in</strong>genHamburg HagenbeckTierpark StröhenSerengetiparkHodenhagenTierpark Berl<strong>in</strong>FriedrichsfeldeSchauaquarium Börde-ZooOscherslebenTiergehegeWartenberg CalbeKrefelder ZooTierpark HofgeismarZoo DuisburgZoologischerGarten HalleZoo LeipzigTierpark SiebeneichenTiergartenMönchengladbachTierpark RoseZoo NeuwiedTierpark Bad KösenTierpark ChemnitzZoo HoyerswerdaWildgehege HellenthalEifel-ZooSchwaben ParkAbbildung 1: Geografische Lage der 25 besuchten Zoos <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>


19ERGEBNISSE UND INTERPRETATIONALLGEMEINE ZOO INFORMATIONÜbersichtDiese Studie untersuchte 25 zufällig ausgewählten Zoos <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>. Alle, bis auf zwei E<strong>in</strong>richtungen (TierparkLübeck, Tiergehege Wartenberg) sche<strong>in</strong>en Zoos gemäß der Def<strong>in</strong>ition des §42(1) Bundesnaturschutzgesetz zu se<strong>in</strong>.Obwohl die zwei E<strong>in</strong>richtungen weniger als 20 Tiere wild lebender Arten halten, wurden sie trotzdem <strong>in</strong> die Studiemite<strong>in</strong>bezogen, da § 43 des BNatSchG und das TierSchG trotzdem Anwendung f<strong>in</strong>den. Die E<strong>in</strong>trittspreise für e<strong>in</strong>enErwachsenen variierten zwischen kostenlosem E<strong>in</strong>tritt (Tiergehege Wartenberg-Calbe) und 30€ (Tierpark Hagenbeck,Hamburg: Kombikarte Zoo und Aquarium).Von den 25 Zoos s<strong>in</strong>d 10 Zoos Mitglied <strong>in</strong> der European Association of Zoos und Aquaria (EAZA), 6 s<strong>in</strong>d zusätzlich Mitglied<strong>in</strong> der World Association of Zoos und Aquaria (WAZA) und 10 Zoos s<strong>in</strong>d Mitglied im Verband Deutscher Zoodirektoren (VDZ).Die EAZA hat e<strong>in</strong>e Mitgliederzahl von 264 Zoos <strong>in</strong> der EU (EAZA Webseite) und repräsentiert damit nur e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>derheitder Gesamtanzahl regionaler Zoos (8% der geschätzten 3500 Zoos <strong>in</strong> der EU). Von allen EAZA Zoos wird erwartet, dasssie die vom Verband vorgegebenen M<strong>in</strong>destanforderungen an die Unterbr<strong>in</strong>gung und Pflege von Tieren <strong>in</strong> Zoos undAquarien e<strong>in</strong>halten. Neun der untersuchten Zoos schienen ke<strong>in</strong>er Zoo-Vere<strong>in</strong>igung anzugehören.Insgesamt wurden 1601 Arten (<strong>in</strong>klusive Unterarten, wenn möglich) <strong>in</strong> 1974 Gehegen <strong>in</strong> den 25 Zoos identifiziert. Insgesamtkonnten 94 Gehege aufgrund fehlender oder falscher Beschilderung nicht identifiziert werden (siehe Methodik onl<strong>in</strong>e).Obwohl allen 25 ausgewählten zoologischen E<strong>in</strong>richtungen der Standard Zoo Fragebogen zugeschickt wurde, um denZoos die Möglichkeit zu geben, ihre Aktivitäten im Bereich des Artenschutzes und der Aufklärung der Öffentlichkeitzu erläutern, beantwortete nur e<strong>in</strong> Zoo, der Tiergarten Mönchengladbach, die Anfrage. E<strong>in</strong> weiterer Zoo verweigertedie Beantwortung, während die verbliebenen 23 Zoos gar nicht reagierten. Daher wurden die diese Aktivitätenbetreffenden Informationen aus Veröffentlichungen, EAZA Informationen und von den Webseiten der Zoos entnommen.Maßnahmen, die das Entweichen von Tieren verh<strong>in</strong>dernIn <strong>Deutschland</strong> gilt:´Zoos s<strong>in</strong>d so zu errichten und zu betreiben, dass- dem E<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gen von Schadorgansimen sowie dem Entweichen der Tiere vorgebeugt wird´(§ 42 Absatz 3, 3 BNatSchG)Im Unterschied zu Artikel 3(4) der Richtl<strong>in</strong>ie wird <strong>in</strong> der deutschen Gesetzgebung die ökologische Gefahr vonentwichenen, nicht e<strong>in</strong>heimischen Tieren für die Umwelt nicht erwähnt.Es gibt zwei erkennbare Barrieren, die das Entweichen von Zootieren <strong>in</strong> die Umwelt verh<strong>in</strong>dern: die Gehegeumzäunung,welche das Tier abhält, aus se<strong>in</strong>em Gehege zu fliehen und die E<strong>in</strong>friedung rund um den Zoo, die e<strong>in</strong> ausgebrochenesTier daran h<strong>in</strong>dert das Zoo-Gelände zu verlassen. Beide Barrieren sollten sicher und von angemessener Höhe undStärke se<strong>in</strong>, um die Tiere <strong>zur</strong>ückzuhalten.Alle untersuchten Zoos schienen e<strong>in</strong>e äußere E<strong>in</strong>friedung zu haben oder befanden sich <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Gebäudes(Schauaquarium). Jedoch lässt sich beim Eifel-Zoo und beim Zoo <strong>in</strong> der W<strong>in</strong>gst nicht mit Sicherheit sagen, ob dieE<strong>in</strong>friedung ausreicht, um das Entweichen von Tieren aus dem Zoo bzw. das E<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gen heimischer Wildtiere <strong>in</strong> denZoo zu verh<strong>in</strong>dern. Es s<strong>in</strong>d bereits mehrere Fälle von <strong>in</strong> 2012 aus deutschen zoologischen E<strong>in</strong>richtungen entlaufenenWildtieren bekannt, so u.a. e<strong>in</strong> Gepard des Nürnberger Zoos (Passauer Neue Presse, 18.01.2012), e<strong>in</strong> weiterer Gepardaus dem Zoo Köln (Kölner Express, 07.03.2012) und Berberaffen aus dem Tierpark Herford (Neue Westfälische Zeitung,16.02.2012). E<strong>in</strong> junger Wolf brach im September 2011 aus dem Zoo <strong>in</strong> der W<strong>in</strong>gst aus (Weser Kurier, 23.09.2011) undlebt Berichten zu Folge bis heute <strong>in</strong> der freien Natur.


20In den meisten Zoos wurden e<strong>in</strong>heimische Wildtiere (z.B. Eichhörnchen, Spatzen, etc.) beobachtet, wie sie sich freiim Zoo und auch <strong>in</strong> den Tiergehegen bewegten. In e<strong>in</strong>em Zoo, dem Zoologischen Garten Halle/Saale, wurden dieBesucher mit e<strong>in</strong>em H<strong>in</strong>weisschild darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass e<strong>in</strong> Fuchs regelmäßig <strong>in</strong> den Zoo kommt und die Entenfrisst. Das E<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gen von e<strong>in</strong>heimischen Wildtieren <strong>in</strong> den Zoo kann <strong>zur</strong> Übertragung <strong>in</strong>fektiöser Krankheiten oderParasiten zwischen den e<strong>in</strong>heimischen Wildtierarten und den im Zoo lebenden Arten führen.In 22 der 25 Zoos waren freilaufende Tiere zu beobachten. Dazu gehörten Hauskatzen (Felis catus) und Haushühner(Gallus gallus f. domestica), aber <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Fällen auch um als <strong>in</strong> Europa <strong>in</strong>vasiv bekannte Arten (Invasive Alien Species(IAS)) wie der auf DAISIE (Deliver<strong>in</strong>g Alien Invasive Species Inventories for Europe) gelistete Blaue Pfau (Pavo cristatus)oder die Graugans (Anser anser). Im Tierpark Hagenbeck (Hamburg) wurde e<strong>in</strong>e Gruppe von Großen Pampashasenoder patagonischen Maras (Dolichotis patagonum) e<strong>in</strong>e auf der Roten Liste der IUCN als NT, ger<strong>in</strong>g gefährdet gelistetArt freilaufend beobachtet. Zahlreiche Besucher wurden dabei beobachtet, wie sie versuchten, diese Tiere anzufassen,wenngleich e<strong>in</strong> Schild darauf h<strong>in</strong>wies, dass die Maras <strong>in</strong> Ruhe gelassen werden sollen.Gefährdung der Öffentlichkeit durch Verletzung und KrankheitsübertragungIm BNatSchG s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e gesonderten Maßnahmen enthalten, die im Zoo zum Schutz der Öffentlichkeit (und derZooangestellten) ergriffen werden müssen. E<strong>in</strong>zig der Passus ´Zoos s<strong>in</strong>d so zu errichten und zu betreiben, dass[...] dem E<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gen von Schadorganismen sowie dem Entweichen der Tiere vorgebeugt wird´, (BNatSchG § 42Absatz 3), kann e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>fluss auf den Schutz der Allgeme<strong>in</strong>heit haben, auch wenn dies nicht explizit erwähntwird. So gibt es beispielsweise ke<strong>in</strong>e Verpflichtung die Öffentlichkeit vor der Verletzungsgefahr oder dem Risiko derKrankheitsübertragung, die vom direkten Kontakt mit Tieren ausgehen, zu warnen.Von den 25 Zoos forderten 24 die Besucher aktiv zum Kontakt mit den Tieren auf, was <strong>in</strong> der Regel als ‘pädagogischeErfahrung’ gerechtfertigt, aber auch als Unterhaltung beworben wurde. Während der Beobachtungen für dieseUntersuchung wurden die teilnehmenden Besucher nicht über mögliche Risiken durch den Tierkontakt aufgeklärt,und nur <strong>in</strong> zwei E<strong>in</strong>richtungen wurde den Besuchern empfohlen, sich nach dem Kontakt mit den Tieren dieHände zu waschen. Die Mehrheit der Zoos verfügte über e<strong>in</strong> Streichelgehege mit verschiedenen Haustierarten(z.B. Zwergkan<strong>in</strong>chen, Alpakas, Schafen, Ziegen und Hühnern), während <strong>in</strong> drei Zoos Besucher direkten Kontakt(normalerweise beaufsichtigt) mit verschiedenen Wildtieren haben konnten (z.B. Katta (Lemur catta), Berberaffen(Macaca sylvanus), Rotes Känguru (Macropus rufus)). Darüber h<strong>in</strong>aus konnten im Wildgehege Hellenthal und imTierpark Hofgeismar nach der Greifvogel-Freiflug-Vorführungen Zuschauer e<strong>in</strong>en Greifvogel für e<strong>in</strong> Souvenir-Foto aufder Hand halten. Auffallend war der unhygienische Zustand <strong>in</strong> vielen Freiflugvolieren, die als Durchgangsgehegekonzipiert s<strong>in</strong>d. Viele der Besuchere<strong>in</strong>richtungen (z.B. Handgriffe und Sitzbänke) waren von Tierfäkalien verunre<strong>in</strong>igt. Esgab ke<strong>in</strong>e offensichtlichen Anzeichen dafür, dass diese Anlagen regelmäßig gere<strong>in</strong>igt werden.Des Weiteren wurde <strong>in</strong> zwei Zoos (Tierpark Ströhen, Zoo Duisburg) der direkte Kontakt mit potenziell für den Menschenbesonders gefährlichen Tieren ermöglicht. Dazu gehörte Elefantenreiten (Loxodonta africana) und der Kontakt mitDelf<strong>in</strong>en (Tursiops truncatus). Als spezielle Attraktion bot der Tierpark Ströhen für angemeldete Gruppen und speziellfür K<strong>in</strong>der-Geburtstagsfeiern die Möglichkeit, Geparden (Ac<strong>in</strong>onyx jubatus) zu streicheln (gegen e<strong>in</strong>e Extragebühr).Von den 25 zoologischen E<strong>in</strong>richtungen erlaubten 15 den ungeplanten und unbeaufsichtigten Kontakt der Besuchermit potentiell gefährlichen Wildtieren. Schlecht konstruierte oder schlecht gewartete Gehege und e<strong>in</strong> Mangel an Zoo-Personal sowie fehlende Warnschilder, ermöglichte den Besuchern den potenziellen Kontakt zu gefährlichen Tieren, dievon der SMZP als Kategorie 1 ´Großes Risiko´ klassifiziert wurden, wie das Przewalskipferd (Equus przewalski), RotesKänguru (Macropus rufus) und Afrikanischen Elefanten (Loxodonta africana); und e<strong>in</strong>er Vielzahl von als Kategorie 2gelisteter ´Ger<strong>in</strong>geres Risiko´ Tierarten (SMZP), e<strong>in</strong>schließlich Arten wie Nandus (Rhea americana), Lisztaffen (Sagu<strong>in</strong>usoedipus) und Kattas (Lemur catta).Von den zufällig ausgewählten Gehegen (n=703), zeigten 299 gefährliche Tiere der Kategorie 1 ´Großes Risiko´ , aber nurbei wenigen Gehegen wurden die Besucher durch Schilder auf die möglichen Gefahren h<strong>in</strong>gewiesen. Zusätzlich war <strong>in</strong> 24


21Zoos die Fütterung e<strong>in</strong>iger Tiere durch die Besucher erlaubt oder es wurde sogar dazu aufgefordert. G<strong>in</strong>g es hier <strong>in</strong> denmeisten Fällen um die Fütterung von domestizierten Tieren, so wurden <strong>in</strong> zwei Zoos die Besucher durch den Betreiberdazu animiert, Elefanten (Elephas maximus), Zebras (Equus grevyi) und Giraffen (Giraffa camelopardalis) zu füttern.E<strong>in</strong>teilung der Tiere nach ihrer Gefährlichkeit(DEFRA, 2004, http://archive.defra.gov.uk/wildlife-pets/zoos/documents/zoo-standards/app12.pdf)Kategorie 1: Großes Risiko (u.a. Großkatzen, Großbären, Elefanten, Rotes Känguru)Kategorie 2: Ger<strong>in</strong>geres Risiko (u.a. Lemuren, Krallenaffen, Kle<strong>in</strong>bären)Kategorie 3: Ger<strong>in</strong>ges RisikoAbbildung 2Tierpark Ströhen.Besucher werden dazu animiert e<strong>in</strong>en Geparden (Ac<strong>in</strong>onyxjubatus), e<strong>in</strong> gefährliches Tier der Kategorie 1 “GroßesRisiko“, zu streicheln (Defra, 2004)(Quelle: http://www.tierpark-stroehen.de/abbildungszoom-bildergalerie/9a68c08/abbildungszoombildergalerie.html).Abbildung 3Tierpark Ströhen.Auf e<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>en Paddock könnenZoobesucher auf Elefanten imKreis reiten. Das Fehlen geeigneterAbsperrungen ermöglicht denBesuchern sich <strong>in</strong> unmittelbarerNähe zu den Elefanten aufzuhalten,was für beide gefährlich se<strong>in</strong> kann.ARTENSCHUTZDer Erhalt der biologischen Vielfalt ist das Hauptziel der Zoo-Richtl<strong>in</strong>ie, und sie verlangt von Zoos <strong>in</strong> der EU, anm<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>er von vier möglichen Artenschutzaktivitäten teilzunehmen (Artikel 3 der Richtl<strong>in</strong>ie). Diese EU-weitenAnforderungen wurden durch § 42(3)7 des BNatSchG <strong>in</strong> deutsches Recht implementiert. Das BNatSchG fordertdie Teilnahme an m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>er von drei möglichen Optionen, welche alle zum Erhalt der biologischen Vielfaltbeitragen.Dazu gehören die Teilnahme an:a) Forschungen, die <strong>zur</strong> Erhaltung der Arten beitragen, e<strong>in</strong>schließlich des Austausches von Informationen über dieArterhaltung, oderb) der Aufzucht <strong>in</strong> Gefangenschaft, der Bestandserneuerung und der Wiederansiedlung von Arten <strong>in</strong> ihren Biotopenoderc) der Ausbildung <strong>in</strong> erhaltungsspezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten.


