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StR Neuhauser erhält die Zustimmung, dass er oder Herr Flatschart, bei dem die Beiträge einlangen,<br />

überlange Beiträge zur Kürzung zurückgibt und StADir Ing. Czamutzian ermächtigt wird, die<br />

Druckfahnen (Vorabzüge) so zu kürzen bzw. zu ändern, dass der vorgegebene Umfang von 20 Seiten<br />

der Mitteilungen nicht überschritten wird.<br />

5. Römermuseum<br />

Berichterstatter: StR Peter Neuhauser<br />

a) <strong>Vereinbarung</strong> Römermuseum<br />

In Zukunft sollen die beiden Museen getrennt geführt werden.<br />

Für die Betreuung des Römermuseums und die Aufgaben als Museumsdirektor wird an Herrn Werner<br />

Kristament eine monatliche Entschädigung in der Höhe von € 100,00 für sieben Monate im Jahr<br />

ausbezahlt.<br />

Folgende <strong>Vereinbarung</strong> wurde mit Herrn Werner Kristament getroffenen:<br />

<strong>Vereinbarung</strong><br />

über die Leitung des Römermuseums Mautern<br />

zwischen<br />

der Stadtgemeinde Mautern, Rathausplatz 1, 3512 Mautern (in weiterer Folge „Stadtgemeinde“) genannt<br />

und<br />

Hrn. Werner Kristament (in weiterer Folge „Museumsdirektor“ genannt), Hans-Kudlich-Gasse 9, 3512 Mautern<br />

§1 Eigentümer und Betreiber<br />

Das Römermuseum Mautern/Favianis/St.Severin steht im Eigentum der Stadtgemeinde Mautern und wird von dieser<br />

auf eigene Gefahr und auf eigenen Nutzen betrieben. Festgehalten wird, dass Teile der Exponate Leihgaben der Familie<br />

Kainz und des Weinstadt Museums Krems sind. Die Leihunterlagen befinden sich im Stadtamt. Die archäologischen<br />

Funde im Depot sind teilweise erforscht aber nicht inventarisiert.<br />

§2 Betriebsführung<br />

Mit der Leitung des Betriebs des Römermuseums wird von der Stadtgemeinde der Museumsdirektor betraut. Dieser<br />

berichtet direkt dem Bürgermeister oder dem Stadtamtsleiter.<br />

§3 Aufwandsentschädigung<br />

Für die Leitung des Römermuseums erhält der Museumsdirektor jeweils in den Monaten April bis Oktober (während<br />

der Öffnungszeiten des Museums) jeweils am Monatsletzten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 100,00.<br />

§4 Aufgaben des Museumsdirektors<br />

� Leitung des Römermuseums und Führung des Museumspersonals<br />

� Diensteinteilung des Museumspersonals<br />

� Durchführung von Führungen für Museumsbesucher<br />

� Planung und Durchführung von Sonderausstellungen<br />

� Werbemaßnahmen für das Römermuseum<br />

� Organisation von Sonderveranstaltungen im Museum (z.B. im Zuge des Stadtfestes, Lange Nacht der Museen)<br />

� Inventarisierung der Bestände im Ausstellungsraum des Museums<br />

GR-Protokoll_16_08032012_öffentl.doc 4

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