04.12.2012 Aufrufe

Immobilienfonds Hochschule München - NGF Next Generation ...

Immobilienfonds Hochschule München - NGF Next Generation ...

Immobilienfonds Hochschule München - NGF Next Generation ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die wesentlichen Verträge<br />

Prozentsätze:<br />

­ Grundlagenermittlung: 3 %<br />

­ Vorplanung (Projekt­ und Planungsvor<br />

bereitung): 7 %<br />

­ Entwurfsplanung (System­ und Integrations­<br />

planung): 11 %<br />

­ Genehmigungsplanung: 6 %<br />

­ Ausführungsplanung: 25 %<br />

­ Vorbereitung der Vergabe: 8 %<br />

­ Mitwirkung bei der Vergabe: 3 %<br />

­ Objektüberwachung/Bauüberwachung: 25 %<br />

­ Objektbetreuung und Dokumentation: 0 %<br />

Gesamtprozente: 88 %<br />

Das Honorar wir auf der Grundlage der anrechenbaren<br />

Kosten einer Baukostenvereinbarung<br />

nach der HOAI unter einvernehmlicher Festlegung<br />

nachprüfbarer Baukosten berechnet. Die Honorierung<br />

erfolgt nach Zeitaufwand. Sind die Leistungen<br />

nach Zeit abzurechnen, werden Stundensätze<br />

für den Architekten und Projektleiter mit 150 Euro,<br />

für den stellvertretenden Projektleiter mit 110 Euro,<br />

für den technischen oder kaufmännischen Mitarbeiter<br />

mit 92 Euro, für technische Zeichner und<br />

vergleichbar qualifizierte sonstige Mitarbeiter mit<br />

82 Euro und anderweitige Mitarbeiter mit 62 Euro<br />

abgerechnet. Die Nebenkosten werden nach §<br />

14 HOAI erstattet und pauschal abgerechnet mit<br />

4% des Gesamthonorars.<br />

Bewirken Anordnungen der Objektgesellschaft<br />

eine Änderung des Leistungsziels, des Leistungsumfangs,<br />

des Leistungsablaufs oder sonstiger Umstände<br />

mit der Folge, dass das Architekturbüro<br />

SAM andere als in § 33 HOAI geregelte Leistungen<br />

zu erbringen hat oder diese Leistungen erneut<br />

zu erbringen hat, bestimmt sich die Vergütung<br />

nach den vereinbarten, sonst nach den sich aus<br />

der HOAI ergebenden Honorierungsparametern<br />

unter Anwendung der sich aus § 8 Abs. 2 HOAI<br />

ergebenden Grundsätzen. Begründen im Verantwortungsbereich<br />

der Objektgesellschaft liegende<br />

Umstände eine Verlängerung der Planungszeit<br />

von mehr als 20%, maximal drei Monate, oder<br />

der Bauzeit von mehr als zwei Monaten, ist für die<br />

138 <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>München</strong><br />

10.0<br />

Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung<br />

zu zahlen, soweit sich nicht gleichzeitig der auszugleichende<br />

Mehraufwand erhöht.<br />

Eine Unterbrechung von mehr als sechs Monaten,<br />

die in der Sphäre der Objektgesellschaft begründet<br />

ist, berechtigt das Architekturbüro SAM zu einer<br />

angemessenen Entschädigung.<br />

Die Verjährungsfrist für die Haftung des Architekturbüros<br />

SAM aus Gewährleistung beträgt fünf Jahre.<br />

Gerichtsstand ist <strong>München</strong>.<br />

9. Projektsteuerungsvertrag Architekturbüro SAM<br />

vom 10.05.2010<br />

Mit Vertrag vom 10.05.2010 die Objektgesellschaft<br />

mit dem Architekturbüro SAM einen<br />

Projektsteuerungsvertrag abgeschlossen. Hierin<br />

verpflichtet sich das Architekturbüro SAM als Auftragnehmer<br />

zur Erbringung von Projektsteuerungsaufgaben<br />

im Zusammenhang mit dem Neubau<br />

des Hochschulgebäudes <strong>Hochschule</strong> <strong>München</strong>.<br />

Der Kostenrahmen bestimmt sich nach dem Mietvertrag<br />

mit dem Freistaat Bayern vom 18.03.2010.<br />

Das Projekt ist spätestens bis zum 15.03.2012 bezugsfertig<br />

herzustellen, mit den sich aus dem zum<br />

30.07.2010 zu erstellenden Bauzeitenplan ergebenden<br />

Eckdaten.<br />

Das Architekturbüro SAM übernimmt in technischer,<br />

organisatorischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und<br />

sonstiger Hinsicht insbesondere aus Beratungs­,<br />

Informations­, Koordinierungs­, Kontroll­ und Lenkungsaufgaben<br />

bestehende Projektsteuerungsaufgaben.<br />

Diese bestehen insbesondere in der Klärung<br />

des Bedarfs, der Aufgabenstellung und der<br />

Planungsziele, des Einsatzes weiterer Projektbeteiligter<br />

und deren Koordinierung, der Erstellung und<br />

Fortschreibung, von Organisations­, Termin­ und<br />

Zahlungsplänen, Einschaltung und Betreuung von<br />

Projektbeteiligten, Information und Beratung der<br />

Objektgesellschaft, Koordinierung und Kontrolle<br />

der Bearbeitung von Finanzierungs­, Förderungs­<br />

und Genehmigungsplanung.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!