22Es gibt ke<strong>in</strong>e weitere Anleitung, mit weitergehenden Erklärungen oder Beispiele für diese Anforderungen.Obwohl e<strong>in</strong>e Verpflichtung besteht an e<strong>in</strong>er oder mehrerer dieser Aktivitäten teilzunehmen, zeigen die Ergebnisse dieserStudie, welche die Beiträge <strong>zur</strong> wissenschaftlichen Forschung (die dem Artenschutz dient) und ex situ sowie <strong>in</strong> situ Projekteerfasst hat, dass die Zoos <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> sich nur m<strong>in</strong>imal für die Erhaltung der Artenvielfalt e<strong>in</strong>setzen. Dies betrifft<strong>in</strong>sbesondere den Schutz und die Erhaltung von im Bestand bedrohten Arten (jene, die nahezu ausgestorben s<strong>in</strong>d).Prozentanteil der weltweit gefährdeten Arten:Ger<strong>in</strong>g gefährdet6.12%Stark gefährdet5.00%Gefährdet,7.68%Vom Aussterben bedroht2.19%Ausgestorben <strong>in</strong> freier Wildbahn0.12%Nicht gelistet32.42%Abbildung. 4Anteil der 1601 identifizierten Arten(<strong>in</strong>klusive Unterarten, wenn möglich)<strong>in</strong> den 25 deutschen Zoos und ihreKategorisierung als gefährdet undnicht gefährdet durch die Rote Listeder gefährdeten Arten der IUCNDatenun<strong>zur</strong>eichend0.81%Nicht gefährdet45.66%GefährdetNicht gefährdetAnteil der weltweit gefährdeten Arten nach taxonomischer E<strong>in</strong>teilungIUCN Rote ListeTaxonomieder gefährdeten ArtenKategorisierung Säugetiere Vögel Reptilien Fische Amphibien WirbelloseNicht gelistetDaten un<strong>zur</strong>eichendNicht gefährdetGer<strong>in</strong>g gefährdetGefährdetStark gefährdetVom Aussterben bedrohtAusgestorben <strong>in</strong> freier Wildbahn753199344953192711436424415706652013137702393494153101512721210530031000Arten Anteil angesamt der Gesamtzahl(%)5197731981238035232.42%0.81%45.66%6.12%7.68%5.00%2.19%0.12%Gesamtzahl der ArtenAnteil an der Gesamtzahl (%)43427%61638%1318%31420%493%574%1601100%100%100%Tab. 1: Anteil der 1601 identifizierten Arten <strong>in</strong> den 25 deutschen Zoos und ihre Kategorisierung nach der Roten Liste der gefährdetenArten der IUCN und ihrer taxonomischen E<strong>in</strong>teilung.Die Ergebnisse zeigen, dass nur 14,92 % (n=239) der <strong>in</strong>sgesamt <strong>in</strong> den ausgesuchten Zoos beobachteten undidentifizierten Arten (n=1601) auf der Roten Liste der gefährdeten Arten der IUCN als <strong>in</strong> irgende<strong>in</strong>er Form alsgefährdet (gefährdet (Vulnerable=VU) 8%, stark gefährdet (Endangered=EN) 5% und vom Aussterben bedroht(Critically Endangered=CR 2%) e<strong>in</strong>gestuft werden (Abb.2). Zwei der beobachteten Arten gelten als ausgestorben<strong>in</strong> freier Wildbahn. Von den 239 bedrohten Arten waren 51% Säugetiere, 28% Vögel, 11% Reptilien, 8% Fische und2% Amphibien. Die verbleibenden 85,01% der nicht als gefährdet e<strong>in</strong>gestuften Arten wurden entweder als Nichtgefährdet (Least Concern=LC (45,66%)), Ger<strong>in</strong>g gefährdet (Near Threatened =NT(6,12%)) oder Daten un<strong>zur</strong>eichend (Datadeficient =DD(0,81%)) e<strong>in</strong>gestuft, oder waren gar nicht gelistet (32,42%) (Tab.1). Der Hauptanteil der <strong>in</strong> deutschen Zoos


23gezeigten Arten waren gemäß der Klassifizierung der Roten Liste der IUCN solche Arten, deren Schutz e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gePriorität hat. Von den 25 Zoos, zeigte der Serengetipark <strong>in</strong> Hodenhagen den höchsten Anteil an gefährdeten Arten (31%aller im Zoo beobachteten Arten ), während der Tierpark Rose offenbar ke<strong>in</strong>e gefährdeten Arten hielt.Die europäische Rote Liste der bedrohten Arten listet Säugetiere, Reptilien, Amphibien, Wirbellose und Fische auf.Von den 986 Arten an Säugetieren, Reptilien, Amphibien, Wirbellosen und Fischen, die <strong>in</strong> den 25 ausgewählten Zoosbeobachtet wurden, waren 4,6% (n=45) auf der Europäischen Roten Liste der gefährdeten Arten zu f<strong>in</strong>den.Dazu gehörten 33 Säugetierarten (2% der 1601 Arten), davon 27 nicht gefährdete, 3 gefährdete Arten, 2 mitun<strong>zur</strong>eichenden Daten und e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>g gefährdete Art (Lutra lutra); 3 Reptilienarten (0,19 % der 1601 Arten), davone<strong>in</strong>e nicht gefährdete Art und zwei ger<strong>in</strong>g gefährdete Arten (Testudo hermanni und Emys orbicularis); 6 Fischarten(0,37 % der 1601 Arten), bestehend aus 3 nicht gefährdeten, zwei gefährdeten und e<strong>in</strong>er vom Aussterben bedrohtenArt (Anguilla anguilla); und 3 Amphibienarten, die als nicht gefährdet gelistet s<strong>in</strong>d (0,19 % der 1601 Arten).Zudem s<strong>in</strong>d von den 616 gehaltenen Vogelarten 93 Arten (15% der Vögel und 5,8% der gesamten 1601Tierarten) im Bericht Status Bewertung für Vögel <strong>in</strong> der Europäischen Union von BirdLife Internationalaufgeführt (BirdLife International, 2004) (empfohlen für die Beurteilung des Gefährdungsstatus der Vögel <strong>in</strong> der EU vonder IUCN (IUCN, pers comm., 21. Juli 2011).Von den 93 Arten s<strong>in</strong>d 59 als ´Gesichert` e<strong>in</strong>gestuft (z.B. Phasianus colchicus, Netta ruf<strong>in</strong>a); 2 als `Örtlich begrenzt`(z.B.Phoenicopterus roseus, Branta ruficollis); 3 s<strong>in</strong>d ´Dezimiert´(z.B. Grus grus, Ciconia ciconia); 11 s<strong>in</strong>d Selten´(z.B.Ciconia nigra, Bubo scandiaca); 7 s<strong>in</strong>d ´Rückläufig´( z.B. Anas acuta, Falco t<strong>in</strong>nunculus); 7 s<strong>in</strong>d ´Gefährdet´( z.B. Falcocherrug, Branta bernicla); 2 s<strong>in</strong>d ´Stark gefährdet´(z.B. Aythya marila und Marmaronetta angustirostis) und 2 s<strong>in</strong>dgelistet als ´vom Aussterben bedroht`(Tadorna ferrug<strong>in</strong>ea und Anser erythropus). Deutsche Zoos sche<strong>in</strong>en demSchutz bedrohter europäischer Arten ke<strong>in</strong>e Priorität gegenüber des Schutzes weltweit bedrohter Artene<strong>in</strong><strong>zur</strong>äumen, folglich sche<strong>in</strong>t es wenig Engagement für regional bedrohte Arten zu geben.Von den auf der deutschen Roten Liste (Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, veröffentlicht2009 vom Bundesamt für Naturschutz), aufgeführten 478 Arten von Säugetieren, Vögeln, Reptilien, Amphibien,Fischen und Wirbellosen, hielten die untersuchten Zoos 96 (20%) Arten (5,99 % der <strong>in</strong>sgesamt 1601 beobachtetenund bestimmten Arten). Darunter waren 10 Säugetierarten (<strong>in</strong>klusive Wolf (Canis lupus)), 58 Vogelarten (<strong>in</strong>klusive dervom Aussterben bedrohte Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)), zwei Reptilienarten (Salamandra salamandra, nichtgefährdet und Emys orbicularis vom Aussterben bedroht), zwei Fischarten (<strong>in</strong>klusive der vom Aussterben bedrohteAcipenser ruthenus), aber ke<strong>in</strong>e Amphibien- oder Wirbellosearten.Deutsche Zoos sche<strong>in</strong>en dem Schutz von <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> gefährdeten Arten e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge Prioritätbeizumessen.Die deutschen Zoos sche<strong>in</strong>en allgeme<strong>in</strong> nicht das Engagement für ´seltene´ oder gefährdete Arten zuzeigen, welches die Öffentlichkeit vermutlich von ihnen erwartet. Bei den von den Zoos gehaltenengefährdeten Arten, sche<strong>in</strong>t die Priorität bei <strong>in</strong>ternational gefährdeten Arten im Gegensatz zu europäischenoder national gefährdeten Arten zu liegen.Teilnahme an europäisch koord<strong>in</strong>ierten ErhaltungszuchtprogrammenE<strong>in</strong> weiterer Indikator für die Beteiligung e<strong>in</strong>es Zoos an der Erhaltung der biologischen Vielfalt ist die Teilnahme an ex situErhaltungsprogrammen und das Management von Arten durch Teilnahme an koord<strong>in</strong>ierten Zuchtprogrammen. Diesist e<strong>in</strong>e der Optionen, die <strong>in</strong> §42 Abs.3 Art. 7b BNatSchG als möglicher Beitrag e<strong>in</strong>es Zoos zum Erhalt bedrohter Artenaufgeführt wird.Es wurden die Arten <strong>in</strong> den 25 Zoos erfasst, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em der europäischen Management-Programme e<strong>in</strong>gebundens<strong>in</strong>d (EEP oder ESB). Die Teilnahme der e<strong>in</strong>zelnen Zoos an diesen Programmen, wurde durch Auswertung


24von Veröffentlichungen der Zoos, dem EAZA Jahrbuch 2007/2008 und den zugesandten Fragebögen der Zoosermittelt. Jedoch gab der e<strong>in</strong>zige Zoo, der den Fragebogen ausgefüllt hat, an, an ke<strong>in</strong>em der europäischenErhaltungszuchtprogramme teilzunehmen.Arten mit EEP oder ESB12%Abbildung 5:Anteil der 1601 identifizierten Arten <strong>in</strong>den 25 ausgewählten Zoos, die an EEPoder ESB-Programmen teilnehmen.Arten ohne EEPoder ESB88%Nur 12 % (n=192) der <strong>in</strong>sgesamt 1601 von den 25 ausgewählten Zoos gezeigten Arten s<strong>in</strong>d im EuropäischenErhaltungszuchtprogramm (EEP) oder am Europäischen Zuchtbuch-Programm (ESB) registriert (Abb.5). Lediglich <strong>in</strong> 13der 25 ausgewählten Zoos wurden im EEP oder ESB registrierte Tierarten beobachtet und bei diesen Zoos konnte nurbestätigt werden, dass die 10 EAZA Zoos (<strong>in</strong> dieser Untersuchung) <strong>in</strong> den Jahren 2007/2008 (EAZA Yearbook) angeblichNachwuchs bei 108 der registrierten Arten hatten. Weitere Informationen standen nicht <strong>zur</strong> Verfügung.Von den 239 global gefährdeten Arten, die <strong>in</strong> den 25 Zoos beobachtet wurden, wurden lediglich 71 (30%) Arten als<strong>in</strong> dem e<strong>in</strong>en, dem anderen oder beiden der Europäischen Erhaltungsprogrammen teilnehmend identifiziert. ImSerengetipark Hodenhagen, wo proportional die meisten gefährdeten Tierarten (31% der im Zoo gehaltenen Arten)gehalten wurden, konnte ke<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis auf die Teilnahme an koord<strong>in</strong>ierten Zuchtprogrammen gefunden werden.Insgesamt ist nur e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>er Anteil der <strong>in</strong> deutschen Zoos gehaltenen Arten <strong>in</strong> ex situErhaltungsprogrammen und/oder europäischen Management-Programmen <strong>in</strong>volviert. Während e<strong>in</strong>ige Zoosan Erhaltungszuchtprogrammen teilnehmen, gilt dies nicht für die Mehrheit der Zoos.Teilnahme an wissenschaftlichen ForschungenE<strong>in</strong>e weitere optionale Arterhaltungsmaßnahme laut § 42(3)7a des BNatSchG ist für Zoos die Teilnahme anwissenschaftlicher Forschung, die von Nutzen für die Arterhaltung von wild lebenden Arten ist. Die Ergebnisse der<strong>in</strong>ternetbasierten Literaturrecherche zeigen, dass 13 der 25 ausgewählten Zoos wissenschaftliche Forschungsergebnissepubliziert haben und davon sche<strong>in</strong>en 8 Zoos (=32%) wissenschaftliche Forschung veröffentlicht zu haben, die eventuellvon Nutzen für die Erhaltung wild lebender Arten se<strong>in</strong> könnte.Beitrag zu <strong>in</strong> situ ErhaltungVon den 25 ausgewählten Zoos konnten 7 Zoos ermittelt werden, die entweder Spenden für <strong>in</strong> situ ArtenschutzProgramme sammelten oder an Auswilderungsprogrammen teilnahmen. Dazu zählten etwa Spendenfonds für die‘Amphibien Arche’ oder für die ‘Wild Chimpanzee Foundation’ (Zoo Halle ; Zoo Leipzig); die Patenschaft für e<strong>in</strong>engeretteten Schimpansen (Zoo Halle) und die Patenschaft für e<strong>in</strong> Okapi-Schutzprojekt <strong>in</strong> Kooperation mit der ‘GilmanInternational Conservation Organisation’ <strong>in</strong> der Demokratischen Republik Kongo <strong>in</strong> Zentralafrika (Zoo Leipzig). Zudemorganisieren e<strong>in</strong>ige Zoos Ausstellungen zu EAZA Kampagnen, etwa ‘Carnivoren’, ‘Amphibien’ oder ‘Madagaskar’(festgestellt im Zoo Halle, Zoo Leipzig, Zoo Chemnitz, Zoo Krefeld und Zoo Duisburg (aber nicht alle EAZA Zoos <strong>in</strong>diesem Bericht)).


25Sieben der 25 Zoos gaben an, an Auswilderungsprogrammen von <strong>in</strong> Gefangenschaft geborenen Tieren <strong>in</strong> ihrennatürlichen Lebensraum teilzunehmen. Dazu gehören Ch<strong>in</strong>esische Alligatoren (Alligator s<strong>in</strong>ensis) (Zoo Halle), e<strong>in</strong>es von<strong>in</strong>sgesamt 49 im Zoo geborenen Breitmaul-Nashornkälbern (Ceratotherium simum), welches 1996 im Etosha NationalPark, Namibia wieder ausgewildert wurde (Serengetipark); e<strong>in</strong> Przewalskipferd (Tierpark Chemnitz); europäischeUhus (Bubo bubo) wurden <strong>in</strong> den 90er Jahren <strong>in</strong> der Eifel ausgewildert (Zoo Krefeld); Wildkatzen (Felis sylvestris)<strong>in</strong> der Eifel (Zoo Duisburg); Schleiereulen (Tyto alba) (Zoo Neuwied). Der Tierpark Berl<strong>in</strong> beteiligte sich mit e<strong>in</strong>igenArten an Wiederauswilderungsprogrammen (laut Zooführer wilderte der Tierpark Berl<strong>in</strong> Damagazellen (Nanger damamhorr) aus). 1992 wurde e<strong>in</strong> Tier <strong>in</strong> Tunesien und von 1994-1997 wurden weitere 8 Tiere <strong>in</strong> Marokko ausgewildert. DesWeiteren soll der Tierpark Berl<strong>in</strong> e<strong>in</strong> Projekt <strong>zur</strong> Wiederansiedlung des Bartgeiers (Gypaetus barbatus) mit 15 Jungtierenunterstützt haben. Zudem sollen Tiere der Arten Waldrapp (Geronticus eremita) nach Marokko und Wildkatzen (Felissylvestris) für Schutzprojekte <strong>zur</strong> Verfügung gestellt worden se<strong>in</strong>. 14 Przewalskipferde wurden <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a bzw. ab 1998<strong>in</strong> der Mongolei ausgewildert. Der Zoo Leipzig wilderte europäische Wildkatzen (Felis sylvestris), Weißstörche (Ciconiaciconia), Europäische Uhus (Bubo bubo), Ste<strong>in</strong>käuze (Athene noctua) und Säbelantilopen (Oryx dammah) aus. Aktuellarbeitet der Zoo Leipzig an e<strong>in</strong>em Projekt, um Stumpfkrokodile (Osteolaemus tetraspis) auszuwildern (www.zoo-leipzig.de/wir-ueber-uns/artenschutz/). Detaillierte Informationen über die Auswilderungsprogramme s<strong>in</strong>d kaum verfügbar.Informationen über den Erfolg der Auswilderungen, bspw. ob die ausgewilderten Tiere überlebten und sich nachhaltigreproduzierten, s<strong>in</strong>d nicht verfügbar (veröffentlichte Literatur des Tierpark Berl<strong>in</strong>, Tierpark Chemnitz, Serengetipark,Zoo Neuwied, Zoo Duisburg, Zoo Krefeld und Zoo Halle). In weiteren fünf Zoos wiesen Informationsschilder darauf h<strong>in</strong>,dass verletzte e<strong>in</strong>heimische Wildvögel aufgenommen und nach Rekonvaleszenz wieder ausgewildert werden (TierparkBad Kösen, Zoo Halle, Tierpark Neumünster, Wildgehege Hellenthal und Zoo Neuwied). Allerd<strong>in</strong>gs konnten ke<strong>in</strong>eInformationen gefunden werden, um den Umfang und den Erfolg dieser Maßnahmen zu bewerten.Von den 25 untersuchten Zoos beteiligten sich offenbar 15 weder an ‘Forschungen, die <strong>zur</strong> Erhaltung derArten beitragen, e<strong>in</strong>schließlich des Austausches von Informationen über die Arterhaltung’, noch an ‘derAufzucht <strong>in</strong> Gefangenschaft’. In Bezug auf letzteres konnte nur für 8 Zoos die Teilnahme an ‘der Aufzucht<strong>in</strong> Gefangenschaft, der Bestandserneuerung und der Wiederansiedlung von Arten <strong>in</strong> ihren Biotopen’festgestellt werden (§ 42 (3) 7 BNatSchG).AUFKLÄRUNG/BILDUNGDie Richtl<strong>in</strong>ie (Artikel 3) legt fest, dass Zoos: ´ die Aufklärung und das Bewusstse<strong>in</strong> der Öffentlichkeit <strong>in</strong> Bezug auf denErhalt der biologischen Vielfalt fördern, <strong>in</strong>sbesondere durch Informationen über die <strong>zur</strong> Schau gestellten Arten undihre natürlichen Lebensräume´. § 42 Absatz 3 Nr.6 BNatSchG spezifiziert, dass Zoos <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> die Erhaltung derbiologischen Vielfalt fördern und über die gehaltenen Arten und deren natürlichen Lebensräume <strong>in</strong>formieren sollen.Die Ergebnisse dieser Studie ergaben, dass 18 der 25 ausgewählten zoologischen E<strong>in</strong>richtungen über e<strong>in</strong>Bildungsprogramm verfügen und den Besuchern verschiedene edukative Aktivitäten anbieten. Darunter s<strong>in</strong>d 9Zoos, die e<strong>in</strong> spezielles Bildungszentrum haben, 17 Zoos, die Besucherführungen anbieten, 9 Zoos, die Unterricht fürangemeldete Schulklassen anbieten und 7 Zoos, die tierartenbezogene Vorträge anbieten.Die Qualität der Tiergehege variierte sehr stark zwischen den e<strong>in</strong>zelnen Zoos. Während die größeren, f<strong>in</strong>anzstärkerenZoos <strong>in</strong> komplexe, e<strong>in</strong>fallsreiche Gehegegestaltungen <strong>in</strong>vestiert haben , die das natürliche Habitat der Art imitieren unddaher e<strong>in</strong> gewisses Maß an pädagogischen Nutzen bieten, waren <strong>in</strong> anderen Zoos die Gehege sehr karg und es fehltean angemessener Ausstattung und Vegetation. Bei diesen Gehegen misslang es, den Besuchern die Komplexität desnatürlichen Lebensraumes der Art näher zu br<strong>in</strong>gen.TiershowsIm Zeitraum der Datenerfassung boten sechs der 25 Zoos spezielle Tiervorführungen oder Shows an. Dies be<strong>in</strong>haltetee<strong>in</strong>studierte Performances mit Delf<strong>in</strong>en (T. truncatus) im Zoo Duisburg, mit Seelöwen (Zalophus californianus),


