04.12.2012 Aufrufe

Vereinbarung

Vereinbarung

Vereinbarung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Mag. Gerhard Wailzer Jägerweg 4/6/4 Brunnkirchen<br />

Mag. Klaus u. Elisabeth Bauer Severingasse 29/5 3512 Mautern<br />

DI Dr. Rüdiger Reitinger Grüner Weg 17/2 3512 Mautern<br />

Bettina Kindl & Thomas Grill Göttweiger Straße 13/6 3512 Mautern<br />

Der Bauausschuss empfiehlt, dass Bewerber, die in Mautern ansässig sind, zu favorisieren sind und<br />

dass dabei verheirateten Paaren mit Kindern der Vorzug zu geben ist.<br />

Deshalb wurde mit der Familie Szlezak (Parz. 758/5), Familie Bauer (Parz. 732/3) und Familie<br />

Reitinger (Parz. 732/4) vor der Gemeinderatssitzung gesprochen. Diese haben schriftlich ihre Zustimmung<br />

zum Kauf gegeben.<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Verkauf der Parz. 758/5 an Familie Szlezak, den Verkauf<br />

der Parz. 732/3 an Familie Bauer und den Verkauf der Parz. 732/4 an Familie Reitinger.<br />

13. Hans-Kudlich-Gasse Alter Friedhof – Wiederbestattung im Städtischen Friedhofsbereich<br />

Berichterstatter: Bgm. Armin Sonnauer<br />

Anlässlich einer Besprechung am 16. Februar 2012 mit dem Vertreter der BDA, Herrn Dr. Martin<br />

Krenn, der Stadtgemeine Mautern und dem Vertreter der GEDESAG, Herrn BM Ing. Michael<br />

Schafhauser wurden die Bescheide des BDA § 5 und § 11 erläutert. Sichtschutzvorkehrungen sind<br />

getroffen worden.<br />

Die Kosten der archäologischen Untersuchung betragen etwa € 160.000,00 und sind vom Bauträger<br />

zu leisten. Die anfallenden Funde werden inhaltlich und mengenmäßig sortiert.<br />

a) Schüttmaterial<br />

Kleinste, nicht zuzuordnende Knochenteile ca. 5 m³ oder mehr (ca. 2 Container)<br />

b) Skelettfunde<br />

Ca. 2000 Skelette (mengenmäßig 0,02 m³ x 2000 = 40 m³)<br />

Zusammen ergibt das ein Bestattungsvolumen von 45-50 m³, was einer Grube von ca. 5 x 10 m bei<br />

einer Tiefe von max. 2,0 m entspricht.<br />

Die Bestattung muss im gemeindeeigenen Friedhof stattfinden. Die Umbettung wird pietätvoll und<br />

nach den Bestimmungen des Sanitätsgesetzes entsprechend durchgeführt werden. Vorgeschlagen<br />

wird der Bereich südlich neben der Leichenhalle und Friedhofsmauer (siehe beiliegenden Lageplan).<br />

Hier soll auch eine Gedenktafel errichtet werden.<br />

GR Gruber stellt die Frage, wer die Kosten für die Wiederbestattung übernimmt. Bgm. Sonnauer<br />

erklärt, dass die Gedesag als Verursacher diese Kosten übernehmen sollte, was aber im Detail noch<br />

abgesprochen werden muss.<br />

GR Anton Brustbauer stellt den Zusatzantrag, dass der Gemeinde keinerlei Kosten aus der Umbettung<br />

erwachsen dürfen.<br />

Der Gemeinderat beschließt mehrstimmig (Gegenstimmen GR Gruber, GR in Göstl, GR Brustbauer,<br />

Stimmenthaltung GR in Schartner) die Bestattung der Gebeine am gemeindeeigenen Friedhof.<br />

GR-Protokoll_16_08032012_öffentl.doc 10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!