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Réussir ensemble - Ecole Supérieure de commerce - La Neuveville

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ten. Alle verschickten Nachrichten müssen <strong>de</strong>n Namen ihres Autors enthalten und die Privatsphäre <strong>de</strong>rbetroffenen Personen wahren. Die Verbreitung von Fotos, die mit o<strong>de</strong>r ohne Wissen <strong>de</strong>r auf ihnen abgebil<strong>de</strong>tenPersonen gemacht wur<strong>de</strong>n, ist nur mit ihrer vorherigen Zustimmung zulässig. Ein unerlaubterZugriff auf geschütztes Material (Software, Musik, Filme usw.) ist verboten.Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine Dokumente einzusehen, aufzubewahren o<strong>de</strong>r zuverbreiten, die die Menschenwür<strong>de</strong> verletzen, die erotischer o<strong>de</strong>r gar pornografischer Natur sind, die zuRassenhass aufrufen o<strong>de</strong>r die eine Verherrlichung von Verbrechen und Gewalt darstellen (siehe Art. 173,197, 261 Schweizerisches Strafgesetzbuch).Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine Informationen Dritter ohne <strong>de</strong>ren Zustimmung zuverbreiten (siehe Schweizerisches Urheberrecht von 1993). Bei <strong>de</strong>r Nutzung von Informationen aus <strong>de</strong>mInternet müssen die Schülerinnen und Schüler <strong>de</strong>n Namen <strong>de</strong>r Website angeben.Konsequenzen bei Nichtbeachtung dieser BestimmungenDer Zugang zu <strong>de</strong>n Computern und zum Internet ist ein Privileg und kein Recht. Daher laufen alle Benutzer,die sich nicht an die vorliegen<strong>de</strong>n Regeln halten, Gefahr, dass ihr Zugang zum Netzwerk <strong>de</strong>r Schuleo<strong>de</strong>r zum Internet gesperrt wird. Darüber hinaus verhängt die jeweilige Lehrkraft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r IT-Beauftragteeine angemessene Strafe. Die Kosten für die Instandsetzung im Falle einer von einer Schülerin o<strong>de</strong>r einemSchüler verursachten Beschädigung müssen von dieser Schülerin/diesem Schüler beziehungsweise von <strong>de</strong>nEltern übernommen wer<strong>de</strong>n. Im Übrigen behält sich die Schule rechtliche Schritte vor. Schülerinnen undSchüler, die in schwerwiegen<strong>de</strong>r Form gegen die vorliegen<strong>de</strong>n Bestimmungen verstossen, können von <strong>de</strong>rSchule ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.Leitfa<strong>de</strong>n für Schülerinnen und Schüler 2013–201420

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