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Réussir ensemble - Ecole Supérieure de commerce - La Neuveville

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AnsprechpartnerLeitung und AdministrationSchulleitungMarika O<strong>de</strong>rmatt-CodutiRektorinmarika.o<strong>de</strong>rmatt@esclaneuveville.chDenis GygerProrektor<strong>de</strong>nis.gyger@esclaneuveville.chDirektionsratSerge Friedliserge.friedli@esclaneuveville.chCarmen Geisercarmen.geiser@esclaneuveville.chThierry Poréethierry.poree@esclaneuveville.chAlain Ramseyeralain.ramseyer@esclaneuveville.chJean-Pierre Verdonjean-pierre.verdon@esclaneuveville.chSekretariatJacqueline Dindjacqueline.dind@esclaneuveville.chValériane Grabervaleriane.graber@esclaneuveville.chIsabelle Verdonisabelle.verdon@esclaneuveville.chDiensteManuel Fernan<strong>de</strong>zBibliothekarmanuel.fernan<strong>de</strong>z@esclaneuveville.chCarmen GeiserBeauftragte für die KBM-Praktikacarmen.geiser@esclaneuveville.chAnne-Caroline GraberBibliothekarinanne-caroline.graber@esclaneuveville.chDaniel HoferIT-Verantwortlicherdaniel.hofer@esclaneuveville.chLuigi JaegerBibliothekarluigi.jaeger@esclaneuveville.chLeitfa<strong>de</strong>n für Schülerinnen und Schüler 2013–20144


Monique Sieber-JobinMediatorinmonique.sieber-jobin@esclaneuveville.chAlain RamseyerMediatoralain.ramseyer@esclaneuveville.chTechnische DiensteMichel Meyermichel.meyer@esclaneuveville.chMonica Meyermonica.meyer@esclaneuveville.chLehrkräfteAlthaus Jean-Pierrejean-pierre.althaus@esclaneuveville.chArquint Moniquemonique.arquint@esclaneuveville.chBaerfuss Véroniqueveronique.baerfuss@esclaneuveville.chBoerlin Katjakatja.boerlin@esclaneuveville.chBoucrot-Küng Gabriellegabrielle.boucrot-kueng@esclaneuveville.chBrechbühler Carlocarlo.brechbuehler@esclaneuveville.chBrêchet Marcmarc.brechet@esclaneuveville.chCaudoux Patrickpatrick.caudoux@esclaneuveville.chDe Nale Dimitridimitri.<strong>de</strong>nale@esclaneuveville.chEmery Patrickpatrick.emery@esclaneuveville.chFernan<strong>de</strong>z Manuelmanuel.fernan<strong>de</strong>z@esclaneuveville.chFriedli Sergeserge.friedli@esclaneuveville.chNaturwissenschaften, SportInformatik, Kommunikation und AdministrationEnglisch, FranzösischDeutsch, EnglischDeutsch, PhilosophieInformatik, Kommunikation und AdministrationMathematikInformatik, Kommunikation und AdministrationWirtschaft und Gesellschaft, Öffentliche FinanzenWirtschaft und GesellschaftSpanisch, PsychologieFranzösischLeitfa<strong>de</strong>n für Schülerinnen und Schüler 2013–20145


Geiser Carmencarmen.geiser@esclaneuveville.chGraber Anne-Carolineanne-caroline.graber@esclaneuveville.chHofer Danieldaniel.hofer@esclaneuveville.chJaeger Luigiluigi.jaeger@esclaneuveville.chJaunin Marc-Henrimarc-henri.jaunin@esclaneuveville.chLocatelli Miriammiriam.locatelli@esclaneuveville.chMae<strong>de</strong>r Christinechristine.mae<strong>de</strong>r@esclaneuveville.chMoeschler Nicolasnicolas.moeschler@esclaneuveville.chOeschger Deane Johannajohanna.oeschger@esclaneuveville.chPerret Nicolasnicolas.perret@esclaneuveville.chPfenniger Clau<strong>de</strong>-Alainclau<strong>de</strong>-alain.pfenniger@esclaneuveville.chPorée Thierrythierry.poree@esclaneuveville.chRamseyer Alainalain.ramseyer@esclaneuveville.chRibeaud Raoulraoul.ribeaud@esclaneuveville.chRossel Eddyeddy.rossel@esclaneuveville.chSalgado Benitobenito.salgado@esclaneuveville.chSchönauer Franziskafranziska.schoenauer@esclaneuveville.chDeutschPolitik, Wirtschaft und Gesellschaft, EuropaInformatik, Kommunikation und AdministrationDeutsch, ItalienischMathematikEnglischEnglischInformatik, Kommunikation und Administration, SportDeutsch, EnglischFranzösisch, Bildnerisches GestaltenFranzösischWirtschaft und Gesellschaft, GeografieWirtschaft und GesellschaftFranzösisch, GeschichteWirtschaft und GesellschaftSpanischDeutschLeitfa<strong>de</strong>n für Schülerinnen und Schüler 2013–20146


