Immobilienfonds Hochschule München - NGF Next Generation ...
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3.5<br />
durch den Aushub der verunreinigten Böden saniert<br />
wird, soweit dies im Hinblick auf den vorhandenen<br />
Baumbestand möglich ist. Nach Ansicht der Gutachter<br />
wird eine nutzungsbedingte Sanierungsbestätigung<br />
der zuständigen Behörde ausgestellt werden können.<br />
Allerdings kann die Sanierungsbestätigung Auflagen<br />
und Anmerkungen zu den verbliebenen Böden enthalten,<br />
die von der Objektgesellschaft auf ihre Kosten<br />
beachtet und befolgt werden müssen. Die Kosten<br />
der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sind noch<br />
nicht beziffert und sind von der Objektgesellschaft zu<br />
tragen. Da vertragliche oder gesetzliche Ansprüche<br />
gegen den Verkäufer aus dem Vorhandensein von<br />
Altlasten ausgeschlossen wurden, besteht das Risiko,<br />
dass auf die Objektgesellschaft Kosten aus der Sanierung<br />
des Bodens zukommen, die die dafür vom<br />
Projektentwickler angesetzten Kosten übersteigen.<br />
Dies würde sich negativ auf die Auszahlungen an die<br />
Anleger auswirken.<br />
Risiken aus Kreditverträgen<br />
Langfristige Fremdfinanzierung (Bank)<br />
Die Objektgesellschaft hat mit Vertrag vom<br />
24.02.2011 einen Darlehensvertrag zur langfristigen<br />
Fremdfinanzierung in Höhe von 23,5 Mio. Euro abgeschlossen.<br />
Das entspricht knapp 56 % des gutachterlich<br />
ermittelten Verkehrswertes. Das Darlehen wird<br />
planmäßig zum 01.03.2012 in voller Höhe ausgezahlt.<br />
Der Darlehensvertrag sieht eine Sondertilgung<br />
zum 31.03.2017 in Höhe von 500.000 Euro für den<br />
Fall vor, dass der Freistaat Bayern als Hauptmieter<br />
seine Option zur Verlängerung des Mietvertrages bis<br />
dahin nicht ausgeübt hat. Da die Optionsausübung<br />
nach dem Mietvertrag erst im Jahr 2022 erklärt werden<br />
muss, besteht das Risiko, dass die Sondertilgung<br />
geleistet werden muss. Es besteht das Risiko, dass die<br />
Objektgesellschaft wirtschaftlich in eine Situation gelangt,<br />
in der sie nicht mehr in der Lage ist, ganz oder<br />
teilweise, die ihr aus dem vorgenannten Kreditvertrag<br />
obliegenden Zahlungsverpflichtungen fristgerecht<br />
zu erfüllen. Es besteht zudem das Risiko, dass die<br />
finanzierende Bank aufgrund von Zahlungsausfällen<br />
oder gegebenenfalls anderen Pflichtverletzungen<br />
des Darlehensvertrages durch die Objektgesellschaft,<br />
wie die Einhaltung verschiedener Kennzahlen<br />
(Covenants), den Darlehensvertrag kündigt und<br />
die ausstehenden Zahlungsbeträge fällig stellt oder<br />
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Objektgesellschaft<br />
in Form der Verwertung der Immobilie aus<br />
den bestellten Grundschulden betreibt. Darüber hinaus<br />
sind der finanzierenden Bank als weitere Sicherheiten<br />
die Mietzinsforderungen sowie Rechte und Ansprüche<br />
aus dem Zinssicherungsgeschäft abgetreten. Diese<br />
Sicherheiten können ebenfalls verwertet werden.<br />
Als weiteres Risiko besteht die Möglichkeit, dass das<br />
Darlehen aufgrund diverser Auszahlungsvoraussetzungen<br />
und Nachweiserbringungen, wie beispielsweise<br />
die Vorlage der erforderlichen Legitimationen, des<br />
Nachweises der erforderlichen Eigenmittel, der Grundpfadrechte<br />
und weiterer Sicherheiten, Mehrkosten aus<br />
verspäteter Nachweiserbringungen produziert oder<br />
aufgrund fehlender Nachweise durch die Bank gekündigt<br />
wird. In Folge dessen besteht das Risiko, dass die<br />
wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Objektgesellschaft<br />
zeitweise oder dauerhaft eingeschränkt ist oder<br />
gänzlich unterbunden wird. Ferner besteht das Risiko,<br />
dass ggf. auch für den nicht zinsgesicherten Betrag<br />
eine Zinssicherung abgeschlossen werden muss. Dies<br />
kann zu einer Minderung der prognostizierten Ergebnisse<br />
bis hin zur Insolvenz der Objektgesellschaft und<br />
der Fondsgesellschaft und für den Anleger zum Verlust<br />
seiner Einlage führen.<br />
Zinssicherungsvereinbarung (SWAPVereinbarung)<br />
Neben dem bestehenden Darlehensvertrag wurde zur<br />
Absicherung des Zinsänderungsrisikos für rund 70 %<br />
des Darlehensbetrages ein Zinssicherungsgeschäft<br />
(SWAPVereinbarung) abgeschlossen. Es besteht<br />
das Risiko, dass für die verbleibenden ca. 30 % des<br />
Darlehensbetrages in Höhe von 7,0 Mio. Euro der<br />
3MonatsEuribors sich zu Ungunsten gegenüber dem<br />
prognostizierten Verlauf entwickelt und insofern deutlich<br />
höhere Zinsaufwendungen für die Objektgesellschaft<br />
anfallen.<br />
Es besteht für den Fall, dass das Zinssicherungsgeschäft<br />
vorzeitig beendet wird, das Risiko, dass auch<br />
für diesen Darlehensbetrag eine Finanzierung nur zu<br />
ungünstigeren Konditionen als kalkuliert erfolgen kann.<br />
Für den Anleger kann die Verwirklichung eines Risikos<br />
somit zu einer Reduzierung oder zum Ausfall der geplanten<br />
Auszahlungen bis hin zum Totalverlust seiner<br />
Einlage führen.<br />
Risiken der Beteiligung<br />
<strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>München</strong><br />
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