26Elefanten (Elephas maximus) im Zoo Krefeld, mit Schimpansen (Pan troglodytes), verschiedenen Papageien (Araspec. und Cacatua spec.) und diversen domestizierten Tieren im Schwaben Park sowie Vorführungen mit Papageien( Ara ssp.) und Greifvögeln im Wildgehege Hellenthal und Greifvogelvorführung im Tierpark Hofgeismar. Der TierparkStröhen wirbt mit e<strong>in</strong>er Pferdeshow, aber, laut Presseberichten, bietet dieser Park auch e<strong>in</strong>en Weihnachtszirkus mitElefantenshow an. http://www.kreiszeitung.de/media/videos/?bcpid=29447915001&bclid=32693695001&bctid=1326721588001(Kreiszeitung (03.12.2009))Beschreibungen:Die Delf<strong>in</strong>show im Duisburger Zoo f<strong>in</strong>det dreimal täglich statt und besteht aus e<strong>in</strong>er Serie von ‘Übungen’, welchelaut der Internetseite des Zoos auf ‘auf dem Pr<strong>in</strong>zip der positiven Konditionierung, mit e<strong>in</strong>em sehr <strong>in</strong>nigen Verhältniszwischen Pfleger und Tier (…)’ basieren. ‘Zur Belohnung bei richtig ausgeführten Übungen gibt es kle<strong>in</strong>e Fischhappen(...)’ (Internetseite des Zoo Duisburg). Die Übungen bestehen aus Salti und Akrobatik, Balancieren von Bällen,Schw<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>es R<strong>in</strong>gs, Stranden (wobei das Tier aus dem Wasser auf den Rand des Pools spr<strong>in</strong>gen muss) und aufdem Rücken schwimmen. Anders als <strong>in</strong> anderen Delf<strong>in</strong>arien <strong>in</strong> der EU, gibt es <strong>in</strong> dieser Show ke<strong>in</strong>e Begleitmusikjedoch lautstarke Erläuterungen per Mikrofon über e<strong>in</strong>ige biologische Merkmale von Delf<strong>in</strong>en.Abbildung 6Zoo Duisburg.Große Tümmler (T. Truncatus)zeigten verschiedene zirkusartigeTricks und Kunststücke. Es wirdangenommen, dass wiederholtesoder längeres Stranden, wenn derDelf<strong>in</strong> dazu tra<strong>in</strong>iert ist aus demWasser auf Land zu kommen,gesundheitsgefährdend ist.Jede der Papageienshows im Wildgehege Hellenthal und im Schwaben Park hatte ungefähr e<strong>in</strong>e Länge von 25 M<strong>in</strong>utenund bestand hauptsächlich daraus, dass die Papageien e<strong>in</strong>e Folge zirkusähnlicher Tricks vorführten, <strong>in</strong>klusive Fahrenvon M<strong>in</strong>iaturfahrrädern und Wagen Rollschuh laufen und K<strong>in</strong>derwägen schieben. Die Show wurde von lauter Musik undErläuterungen begleitet, jedoch be<strong>in</strong>halteten die Erläuterungen nur m<strong>in</strong>imalste Informationen über die gezeigte Art,ihre Biologie, den natürlichen Lebensraum oder den Gefährdungsstatus.


27Im Zeitraum der Durchführung dieser Studie präsentierte der Zoo Krefeld dem Publikum e<strong>in</strong>e Show mit zweiweiblichen asiatischen Elefanten (Elephas maximus), die verschiedene zirkusähnliche Tricks vorführten, und die Tiere<strong>in</strong> größtenteils unnatürlicher Art darstellten. E<strong>in</strong> Kommentar begleitete die Show, jedoch enthielt dieser nur wenigeInformationen über die Art, deren Biologie und Gefährdung. Der Tierpark Ströhen bot den Besuchern die Möglichkeitan, auf ihren Elefanten zu reiten.Die Seelöwen-Show im Krefelder Zoo bestand aus Kalifornischen Seelöwen die e<strong>in</strong>e Vielzahl an zirkusähnlichen Tricksvorführten, wie ‘klatschen’, durch e<strong>in</strong>en R<strong>in</strong>g spr<strong>in</strong>gen und auf den vorderen Flossen stehen.Greifvogelflugschauen wurden im Wildgehege Hellenthal und im Tierpark Hofgeismar gezeigt. VerschiedeneGreifvogelarten wurden im Freiflug vor den Zuschauern fliegen gelassen. Dazu gab es Kommentare, aber diesekonzentrierten sich hauptsächlich auf die Verwendung der Tiere <strong>zur</strong> Jagd, über die biologischen Charakteristika undden Artenschutz wurde kaum <strong>in</strong>formiert. Es wurde darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass e<strong>in</strong>ige Arten ‘selten’ s<strong>in</strong>d. Nach der Showwar es den Besuchern <strong>in</strong> beiden Zoos möglich, gegen Bezahlung sich als Souvenir mit e<strong>in</strong>em Greifvogel auf dem Armfotografieren zu lassen. Des Weiteren war es gegen zusätzliche Bezahlung den Besuchern möglich, mehr praktischeErfahrungen mit den Tra<strong>in</strong>ern und den Vögeln zu sammeln.Die Schimpansenshow im Schwaben Park präsentierte sechs Schimpansen, die dem Publikum höchstanthropomorphes Verhalten zeigen mussten. Die Schimpansen trugen menschliche Kleidung und es wurde beobachtet,dass sie an Stühle an der Seite der Arena angekettet waren, bis sie mit ihrem ‘Auftritt’ an der Reihe waren. Gezeigtwurde etwa, wie Schimpansen auf e<strong>in</strong>em Dreirad und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Spiel-Auto fahren oder auf e<strong>in</strong>em Shetlandpony reiten,während e<strong>in</strong> anderer Schimpanse an e<strong>in</strong>em Tisch sitzen und mit e<strong>in</strong>er Gabel von e<strong>in</strong>em Teller essen musste. DieVorführung bot ke<strong>in</strong>e bildungsbezogenen Erklärungen und war stattdessen ausschließlich <strong>zur</strong> Unterhaltung gedacht. DieTiere wurden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em komisch anmutenden, pseudo-menschlichen Zusammenhang gezeigt. E<strong>in</strong> Zusammenschnitt derShow konnte als DVD gekauft werden.Abbildung 7Schwaben Park.E<strong>in</strong>e Werbung für dieSchimpansen-Show(www.schwaben-park.de).Schimpansen tragen Kleider undmüssen menschliches Verhaltendarstellen. Dies vermittelt ke<strong>in</strong>eBildung über das natürlicheVerhalten der Tiere.Zusätzlich zu den Tiervorführungen, die von e<strong>in</strong>igen Zoos angeboten wurden, boten vier Zoos den Besuchern anauf Pferden zu reiten, zwei Zoos boten Kamelreiten an und e<strong>in</strong> Zoo, Tierpark Ströhen, bot Elefantenreiten an (www.tierpark-stroehen.de).


28M<strong>in</strong>imale Information über die ArtenDie EU-Zoorichtl<strong>in</strong>ie und § 42(3)6 des BNatSchG verlangen, dass alle Zoos ‘Informationen über die <strong>zur</strong> Schaugestellten Arten und ihre natürlichen Biotope’ bereitstellen müssen. Jedoch war bei 20% der Tierhaltungen <strong>in</strong> den 25ausgewählten Zoos ke<strong>in</strong>e Informationsbeschilderung zu den Tierarten vorhanden.Ke<strong>in</strong>e Informationsschilder über Arten20%Abbildung 8:Der durchschnittlicheAnteil <strong>in</strong> Prozent anvorhandenen bzw. fehlendenInformationsschildern zuden Tierarten (für alle1974 Gehege) <strong>in</strong> den 25ausgewählten deutschen Zoos.Informationsschilder über Arten vorhanden80%Durchschnittlich fehlte die Beschilderung an 20% aller Tierhaltungen (Abb.8). Informationsschilder zu den Tierartenfehlten an 56,4% aller Tierhaltungen im Tierpark Rose, an 51,6% im Serengetipark und 31,8% im Kle<strong>in</strong>zoo GartencenterVida. In den kle<strong>in</strong>eren, privat geführten Zoos fehlten die Informationen über die gehaltenen Arten allerd<strong>in</strong>gs häufig.Die Beschilderung von 2,7% der Tierhaltungen <strong>in</strong> den 25 Zoos war fehlerhaft (e<strong>in</strong>schließlich falsche wissenschaftlicheArtbezeichnung); vielfach enthielten die Beschilderungen nur m<strong>in</strong>imale Informationen über die Tierart . Während dieGehegeschilder im Zoo Halle und im Tierpark Berl<strong>in</strong> <strong>in</strong> zwei oder mehr europäischen Sprachen verfasst waren, warendie Informationen auf den Schildern im Tierpark Rose, obwohl <strong>in</strong> deutsch, bisweilen unleserlich. Abbildung 10 gibte<strong>in</strong>en Überblick über die Inhalte der Schilder <strong>in</strong> den Zoos.Abbildung 9Tierpark Rose.In e<strong>in</strong>igen der Zoos waren dieSchilder von schlechter Qualitätoder unlesbar.Qualität der Informationstafeln zu den TierartenWie oben bereits erwähnt, verlangt § 42 Art. 3 (6) des BNatSchG von den Zoos, die Besucher über die gehaltenenArten und deren natürlichen Lebensraum aufzuklären, aber es gibt ke<strong>in</strong>e konkreten Kriterien bis auf die Erwähnungdes natürlichen Lebensraumes. Die Beschilderung von 703 zufällig ausgewählten Gehegen <strong>in</strong> den 25 Zoos wurde unterBenutzung der Vorgaben der SMZP analysiert (die durchgehend für die EU-Zoo-Untersuchung 2011 benutzt wurde).


29100%90%80%70%60%50%40%30%20%10%0%DeutscheArtbezeichnungWissenschaftlicheArtbezeichnungBiologischeCharakteristikaNatürlichesBiotopGefährdungsstatusDurchschnittlicher Prozentsatz ArtbeschilderungAbbildung 10 Inhalt der Gehegebeschilderung <strong>in</strong> den 25 deutschen Zoos. Jede Spalte zeigt spezifische Informationen, die beiden ‘best practice’ Kriterien angegeben s<strong>in</strong>d (SMZP). Jeder Wert (z.B. wissenschaftlicher Name anwesend, 70%) repräsentiert denDurchschnitt der vorgefundenen Informationsbeschilderung der 703 zufällig gewählten Gehege <strong>in</strong> den 25 Zoos. Die Fehlerbalkens<strong>in</strong>d die optische Darstellung der Standardabweichung des Mittelwertes und sollen die Variation der Ausführung zwischen denausgewählten Zoos zeigen (beispielsweise variiert der Anteil an Schildern mit e<strong>in</strong>em angegebenen Gefährdungsstatus beträchtlichzwischen den Zoos, im Vergleich <strong>zur</strong> Angabe der wissenschaftlichen Bezeichnung.)Die Ergebnisse <strong>in</strong> Abb. 10 zeigen, dass von der vorhandenen Beschilderung der zufällig ausgewählten Gehegedurchschnittlich 79% nicht alle Kriterien erfüllten (SMZP), wobei 79% ke<strong>in</strong>en Gefährdungsstatus angaben und 42%ke<strong>in</strong>e Informationen über das natürliche Biotop enthielten (wie von Zoo-Richtl<strong>in</strong>ie und BNatSchG gefordert). Es istauch wichtig festzustellen, dass der Informationsgehalt der Beschilderung zwischen den Zoos signifikant variierte:z.B. versäumte der Tierpark Rose Informationen zum Gefährdungsstatus zu geben und nur 26% der Schilderenthielten Informationen über das natürliche Biotop; im Kle<strong>in</strong>zoo Vida fehlte bei jedem vierten Gehegeschild (26%)Informationen über die biologischen Charakteristika und bei jedem fünften Gehegeschild (20%) H<strong>in</strong>weise über dennatürlichen Lebensraum der Art. Im Tierpark Hagenbeck waren 11% der Gehege nicht beschildert, an drei Viertel derGehege (76%) fehlten Informationen über das natürliche Habitat der Tiere, so wie es die Zoo-Richtl<strong>in</strong>ie (Artikel 3(2))und das BNatSchG (§ 42(3)6) fordern.Abbildung 11 & 12Tierpark Meißen.Die Qualität der Beschilderung variierte erheblich. Manchmal waren die angebotenen Informationen falsch (Abbildung11 – falscher wissenschaftlicher Name für die Blaustirnamazone (Amazona aestiva)), während <strong>in</strong> anderen Fällen nicht alleerforderlichen Informationen <strong>zur</strong> Tierart angegeben waren (Abbildung 12 – sagt nur, dass der Mäusebussard der häufigsteGreifvogel <strong>Deutschland</strong>s ist).


30BEURTEILUNG DER TIERGEHEGEUm die Qualität und Eignung der 703 ausgewählten Gehege zu bewerten, wurden diese anhand von 12 Kriterien,welche als relevant für die Gesundheit und das Wohlbef<strong>in</strong>den für Tiere wild lebender Arten <strong>in</strong> Gefangenschaft zu Rategezogen werden, bewertet und analysiert. Dazu wurde die Evaluierungsmethode verwendet, welche <strong>in</strong> Kapitel D und Eder Methodik beschrieben wird. Die `Fünf Freiheiten`(`Five Freedoms`; OIE Terrestrial <strong>Animal</strong> Health Code, 2010), dientenals Basis <strong>zur</strong> Erstellung von M<strong>in</strong>imal-Standards <strong>in</strong> der Tierhaltung.Zusätzlich wurde § 2 Abs. 2 des Deutschen Tierschutzgesetzes (TierSchG) als Rechtsgrundlage berücksichtigt, welchere<strong>in</strong>e Fürsorgepflicht ausspricht, für ´jede Person, welche Tiere hält, betreut oder zu betreuen hat`. Auch wurden dieGutachten für die Haltung bestimmter Wirbeltiergruppen, welche vom BMELV veröffentlicht wurden, herangezogen.Die folgenden Beobachtungen wurden gemacht:Freiheit von Hunger und Durst: Bereitstellung von Futter und Wasser‘Wer e<strong>in</strong> Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,1. muss das Tier se<strong>in</strong>er Art und se<strong>in</strong>en Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren (...)‘(§ 2 Nr. 1 TierSchG)‘das angebotene Futter und Wasser muss von für die spezielle Art und für das e<strong>in</strong>zelne Tiere <strong>in</strong>nerhalb dieser Artbenötigtem Nährwert und Menge se<strong>in</strong> ….’(Artikel 20, EAZA M<strong>in</strong>imal-Standards für die Unterbr<strong>in</strong>gung und Pflege von Tieren <strong>in</strong> Zoos und Aquarien 2008)Die Qualität des Tr<strong>in</strong>kwassers schien <strong>in</strong> zahlreichen Gehegen nicht frisch und unhygienisch zu se<strong>in</strong>. In 14 Zoos konntendie Besucher Futter (pelletiertes Futter, Obst, Gemüse und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Fall Popcorn) kaufen, um die Tiere zu füttern.Auch wenn oft Schilder darauf h<strong>in</strong>wiesen, welche Tiere damit gefüttert werden dürfen, wurde dies nicht überwacht(Ausnahme: Elefantenfütterung im Tierpark Hagenbeck, Hamburg). Die unbeaufsichtigte Fütterung von Wildtierendurch die Besucher, ohne Kontrolle welche Tierarten gefüttert werden, mit welcher Menge oder welcher Art von Futter,kann ernsthafte Folgen für die Gesundheit und das Wohlbef<strong>in</strong>den der Tiere haben. Das Füttern der Tiere war <strong>in</strong> siebender ausgewählten Zoos verboten.Freiheit von Unbehagen: Bereitstellung e<strong>in</strong>er geeigneten Umgebung´darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so e<strong>in</strong>schränken, dass ihm Schmerzen odervermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.´(§2 Nr.2 TierSchG)`Tiergehege s<strong>in</strong>d so e<strong>in</strong><strong>zur</strong>ichten, dass sie den Bedürfnissen der jeweiligen Art entsprechen, mit solchen Elementen,wie E<strong>in</strong>streu, Sitzstangen, Vegetation, Höhlen, Nistkästen und Wasserbecken ´(Artikel 11, EAZA M<strong>in</strong>imum Standards für die Unterbr<strong>in</strong>gung und Pflege von Tieren <strong>in</strong> Zoos und Aquarien 2008)Viele Tiergehege waren zu kle<strong>in</strong>, oftmals fehlte es an e<strong>in</strong>er guten Strukturierung, um die lokomotorischen undverhaltensbiologischen Bedürfnisse der <strong>in</strong>dividuellen Art adäquat zu berücksichtigen. Insbesondere Gehege für Artenmit hohem Bewegungsbedürfnis, darunter der Serval (Leptailurus serval) im Zoo Hoyerswerda oder der Malaienbär(Ursus malayanus) im Tierpark Berl<strong>in</strong>, waren von un<strong>zur</strong>eichender Größe und Komplexität, um Beschäftigung, Rückzugund die Ausführung der natürlichen lokomotorische Bewegungen und Verhalten zu ermöglichen. Greifvögel undEulen wurden oft angebunden oder <strong>in</strong> nicht ausreichend dimensionierten Volieren gehalten, welche es geradegrößeren Arten, wie z.B. europäischen Uhus (Bubo bubo) oder Schnee-Eulen (Bubo scandiaca) unmöglich machte,ihre Flugmuskulatur ausreichend zu tra<strong>in</strong>ieren. Allgeme<strong>in</strong> mangelte es an geeigneten Unterkünften zum Schutz vorextremen Wetterbed<strong>in</strong>gungen und als Rückzugsmöglichkeit. Zum Beispiel wurden zwei Aras (Ara ararauna) im Eifel-Zoounter unangemessenen Bed<strong>in</strong>gungen gehalten (Abbildung 13), welche den Tieren ke<strong>in</strong>erlei Rückzugsmöglichkeit vorden Besuchern oder Wetterschutz bot.


