Vereinbarung
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StR Neuhauser erhält die Zustimmung, dass er oder Herr Flatschart, bei dem die Beiträge einlangen,<br />
überlange Beiträge zur Kürzung zurückgibt und StADir Ing. Czamutzian ermächtigt wird, die<br />
Druckfahnen (Vorabzüge) so zu kürzen bzw. zu ändern, dass der vorgegebene Umfang von 20 Seiten<br />
der Mitteilungen nicht überschritten wird.<br />
5. Römermuseum<br />
Berichterstatter: StR Peter Neuhauser<br />
a) <strong>Vereinbarung</strong> Römermuseum<br />
In Zukunft sollen die beiden Museen getrennt geführt werden.<br />
Für die Betreuung des Römermuseums und die Aufgaben als Museumsdirektor wird an Herrn Werner<br />
Kristament eine monatliche Entschädigung in der Höhe von € 100,00 für sieben Monate im Jahr<br />
ausbezahlt.<br />
Folgende <strong>Vereinbarung</strong> wurde mit Herrn Werner Kristament getroffenen:<br />
<strong>Vereinbarung</strong><br />
über die Leitung des Römermuseums Mautern<br />
zwischen<br />
der Stadtgemeinde Mautern, Rathausplatz 1, 3512 Mautern (in weiterer Folge „Stadtgemeinde“) genannt<br />
und<br />
Hrn. Werner Kristament (in weiterer Folge „Museumsdirektor“ genannt), Hans-Kudlich-Gasse 9, 3512 Mautern<br />
§1 Eigentümer und Betreiber<br />
Das Römermuseum Mautern/Favianis/St.Severin steht im Eigentum der Stadtgemeinde Mautern und wird von dieser<br />
auf eigene Gefahr und auf eigenen Nutzen betrieben. Festgehalten wird, dass Teile der Exponate Leihgaben der Familie<br />
Kainz und des Weinstadt Museums Krems sind. Die Leihunterlagen befinden sich im Stadtamt. Die archäologischen<br />
Funde im Depot sind teilweise erforscht aber nicht inventarisiert.<br />
§2 Betriebsführung<br />
Mit der Leitung des Betriebs des Römermuseums wird von der Stadtgemeinde der Museumsdirektor betraut. Dieser<br />
berichtet direkt dem Bürgermeister oder dem Stadtamtsleiter.<br />
§3 Aufwandsentschädigung<br />
Für die Leitung des Römermuseums erhält der Museumsdirektor jeweils in den Monaten April bis Oktober (während<br />
der Öffnungszeiten des Museums) jeweils am Monatsletzten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 100,00.<br />
§4 Aufgaben des Museumsdirektors<br />
� Leitung des Römermuseums und Führung des Museumspersonals<br />
� Diensteinteilung des Museumspersonals<br />
� Durchführung von Führungen für Museumsbesucher<br />
� Planung und Durchführung von Sonderausstellungen<br />
� Werbemaßnahmen für das Römermuseum<br />
� Organisation von Sonderveranstaltungen im Museum (z.B. im Zuge des Stadtfestes, Lange Nacht der Museen)<br />
� Inventarisierung der Bestände im Ausstellungsraum des Museums<br />
GR-Protokoll_16_08032012_öffentl.doc 4