Sieber-Jobin Moniquemonique.sieber-jobin@esclaneuveville.chSieber Stéphanestephane.sieber@esclaneuveville.chSimonet Sarahsarah.simonet@esclaneuveville.chVaucher-Loosli Arianeariane.vaucher-loosli@esclaneuveville.chVerdon Jean-Pierrejean-pierre.verdon@esclaneuveville.chVon Bergen Nicolenicole.vonbergen@esclaneuveville.chWyss Pierre-Andrépierre-andre.wyss@esclaneuveville.chZaech Sylviesylvie.zaech@esclaneuveville.chWirtschaft und GesellschaftGeografie, Wirtschaft und GesellschaftFranzösisch, GeschichteDeutsch, Bildnerisches GestaltenWirtschaft und GesellschaftEnglischFranzösisch, GeschichteFranzösischDIE ESC IN LA NEUVEVILLE IM ÜBERBLICKAbkürzungenCAECELIIGKGDELFDELEERZW&GESC LNFCEGZ B1, B2HEGIKABBTORTRAIPTSIZALSAEPECambridge Certificate of Advanced EnglishCertificato di italiano generaleInteressengemeinschaft Kaufmännische Grundbildung <strong>de</strong>s Berner JuraDiplôme d’étu<strong>de</strong>s en langue françaiseDiploma d’Español como Lengua EstranjeraErziehungsdirektionWirtschaft und Gesellschaft<strong>Ecole</strong> supérieure <strong>de</strong> <strong>commerce</strong>, <strong>La</strong> <strong>Neuveville</strong>Cambridge First Certificate in EnglishGoethe-Zertifikat B1, B2Haute école <strong>de</strong> gestion (Fachhochschule für Wirtschaft)Informatik, Kommunikation und AdministrationBun<strong>de</strong>samt für Berufsbildung und TechnologieOrganisation <strong>de</strong>r ArbeitsweltIntegrierter PraxisteilSchweizerisches Informatik-ZertifikatArbeits- und LernsituationAusbildungseinheitProzesseinheitAbsenzenSiehe Reglement und VerfahrenLeitfa<strong>de</strong>n für Schülerinnen und Schüler 2013–20147