31Abbildung 13Eifel-Zoo.Unangemessene Haltung e<strong>in</strong>esGelbbrustara (Ara ararauna),e<strong>in</strong>e sozial lebende Tierart,beheimatet <strong>in</strong> den RegenwäldernSüdamerikas.Freiheit von Schmerzen, Verletzungen und Leid: Vorbeugung und Bereitstellung geeigneterGesundheitsfürsorgeSicherstellen, dass der Tierpfleger ‘über die für e<strong>in</strong>e angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechteUnterbr<strong>in</strong>gung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten’ verfügt.(§ 2 Nr. 3 TierSchG)‘Geeignete Hygienestandards... s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>zuhalten’(Artikel 25, EAZA M<strong>in</strong>imum Standards für die Unterbr<strong>in</strong>gung und Pflege von Tieren <strong>in</strong> Zoos und Aquarien 2008)Die Mehrheit der Tiere wurden unter akzeptablen hygienischen Bed<strong>in</strong>gungen gehalten, dennoch wurden vor allem <strong>in</strong> denkle<strong>in</strong>en, privat geführten Zoos Tierarten zum Teil unter schlechten, unhygienischen Bed<strong>in</strong>gungen beobachtet. Dazugehörten beispielsweise e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>akzeptable Anhäufung von Fäkalien oder unsauberes, abgestandenes Tr<strong>in</strong>k- und Badewasser.In vier der 25 ausgewählten Zoos konnten tierische Schädl<strong>in</strong>ge <strong>in</strong>nerhalb der Gehege entdeckt werden. Des Weiterenwurden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Fällen Tiere unter Umständen beobachtet, welche möglicherweise ihr Wohlbef<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>schränken,zu Verletzungen führen oder sie dem Risiko von Zoonosen aussetzen könnten. Zum Beispiel wurden die asiatischenElefanten (Elephas maximus) im Tierpark Hagenbeck dabei beobachtet, wie sie über e<strong>in</strong>em Zaun standen, mit e<strong>in</strong>emTrockengraben zwischen sich und den Besuchern (siehe Abb.14); im Tierpark Lübeck und dem Tierpark SiebeneichenMeissen schien das Teichwasser verdorben ; und die geförderten Mensch-Tierkontakte <strong>in</strong> 24 der 25 Zoos könnenpotenziell <strong>zur</strong> Übertragung von Zoonosen führen.Abbildung 14Tierpark Hagenbeck, Hamburg.In diesem Zoo müssen die AsiatischeElefanten (Elephas maximus) über e<strong>in</strong>emZaun stehen um von den Besuchern Futterzu erhalten, wozu die Elefanten sich auchüber e<strong>in</strong>en Graben strecken müssen.Diese Aktivität kann sowohl Tiere alsauch Besucher e<strong>in</strong>er Verletzungsgefahraussetzen..


32Die Pflege der Tiere hat ‘auf der Grundlage e<strong>in</strong>es dem Stand der guten veter<strong>in</strong>ärmediz<strong>in</strong>ischen Praxis entsprechendenschriftlichen Programms <strong>zur</strong> tiermediz<strong>in</strong>ischen Vorbeugung und Behandlung sowie <strong>zur</strong> Ernährung’ zu erfolgen.(§ 42(3)2 BNatSchG)Die meisten der <strong>in</strong> den Zoos beobachteten Tiere schienen <strong>in</strong> guter gesundheitlicher Verfassung zu se<strong>in</strong>. Jedochkonnten <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>eren, privat geführten Zoos durchaus Tiere beobachtet werden, deren Gesundheit und Wohlbef<strong>in</strong>dene<strong>in</strong>geschränkt war.Abbildung 15 & 16Tierpark Siebeneichen, Meissen.Das Vietnamesische Hängebauchschwe<strong>in</strong> hat verwachsene Klauen, die dem Tier wahrsche<strong>in</strong>lich unnötige Beschwerden undSchmerzen bereiten. E<strong>in</strong> solcher Zustand würde bemerkt, wenn regelmäßige tierärztliche Kontrollen durchgeführt werdenwürden.Freiheit, normales Verhalten auszuleben: Bereitstellung von geeignetem Raumund geeigneter E<strong>in</strong>richtung`Den Tieren muss die Umgebung, der Platz und die E<strong>in</strong>richtung <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden, die geeignet s<strong>in</strong>d um dieBewegung zu gewährleisten, die für das Wohlbef<strong>in</strong>den der betreffenden Art nötig ist.´(Artikel 3 und 4, EAZA M<strong>in</strong>imum Standards für die Unterbr<strong>in</strong>gung und Pflege von Tieren <strong>in</strong> Zoos und Aquarien, 2008)In vielen Gehegen fehlte e<strong>in</strong>e komplexe Umgebung mit geeigneter E<strong>in</strong>richtung, Mobiliar, Substrat und EnvironmentalEnrichment, welche den Tieren erlauben und sie dazu animieren würden, zu ruhen, Schutz oder Ungestörtheitzu suchen, möglichen Konflikten mit Gehegegenossen aus dem Weg zu gehen, natürliche Verhaltensweisenzu zeigen und auszuleben. Arten die spezielle E<strong>in</strong>richtungen zum Klettern, Baden, Tauchen, Fliegen oderspezielles Substrat zum Graben und Scharren benötigen oder die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er sozialen Gruppe gehalten werdenmüssten, wurden oft unter Bed<strong>in</strong>gungen gehalten, bei denen solch natürliches Verhalten e<strong>in</strong>geschränkt oderverh<strong>in</strong>dert wurde. Diese Bed<strong>in</strong>gungen erfüllten nicht die APOS Standards und verstießen gegen die spezifischenM<strong>in</strong>desthaltungsanforderungen der Tierhaltungsleitl<strong>in</strong>ien des BMELV.Die Mehrzahl der Greifvögel, welche <strong>in</strong> zwei der Zoos mit Flugvorführungen gehalten wurden, z.B. Uhu (Bubo bubo),wurden angebunden. In anderen Zoos (z.B. Serengetipark Hodenhagen und Tierpark Berl<strong>in</strong> (Kraniche, Gruidae),Zoo Duisburg (Pelikane, Pelecanus sp.), und Zoo Neuwied (Marabu, Leptoptilos crumeniferus) waren Vögel kupiert(bspw. werden die Schwungfedern operativ entfernt, um das Flugvermögen zu unterb<strong>in</strong>den). Diese E<strong>in</strong>griffe s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><strong>Deutschland</strong> seit 1998 untersagt (§6 Abs. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 8 TierSchG).


33Tiere, denen Grabemöglichkeiten <strong>zur</strong> Verfügung stehen müssen, wurden auf betonierten Flächen gehalten, so wie dieeuropäischen Braunbären (Ursus arctos) im Tiergarten Mönchengladbach, Zoo Halle und im Zoo Hoyerswerda.In vielen Gehegen fehlten e<strong>in</strong>e geeignete Umwelt-Komplexität, sowie Ruheplätze und Rückzugsmöglichkeiten, welcheden Tieren erlauben würde, ihr natürliches Verhaltensrepertoire auszuleben.Des Weiteren wurden viele sozial lebende Tiere <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelhaltung beobachtet, trotz der Anforderungen des ‘Gutachtensüber M<strong>in</strong>destanforderungen an die Haltung von Säugetieren’, welches für sozial lebende Tiere e<strong>in</strong>e Gruppenhaltungvorschreibt. Diese Anforderung wurde offensichtlich im Eifel-Zoo (Husarenaffe (Erythrocebus patas)) und im TiergartenMönchengladbach (Hanuman Langur (Semnopithecus entellus)) ignoriert, da dort diese sozialen Arten e<strong>in</strong>zeln gehaltenwurden.Abbildung 17Tierpark Hagenback, Hamburg.Dieser junge Mantelpavian wurdevon se<strong>in</strong>er Mutter über den Bodengezogen, da diese mehr an demFutter <strong>in</strong>teressiert war, welchesBesucher ihr h<strong>in</strong>warfen.Das Jungtier schien kaum noch zuleben. E<strong>in</strong>e Aufsicht wurde nichtbeobachtet.Freiheit von Angst und Qual: Sicherstellen, dass Haltungsbed<strong>in</strong>gungen ke<strong>in</strong> mentales Leidverursachen´Wer e<strong>in</strong> Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht soe<strong>in</strong>schränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.´(§2 Nr. 2 TierSchG)Die Ergebnisse zeigen, dass die Anordnung der Gehege <strong>in</strong> zahlreichen Fällen ungünstig war. So wurden beispielsweiseBeutegreifer <strong>in</strong> unmittelbarer Nähe von Beutetieren gehalten, und Tiere mit ausgeprägtem Territorialverhaltenwurden direkt nebene<strong>in</strong>ander gehalten. Auch gab es Gehege, welche <strong>in</strong> allzu großer Nähe zu den Besuchern lagen.Im Tierpark Hagenbeck <strong>in</strong> Hamburg beispielsweise erlaubte das Gehege der Löwen (Panthera leo) e<strong>in</strong>en direktenBlick auf Zebras (Equus quagga chapmani), Afrikanische Straußen (Struthio camelus australis) und Warzenschwe<strong>in</strong>e(Phacochoerus africanus). Im Tierpark Meißen wurde e<strong>in</strong> Bussard (Buteo buteo) zusammen mit e<strong>in</strong>em Silberfasan(Lophura nycthemera) und Haushühnern (Gallus gallus f. dom.) gehalten. Diese Situationen können sowohl bei demBeutegreifer, als auch bei dem Beutetier erheblichen Stress verursachen .‘Jeder direkte physische Kontakt zwischen Tieren und den Besuchern soll nur unter der Kontrolle von Zoo-Mitarbeiternerfolgen und nur zeitweise und unter Bed<strong>in</strong>gungen, die im E<strong>in</strong>klang mit dem Wohl der Tiere stehen und nicht zu ihremUnbehagen führen.’(Artikel 19, EAZA M<strong>in</strong>destanforderungen für die Haltung und Pflege von Tieren <strong>in</strong> Zoos und Aquarien, 2008)


34Häufig konnten <strong>in</strong> 24 der 25 untersuchten Zoos die Besucher geplanten oder ungeplanten direkten Kontakt zu denTieren aufnehmen. Dies kann zu Stress bei den Tieren führen. Dieser wurde möglicherweise zusätzlich verschlimmertdurch den Umstand, dass vielfach die Tiere dem Kontakt zu den Besuchern nicht entfliehen konnten, Schutz suchenoder sich vor Beobachtungen <strong>zur</strong>ückziehen konnten.Es konnte bei den Untersuchungen häufig dokumentiert werden, dass die gehaltenen Tiere e<strong>in</strong> aufgeregtes oderabnormales, sich wiederholendes Verhalten zeigten, welches auf Stress und bee<strong>in</strong>trächtigtes Wohlbef<strong>in</strong>denh<strong>in</strong>deuten kann. Insbesondere wurden Verhaltensabweichungen bei folgenden Tieren beobachtet: Schimpansen (Pantroglodytes), Braunbären (Ursus arctos), Eisbären (Ursus maritimus), Malaienbären (Ursus malayanus), Jaguar (Pantheraonca), Elefanten (Loxodonta africana und Elephas maximus) und Lippenbären (Melursus urs<strong>in</strong>us).Abbildung 18Eifel-ZooDieses Gehege, <strong>in</strong> dem e<strong>in</strong> Löwe (Pantheraleo) gehalten wird, bietet nicht dieangemessenen Klettermöglichkeiten,natürlichen Bodengrund oder e<strong>in</strong>e erhöhteLiegefläche, Ausstattung die gemäß APOSfür diese Tierart notwendig ist, umdie Möglichkeit zu schaffen natürlichesVerhalten zu zeigen.In 5 der 25 ausgewählten Zoos wurden Kan<strong>in</strong>chen unter Bed<strong>in</strong>gungen gehalten, welche sie daran h<strong>in</strong>derten, ihrenatürlichen Bewegungsabläufe auszuführen.Umweltqualität <strong>in</strong> den Gehegen1. Sauberes Tr<strong>in</strong>kwasser für alle Tiere vorhanden2. Richtige Temperatur für alle Tiere vorhanden3. Richtige Luftfeuchtigkeit für alle Tiere vorhanden4. Richtige Lichtverhältnisse für alle Tiere vorhanden5. Richtige Belüftung für alle Tiere6. Angemessenes Umfeld für alle Tiere,um ntürliches Bewegungsverhalten zu zeigen7. Angemessene Umgebung für alle Tiere, um zu ruhen8. Gruppenzusammensetzung die das sozialeVerhalten der Tiere befriedigt9. Tiere s<strong>in</strong>d unnötigem Stress durch Interaktionenmit Tieren <strong>in</strong> benachbarten Gehegen ausgesetzt10. Tiere s<strong>in</strong>d unnötigem Stress durchInteraktionen mit den Besuchern ausgesetzt11. Gehegebed<strong>in</strong>gungen bergen e<strong>in</strong> Risikofür das Wohlbef<strong>in</strong>den der Tiere12. Angemessenes Hygieneniveau für alleTiere0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%Durchschnittlicher Prozentanteil an ausreichenden GehegenAbbildung 19 Umgebungs-Qualität der 703 zufällig ausgewählten Gehege <strong>in</strong> den 25 deutschen Zoos. Jede Spalte repräsentierte<strong>in</strong> Kriterium, um die Eignung der Gehege für die Bedürfnisse der dar<strong>in</strong> gehaltenen Tiere zu beurteilen. Fehlerbalken stellen dieStandardabweichung vom Mittelwert visuell dar und veranschaulichen die Unterschiede <strong>in</strong> der Leistung der ausgewählten Zoos (z.B.übermäßige stressende Interaktion zwischen Besuchern und allen Tieren variierte bemerkenswert zwischen den verschiedenenZoos, verglichen mit der Temperatur, welche überall angemessen war). Wenn die Anwesenheit e<strong>in</strong>es Zustands oder Faktors nichtbestimmt werden konnte, wurden diese Daten nicht mite<strong>in</strong>bezogen.


35Die Ergebnisse (Abb.19) zeigen, dass zwar zum Zeitpunkt der Untersuchung ansche<strong>in</strong>end die meisten Gehegen denTieren e<strong>in</strong>e ausreichende Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Belüftung boten, niedrigere Werte aber für folgendeBereiche protokolliert wurden: die Verfügbarkeit von angemessenen E<strong>in</strong>richtungen, die dem Tier, bzw. den Tierenermöglichen, sich aus<strong>zur</strong>uhen (durchschnittlich 13% der zufällig ausgewählten Gehege stellten den Tieren ke<strong>in</strong>eangemessenen E<strong>in</strong>richtungen <strong>zur</strong> Verfügung, um sich aus<strong>zur</strong>uhen); e<strong>in</strong>e Gruppenzusammensetzung, die den sozialenBedürfnissen und der Tierart entspricht (durchschnittlich 16% der ausgewählten Gehege boten der Art nicht dieangemessene soziale Struktur); Interaktionen mit den Besuchern (durchschnittlich 17% der Gehege setzten die Tieremöglicherweise übermäßigem Stress durch den direkten Zugang der Besucher zu den Tieren aus); und Bed<strong>in</strong>gungen,welche das Wohlbef<strong>in</strong>den der gezeigten Tiere nicht bee<strong>in</strong>trächtigen (12% der Gehege stellten e<strong>in</strong> Risiko für dasWohlbef<strong>in</strong>den der Tiere dar).BEURTEILUNG DES TIERWOHLSE<strong>in</strong>e restriktive, e<strong>in</strong>tönige und karge Haltung ist dafür verantwortlich, das Wohlergehen von Tieren zu bee<strong>in</strong>trächtigen(Mallapur et al., 2002) und kann <strong>in</strong> manchen Fällen anormales Verhaltens hervorrufen. Haben diese Umstände zuneurotischen Zuständen geführt, s<strong>in</strong>d diese selbst dann schwer rückgängig zu machen, wenn die Haltungsumweltnachträglich bereichert wird (Mason & Rushen, 2006). Im Folgenden werden die Resultate der Untersuchung erläutert,<strong>in</strong>wieweit die Gehege <strong>in</strong> deutschen Zoos es den dar<strong>in</strong> lebenden Tieren erlauben, ihr natürliches Verhalten zu zeigen.Die Ergebnisse wurden aufgelistet, die gravierendsten Probleme s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der unten stehenden Grafik dargestellt.Beschäftigungsmaterial vorhanden?Veränderbare Gehegee<strong>in</strong>richtung vorhanden?Ausreichende Gehegee<strong>in</strong>richtung für alle Tiere?Enthielten die Unterkünfte geeignetes E<strong>in</strong>streu?Variierte die Bodenbeschaffenheit?Animierte die Gehegee<strong>in</strong>richtungnatürliche Verhaltensweisen?Waren Abtrennmöglichkeiten vorhanden?0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%Durchschnittlicher Prozentanteil an ausreichenden GehegenAbbildung 20 Umgebungs-Qualität der 703 zufällig ausgewählten Gehege <strong>in</strong> den 25 deutschen Zoos. Jede Spalte repräsentierte<strong>in</strong> Kriterium, um die Eignung der Gehege für die Bedürfnisse der dar<strong>in</strong> gehaltenen Tiere zu beurteilen. Fehlerbalken stellen dieStandardabweichung vom Mittelwert visuell dar und veranschaulichen die Unterschiede <strong>in</strong> der Leistung der ausgewählten Zoos (z.B.übermäßige stressende Interaktion zwischen Besuchern und allen Tieren variierte bemerkenswert zwischen den verschiedenenZoos, verglichen mit der Temperatur, welche überall angemessen war). Wenn die Anwesenheit e<strong>in</strong>es Zustands oder Faktors nichtbestimmt werden konnte, wurden diese Daten nicht mite<strong>in</strong>bezogen.Das Niveau des Tierwohls <strong>in</strong> 703 zufällig ausgewählten Gehegen <strong>in</strong> 25 Zoos wurde evaluiert (Abb.20). Die Resultateergaben, dass die meisten Gehege die artspezifischen Bedürfnisse der gezeigten Tiere nicht angemessen befriedigenkonnten. Vor allem fehlte es <strong>in</strong> vielen Gehegen an artspezifischen Anreicherungen der Haltungsumwelt (Enrichment),welches natürliches Verhalten animiert und konform der Anforderungen des Artikels 3 der Zoo-Richtl<strong>in</strong>ie ist. Indurchschnittlich 87% der Gehege fehlten jegliche Arten von Verhaltens- oder Beschäftigungsmaterialien, wie Spielzeugoder Futtervorrichtungen; 55% der Gehege enthielten ke<strong>in</strong>e veränderbaren E<strong>in</strong>richtungsgegenstände, welche allgeme<strong>in</strong>als Methode anerkannt werden, um e<strong>in</strong>e anregende Umwelt <strong>in</strong> Gefangenschaft zu gestalten; 54% der verfügbarenSchutzunterkünfte <strong>in</strong> den Gehegen enthielten ke<strong>in</strong> geeignetes E<strong>in</strong>streumaterial; 53% der Gehege enthielten ke<strong>in</strong>variierendes Bodensubstrat; 52% der Gehege enthielten ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>richtung, die artspezifisches, natürliches Verhaltenanregen würde; und 50% der Gehege hatten ke<strong>in</strong>e Vorrichtungen, um Tiere zu separieren oder aufzuteilen.


