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Bekämpfung der Schermaus

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In diesem Zusammenhang wird daraufhingewiesen, dass <strong>der</strong> Maulwurf durchdie Bundesartenschutzverordnung beson<strong>der</strong>sgeschützt ist und nur mit Genehmigungdes Regierungspräsidiums vertriebeno<strong>der</strong> bekämpft werden darf.GängeDie Gänge <strong>der</strong> <strong>Schermaus</strong> sind meist geschlossen;offen sind sie nur am Wasser,o<strong>der</strong> wenn Junge im Bau sind. OberirdischeLaufgänge (Wechsel) sind nicht vorhanden.Die unterirdischen Gänge verlaufen im allgemeinenin einer Tiefe von 5 cm, stellenweisebis zu 1 m, waagrecht zur Erdoberfläche.Die Gesamtlänge beträgt etwa 50 m,in Einzelfällen über 100m. Sie sind – im Gegensatzzu den querovalen Maulwurfsgängen– hochoval und stets über 5 cm breit.An den Gangwandungen sind die Wurzelnfein säuberlich abgefressen. Die <strong>Schermaus</strong>legt Vorratskammern an, in denen sie Wurzeln,Zwiebeln und Knollen u.a. lagert.Sitzstangen (Querholz in 2 – 2,5 m Höheüber Umgebung) als Ansitz aufgestellt, fürSchleiereulen Einfluglöcher in Scheunengeschaffen und für Wiesel Stein- und/o<strong>der</strong>Holzhaufen als Unterschlupf angebotenwerden.Die für eine Neupflanzung wertvoller Kulturen,wie Obstbäume, Sträucher und Alleebäume,vorgesehenen Flächen sollen imHerbst frei von Schermäusen sein. AlsPflanztermin ist das Frühjahr anzuraten, soferndie Bodenfeuchtigkeit ausreicht. An<strong>der</strong>nfallskonzentrieren sich die Schermäuseim Winter auf die Jungbäume. Beson<strong>der</strong>s in<strong>der</strong> Nachbarschaft zu typischen <strong>Schermaus</strong>biotopensollten Bäume in einen Drahtkorb(Maschenweite: 16 mm) gepflanzt werden,<strong>der</strong> im Handel erhältlich ist (Abb. 2).wird <strong>der</strong> Boden im Abstand von 5 cm aufkreisförmigen Bahnen mit dem Suchstab abgetastet(Abb. 3). Ist ein Gang getroffen,sinkt <strong>der</strong> Stab ruckartig ein. An dieser Stellewird <strong>der</strong> Gang freigelegt, alle Gangöffnungenwerden mit Hilfe des Grabmessers(Abb. 3) von loser Erde gesäubert. Ein bewohnterGang wird von <strong>der</strong> <strong>Schermaus</strong>nach weniger als einer Stunde, manchmalaber auch erst im Verlauf <strong>der</strong> kommendenNacht, wie<strong>der</strong> verschlossen. Dabei wird dieÖffnung auf bis zu 50 cm Länge mit Erdefest zugestopft. Die Verwühlprobe ist auchzur Erfolgskontrolle ratsam. Bei allen Arbeitensollte man so wenig wie möglich herumlaufen(dies gilt vor allem für sandige Böden),da dadurch flache Gänge eingetretenwerden und die <strong>Bekämpfung</strong> behin<strong>der</strong>t werdenkann.FraßschädenDa die <strong>Schermaus</strong> überwiegend im Bodenlebt, ist ihre Fraßtätigkeit nur daran zu erkennen,dass Bäume o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Pflanzenplötzlich welken o<strong>der</strong> im Frühjahr nicht mehraustreiben o<strong>der</strong> nach dem Austrieb absterben.Junge Bäume sitzen nicht mehr fest imBoden und können leicht umgestoßen werden.Bei starkem Fraß kann die Hauptwurzel<strong>der</strong> Jungbäume wie angespitzt aussehen.Von krautigen Pflanzen bleibt oft nurdie Wurzelkappe übrig, so daß diese nochnicht welken, aber leicht vom Boden abgehobenwerden können.■ AbwehrVorbeugungKurzgehaltene Grasnarbe – je kürzer, destobesser – erleichtert das frühzeitige Erkennen<strong>der</strong> Erdauswürfe. Gleichzeitig ist die <strong>Schermaus</strong>bei ihren oberirdischen Aufenthaltenstärker dem Zugriff <strong>der</strong> natürlichen Feindeausgesetzt. Regelmäßig bewirtschafteteWeiden besiedelt die <strong>Schermaus</strong> ungern,weil ihre Gänge vom Vieh immer wie<strong>der</strong>eingetreten werden. Zur Unterstützung <strong>der</strong>natürlichen Feinde sollten für GreifvögelAbb. 2: Drahtkorb<strong>Bekämpfung</strong>Die besten <strong>Bekämpfung</strong>szeiträume sind <strong>der</strong>Spätherbst, solange <strong>der</strong> Boden noch offenist, und das zeitige Frühjahr, bevor die Vermehrungeinsetzt. Da junge Schermäusewährend <strong>der</strong> ganzen Vegetationsperiodeneue Flächen besiedeln können, sind sämtlichebetroffenen Flächen eines Markungsteilsin eine <strong>Bekämpfung</strong>saktion einzubeziehen.Außerhalb landwirtschaftlich, erwerbsgärtnerisch1 und forstwirtschaftlich genutzterFlächen (z.B. Böschungen, Hausgärten,Brachland) ist in Baden-Württemberg nur<strong>der</strong> Fallenfang erlaubt. Auf solchen Flächenkönnen Pflanzenschutzmittel nur in Einzelfällenund mit Genehmigung des Amtes fürLandwirtschaft angewandt werden. Um unbewohnteGänge von <strong>der</strong> Behandlung ausschließenzu können, beginnt man mit <strong>der</strong>Verwühlprobe. Neben den ErdauswürfenAbb. 3: <strong>Schermaus</strong>suchstab und Grabmesser1) In an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n bestehen abweichende Rechtsregelungen

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