13.07.2015 Aufrufe

Report zur Zootierhaltung in Deutschland - Animal Public

Report zur Zootierhaltung in Deutschland - Animal Public

Report zur Zootierhaltung in Deutschland - Animal Public

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

15der Tiere gehalten und <strong>zur</strong> Schau gestellt werden, halten [...] will, […] der Erlaubnis der zuständigen Behörde‘. Dies giltfür alle E<strong>in</strong>richtungen, unabhängig von der Anzahl oder Art der ausgestellten Tiere.Die Genehmigung und Überwachung der Zoos unterliegt <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> den Bundesländern und wird von diesenverwaltet. In manchen Bundesländern ist die zuständige Behörde auf Länderebene, <strong>in</strong> anderen Bundesländern liegtdie Verantwortung bei der Kommune. E<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>richtung, die als Zoo betrieben werden soll (Voraussetzungen für dieZoogenehmigung siehe unten) (oder e<strong>in</strong>e andere E<strong>in</strong>richtung wo Tiere gehalten und gezeigt werden) muss bei derzuständigen Behörde e<strong>in</strong>e Betriebsgenehmigung beantragen (vgl. §§ 42, 43 BNatSchG; § 11 TierSchG) und relevanteInformationen angeben. Dies umfasst unter anderem: ‘1. die Art der betroffenen Tiere; 2. die für die Tätigkeitverantwortliche Person; 3. […] die Räume und E<strong>in</strong>richtungen’. Der Nachweis der Sachkunde des Antragstellers ist demAntrag beizufügen. Anträge werden von den zuständigen Behörden geprüft. Die Genehmigung darf nur dann erteiltwerden, wenn: 1. die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeitenhat ; 2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit hat, ; 3.die der Tätigkeit dienendenRäume und E<strong>in</strong>richtungen e<strong>in</strong>e den Anforderungen des § 2 entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbr<strong>in</strong>gung derTiere ermöglichen; (§11 (2)3 TierSchG) und die zuständige Behörde davon überzeugt ist, dass der Antragsteller denAnforderungen des BNatSchG und des TierSchG gerecht wird (§ 42(4) BNatSchG; § 2 und 4, TierSchG). Die Erlaubniskann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bed<strong>in</strong>gungen und Auflagen erteilt werden.In jedem Falle werden Bed<strong>in</strong>gungen an die Genehmigung geknüpft, welche spezifisch für die jeweilige Anlage undden Betreiber s<strong>in</strong>d. Beispielsweise s<strong>in</strong>d ‘Beschränkungen der Tiere nach Art, Gattung oder Zahl oder Restriktionen fürdie Nutzung oder die Zucht der Tiere möglich (§ 42(2) BNatSchG; TierSchG). E<strong>in</strong>e entsprechende E<strong>in</strong>richtung darf nichtohne e<strong>in</strong>e Genehmigung betrieben werden.Nach der Erteilung der Genehmigung ist die zuständige Behörde dazu verpflichtet, regelmäßige Kontrollendurchzuführen, um die E<strong>in</strong>haltung der Anforderungen des Gesetzes (§42(3) BNatSchG) und der erteiltenGenehmigungsbed<strong>in</strong>gungen zu überprüfen (§42(2) BNatSchG). Sollte e<strong>in</strong> Zoo diese Anforderungen nicht erfüllen undauch nach e<strong>in</strong>er angemessenen Frist die Genehmigungsbed<strong>in</strong>gungen nicht erfüllen, kann der Zoo oder Teile davon,geschlossen werden (§ 42(7) BNatSchG).Die genaue Anzahl der bundesweit existierenden Zoos ist schwer zu verifizieren. Das Bundesumweltm<strong>in</strong>isterium (BMU)führt ke<strong>in</strong>e nationale Datenbank für Zoos (Standard Mitgliedstaaten Fragebogen). Die e<strong>in</strong>zige durchführbare Methode,um an diese Informationen zu gelangen, ist die Befragung aller zuständigen Behörden <strong>in</strong> den 16 Bundesländern.Bei dem Versuch, e<strong>in</strong>e genaue Anzahl der Zoos <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> zu ermitteln, wurden im Rahmen dieser Studie allerelevanten Landesregierungen kontaktiert, um die genaue Zahl der genehmigten Zoos und die zuständigen Behörden<strong>in</strong> jedem Bundesland herauszuf<strong>in</strong>den. Allerd<strong>in</strong>gs sendeten nur sechs der sechzehn Bundesländer den Fragebogen<strong>zur</strong>ück, daher mussten für die benötigten Informationen andere Quellen h<strong>in</strong>zugezogen werden. Zum Beispiel nenntdie Deutsche Tierpark-Gesellschaft, DTG, 51 Mitgliedszoos, die ‘Eurogroup for animals’ schätzt die Anzahl der Zoos <strong>in</strong><strong>Deutschland</strong> auf 350 (Eurogroup, 2008), der ‘Verband Deutscher Zoodirektoren’ (VDZ) gibt mehr als 600 deutsche Zoos,Tierparks und Wildgehege an (www.zoodirektoren.de); nach der Website zoo-<strong>in</strong>fos.de existieren mehr als 859 `Zoos` <strong>in</strong><strong>Deutschland</strong> (zoo-<strong>in</strong>fos.de, 2012). Da es unmöglich war, zu überprüfen, ob alle diese Betriebe e<strong>in</strong>e Zulassung nach § 42(1) BNatSchG benötigen, schätzen die Autoren dieses Berichts daher die Anzahl an deutschen Zoos auf ungefähr 600.Anforderungen an die Genehmigung von ZoosDie Def<strong>in</strong>ition von Zoos ist <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> ähnlich der <strong>in</strong> § 2 gewählten Def<strong>in</strong>ition der EU-Richtl<strong>in</strong>ie. ‘Zoos s<strong>in</strong>ddauerhafte E<strong>in</strong>richtungen, <strong>in</strong> denen lebende Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während e<strong>in</strong>esZeitraumes von m<strong>in</strong>destens sieben Tagen im Jahr gehalten werden.’ (§ 42(1) BNatSchG).Folgende E<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d Ausnahmen gemäß der Def<strong>in</strong>ition von § 42(1) BNatSchG und benötigen daher ke<strong>in</strong>eGenehmigung als ‘Zoo’: Zirkusse, Tierhandlungen und Gehege <strong>zur</strong> Haltung von nicht mehr als fünf Arten vonSchalenwild, das im Bundesjagdgesetz aufgeführt ist, oder ‘E<strong>in</strong>richtungen, <strong>in</strong> denen nicht mehr als 20 Tiere andererwild lebender Arten gehalten werden’. Demnach s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>richtungen mit weniger als 20 Tieren, unabhängig von der Art,nicht genehmigungspflichtig.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!