36Weit verbreitete Problembereiche (bei denen der Prozentanteil der Gehege, die dies nicht erfüllen zwischen 49%und liegt)• Durchschnittlich 49% der vorhandenen Rückzugsplätze konnten nicht alle Tiere gleichzeitig aufnehmen.• Durchschnittlich 48% der Tiere hatten ke<strong>in</strong>en Zugang zu mehreren Rückzugsmöglichkeiten.• Durchschnittlich 48% der Gehege enthielten ke<strong>in</strong>e dauerhafte artspezifischen E<strong>in</strong>richtungen.• Durchschnittlich 41% der Schutzhütten konnten nicht alle Tiere <strong>zur</strong> gleichen Zeit aufnehmen.• Durchschnittlich 39% der Gehege zeigten ke<strong>in</strong>e Umweltvariabilität.• Durchschnittlich 36% der Schutzhütten konnten nicht vor extremen Wetterbed<strong>in</strong>gungen schützen.• Durchschnittlich 35% der Gehege enthielten ke<strong>in</strong>e Schutzhütten für die Tiere.• Durchschnittlich 31% der Gehege boten die Nahrung nicht an mehreren Stellen an.Weniger weit verbreitete Problembereiche (bei denen der Prozentanteil der Gehege, die dies nicht erfüllen unter30% liegt)• Durchschnittlich 20% der Tiere hatten ke<strong>in</strong>en gleichzeitigen Zugang zu Futter und Wasser.• Durchschnittlich 17% der Gehege boten ke<strong>in</strong> Futter und/oder Wasser <strong>in</strong> hygienisch e<strong>in</strong>wandfreiem Zustand an.• Durchschnittlich 11 % der Gehege boten den e<strong>in</strong>zelnen Tieren nicht genügend Raum , um e<strong>in</strong>enentsprechenden Abstand von den anderen Tieren im Gehege zu halten, wenn nötig.Die nach deutschem Recht artspezifischen M<strong>in</strong>destanforderungen wurden ebenfalls als Teil dieser Untersuchung<strong>zur</strong> Gehegequalität und dem Tierwohl mit e<strong>in</strong>bezogen. Die Bewertung der zufällig ausgewählten Gehege, beiden Arten für die M<strong>in</strong>destanforderungen existieren, ergab, dass durchschnittlich 31% der Gehege nicht dieM<strong>in</strong>destanforderungen erfüllen.Die Tierschutzverordnung der Schweiz von 2008 (APOS) wurde <strong>in</strong> dieser Untersuchung genutzt, um zu prüfen, obdie Gehege für die gehaltene Art geeignet s<strong>in</strong>d. APOS wurde gewählt, da es e<strong>in</strong>e unabhängige Zusammenstellungvon anerkannten Standards aus e<strong>in</strong>em Nicht-EU Land repräsentiert. Alle ausgewählten Gehege (aus Abschnitt Dund E der Analyse) wurden anhand der Standards bewertet. Im Ergebnis wurde ermittelt , dass durchschnittlich54% der Gehege, welche Tiere zeigen die <strong>in</strong> der Tierschutzverordnung aufgeführt s<strong>in</strong>d, nicht denM<strong>in</strong>destanforderungen von APOS entsprechen.


ZUSAMMENFASSUNG37


38SCHLUSSFOLGERUNGDiese Erhebung untersuchte 25 Zoos <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>. Von der Mehrheit ist bekannt, dass sie genehmigt s<strong>in</strong>d, auchwenn dies nicht bestätigt werden konnte, da die zuständige Behörde weder über e<strong>in</strong>e zentrale Datenbank der Zoosverfügt, noch sich über die tatsächliche Anzahl von Zoos <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> im Klaren zu se<strong>in</strong> sche<strong>in</strong>t. Es gibt H<strong>in</strong>weise darauf,dass e<strong>in</strong>ige Zoos nicht genehmigt s<strong>in</strong>d, aber der Betrieb trotzdem von manchen Bundesländern zugelassen wird. DieAnforderungen des Artikels 3 der Zoo-Richtl<strong>in</strong>ie wurden richtig <strong>in</strong> das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) übernommen,wobei die Anforderungen nicht die der Richtl<strong>in</strong>ie übertreffen und ke<strong>in</strong>e weiteren Anleitungen und Interpretationshilfengegeben werden. Die Genehmigung und Inspektion der Zoos ist Angelegenheit der Behörden der Bundesländer. DieErgebnisse stellten Unstimmigkeiten <strong>in</strong> der Anwendung des Gesetzes fest, vor allem zwischen den verschiedenenBundesländern; bei vielen Zoos wurde festgestellt, dass sie nicht den Anforderungen des BNatSchG genügen und <strong>in</strong>e<strong>in</strong>igen Fällen genügten die Haltungsbed<strong>in</strong>gungen nicht dem Tierschutzgesetz (TierSchG).Die Schlussfolgerungen werden <strong>in</strong> sieben Bereiche unterteilt, um das Lesen zu erleichtern:1. Umsetzung der Richtl<strong>in</strong>ieIn <strong>Deutschland</strong> ist die Regulierung der Zoos durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt, welches seit derFöderalismusreform 2006 durch das Bundesm<strong>in</strong>isterium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit implementiertwird, aber auf Länderebene umgesetzt wird, normalerweise von der für den Naturschutz zuständigen Landesbehörde.Alle Zoos (gemäß Def<strong>in</strong>ition durch § 42(1) BNatSchG) müssen sich an die Anforderungen des § 42(2) und 42(3)BNatSchG halten, während alle zoologischen E<strong>in</strong>richtungen, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere oderTierarten, die Anforderungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG) erfüllen müssen.Alle EU Mitgliedstaaten (25) mussten die Anforderungen der Zoo-Richtl<strong>in</strong>ie (1999/22/EG) bis zum April 2005 umgesetztund erfüllt haben. Die Umsetzung der Zoo-Richtl<strong>in</strong>ie durch die Mitgliedstaaten erfolgt nach dem Subsidiaritätspr<strong>in</strong>zip,und obwohl die Umsetzung von der Europäischen Kommission überwacht wird, ist es <strong>in</strong> der Verantwortung desMitgliedstaates, alle Anforderungen der Richtl<strong>in</strong>ie vollständig <strong>in</strong> das jeweilige nationale Recht zu übernehmen undanzuwenden. Des Weiteren be<strong>in</strong>haltet die Richtl<strong>in</strong>ie 1999/22/EG, ungleich anderen EU Richtl<strong>in</strong>ien, ke<strong>in</strong>e Anleitung oderErläuterungen, weshalb die effektive Anwendung von der Interpretation und e<strong>in</strong>er Anleitung der zuständigen Behördendes Mitgliedstaates abhängig ist. Die unterschiedliche Interpretation der Anforderungen, Def<strong>in</strong>itionen, Genehmigungenund Kontrollen führten im Resultat zu Widersprüchen <strong>in</strong> der Anwendung unter den EU Mitgliedstaaten. <strong>Deutschland</strong> isthierbei ke<strong>in</strong>e Ausnahme.In <strong>Deutschland</strong> wurde das für die Zoos geltende Gesetz zunächst auf Länderebene umgesetzt und vollzogen, unddies führte zum Zeitpunkt der E<strong>in</strong>führung zu e<strong>in</strong>er Verzögerung <strong>in</strong> der Anwendung der Anforderungen der Zoo-Richtl<strong>in</strong>ie. Jedoch hat die Bundesregierung seit der Föderalismusreform die Kompetenz für die Umsetzung, obwohldie Genehmigung und Kontrolle der Zoos immer noch <strong>in</strong> der Verantwortlichkeit und im Ermessen der zuständigenBehörden der Länder oder auf kommunaler Ebene liegen. Weder auf Bundes- noch auf Länderebene wurden weitereAnleitungen e<strong>in</strong>geführt, außer den nicht-verpflichtenden Taxa-spezifischen Leitl<strong>in</strong>ien, wodurch die Anforderungen füretwaige weitgehende Interpretationen offen bleiben.Die Ergebnisse dieser Untersuchung lassen vermuten, dass dies zu Unstimmigkeiten <strong>in</strong> der Ausführung,möglicher falscher Genehmigungserteilung für zoologische Sammlungen laut § 43, im Gegensatz zu § 42 desBundesnaturschutzgesetzes, und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Fällen <strong>zur</strong> Nichte<strong>in</strong>haltung des BNatSchG geführt hat. Von den 16Bundesländern, denen der Standardfragebogen zugesandt wurde, antworteten nur sechs, wobei zwei Länderoffenlegten, dass m<strong>in</strong>destens sieben Zoos (laut Def<strong>in</strong>ition des § 42(1) BNatSchG) nicht genehmigt, aber <strong>in</strong> Betrieb s<strong>in</strong>d(Sachsen, pers. Komm. 17.08.2010; Thür<strong>in</strong>gen, pers. Komm. 10.09.2011). Es gibt ke<strong>in</strong>en Grund anzunehmen, dass dieseBundesländer e<strong>in</strong>e Ausnahme bilden, und es ist somit wahrsche<strong>in</strong>lich, dass <strong>in</strong> allen Bundesländern diese Unsicherheitbezüglich der Verantwortlichkeiten nach dem BNatSchG besteht.


39Während die Anforderungen der Zoo-Richtl<strong>in</strong>ie auf Bundesebene umgesetzt wurden, sche<strong>in</strong>en dasFehlen von konkreten Vorgaben bezüglich der Umsetzung auf Landes- oder regionaler Ebene undAnleitungen, wie die Anforderungen umzusetzen s<strong>in</strong>d, zu Widersprüchlichkeiten <strong>in</strong> der Anwendung undmöglichen Verstößen gegen die Zoo-Richtl<strong>in</strong>ie zu führen. Weitere Nachforschung durch die EuropäischeKommission und das Bundesumweltm<strong>in</strong>isterium s<strong>in</strong>d nötig, um die Anzahl an E<strong>in</strong>richtungen, welchedie Kriterien des § 42(1) des BNatSchG erfüllen, herauszuf<strong>in</strong>den und um sicherzustellen, dass alleBundesländer die Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes effektiv anwenden und vollziehen.Besorgniserregend ist, dass die Gesamtzahl der genehmigten Zoos unbekannt ist und dass e<strong>in</strong>ige Zoosohne Betriebsgenehmigung arbeiten.Die Ausnahmeregelungen, welche <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> <strong>in</strong> § 42(1) BNatSchG geregelt s<strong>in</strong>d, setzen den Fokus auf die Anzahlder gehaltenen Tiere statt auf die gehaltenen Tierarten. Auch wenn Artikel 2 der Zoo-Richtl<strong>in</strong>ie derartige Ausnahmenzulässt, gibt es Beispiele, wonach lokale Behörden Entscheidungen getroffen haben, welche evtl. die Anforderung,dass e<strong>in</strong>e Ausnahme die Ziele der Richtl<strong>in</strong>ie nicht gefährden darf, nicht vollkommen erfüllen. Es gibt Belege dafür,dass Genehmigungsbehörden E<strong>in</strong>richtungen nicht so genehmigt haben, wie es die Zoo-Richtl<strong>in</strong>ie vorschreibt. E<strong>in</strong>mögliches Beispiel ist der nicht genehmigte, aber <strong>in</strong> Betrieb bef<strong>in</strong>dliche ‘Berl<strong>in</strong>er Bärenzw<strong>in</strong>ger’, der zwei EuropäischeBraunbären <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Bärenzw<strong>in</strong>ger <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong> zeigt. Ursus arctos wird auf der europäischen Roten Liste der gefährdetenArten der IUCN aufgeführt und während die Anforderungen des § 43 des Bundesnaturschutzgesetzes als auch desTierschutzgesetzes gelten, existieren ke<strong>in</strong>e Auflagen für diese E<strong>in</strong>richtung, entweder Artenschutz zu betreiben oder dieÖffentlichkeit über diese regional gefährdete Art aufzuklären.Viele andere solcher E<strong>in</strong>richtungen könnten <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> existieren.2. Un<strong>zur</strong>eichender VollzugVon allen Zoos <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> wurde verlangt, dass sie die Anforderungen des BNatSchG bis März 2005 und die derZoo-Richtl<strong>in</strong>ie bis April 2005 erfüllen. Nach April 2005 drohte jedem Zoo, der nicht entsprechend der Zoo-Richtl<strong>in</strong>iegenehmigt war, die Schließung (§ 42(8) des BNatSchG; § 4.5 der Zoo-Richtl<strong>in</strong>ie). Zookontrollen werden nach Ermessendes Bundeslandes oder der lokalen Behörden durchgeführt, und obwohl die Bundesregierung regelmäßige Kontrollenfordert, gibt es ke<strong>in</strong>e Festsetzung oder H<strong>in</strong>weise, wie oft Inspektionen stattzuf<strong>in</strong>den haben. Genehmigungen s<strong>in</strong>d fürundef<strong>in</strong>ierte Zeiträume gültig, und es gibt ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Kontrollprozedur, die e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Anwendung <strong>in</strong> denBundesländern sicherstellt.Die Antworten der Länder auf den Standardfragebogen haben bestätigt, dass es e<strong>in</strong> gewisses Maß an Irritation aufLänderebene und lokaler Ebene h<strong>in</strong>sichtlich der Anforderungen für die Genehmigung nach dem BNatSchG gibt. E<strong>in</strong>igezoologische E<strong>in</strong>richtungen sche<strong>in</strong>en unvorschriftsmäßig genehmigt worden zu se<strong>in</strong>, während andere nicht genehmigts<strong>in</strong>d. Diese Situation wird vermutlich durch das Fehlen von Handlungsvorgaben, unbefristete Genehmigungen undunterschiedliches Vorgehen bei der Genehmigung <strong>in</strong> den Bundesländern noch verschlimmert.Die Ergebnisse legen nahe, dass kaum etwas darauf h<strong>in</strong>deutet, dass die Anforderung von Artikel 4 der Zoo-Richtl<strong>in</strong>ie(Zoo-Inspektion) von den betreffenden Behörden regelmäßig und effektiv angewandt wird. Dies könnte erklären,warum <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>e repräsentative Anzahl von Zoos <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> nicht den Anforderungen des BNatSchG unddes TierSchG genügen. Zusätzlich zu den nicht genehmigten zoologischen E<strong>in</strong>richtungen, zeigen die Ergebnisse, dassdeutsche Zoos nur e<strong>in</strong>en m<strong>in</strong>imalen Beitrag <strong>zur</strong> Erhaltung gefährdeter Arten leisten, nur begrenzt Aufklärung derÖffentlichkeit über die Erhaltung der Artenvielfalt betreiben, oft Tiere für zirkusähnlichen Shows oder Besucherkontaktenutzen, die e<strong>in</strong>en ger<strong>in</strong>gen pädagogischen oder umweltschützerischen Wert haben; und <strong>in</strong> vielen Fällen Tiere unterBed<strong>in</strong>gungen halten die nicht den artspezifischen Bedürfnissen entsprechen. Diese Ergebnisse stellen zweifellosdie Qualität, Regelmäßigkeit und Vergleichbarkeit der Zoo-Inspektionen <strong>in</strong> Frage und lässt Zweifel an der effektivenNutzung der verfügbaren Strafen bei Feststellung von Verstößen aufkommen.Die Europäische Kommission und das Bundesumweltm<strong>in</strong>isterium sollten den Vollzug und das Maß der Erfüllung von Artikel 4


