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Réussir ensemble - Ecole Supérieure de commerce - La Neuveville

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ABSENZENORDNUNG1) Der Besuch <strong>de</strong>r Lektionen ist obligatorisch, und zwar gemäss <strong>de</strong>m gelten<strong>de</strong>n Stun<strong>de</strong>nplan o<strong>de</strong>rentsprechend <strong>de</strong>n Anweisungen <strong>de</strong>r Schulleitung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Lehrkräfte.2) Die Teilnahme an schulischen und ausserschulischen Veranstaltungen wie beispielsweise anSporttagen, Projektwochen, Vorführungen, Vorträgen, Betriebsbesichtigungen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>rDiplomreise sowie an sonstigen Veranstaltungen dieser Art ist obligatorisch.3) Als Entschuldigungsgrün<strong>de</strong> für eine Absenz gelten insbeson<strong>de</strong>re Krankheiten o<strong>de</strong>r Unfälle, Arzto<strong>de</strong>rZahnarztbesuche und Wohnortwechsel sowie Krankheiten von Angehörigen o<strong>de</strong>r To<strong>de</strong>sfällein <strong>de</strong>r Familie.4) Termine für Arztbesuche und sonstige Termine müssen nach Möglichkeit ausserhalb <strong>de</strong>r Schulzeitgelegt wer<strong>de</strong>n.5) Absenzen aufgrund von Verspätungen <strong>de</strong>r Bahn o<strong>de</strong>r Vorladungen von Militär- o<strong>de</strong>r Zivilbehör<strong>de</strong>nwer<strong>de</strong>n bei Vorlage einer Bescheinigung nicht als solche verbucht.6) Alle Absenzen müssen bei <strong>de</strong>r Rückkehr in die Klasse gegenüber <strong>de</strong>r Klassenlehrperson begrün<strong>de</strong>twer<strong>de</strong>n. Absenzen, die nicht innerhalb von drei Tagen begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, gelten als unentschuldigt.7) Bei Absenzen von mehr als drei Tagen verlangt die Schule ein Arztzeugnis o<strong>de</strong>r eine gleichwertigeBegründung.8) Im Fall einer Absenz bei einer Leistungsbeurteilung bestellt die betreffen<strong>de</strong> Lehrkraft die Schülerin/<strong>de</strong>n Schüler innerhalb von sieben Werktagen nach <strong>de</strong>r Rückkehr in die Klasse ein, um dieModalitäten für das Nachholen <strong>de</strong>r Leistungsbeurteilung festzulegen.9) Schülerinnen und Schüler, die sich nicht zum Nachholen einer Leistungsbeurteilung einfin<strong>de</strong>n, zu <strong>de</strong>rsie einbestellt wur<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Note 1 bestraft, falls <strong>de</strong>r Grund für das Fernbleiben nichteine durch ein Arztzeugnis belegte Absenz ist.10) Die Schule behält sich das Recht vor, Sanktionen zu verhängen, die bei Schülerinnen und Schülern,die durch ihre Absenzen (auch ohne das festgelegte Kontingent überschritten zu haben) dieOrganisation <strong>de</strong>r Schule, das Klima o<strong>de</strong>r die geregelten Arbeitsabläufe in <strong>de</strong>r Klasse stören, biszum Ausschluss führen können (Beispiele: wie<strong>de</strong>rholtes Fernbleiben von <strong>de</strong>rselben Lektion auf <strong>de</strong>mStun<strong>de</strong>nplan; gezielte Absenzen, um Prüfungen zu versäumen o<strong>de</strong>r vorzubereiten; systematischesVerlassen <strong>de</strong>r Schule ein o<strong>de</strong>r zwei Lektionen vor Schulschluss und sonstige Absenzen).11) Schülerinnen und Schüler, <strong>de</strong>nen es aufgrund einer langen Absenz o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Häufigkeit ihrerAbsenzen nicht möglich ist, eine geregelte Schulausbildung zu absolvieren, können verpflichtetwer<strong>de</strong>n, das entsprechen<strong>de</strong> Schuljahr zu wie<strong>de</strong>rholen, selbst wenn die jeweiligen Absenzenentschuldigt wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r begrün<strong>de</strong>t waren. Die Schülerinnen und Schüler müssen min<strong>de</strong>stens an80 % <strong>de</strong>s Unterrichts teilnehmen.12) Urlaubsgesuche müssen <strong>de</strong>r Schulleitung in schriftlicher Form drei Wochen vor <strong>de</strong>m beantragtenUrlaub vorgelegt wer<strong>de</strong>n.13) Schülerinnen und Schüler, die mehr als 20 Lektionen ohne Begründung versäumen, wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>rSchule verwiesen.Leitfa<strong>de</strong>n für Schülerinnen und Schüler 2013–201418

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