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Mag. Gerhard Wailzer Jägerweg 4/6/4 Brunnkirchen<br />
Mag. Klaus u. Elisabeth Bauer Severingasse 29/5 3512 Mautern<br />
DI Dr. Rüdiger Reitinger Grüner Weg 17/2 3512 Mautern<br />
Bettina Kindl & Thomas Grill Göttweiger Straße 13/6 3512 Mautern<br />
Der Bauausschuss empfiehlt, dass Bewerber, die in Mautern ansässig sind, zu favorisieren sind und<br />
dass dabei verheirateten Paaren mit Kindern der Vorzug zu geben ist.<br />
Deshalb wurde mit der Familie Szlezak (Parz. 758/5), Familie Bauer (Parz. 732/3) und Familie<br />
Reitinger (Parz. 732/4) vor der Gemeinderatssitzung gesprochen. Diese haben schriftlich ihre Zustimmung<br />
zum Kauf gegeben.<br />
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Verkauf der Parz. 758/5 an Familie Szlezak, den Verkauf<br />
der Parz. 732/3 an Familie Bauer und den Verkauf der Parz. 732/4 an Familie Reitinger.<br />
13. Hans-Kudlich-Gasse Alter Friedhof – Wiederbestattung im Städtischen Friedhofsbereich<br />
Berichterstatter: Bgm. Armin Sonnauer<br />
Anlässlich einer Besprechung am 16. Februar 2012 mit dem Vertreter der BDA, Herrn Dr. Martin<br />
Krenn, der Stadtgemeine Mautern und dem Vertreter der GEDESAG, Herrn BM Ing. Michael<br />
Schafhauser wurden die Bescheide des BDA § 5 und § 11 erläutert. Sichtschutzvorkehrungen sind<br />
getroffen worden.<br />
Die Kosten der archäologischen Untersuchung betragen etwa € 160.000,00 und sind vom Bauträger<br />
zu leisten. Die anfallenden Funde werden inhaltlich und mengenmäßig sortiert.<br />
a) Schüttmaterial<br />
Kleinste, nicht zuzuordnende Knochenteile ca. 5 m³ oder mehr (ca. 2 Container)<br />
b) Skelettfunde<br />
Ca. 2000 Skelette (mengenmäßig 0,02 m³ x 2000 = 40 m³)<br />
Zusammen ergibt das ein Bestattungsvolumen von 45-50 m³, was einer Grube von ca. 5 x 10 m bei<br />
einer Tiefe von max. 2,0 m entspricht.<br />
Die Bestattung muss im gemeindeeigenen Friedhof stattfinden. Die Umbettung wird pietätvoll und<br />
nach den Bestimmungen des Sanitätsgesetzes entsprechend durchgeführt werden. Vorgeschlagen<br />
wird der Bereich südlich neben der Leichenhalle und Friedhofsmauer (siehe beiliegenden Lageplan).<br />
Hier soll auch eine Gedenktafel errichtet werden.<br />
GR Gruber stellt die Frage, wer die Kosten für die Wiederbestattung übernimmt. Bgm. Sonnauer<br />
erklärt, dass die Gedesag als Verursacher diese Kosten übernehmen sollte, was aber im Detail noch<br />
abgesprochen werden muss.<br />
GR Anton Brustbauer stellt den Zusatzantrag, dass der Gemeinde keinerlei Kosten aus der Umbettung<br />
erwachsen dürfen.<br />
Der Gemeinderat beschließt mehrstimmig (Gegenstimmen GR Gruber, GR in Göstl, GR Brustbauer,<br />
Stimmenthaltung GR in Schartner) die Bestattung der Gebeine am gemeindeeigenen Friedhof.<br />
GR-Protokoll_16_08032012_öffentl.doc 10