40und 8 der Zoo-Richtl<strong>in</strong>ie durch die Länder und lokalen Behörden überprüfen, um deren effektive Anwendung sicherzustellen,so dass alle Zoos (nach Def<strong>in</strong>ition) genehmigt s<strong>in</strong>d und den Anforderungen des BNatSchG und des TierSchG entsprechen.3. Vermeidung von TierausbrüchenEs gibt zwei anerkannte Barrieren, um das Entweichen von im Zoo gehaltenen Tieren <strong>in</strong> die natürliche Umwelt zuverh<strong>in</strong>dern. Die Gehegeumzäunung, welche das Entweichen e<strong>in</strong>es Tieres aus se<strong>in</strong>em Gehege verh<strong>in</strong>dert, und dieE<strong>in</strong>friedung des Zoos, welcher e<strong>in</strong> ausgebrochenes Tier daran h<strong>in</strong>dert, das Zoo-Gelände zu verlassen. Beide Barrierensollten sicher und von angemessener Höhe und Beschaffenheit se<strong>in</strong>, um die Tiere <strong>zur</strong>ückzuhalten.Die Gefahr, die e<strong>in</strong> entflohenes, nicht-e<strong>in</strong>heimisches, potenziell gefährliches Tier für die natürliche Umwelt oder diee<strong>in</strong>heimischen Arten darstellen könnte, wird nur unvollständig durch das BNatSchG berücksichtigt. Zoos s<strong>in</strong>d dazuverpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um das E<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gen von heimischen Tieren <strong>in</strong> den Zoo zu verh<strong>in</strong>dern, sowiesolche Maßnahmen, die nicht-e<strong>in</strong>heimische Tiere daran h<strong>in</strong>dern, das Zoo-Gelände zu verlassen. Jedoch wird nichtauf die Risiken h<strong>in</strong>gewiesen, welche beide auf die Tiergesundheit, den ökologischen E<strong>in</strong>fluss oder auf die öffentlicheSicherheit haben könnten.Die Ergebnisse legen nahe, dass die Zoos ke<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>samen Anstrengungen unternehmen, um sowohl die Invasionvon heimischen Tieren <strong>in</strong> die Tiergehege als auch das Entweichen von wilden, nicht-e<strong>in</strong>heimischen Tieren aus demZoo zu verh<strong>in</strong>dern. Darauf weisen zusätzlich die jüngsten Ausbrüche von wilden Tieren aus zahlreichen deutschenZoos, mangelhaften Außenumzäunungen, wie sie <strong>in</strong> zwei der 25 Zoos beobachtet wurden, und den regelmäßig zubeobachtenden e<strong>in</strong>heimischen Wildtieren <strong>in</strong> Tiergehegen für nicht-e<strong>in</strong>heimische Tierarten h<strong>in</strong>. Es ist anzunehmen, dassdie verantwortlichen Zoo-Betreiber nicht regelmäßig die Sicherheit der Gehegezäune und Umfriedungen kontrollieren.Trotz des Entweichens von potenziell gefährlichen Tieren aus Zoos, sowie dem Nachweis, dass Zoosanerkanntermaßen Wege für die E<strong>in</strong>führung von <strong>in</strong>vasiven fremden Arten se<strong>in</strong> können (IAS) (Fábregaset al., 2010), sche<strong>in</strong>en die zuständigen Behörden sowie die Zoo-Betreiber <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> ke<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensivenAnstrengungen zu unternehmen, um das Entweichen von Tieren zu verh<strong>in</strong>dern und so das Risiko von<strong>in</strong>vasiven Arten für die Umwelt und die Möglichkeit der Krankheitsübertragung zu reduzieren. Vielleicht istdies e<strong>in</strong> weiterer H<strong>in</strong>weis darauf, dass es den Zoo-Inspektionen an der nötigen Regelmäßigkeit, Strenge und Qualitätmangelt, um die effektive Durchsetzung des Gesetzes sicherzustellen.4. Öffentlichkeit wird dem Risiko von Verletzungen und Krankheiten ausgesetztDas Bundesnaturschutzgesetz enthält ke<strong>in</strong>en H<strong>in</strong>weis darauf, noch enthält es spezifische Anforderungen, um dieGesundheit und die Sicherheit der Besucher (oder der Zoomitarbeiter) vor entweder e<strong>in</strong>em potenziellen physischenSchaden oder e<strong>in</strong>er Krankheitsübertragung zu schützen, welche die Folgen des geplanten oder spontanen Kontaktesmit Tieren se<strong>in</strong> könnten. Nahezu alle zufällig ausgewählten Zoos <strong>in</strong> dieser Untersuchung ermutigten die Besucher zumKontakt mit Tieren, domestizierten als auch wilden Tieren, von denen viele potenziell gefährlich s<strong>in</strong>d oder als Trägervon potenziell schädlichen Krankheiten bekannt s<strong>in</strong>d. Die Besucher wurden nicht über diese potenziellen Risikenaufgeklärt; nur wenige Gehege, <strong>in</strong> denen Wildtiere ausgestellt wurden, zeigten Warnschilder und nach beaufsichtigtenTierkontakten wurden die Teilnehmer nicht dazu aufgefordert, ihre Hände zu waschen.Ob wild gefangen oder <strong>in</strong> Gefangenschaft großgezogen, wilde Tiere s<strong>in</strong>d potenziell gefährlich, dennoch wurden dieBesucher offen dazu animiert, diese Tiere zu füttern oder direkten Kontakt mit gefährlichen Tieren der Kategorie 1(SMZP) zu haben (z.B. Przewalskipferd (Equus przewalski), Rotes Känguruh (Macropus rufus), Afrikanischer Elefant(Loxodonta africana)), Gepard (Ac<strong>in</strong>onyx jubatus) und Greifvögel). Darüber h<strong>in</strong>aus bedeutet die Tatsache, dass vieleGehege ungünstig angelegt oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em reparaturbedürftigen Zustand waren oder nicht über Besucherbarrierenverfügten, dass es den Besuchern möglich ist, potenziell gefährliche Tiere anzufassen. Dieses Risiko wurde noch durchdie Verfügbarkeit von Futter verstärkt.


41Trotz der dokumentierten Berichte über Zwischenfälle, bei denen Zoobesucher oder Zoomitarbeiter durch Tierangriffeverletzt wurden (European Elephant Group); über unsichere Gehege und begrenzte Beschilderungen (RP-onl<strong>in</strong>e Zeitungvom 20.08.2010; Hamburger Morgenpost vom 04.08.2006), über das E<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gen von Besuchern <strong>in</strong> Tiergehege und Fälle,bei denen Besucher <strong>in</strong> Durchgangs-Gehegen von Tieren angegriffen wurden (z.B. <strong>in</strong> dem neuen Durchgangs-Gehegemit Totenkopfäffchen im Leipziger Zoo, <strong>in</strong> dem Berichten zufolge 160 Angriffe auf Besucher <strong>in</strong>nerhalb von 6 Monatenstattfanden (Bild, 30.11.2011)), versäumen es die zuständigen Behörden und Zoos noch immer, ihre Besucher über diemöglichen Risiken zu <strong>in</strong>formieren und Tierkontakte zu reduzieren. Seit 1980 wurden 51 Menschen <strong>in</strong> Europa und NordAmerika durch Elefanten <strong>in</strong> Zoos getötet und 100 schwer verletzt (European Elephant Group).Solange deutsche Zoos fortfahren, ihren Besuchern die Möglichkeit zu geben, potenziell gefährliche Tiere zu streicheln,zu füttern, zu halten oder auf ihnen zu reiten, ist es unwahrsche<strong>in</strong>lich, dass die Öffentlichkeit darüber nachdenkt,welche Risiken solche Handlungen bergen können. Zoos, welche ihre Tiere <strong>in</strong> dieser Weise präsentieren, setzten nichtnur ihre Besucher unwissentlich e<strong>in</strong>er Gefahr aus, sondern versäumen es auch die Öffentlichkeit über die natürlichenEigenschaften dieser Arten zu <strong>in</strong>formieren (z.B. Geparden an der Le<strong>in</strong>e, Elefanten mit Sätteln und Greifvögel an e<strong>in</strong>emBe<strong>in</strong> auf Pfosten angebunden). Dies entspricht nicht den Anforderungen des § 42(3)6 des BNatSchG oder Artikel 3 derZoo-Richtl<strong>in</strong>ie.Direkter Mensch-Tier-Kontakt kann Krankheiten <strong>zur</strong> Folge haben; vor allem Wirbeltierarten können e<strong>in</strong>ige gefährlicheKrankheiten auf Menschen übertragen (und umgekehrt), bekannt als Zoonosen. Tiere, vor allem Wildtiere, werdenals die Quelle von > 70% von allen aufkommenden Infektionen angesehen (Kuiken et al., 2005). Zum Beispielkönnen sowohl Reptilien als auch Vögel Salmonellen übertragen (Webseite des Zentrums für Krankheitskontrolleund Prävention; Merm<strong>in</strong> et al., 2004) und Primaten, welche biologisch und physiologisch dem Menschen ähnlichs<strong>in</strong>d, können virale, bakterielle, parasitäre und Pilz- Erkrankungen übertragen, wie etwa Tuberkulose, Klebsiellen,Pockenviren und Herpes-B-Viren (manche davon s<strong>in</strong>d für Menschen tödlich) (Soulsbury et al., 2009). Das Risiko e<strong>in</strong>erInfektion ist somit für Menschen, die solche Tiere halten oder streicheln, höchst wahrsche<strong>in</strong>lich (Warwick et al., 2009).Die Besucher hatten geplanten oder ungeplanten Kontakt mit solchen Tieren <strong>in</strong> 22 der untersuchten 25 Zoos. Das Risikoder Krankheitsübertragung, vor allem von Zoonosen, wird oftmals übersehen.Die Besucher <strong>in</strong> deutschen Zoos werden dem Risiko von sowohl physischen Verletzungen als auch vonKrankheitsübertragungen ausgesetzt. Das Gesetz sche<strong>in</strong>t ke<strong>in</strong>e ausreichenden präventiven Maßnahmen zutreffen, um die Besucher vor potenziellen Gefahren zu schützen, und von den Zoos sollte gefordert werden,erheblich mehr Verantwortung für die Sicherheit der Besucher und natürlich auch für das Wohlbef<strong>in</strong>denihrer Tiere zu übernehmen. Zum Schutz des Wohlergehens der Besucher sollte der direkte Kontakt mit Tieren,vor allem der <strong>in</strong> Kategorie 1 gelisteten, gefährlichen Tiere (SMZP) und solcher, die für die Übertragung von Zoonosenbekannt s<strong>in</strong>d, verboten werden.5. Schwache Bilanz für den ArtenschutzDie Zoo-Richtl<strong>in</strong>ie fordert alle Zoos <strong>in</strong> der Europäischen Geme<strong>in</strong>schaft dazu auf, an der Erhaltung der Artenvielfaltentsprechend der Geme<strong>in</strong>schaftsverpflichtung teilzunehmen und Maßnahmen <strong>zur</strong> ex situ Erhaltung zu übernehmenlaut Artikel 9 des Biodiversitätsabkommens (1992) (CBD Webseite). Diese Anforderung wird durch das BNatSchG erfüllt,welches Zoos (gemäß Def<strong>in</strong>ition) dazu verpflichtet, an e<strong>in</strong>em oder mehreren der folgenden Punkte teilzunehmen:• Forschungen, die <strong>zur</strong> Erhaltung der Arten beitragen, e<strong>in</strong>schließlich des Austausches von Informationen überdie Arterhaltung, oder• der Aufzucht <strong>in</strong> Gefangenschaft, der Bestandserneuerung und der Wiederansiedlung von Arten <strong>in</strong> ihrennatürlichen Biotopen oder• der Ausbildung <strong>in</strong> erhaltungsspezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten (§ 42 BNatSchG).Die Ergebnisse dieser Studie deuten darauf h<strong>in</strong>, dass Zoos ihre Verpflichtung für die Erhaltung der Biodiversität sehr


42unterschiedlich wahrnehmen. Insgesamt jedoch leisten deutsche Zoos ke<strong>in</strong>en entscheidenden Beitrag, wie es zuerwarten und zu wünschen wäre. Die Untersuchung überprüfte die drei Optionen:Ex situ Artenschutz für national und <strong>in</strong>ternational gefährdete ArtenInsgesamt leisten Zoos <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> ke<strong>in</strong>en signifikanten Beitrag zum Schutz von <strong>in</strong>ternationalgefährdeten Arten. Die Mehrheit der gehaltenen Arten <strong>in</strong> den 25 Zoos haben kaum oder gar ke<strong>in</strong>e Priorität für denArtenschutz, denn nur 14,92% der beobachteten Arten (n=239) gelten als global gefährdet, und speziell s<strong>in</strong>d nur 2% derbeobachteten Arten auf der Roten Liste der gefährdeten Arten TM der IUCN als ‘vom Aussterben bedroht’ kategorisiert.Hierbei handelt es sich überwiegend um Säugetierarten, bedrohte Fischarten (8%) und Amphibien (2%) bilden e<strong>in</strong>eM<strong>in</strong>derheit, obwohl es mehr bedrohte Amphibien als Säugetiere gibt (Rote Liste der gefährdeten Arten TM der IUCN).In denen <strong>zur</strong> EAZA gehörigen Zoos wurde der höchste Anteil an bedrohten Arten gehalten (durchschnittlich 17,2% der<strong>in</strong>sgesamt beobachteten Arten), verglichen mit den nicht zu EAZA gehörigen Zoos (durchschnittlich 9%).Von den 239 gefährdeten Arten, die unter den <strong>in</strong>sgesamt 1601 <strong>in</strong> den 25 Zoos beobachtet Arten identifiziert wurden,s<strong>in</strong>d 5 Arten (2%) (Wisent Bison bonasus, Eisbär Ursus maritimus, Sterlet Acipenser ruthenus, Europäischer Aal Anguillaanguilla und Karpfen Cypr<strong>in</strong>us carpio) auch auf der Europäischen Roten Liste der IUCN ( gilt für Säugetiere, Reptilien,Fische, Amphibien und Wirbellose) als bedroht aufgeführt, und 93 Vogelarten werden <strong>in</strong> der BirdLife InternationalStatus Bewertung für die Vögel <strong>in</strong> der Europäischen Union (BirdLife International) als gesichert, dezimiert, örtlichbegrenzt, selten, rückläufig oder bedroht gelistet (<strong>in</strong>sgesamt 15% der Gesamtzahl der beobachteten Vogelarten).Ähnliche Bedenken müssen geäußert werden h<strong>in</strong>sichtlich der Anstrengungen, welche deutsche Zoos unternehmen, umnational bedrohte Arten zu schützen (Rote Liste gefährdeter Tiere <strong>Deutschland</strong>s). In den 25 Zoos (mit 1601 Arten)wurden nur 96 Arten (6%) beobachtet, die auf der Deutschen Roten Liste aufgeführt s<strong>in</strong>d.Im Gegensatz zu anderen EU Mitgliedsstaaten, gibt es für deutsche Zoos ke<strong>in</strong>e speziellen Auflage bedrohte Artenzu halten und zu züchten. Davon ausgehend, dass bedrohten Arten e<strong>in</strong>e höhere Priorität zukommen sollte als nichtbedrohten Arten, leisten die deutschen Zoos, die hier untersucht wurden, nur e<strong>in</strong>en m<strong>in</strong>imalen Beitrag zumSchutz von bedrohten europäischen und e<strong>in</strong>heimischen Arten. Darüber h<strong>in</strong>aus enthielten die <strong>in</strong> den 25Zoos untersuchten H<strong>in</strong>weisschilder zu 79% ke<strong>in</strong>e Informationen über den Gefährdungsstatus der Art.Die Zucht <strong>in</strong> Gefangenschaft ist e<strong>in</strong>e der drei möglichen Anforderungen des BNatSchG. Die Untersuchungsergebnissezeigen, dass von den 239 global gefährdeten Tierarten <strong>in</strong> den 25 Zoos nur 30% als <strong>in</strong> e<strong>in</strong> EuropäischesErhaltungszuchtprogramm e<strong>in</strong>gebunden identifiziert werden konnten. Nur die zehn Zoos, welche Mitglied <strong>in</strong> derEAZA s<strong>in</strong>d, sche<strong>in</strong>en an e<strong>in</strong>em oder mehreren Erhaltungszuchtprogrammen teilzunehmen, wenngleich die Zoose<strong>in</strong>zeln betrachtet nicht an so vielen Erhaltungszuchtprogrammen teilnehmen, wie es zu erwarten gewesen wäre.Alles <strong>in</strong> allem ist nur e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge Anzahl der <strong>in</strong> deutschen Zoos gehaltenen Arten <strong>in</strong> ex situ Artenschutzund Europäische Erhaltungszuchtprogramme e<strong>in</strong>gebunden. Darüber h<strong>in</strong>aus sammelten sieben der 25Zoos Gelder für <strong>in</strong> situ Schutzprogramme oder waren an Auswilderungsprogrammen beteiligt. Insgesamtwurden aus diesen Zoos Berichten zufolge 11 Arten ausgewildert (auch wenn nicht bekannt ist, obdiese Auswilderungen langfristig erfolgreich waren). Die Mehrheit der Zoos <strong>in</strong> dieser Untersuchungnahm nicht an Gefangenschafts-Zuchtprogrammen teil. In zwei Zoos wurden domestizierte Tiere denBesuchern zum Kauf angeboten. Der Kle<strong>in</strong>zoo Vida schien ausgestopfte Tiere von CITES-gelisteten Artenöffentlich zu verkaufen, während das Schauaquarium Bördezoo Oschersleben CITES-gelistete Artenüber e<strong>in</strong>e angeschlossene Website verkaufte. Diese Vorgehensweise stellt <strong>in</strong> Frage, ob diese Zoos ihrerVerantwortung für ihre Verpflichtungen gegenüber dem Artenschutz und der langfristigen Sorgfaltspflichtfür ihre Tiere gerecht werden.Wissenschaftliche Forschung und InformationsaustauschDie Ergebnisse e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>ternetbasierten Literaturrecherche ergaben, dass 13 der 25 Zoos wissenschaftlicheForschungsergebnisse veröffentlicht haben. Von diesen Zoos sche<strong>in</strong>en acht Forschungen betrieben zu haben, die dem


