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Immobilienfonds Hochschule München - NGF Next Generation ...

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3.5<br />

durch den Aushub der verunreinigten Böden saniert<br />

wird, soweit dies im Hinblick auf den vorhandenen<br />

Baumbestand möglich ist. Nach Ansicht der Gutachter<br />

wird eine nutzungsbedingte Sanierungsbestätigung<br />

der zuständigen Behörde ausgestellt werden können.<br />

Allerdings kann die Sanierungsbestätigung Auflagen<br />

und Anmerkungen zu den verbliebenen Böden enthalten,<br />

die von der Objektgesellschaft auf ihre Kosten<br />

beachtet und befolgt werden müssen. Die Kosten<br />

der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sind noch<br />

nicht beziffert und sind von der Objektgesellschaft zu<br />

tragen. Da vertragliche oder gesetzliche Ansprüche<br />

gegen den Verkäufer aus dem Vorhandensein von<br />

Altlasten ausgeschlossen wurden, besteht das Risiko,<br />

dass auf die Objektgesellschaft Kosten aus der Sanierung<br />

des Bodens zukommen, die die dafür vom<br />

Projektentwickler angesetzten Kosten übersteigen.<br />

Dies würde sich negativ auf die Auszahlungen an die<br />

Anleger auswirken.<br />

Risiken aus Kreditverträgen<br />

Langfristige Fremdfinanzierung (Bank)<br />

Die Objektgesellschaft hat mit Vertrag vom<br />

24.02.2011 einen Darlehensvertrag zur langfristigen<br />

Fremdfinanzierung in Höhe von 23,5 Mio. Euro abgeschlossen.<br />

Das entspricht knapp 56 % des gutachterlich<br />

ermittelten Verkehrswertes. Das Darlehen wird<br />

planmäßig zum 01.03.2012 in voller Höhe ausgezahlt.<br />

Der Darlehensvertrag sieht eine Sondertilgung<br />

zum 31.03.2017 in Höhe von 500.000 Euro für den<br />

Fall vor, dass der Freistaat Bayern als Hauptmieter<br />

seine Option zur Verlängerung des Mietvertrages bis<br />

dahin nicht ausgeübt hat. Da die Optionsausübung<br />

nach dem Mietvertrag erst im Jahr 2022 erklärt werden<br />

muss, besteht das Risiko, dass die Sondertilgung<br />

geleistet werden muss. Es besteht das Risiko, dass die<br />

Objektgesellschaft wirtschaftlich in eine Situation gelangt,<br />

in der sie nicht mehr in der Lage ist, ganz oder<br />

teilweise, die ihr aus dem vorgenannten Kreditvertrag<br />

obliegenden Zahlungsverpflichtungen fristgerecht<br />

zu erfüllen. Es besteht zudem das Risiko, dass die<br />

finanzierende Bank aufgrund von Zahlungsausfällen<br />

oder gegebenenfalls anderen Pflichtverletzungen<br />

des Darlehensvertrages durch die Objektgesellschaft,<br />

wie die Einhaltung verschiedener Kennzahlen<br />

(Covenants), den Darlehensvertrag kündigt und<br />

die ausstehenden Zahlungsbeträge fällig stellt oder<br />

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Objektgesellschaft<br />

in Form der Verwertung der Immobilie aus<br />

den bestellten Grundschulden betreibt. Darüber hinaus<br />

sind der finanzierenden Bank als weitere Sicherheiten<br />

die Mietzinsforderungen sowie Rechte und Ansprüche<br />

aus dem Zinssicherungsgeschäft abgetreten. Diese<br />

Sicherheiten können ebenfalls verwertet werden.<br />

Als weiteres Risiko besteht die Möglichkeit, dass das<br />

Darlehen aufgrund diverser Auszahlungsvoraussetzungen<br />

und Nachweiserbringungen, wie beispielsweise<br />

die Vorlage der erforderlichen Legitimationen, des<br />

Nachweises der erforderlichen Eigenmittel, der Grundpfadrechte<br />

und weiterer Sicherheiten, Mehrkosten aus<br />

verspäteter Nachweiserbringungen produziert oder<br />

aufgrund fehlender Nachweise durch die Bank gekündigt<br />

wird. In Folge dessen besteht das Risiko, dass die<br />

wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Objektgesellschaft<br />

zeitweise oder dauerhaft eingeschränkt ist oder<br />

gänzlich unterbunden wird. Ferner besteht das Risiko,<br />

dass ggf. auch für den nicht zinsgesicherten Betrag<br />

eine Zinssicherung abgeschlossen werden muss. Dies<br />

kann zu einer Minderung der prognostizierten Ergebnisse<br />

bis hin zur Insolvenz der Objektgesellschaft und<br />

der Fondsgesellschaft und für den Anleger zum Verlust<br />

seiner Einlage führen.<br />

Zinssicherungsvereinbarung (SWAP­Vereinbarung)<br />

Neben dem bestehenden Darlehensvertrag wurde zur<br />

Absicherung des Zinsänderungsrisikos für rund 70 %<br />

des Darlehensbetrages ein Zinssicherungsgeschäft<br />

(SWAP­Vereinbarung) abgeschlossen. Es besteht<br />

das Risiko, dass für die verbleibenden ca. 30 % des<br />

Darlehensbetrages in Höhe von 7,0 Mio. Euro der<br />

3­Monats­Euribors sich zu Ungunsten gegenüber dem<br />

prognostizierten Verlauf entwickelt und insofern deutlich<br />

höhere Zinsaufwendungen für die Objektgesellschaft<br />

anfallen.<br />

Es besteht für den Fall, dass das Zinssicherungsgeschäft<br />

vorzeitig beendet wird, das Risiko, dass auch<br />

für diesen Darlehensbetrag eine Finanzierung nur zu<br />

ungünstigeren Konditionen als kalkuliert erfolgen kann.<br />

Für den Anleger kann die Verwirklichung eines Risikos<br />

somit zu einer Reduzierung oder zum Ausfall der geplanten<br />

Auszahlungen bis hin zum Totalverlust seiner<br />

Einlage führen.<br />

Risiken der Beteiligung<br />

<strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>München</strong><br />

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