Immobilienfonds Hochschule München - NGF Next Generation ...
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Die wesentlichen Verträge<br />
Prozentsätze:<br />
Grundlagenermittlung: 3 %<br />
Vorplanung (Projekt und Planungsvor<br />
bereitung): 7 %<br />
Entwurfsplanung (System und Integrations<br />
planung): 11 %<br />
Genehmigungsplanung: 6 %<br />
Ausführungsplanung: 25 %<br />
Vorbereitung der Vergabe: 8 %<br />
Mitwirkung bei der Vergabe: 3 %<br />
Objektüberwachung/Bauüberwachung: 25 %<br />
Objektbetreuung und Dokumentation: 0 %<br />
Gesamtprozente: 88 %<br />
Das Honorar wir auf der Grundlage der anrechenbaren<br />
Kosten einer Baukostenvereinbarung<br />
nach der HOAI unter einvernehmlicher Festlegung<br />
nachprüfbarer Baukosten berechnet. Die Honorierung<br />
erfolgt nach Zeitaufwand. Sind die Leistungen<br />
nach Zeit abzurechnen, werden Stundensätze<br />
für den Architekten und Projektleiter mit 150 Euro,<br />
für den stellvertretenden Projektleiter mit 110 Euro,<br />
für den technischen oder kaufmännischen Mitarbeiter<br />
mit 92 Euro, für technische Zeichner und<br />
vergleichbar qualifizierte sonstige Mitarbeiter mit<br />
82 Euro und anderweitige Mitarbeiter mit 62 Euro<br />
abgerechnet. Die Nebenkosten werden nach §<br />
14 HOAI erstattet und pauschal abgerechnet mit<br />
4% des Gesamthonorars.<br />
Bewirken Anordnungen der Objektgesellschaft<br />
eine Änderung des Leistungsziels, des Leistungsumfangs,<br />
des Leistungsablaufs oder sonstiger Umstände<br />
mit der Folge, dass das Architekturbüro<br />
SAM andere als in § 33 HOAI geregelte Leistungen<br />
zu erbringen hat oder diese Leistungen erneut<br />
zu erbringen hat, bestimmt sich die Vergütung<br />
nach den vereinbarten, sonst nach den sich aus<br />
der HOAI ergebenden Honorierungsparametern<br />
unter Anwendung der sich aus § 8 Abs. 2 HOAI<br />
ergebenden Grundsätzen. Begründen im Verantwortungsbereich<br />
der Objektgesellschaft liegende<br />
Umstände eine Verlängerung der Planungszeit<br />
von mehr als 20%, maximal drei Monate, oder<br />
der Bauzeit von mehr als zwei Monaten, ist für die<br />
138 <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>München</strong><br />
10.0<br />
Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung<br />
zu zahlen, soweit sich nicht gleichzeitig der auszugleichende<br />
Mehraufwand erhöht.<br />
Eine Unterbrechung von mehr als sechs Monaten,<br />
die in der Sphäre der Objektgesellschaft begründet<br />
ist, berechtigt das Architekturbüro SAM zu einer<br />
angemessenen Entschädigung.<br />
Die Verjährungsfrist für die Haftung des Architekturbüros<br />
SAM aus Gewährleistung beträgt fünf Jahre.<br />
Gerichtsstand ist <strong>München</strong>.<br />
9. Projektsteuerungsvertrag Architekturbüro SAM<br />
vom 10.05.2010<br />
Mit Vertrag vom 10.05.2010 die Objektgesellschaft<br />
mit dem Architekturbüro SAM einen<br />
Projektsteuerungsvertrag abgeschlossen. Hierin<br />
verpflichtet sich das Architekturbüro SAM als Auftragnehmer<br />
zur Erbringung von Projektsteuerungsaufgaben<br />
im Zusammenhang mit dem Neubau<br />
des Hochschulgebäudes <strong>Hochschule</strong> <strong>München</strong>.<br />
Der Kostenrahmen bestimmt sich nach dem Mietvertrag<br />
mit dem Freistaat Bayern vom 18.03.2010.<br />
Das Projekt ist spätestens bis zum 15.03.2012 bezugsfertig<br />
herzustellen, mit den sich aus dem zum<br />
30.07.2010 zu erstellenden Bauzeitenplan ergebenden<br />
Eckdaten.<br />
Das Architekturbüro SAM übernimmt in technischer,<br />
organisatorischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und<br />
sonstiger Hinsicht insbesondere aus Beratungs,<br />
Informations, Koordinierungs, Kontroll und Lenkungsaufgaben<br />
bestehende Projektsteuerungsaufgaben.<br />
Diese bestehen insbesondere in der Klärung<br />
des Bedarfs, der Aufgabenstellung und der<br />
Planungsziele, des Einsatzes weiterer Projektbeteiligter<br />
und deren Koordinierung, der Erstellung und<br />
Fortschreibung, von Organisations, Termin und<br />
Zahlungsplänen, Einschaltung und Betreuung von<br />
Projektbeteiligten, Information und Beratung der<br />
Objektgesellschaft, Koordinierung und Kontrolle<br />
der Bearbeitung von Finanzierungs, Förderungs<br />
und Genehmigungsplanung.