43Artenschutz von Nutzen se<strong>in</strong> können. Zehn der 25 Zoos s<strong>in</strong>d Mitglieder der EAZA und es ist anzunehmen, dass sie ane<strong>in</strong>er jährlichen Konferenz und zahlreichen spezialisierten Ausschüssen teilnehmen. Daher ist es wahrsche<strong>in</strong>lich, dassdiese Zoos eher Informationen austauschen, die zum Schutz bedrohter Arten beitragen (EAZA Webseite), wenngleich esnicht möglich war, den Beitrag dieser deutschen Zoos <strong>in</strong>sgesamt oder jedes e<strong>in</strong>zelnen <strong>in</strong> der EAZA zu evaluieren.Während die EAZA Mitgliedzoos sche<strong>in</strong>bar durch die Erfüllung von e<strong>in</strong>er oder mehrerer der Anforderungendes § 42(3)7 BNatSchG e<strong>in</strong>en größeren Beitrag zum Artenschutz leisten, sche<strong>in</strong>en sich <strong>in</strong>sgesamt jedochmehr als die Hälfte der repräsentativ untersuchten Zoos nicht an die Anforderungen zu halten. DieErgebnisse lassen vermuten, dass solche Aktivitäten eher dem Ermessen der Zoo-Betreiber überlassenbleiben, als aktiv durch die zuständigen Behörden durchgesetzt zu werden. Dies ist vielleicht e<strong>in</strong> weitererBeweis dafür, dass es den Zoo-Inspektionen an Regelmäßigkeit, Strenge und Qualität fehlt, um dieeffektive Durchsetzung des Gesetzes zu sichern. Es wird empfohlen, dass das Bundesumweltm<strong>in</strong>isteriumsich e<strong>in</strong>en Überblick über alle Artenschutzaktivitäten <strong>in</strong> den deutschen Zoos verschafft und spezifische‘Ziele für den Artenschutz’ <strong>in</strong> Zoos im BNatSchG festlegt, zusammen mit e<strong>in</strong>em andauerndenEvaluierungsprozess <strong>zur</strong> Beurteilung der Erfolge solcher Aktivitäten.6. Ger<strong>in</strong>ger pädagogischer WertZusätzlich zu der Verpflichtung, Artenschutz zu betreiben, wird von den Zoos <strong>in</strong> der EU gefordert, Aufklärung derÖffentlichkeit zu leisten und das Bewusstse<strong>in</strong> für den Schutz der Artenvielfalt zu fördern. Dies soll <strong>in</strong>sbesondere durchdie Bereitstellung von Informationen über die ausgestellten Arten und deren natürliche Biotope geschehen (Artikel 3der Zoo-Richtl<strong>in</strong>ie). § 42(3)6 des BNatSchG übernimmt diese Vorgabe, stellt aber ke<strong>in</strong>e weiteren Anforderungen oderErklärungen für die Zoo-Inspektoren oder die Zoo-Betreiber <strong>zur</strong> Verfügung.18 der ausgewählten 25 Zoos sche<strong>in</strong>en sich bis zu e<strong>in</strong>em gewissen Maß an pädagogischen Aktivitäten zu beteiligen.Diese be<strong>in</strong>halteten Führungen, Vorträge zu e<strong>in</strong>zelnen Tierarten und Lehrveranstaltungen für besuchende Schulklassen.Neun der Zoos hatten e<strong>in</strong> spezielles Bildungszentrum. Bildungsmaterialien variierten ebenfalls signifikant. Während derHauptteil korrekte Fakten enthielt, fehlten H<strong>in</strong>weise auf den Artenschutz zumeist völlig. Nicht alle Tierhaltungen warenmit den vorgeschriebenen Informationen ausgestattet: an 20% der gezeigten Tierhaltungen <strong>in</strong> den 25 Zoos fehltedie Beschilderung, und <strong>in</strong> manchen Zoos fehlte die Beschilderung bei mehr als der Hälfte der Tierhaltungen. Wo dieTierart-Informationstafeln <strong>in</strong> den 25 Zoos vorhanden waren, wurde die wissenschaftliche Bezeichnung der Tierart bei30% nicht oder nicht richtig genannt; 42% der Schilder gaben ke<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise auf das natürliche Biotop der Tiere (wiees <strong>in</strong> § 42(3)6 BNatSchG verlangt wird) und die Mehrzahl gab ke<strong>in</strong>en H<strong>in</strong>weis auf den Schutzstatus der Tiere wieder(wie es nach § 42(3)6 BNatSchG zu erwarten wäre). Diese Ergebnisse deuten auf e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>konsequente Befolgungder spezifischen Anforderungen h<strong>in</strong>, was erneut Zweifel aufkommen lässt an der Regelmäßigkeit,Beschaffenheit und Qualität der Zoo-Inspektionen, welche e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>haltung des § 42(3)6 sicherstellen sollen.Andere ´Bildungsprogramme´, welche von genehmigten Zoos betrieben wurden, be<strong>in</strong>halteten e<strong>in</strong>e Reihe vonTiervorführungen und e<strong>in</strong>e Vielfalt an Interaktionen mit Tieren (<strong>in</strong>klusive Geparden streicheln und Souvenirfotosmit unterschiedlichen Tieren). Viele dieser Aktivitäten wurden sowohl als Unterhaltung als auch als pädagogischeErfahrung beworben, welche die ´Achtung vor Tieren´ demonstrieren soll. Allerd<strong>in</strong>gs schien die Mehrheit nicht nur dasunnatürliche, aber verständliche Verlangen der Besucher nach der Begegnung mit wilden Tieren auszunutzen, sondernauch die Tiere selbst. Die Beobachtung von Delf<strong>in</strong>en, Seelöwen, Papageien und Schimpansen, wie sie musikuntermalteZirkustricks, Kunststücke und sketchartige Vorführungen geben müssen, sorgt für e<strong>in</strong> verzerrtes Bild vom natürlichenVerhalten der Tiere, was <strong>zur</strong> Folge hat, dass die Besucher noch weniger über die natürlichen Verhaltensattribute derTiere lernen (Frohoff, 2004; Barney et al., 2005; Curt<strong>in</strong> & Wilkes, 2007; WDCS, 2011).Sechs der 25 Zoos benutzten e<strong>in</strong>ige ihrer Tiere <strong>in</strong> Vorführungen, bei denen nur m<strong>in</strong>imale Informationen über dienatürlichen Eigenschaften der Tierarten vermittelt wurden. In Anerkennung des § 42(3)6 des BNatSchG, welcher andie Zoos die Anforderung stellt, Informationen über die ausgestellten Arten bereitzustellen und das Bewusstse<strong>in</strong> der


44Öffentlichkeit <strong>in</strong> Bezug auf den Artenschutz zu fördern, ist es unverständlich, warum Vorführungen, bei denen vonTieren unnatürliches, anthropomorphes Verhalten verlangt wird, erlaubt s<strong>in</strong>d. Insbesondere die Schimpansenshow(Pan troglodytes) im Schwaben Park, <strong>in</strong> der die Tiere Kleidung tragen und vermenschlichtes Verhalten zeigen müssen,während sie für die Dauer der Vorstellung angebunden s<strong>in</strong>d, ist nicht nur missbräuchlich und respektlos gegenüberden Tieren und trivialisiert e<strong>in</strong>e ‘vom Aussterben bedrohte’ Tierart, sondern ist auch ohne relevanten oder s<strong>in</strong>nvollenpädagogischen Wert. Von den 10 EAZA Mitgliedszoos zeigten zwei (Zoo Duisburg, Zoo Krefeld) solche Tiervorführungen,was nicht mit der Politik der EAZA vere<strong>in</strong>bar sche<strong>in</strong>t. Vorstellungen und Aktivitäten, welche Tiere <strong>in</strong> unnatürlichenSituationen zeigen, wozu auch das Streicheln von Geparden im Tierpark Ströhen zu rechnen ist, sche<strong>in</strong>en dieAnforderungen von § 42(3)6 des BNatSchG zu verletzen und sollten verboten werden.Deutsche Zoos sollten die Qualität ihrer Öffentlichkeitsbildung über die natürlichen Eigenschaftenvon Wildtieren verbessern. Dies sollte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Weise geschehen, die nicht das Wohlbef<strong>in</strong>den der Tierebee<strong>in</strong>trächtigt. Zusätzliche, detaillierte Richtl<strong>in</strong>ien werden benötigt und würden e<strong>in</strong>e gute fachliche Praxisfördern, welche als grundlegende Anforderung e<strong>in</strong>e vernünftige Beschilderung aller Tiergehege be<strong>in</strong>haltensollte, wie es von der Zoo-Richtl<strong>in</strong>ie verlangt wird.Bis heute sche<strong>in</strong>t ke<strong>in</strong>e der zuständige Behörden e<strong>in</strong>e unabhängige Untersuchung unternommen zu haben, <strong>in</strong> der dieQualität der pädagogischen Aktivitäten der Zoos geprüft wurde, um herauszuf<strong>in</strong>den, ob Zoos bereits qualitative Bildungliefern oder dazu <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d und so ihrer Rolle als Pädagogen gerecht werden.7. Unangemessene Lebensbed<strong>in</strong>gungen für TiereDie Untersuchung der Zoo-Gehege <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> identifizierte e<strong>in</strong>e weite Bandbreite an Haltungsbed<strong>in</strong>gungen<strong>in</strong> den 25 Zoos. Die größeren Zoos, meist Mitglieder der EAZA, boten ihren Tiere allgeme<strong>in</strong> angemessenerenHaltungsbed<strong>in</strong>gungen, verglichen mit kle<strong>in</strong>eren Zoos, die ke<strong>in</strong>e Mitglieder s<strong>in</strong>d. Jedoch konnte die Qualität derAusstattung <strong>in</strong> den untersuchten Gehegen den Tieren oft ke<strong>in</strong> geeignetes Umfeld bieten, so dass das natürlicheVerhalten e<strong>in</strong>geschränkt oder verh<strong>in</strong>dert wurde und Tiere potenziellen Gefahren und Stress ausgesetzt wurden.Besonders beunruhigend ist:• Viele Arten mit großem Bewegungsdrang wurden <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>en Gehegen gehalten, die ihre räumlichenBedürfnisse nicht erfüllen ;• Arten, welche geeignete E<strong>in</strong>richtungen zum Klettern, Baden, Tauchen oder Fliegen brauchen, oder e<strong>in</strong>angemessenes Substrat zum Graben oder Scharren benötigen, wurden oftmals unter Bed<strong>in</strong>gungen gehalten,<strong>in</strong> denen solch natürliches Verhalten bee<strong>in</strong>trächtigt oder verh<strong>in</strong>dert wurde;• Kupierte (= flugunfähig gemachte) Vögel wurden beobachtet, obwohl dieser E<strong>in</strong>griff seit 1998 verboten ist;• Schutzhütten für die Tiere, um sich aus<strong>zur</strong>uhen und <strong>zur</strong>ückzuziehen, fehlten manchmal; Zahlreiche Gehegewaren frei von E<strong>in</strong>richtungen, Vorrichtungen und Materialien, die den Arten erlauben würden, ihr natürlichesVerhalten zu zeigen und auszuleben;• Schlechte Hygienebed<strong>in</strong>gungen, vor allem <strong>in</strong> Bezug auf sauberes Tr<strong>in</strong>kwasser, wurden vorgefunden, was diepotenzielle Anhäufung von schädlichen Erregern <strong>zur</strong> Folge haben kann; und• Oft gab es ke<strong>in</strong>e Kontrolle darüber, welche Tierarten gefüttert wurden, <strong>in</strong> welcher Menge und mit welcher ArtFutter, was schwerwiegende Folgen für die Gesundheit und das Wohlbef<strong>in</strong>den der Tiere haben kann.Es ist h<strong>in</strong>länglich bekannt, dass die Haltung von Tieren über e<strong>in</strong>e längere Zeit unter strukturarmen, engenGefangenschaftsbed<strong>in</strong>gungen nicht nur deren körperliche, sondern auch die geistigen Gesundheit und ihr allgeme<strong>in</strong>esWohlbef<strong>in</strong>den gefährden kann. Bed<strong>in</strong>gungen, die nicht die grundlegenden Bedürfnisse der Tiere erfüllen, können zuVerhaltensstörungen, Krankheiten und früher Sterblichkeit führen. Deshalb müssen Zoos versuchen, ihren Tierenangemessene Lebensräume und soziale Kontaktmöglichkeiten zu schaffen, um die Bewegung und das natürlicheVerhalten an<strong>zur</strong>egen.


45Der Schutz des Wohlbef<strong>in</strong>dens der Tiere wird durch das Tierschutzgesetz (TierSchG) verpflichtend von allen Personengefordert, welche Tiere halten, und entscheidend ist dabei, die Tiere unter geeigneten Lebensbed<strong>in</strong>gungen zu halten.Das gleiche gilt nach dem Tierschutzgesetz und dem Bundesnaturschutzgesetz für Zoos, wobei tierartspezifischeLeitl<strong>in</strong>ien und Gutachten vom BMELV <strong>zur</strong> Verfügung stehen.Abbildung 21Tierpark Bad KösenIn fünf der ausgewählten Zooswurden Kan<strong>in</strong>chen <strong>in</strong> ähnlichenHaltungsbed<strong>in</strong>gungen beobachtet. DieseTiere waren nicht <strong>in</strong> der Lage ihr ganzesnatürliches Verhalten zu zeigen.Alles <strong>in</strong> allem sche<strong>in</strong>en die Zoos <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> nicht ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen. Beispielsweise konntefestgestellt werden, dass viele Tiere dem unkontrollierten Fütterungsverhalten der Besucher ausgesetzt waren.Besonders die Tatsache, dass Besucher Wildtiere unüberwacht füttern dürfen, ohne Kontrolle darüber, welcheTierart gefüttert wird, <strong>in</strong> welcher Menge oder mit welcher Art von Futter, könnte schwerwiegende Folgen für dieGesundheit und das Wohlbef<strong>in</strong>den der Tiere haben. Diese Praktiken haben <strong>in</strong> e<strong>in</strong>ige Fällen das Verhalten e<strong>in</strong>igerWildtiere verändert, welche bspw. dabei beobachtet wurden, wie sie um Futter ‘bettelten’ (Tierpark Hagenbeck).Überraschenderweise konnten weder im Tierschutzgesetz noch im Bundesnaturschutzgesetz e<strong>in</strong>e Empfehlunggefunden werden, die das Füttern von Wildtieren durch die Besucher reguliert, außer der Forderung, dass Tiereangemessen ernährt werden müssen. Des Weiteren fehlte <strong>in</strong> der Mehrzahl, der 703 zufällig ausgewählten Gehegene<strong>in</strong>e komplexe Umgebungsgestaltung und artspezifische Gehege-E<strong>in</strong>richtungen. Die Ergebnisse zeigen, dass beiden Arten für die M<strong>in</strong>destanforderungen existieren, <strong>in</strong>sgesamt 31% dieser Gehege die Forderungen der vomBMELV veröffentlichten Gutachten und Leitl<strong>in</strong>ien nicht erfüllen und 46% nicht die Forderungen der SchweizerTierschutzverordnung (APOS, 2008) erfüllen konnten, um den Tierarten ihre räumlichen, biologischen undverhaltenstechnische Bedürfnisse sicherzustellen.Abbildung 22Schwaben ParkE<strong>in</strong> Schimpanse bettelt e<strong>in</strong>deutig umFutter, was darauf h<strong>in</strong>deutet, dass es beiden Besuchern allgeme<strong>in</strong> üblich ist dieTiere zu füttern, trotz der Forderung dieTiere nicht zu füttern. UnkontrolliertesFüttern kann die Tiere ernsthaft gefährden.Diese Studie be<strong>in</strong>haltete auch die Untersuchung von 10 EAZA Mitgliedzoos (Tierpark Chemnitz, Zoo Krefeld, ZooDuisburg, Zoo Halle, Zoo Leipzig, Tierpark Hagenbeck Hamburg, Tierpark Berl<strong>in</strong>, Zoo Neuwied, Tierpark Neumünster, ZooHoyerswerda).Von allen Mitgliedern der EAZA ( n=264 <strong>in</strong> der EU) wird erwartet, dass sie die M<strong>in</strong>destanforderungen der EAZA <strong>in</strong>Bezug auf die Unterbr<strong>in</strong>gung und Pflege von Tieren <strong>in</strong> Zoos und Aquarien (2008) erfüllen; dies schließt meist höhereStandards <strong>in</strong> Bezug auf die Tierpflege und das Management, welche über die nationalen rechtlichen Forderungen


46h<strong>in</strong>ausgehen e<strong>in</strong>. Die Ergebnisse dieser Studie zeigen jedoch, dass viele EAZA Zoos <strong>in</strong>nerhalb dieser Stichprobesche<strong>in</strong>bar nicht alle Anforderungen der EAZA Standards erfüllen, was die Frage aufwirft, ob alle EAZA Mitgliederden Forderungen ihrer eigenen Organisation entsprechen und ob sie regelmäßig kontrolliert werden, um dieE<strong>in</strong>haltung sicherzustellen. Jüngste Enthüllungen zeigen, dass viele der EAZA Mitgliedzoos nicht die für Mitgliederfestgelegten Standards e<strong>in</strong>halten, was Zweifel an der beanspruchten Glaubwürdigkeit und den Qualität der EAZA alsMitgliedsorganisation aufkommen lässt.Es ist h<strong>in</strong>länglich bekannt, dass die E<strong>in</strong>beziehung von abwechslungsreichem Environmental Enrichment wesentlichist für die Reduzierung der negativen Auswirkungen für Tiere <strong>in</strong> Gefangenschaft (Pruetz & Bloomsmith, 1992; Crockettet al., 1989; Jordan, 2005). Ohne solche Stimulation ist es wahrsche<strong>in</strong>lich, dass Tiere stereotype Verhaltensstörungenentwickeln, welche als Indikator für schlechtes Tierwohlbef<strong>in</strong>den anerkannt s<strong>in</strong>d (Mason & Rushen, 2006). Ebenso kanne<strong>in</strong> beengtes und vorhersehbares Umfeld <strong>in</strong> Gefangenschaft zu Fettleibigkeit und muskulärer Atrophie führen, waswiederum zu E<strong>in</strong>schränkungen des Wohlbef<strong>in</strong>dens mit sekundären Gesundheitsschädigungen führen kann (Fowler &Mikota, 2006; Harris et al., 2008).Während der Zoo-Besuche konnte e<strong>in</strong>e Reihe von Tieren dabei beobachtet werden, wie sie abnormaleVerhaltensweisen zeigten, welche oft im Zusammenhang mit e<strong>in</strong>em schlechten Haltungsumfeld gesehen werden. DesWeiteren schienen zahlreiche Tiere unter Krankheiten, Stress oder Erschöpfungszuständen zu leiden, was gleichfallsdurch unangemessene Haltungsbed<strong>in</strong>gungen oder schlechtes Management bed<strong>in</strong>gt se<strong>in</strong> kann.Besorgniserregend ist die offensichtliche Benutzung von e<strong>in</strong>er Vielzahl von Tierarten für Vorführungszwecke undStreichelstunden für die Besucher <strong>in</strong> zahlreichen der untersuchten Zoos. Auch wenn ke<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise die Annahmefür e<strong>in</strong>en physischen Missbrauch dieser Tieren rechtfertigen, so sche<strong>in</strong>en solche Aktivitäten nicht vere<strong>in</strong>bar mit demTierschutzgesetz oder dem BNatSchG, h<strong>in</strong>sichtlich der angemessenen Versorgung der Tiere. Es wird empfohlen,dass die Veter<strong>in</strong>ärbehörden solche Aktivitäten überprüfen und <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit den zuständigenLandesbehörden Vorschriften erarbeiten, um Vorführungen mit Tieren zu verbieten, wenn dabei die Tiere<strong>in</strong> unnatürlicher Art oder Bewegung gezeigt werden.Die grundlegenden Pr<strong>in</strong>zipien des TierSchG und des BNatSchG <strong>in</strong> Bezug auf die Befriedigung der elementarenBedürfnisse für Gesundheit und Wohlbef<strong>in</strong>den des Tieres werden oftmals nicht e<strong>in</strong>gehalten, und ohne die effektiveDurchsetzung der bestehenden Gesetze <strong>in</strong> allen deutschen Zoos wird jeder Versuch, die Tierhaltung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>emangemessenen Umfeld e<strong>in</strong>zufordern, ernsthaft <strong>in</strong> Frage gestellt. § 42 (7) des BNatSchG besagt, dass jeder Zoo, dernicht <strong>in</strong> der Lage ist, die Anforderungen zu erfüllen und die Tiere angemessen zu versorgen, entweder zeitweilig(bis die Forderungen erfüllt s<strong>in</strong>d) oder permanent ganz oder teilweise zu schließen und die Genehmigung ganz oderteilweise zu widerrufen ist.Das Gesamtergebnis dieser Untersuchung stellt erneut die Regelmäßigkeit, Genauigkeit und Qualität der Zoo-Inspektionen und die Kompetenz der zuständigen Landesbehörden dah<strong>in</strong> gehend <strong>in</strong> Frage, ob sie die Forderungen desBNatSchG und der Zoo-Richtl<strong>in</strong>ie entsprechend anwenden. Es wird empfohlen, dass die Veter<strong>in</strong>ärbehörden unddie zuständigen Landesbehörden die M<strong>in</strong>destanforderungen an die Tierhaltung <strong>in</strong> allen deutschen Zoosüberprüfen und e<strong>in</strong>deutige und umfassende Richtl<strong>in</strong>ien und weiterführende Schulungen anbieten, so wiees erforderlich ist.


47QUELLENVERZEICHNISTierschutzgesetz <strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das zuletztdurch Artikel 20 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBI I S. 1934) geändert worden ist („TierSchG“)Barney, E.C., M<strong>in</strong>tzes, J.J and Yen, C.F. (2005). Assess<strong>in</strong>g knowledge, attitudes and behaviour towardcharismatic megafauna: the case of dolph<strong>in</strong>s. The Journal of Environmental Education 36(2): 41-55Berl<strong>in</strong> Tierpark (2010);www.tierpark-berl<strong>in</strong>.de (letzter Zugriff 12. Mai 2012)Bildzeitung (30.11.2011),www.bild.de/regional/leipzig/primaten/beiss-alarm-auf-der-affen<strong>in</strong>sel-21284774.bild.html (letzter Zugriff 15. Januar 2012)BirdLife International (2004). Birds <strong>in</strong> the European Union: a status assessment. Wagen<strong>in</strong>gen, The Netherlands,BirdLife International.Bördezoo Oschersleben, Website (2010).www.boerde-zoo.de (letzter Zugriff 12. Mai 2012)Bundesamt für Naturschutz (2009), Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze <strong>Deutschland</strong>s,Bd.1: Wirbeltiere, Landwirtschaftsverlag.Bundesjagdgesetz (BJagdG)<strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849)Bundesm<strong>in</strong>isterium für Ernährung, Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheitwww.bmelv.de (letzter Zugriff 10. Mai 2012)CBD (Convention on Biological Diversity) (2011)www.cbd.<strong>in</strong>t/ (letzter Zugriff 12. Mai 2012).Centres for Disease Control and Disease Prevention (2012).www.cdc.gov/ (letzter Zugriff 21. Mai 2012)Council Directive (EC) 1999/22/EC of 29 March 1999 relat<strong>in</strong>g to the keep<strong>in</strong>g of wild animals <strong>in</strong> zoos.Crockett, C., Bielitzki, J., Carey, A. & Velex, A. (1989). Kong toys as enrichment devices for s<strong>in</strong>gly-cagedmacaques. Laboratory Primate Newsletter, 28: 21-22.Curt<strong>in</strong>, S. and Wilkes, K. (2007). Swimm<strong>in</strong>g with captive dolph<strong>in</strong>s: current debates and post-experiencedissonance. International Journal of Tourism Research 9: 131-146.Deliver<strong>in</strong>g Alien Invasive Species Inventories for Europe (DAISIE):www.alien-europe.org (letzter Zugriff 15. November 2011).Department for Environment, Food and Rural Affairs (2004). Standards of Modern Zoo Practice 2004.www.defra.gov.uk/wildlife-pets/zoos/zf-handbook.htm (letzter Zugriff 12. Mai 2011).Department for Environment, Food and Rural Affairs (2008). Zoos Forum Handbook.www.defra.gov.uk/wildlife-pets/zoos/zf-handbook.htm (letzter Zugriff 12. Mai 2011).Deutsche Tierpark Gesellschaft (DTG) (2012)www.deutsche-tierparkgesellschaft.de/ (letzter Zugriff 12. Februar 2012)Deutscher Wildgehege Verband, Website (DWV) (2012)www.wildgehege-verband.de/ (letzter Zugriff 12. Februar 2012)Duisburg Zoo, Website (2010)www.zoo-duisburg.de/ (letzter Zugriff .5 Mai 2012)Eifel-Zoo, Website (2010)www.eifel-zoo.de (letzter Zugriff 15. Februar 2012)


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50Serengetipark, Website (2010)www.serengeti-park.de (letzter Zugriff 11. Mai 2012)Soulsbury,C.D., Iossa, G., Kennel, S. & Harris, S. (2009). The welfare and suitability of primates kept as pets.Journal of Applied <strong>Animal</strong> Welfare Science, 12: 1-20.Standardfragebogen Mitgliedsstaaten, BMU, erhalten am 12. Januar 2012Standardfragebogen Mitgliedsstaaten, Hamburg, erhalten am 27. August 2010Standardfragebogen Mitgliedsstaaten, Saarland, erhalten am 30. August 2010Standardfragebogen Mitgliedsstaaten, Sachsen, erhalten am 17. August 2010Standardfragebogen Mitgliedsstaaten, Sachsen-Anhalt, erhalten am 5. Oktober 2010Standardfragebogen Mitgliedsstaaten, Thür<strong>in</strong>gen, erhalten am 10. September 2010Standardfragebogen Zoos, Tiergarten Mönchengladbach, erhalten am 17. Februar 2011Stiftung Artenschutz, Wwebsite (2011)www.stiftung-artenschutz.de (letzter Zugriff 15. November 2011)The Swiss Federal Council (2008). <strong>Animal</strong> Protection Ord<strong>in</strong>ance of Switzerland (Tierschutzverordnung).www.adm<strong>in</strong>.ch/ch/d/sr/4/455.1.de.pdf (letzter Zugriff 12. Mai 2011).Tiergarten Mönchengladbach website (2010). Available at www.tiergarten-moenchengladbach.de(letzter Zugriffon 11th May 2012)Tiergehege Wartenberg/Calbe, Website (2010)www.calbe.de/tourismus/s1_wartenberg.htm (letzter Zugriff 11. Mai 2012)Tierpark Bad Kösen, Website (2010)www.tierpark-badkoesen.de (letzter Zugriff 11. Mai 2012)Tierpark Chemnitz, Website (2010)www.tierpark-chemnitz.de (letzter Zugriff 11. Mai 2012)Tierpark Hagenbeck, Website (2010)www.hagenbeck.de (letzter Zugriff 11. Mai 2012)Tierpark Neumünster, Website (2010)www.tierparkneumuenster.de (letzter Zugriff 11. Mai 2012)Tierpark Siebeneichen, Meißen, Website (2010)www.tierpark-meissen.de (letzter Zugriff 11 Mai 2012)Tierpark Ströhen, Website (2010)www.tierpark-stroehen.de (letzter Zugriff 5. Mai 2012)Verband Deutscher Zoodirektoren, Medienmitteilung (23.2.2012).www.zoodirektoren.de/ http://www.zoodirektoren.de/magaz<strong>in</strong>/artikel.php?artikel=3883&type=2&menuid=11&topmenu=10 (letzter Zugriff 10. Januar 2012)Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung -BArtSchV) vom 16.Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896)Warwick, C., Arena, P. & Steedman, C (2009). Reptiles and amphibians as pets & the Norwegian positive list proposalAssessment & op<strong>in</strong>ionWeser Kurier, newspaper (23/09/2011).www.weser-kurier.de/Artikel/Region/Niedersachsen/451250/Entlaufen%3A-Kle<strong>in</strong>er-Wolf-narrt-se<strong>in</strong>e-Faenger.html(letzter Zugriff 12 Mai 2012)Whale and Dolph<strong>in</strong> Conservation Society (WDCS). (2011). Dolph<strong>in</strong>aria – A review of the keep<strong>in</strong>g of whales and dolph<strong>in</strong>s<strong>in</strong> captivity <strong>in</strong> the European Union and EC Directive 1999/22, relat<strong>in</strong>g to the keep<strong>in</strong>g of wild animals <strong>in</strong> zoos.www.bornfree.org.uk/fileadm<strong>in</strong>/user_upload/files/reports/Dolph<strong>in</strong>aria_<strong>Report</strong>_engl_FINAL.pdf(letzter Zugriff 11. Juli 2011).


51Wildgehege Hellenthal, Website (2012)www.wildgehege-hellenthal.de and http://www.greifvogelstation-hellenthal.de/<strong>in</strong>dex.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=48&Itemid=53 (letzter Zugriff 11. Mai 2012)World Association of Zoos and Aquariums (WAZA), Website (2011)www.waza.org/ (letzter Zugriff 28. September 2011)World Organisation for <strong>Animal</strong> Health (2010). Terrestrial <strong>Animal</strong> Health Code 2010www.oie.<strong>in</strong>t/eng/normes/mcode/en_sommaire.htm (letzter Zugriff 12. Mai 2011).Zoo Halle, Website (2010)www.zoo-halle.de (letzter Zugriff 11. Mai 2012)Zoo Hoyerswerda, Website (2010)www.hoyerswerda-zoo.de (letzter Zugriff 11. Mai 2012)Zoo <strong>in</strong> der W<strong>in</strong>gst, Website (2010).www.w<strong>in</strong>gstzoo.de (letzter Zugriff 15. April 2012)Zoo-<strong>in</strong>fo-Datenbank, Website (2010)www.zoo-<strong>in</strong>fos.de (letzter Zugriff 11. Mai 2012)Zoo Krefeld, Website (2010)www.krefelderzoo.com (letzter Zugriff 8. März 2012)Zoo Leipzig, Website (2010)www.zoo.leipzig.de ; www.zoo-leipzig.de/wir-ueber-uns/artenschutz/ (letzter Zugriff 8. März 2012)Zoo Neuwied, Website (2010)www.zooneuwied.de (letzter Zugriff 11. Mai 2012)


52Born Free FoundationDie Born-Free-Stiftung ist e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>ternationale Wohltätigkeitsorganisation für Wildtiere, gegründet von Virg<strong>in</strong>iaMcKenna und Bill Travers nach ihren Rollen <strong>in</strong> dem Filmklassiker Born Free. Heute, unter der Leitung ihresSohnes Will Travers, ist Born Free weltweit für das Tierwohlergehen und für sensible Artenerhaltung im E<strong>in</strong>satz.Born Free unterstützt und verwaltet e<strong>in</strong> breites Spektrum an Projekten und Kampagnen. Wir begrüßen sowohlMitgefühl, als auch Wissenschaft bei der Festlegung e<strong>in</strong>es Plans, dessen Absicht es ist, e<strong>in</strong>e Änderung deröffentlichen Me<strong>in</strong>ung zu erreichen, zu bee<strong>in</strong>flussen und zu fördern – weg von der Haltung wildlebender Tiere<strong>in</strong> Gefangenschaft. Wir arbeiten mit Regierungen, der Tourismus<strong>in</strong>dustrie und gleichges<strong>in</strong>nten Organisationen,um die E<strong>in</strong>haltung bestehender Gesetze und die Verbesserung der Lebensbed<strong>in</strong>gungen für derzeit <strong>in</strong> ZoosgehalteneWildtiere zu erreichen. Durch unsere Politik des Mitgefühls <strong>in</strong> der Artenerhaltung bieten wirbedrohten Arten und ihren natürlichen Lebensräumen Schutz rund um den Erdball. In Zusammenarbeit mitörtlichen Geme<strong>in</strong>schaften entwickelt Born Free humane Lösungen, um sicherzustellen, dass Mensch und Naturkonfliktfrei zusammenleben können. www.bornfree.org.ukENDCAPENDCAP ist e<strong>in</strong>e europäische Koalition aus 27 NGOs und Wildtierexperten aus 20 europäischen Ländern, diesich auf das Wohlergehen und den Schutz von Wildtieren <strong>in</strong> Gefangenschaft spezialisiert hat. Durch Arbeit miteuropäischen Institutionen, Regierungen und Experten zielt ENDCAP darauf ab, Wissen und Verständnis über dieBedürfnisse von Wildtieren <strong>in</strong> Gefangenschaft zu verbessern, geltende Rechtsvorschriften zu wahren, höhereStandards anzustreben und vor allem das Konzept von Wildtierhaltung <strong>in</strong> Gefangenschaft generell <strong>in</strong> Frage zustellen. .www.endcap.euanimal public e.V.animal public e.V. ist e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>nütziger Tier- und Artenschutzvere<strong>in</strong>, der 2001 <strong>in</strong> Düsseldorf gegründet wurde.„Achtung vor dem Tier“ ist nicht nur der Leitspruch der Organisation, sondern auch das Ziel. animal public willerreichen, dass Wildtiere nicht länger unter der Willkür des Menschen leiden müssen und <strong>in</strong> Freiheit und Würdeleben können.<strong>Animal</strong> public recherchiert vor Ort, <strong>in</strong> Zirkussen, <strong>in</strong> Tierparks oder bei Tierbörsen. Um das Leid der dortgefangenen Wildtiere öffentlich zu machen, erstellt der Verband Foto- und Filmdokumentationen, die imInternet publiziert und Journalisten <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden. Über diese Öffentlichkeitsarbeit erreicht derVere<strong>in</strong> jährlich Millionen Menschen. animal public arbeitet zudem eng mit Veter<strong>in</strong>är- und Artenschutzbehördenzusammen, um Wildtieren <strong>in</strong> Not zu helfen. Immer wieder gel<strong>in</strong>gt es so Affen, Elefanten oder Großkatzenaus schlechten Haltungen zu befreien, um ihnen e<strong>in</strong> besseres Leben <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Auffangstation zu ermöglichen.Um zukünftiges Tierleid zu verh<strong>in</strong>dern setzt sich animal public auf allen politischen Ebenen <strong>in</strong>tensiv für e<strong>in</strong>eVerbesserung des Tierschutzrechts e<strong>in</strong> und arbeitet an Gutachten, Verordnungen und Gesetzen mit. Da daseuropäische Recht <strong>in</strong> Zukunft das Schicksal unzähliger Tiere bestimmen wird, hat animal public geme<strong>in</strong>sam mitanderen europäischen Tierschutzverbänden das Tierschutznetzwerk ENDCAP gegründet. www.animal-public.deBund gegen Missbrauch der Tiere e. V. (bmt)Der Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. (bmt) gehört zu den ältesten und größten Tierschutzorganisationen<strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>. Mit se<strong>in</strong>en 10 Geschäftsstellen und 8 Tierheimen ist der bmt im gesamten Bundesgebietvertreten. Um die Öffentlichkeit über aktuelle Fragen des Tierschutzes zu <strong>in</strong>formieren, hat der bmt zusätzliche<strong>in</strong> Tierschutzzentrum <strong>in</strong> Pfull<strong>in</strong>gen (Baden-Württemberg) e<strong>in</strong>gerichtet.Tieren schnell und umsichtig zu helfen, wenn sie <strong>in</strong> Not s<strong>in</strong>d, ist die praktische Seite des Tierschutzes.Grundsätzliche Verbesserungen ihrer Lebensbed<strong>in</strong>gungen zu erreichen die politische Seite. Das effektiveZusammenspiel von praktischer und politischer Tierschutzarbeit gehört zu den herausragenden Stärken des bmt.Der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. ist e<strong>in</strong> auf Landes- und Bundesebene geachteter Gesprächspartner.


53Er arbeitet <strong>in</strong> verschiedenen Tierschutzbeiräten der Länder und mehreren Sachverständigengruppen mit. www.bmt-tierschutz.deEU ZOO-REPORT 2011Projektmanager: Daniel Turner Bsc (Hons) MBiol MSB. BiologeDaniel ist Senior Operations Officer bei der Born-Free-Stiftung und arbeitet für diese Organisation seit dem Jahr2000, nach zwei Jahren ehrenamtlichen Außene<strong>in</strong>satzes bei Artenerhaltungsprojekten im Ausland. Er ist Teildes Teams, das für die Entwicklung und Verwaltung der Wildtierschutz-Projektpläne verantwortlich ist, unter derSchirmherrschaft für das Kernprojekt der Organisation, “ZooCheck”.<strong>Report</strong> Methodology: Für mehr Details <strong>zur</strong> Methodik und um auch andere Berichte e<strong>in</strong>zusehen, die als Teildieses Projekts veröffentlicht wurden, besuchen Sie www.euzoo<strong>in</strong>quiry.euKontakt<strong>in</strong>fo: Um die <strong>in</strong> diesem Dokument besprochenen Themen zu diskutieren oder für zusätzlicheInformation zu ENDCAP und der Initiative “Europas vergessene Tiere” kontaktieren Sie bitte Daniel Turner -daniel@bornfree.org.uk c/o Born Free Foundation, 3 Grove House, Foundry Lane, Horsham, West Sussex RH13 5PL,UK. + 44 (0)1403 240 170Produziert für die Koalition ENDCAP www.endcap.eu durch die <strong>in</strong>ternationaleWohltätigkeitsorganisation für Wildtiere, die Born Free Foundation Charity No: 1070906 www.bornfree.org.ukDie Born-Free-Stiftung möchte folgenden Menschen für ihre Mithilfe und Unterstützung bei der Erstellung desZoo-<strong>Report</strong>s 2011 danken: ENDCAP-Mitgliedsorganisationen, Bill Procter; Mirjana Plavac and N<strong>in</strong>a Kanderian.

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