Ausserschulische AktivitätenDie Teilnahme an <strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r Schuleorganisierten kulturellen und sportlichen Aktivitätenist für alle Schülerinnen und Schüler <strong>de</strong>rSchule obligatorisch.SchulbescheinigungenDie Schulbescheinigungen wer<strong>de</strong>n am erstenSchultag an alle Schülerinnen und Schüler übergeben.Gebäu<strong>de</strong>Eine Schule an drei Standorten:Hauptgebäu<strong>de</strong>: Schulleitung, Sekretariat undKlassen im 2. SchuljahrGebäu<strong>de</strong> Migros Nord: Lernbüros für <strong>de</strong>n integriertenPraxisteilGebäu<strong>de</strong> Migros: Klassen im 1. Schuljahr, Klassenim 3. Schuljahr und Büro <strong>de</strong>s MediatorsBibliothekÖffnungszeiten siehe AnlageStipendiumSchülerinnen und Schüler, die einen Antrag auf einStipendium stellen möchten, fin<strong>de</strong>n die erfor<strong>de</strong>rlichenFormulare auf <strong>de</strong>r Website http://www.erz.be.ch.CafeteriaDie Schülerinnen und Schüler können ihr Mittagessenin <strong>de</strong>r Cafeteria <strong>de</strong>r Schule einnehmen; hierstehen ihnen Mikrowellen und Automaten zurVerfügung. Alle sind dazu angehalten, vor <strong>de</strong>mVerlassen <strong>de</strong>r Cafeteria <strong>de</strong>n eigenen Platz aufräumen,<strong>de</strong>nn es ist immer angenehm, einen or<strong>de</strong>ntlichenRaum vorzufin<strong>de</strong>n.SchliessfächerDie Schliessfächer ermöglichen es <strong>de</strong>n Schülerinnenund Schülern, ihre (Wert-)Gegenstän<strong>de</strong> in<strong>de</strong>n Schulgebäu<strong>de</strong>n sicher aufzubewahren.Zu Beginn <strong>de</strong>s Schuljahres erhält je<strong>de</strong> Schülerinund je<strong>de</strong>r Schüler einen nummerierten Schlüsselgegen eine Kaution von CHF 30.– (in <strong>de</strong>rAufnahmegebühr enthalten). Dieser Schlüsselmuss am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Schuljahres bzw. vor Schulabgangzurückgegeben wer<strong>de</strong>n. Anschliessend wirddie Kaution zurückerstattet (siehe Schliessfach-Reglement).KlassenlehrpersonenDie Klassenlehrpersonen spielen eine wesentlicheRolle für das Funktionieren <strong>de</strong>r Schule. Eshan<strong>de</strong>lt sich um die Personen, die alle administrativenInformationen an die Schülerinnen undSchüler weitergeben und die für die Verwaltungihrer Absenzen zuständig sind. Wenn sich eineSchülerin o<strong>de</strong>r ein Schüler in einer Situation befin<strong>de</strong>t,in <strong>de</strong>r sie o<strong>de</strong>r er Hilfe braucht o<strong>de</strong>r eineAuskunft benötigt, sollte sie bzw. er sich an dieKlassenlehrperson wen<strong>de</strong>n.StützkurseDie Schule organisiert je nach Bedarf Stützkursein verschie<strong>de</strong>nen Fächern. Diese Kurse sind zeitlichbegrenzt (6 bis 8 Wochen).UrlaubsgesuchAlle Urlaubsgesuche müssen drei Wochen vor<strong>de</strong>m beantragten Urlaub in schriftlicher Form andie Schulleitung gerichtet wer<strong>de</strong>n.HausaufgabenDie individuelle Arbeit spielt eine wesentlicheRolle für <strong>de</strong>n Lernprozess. Regelmässige undgezielte Arbeit ist ein Erfolgsgarant. Diese Regelsollten Sie sinnvollerweise vom Beginn Ihrer Ausbildungan beherzigen.DisziplinSiehe die DisziplinarordnungLegasthenie und DyskalkulieSchülerinnen und Schülern mit einer Lernstörungin Form von Legasthenie o<strong>de</strong>r Dyskalkulie könnenbei <strong>de</strong>n Leistungsbeurteilungen und <strong>de</strong>n Prüfungenspezielle Erleichterungen gewährt wer<strong>de</strong>n.Um diese Erleichterungen in Anspruch nehmenzu können, muss die entsprechen<strong>de</strong> Lernstörungdurch eine (kürzlich ausgestellte) Bescheinigungeiner Logopädin/eines Logopä<strong>de</strong>n belegt wer<strong>de</strong>n.Die Gesuche betreffend die Abschlussprüfungenmüssen spätestens bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s 5. Semesterseingereicht wer<strong>de</strong>n. Die offiziellen Dokumentebezüglich Legasthenie und Dyskalkuliestehen auf <strong>de</strong>r Website <strong>de</strong>r Erziehungsdirektion<strong>de</strong>s Kantons Bern zum Download zur Verfügung:http://www.formationprof.ch/dyn/bin/3100-14037-1-mb204.pdf.Die Schule kann im Einzelfall Stützkurse fürdie betroffenen Schülerinnen und Schülerorganisieren.Leitfa<strong>de</strong>n für Schülerinnen und Schüler 2013–20148


Verschie<strong>de</strong>ne GebührenDuplikateSchülerausweis: CHF 10.–Schlüssel: CHF 30.–Notenausweis: CHF 20.–Abschlusszeugnis: CHF 50.–Diplome und Sonstiges: CHF 50.–Freier Zugang zum ComputerraumDie Schülerinnen und Schüler haben freien Zugangzu <strong>de</strong>n Computerräumen und die Möglichkeit,dort individuell zu arbeiten (siehe Zeitplan).MediatorDie Mediation dient <strong>de</strong>m Zweck, ein Klima zuschaffen, das <strong>de</strong>r Kommunikation innerhalb <strong>de</strong>rSchule för<strong>de</strong>rlich ist. Falls eine Schülerin o<strong>de</strong>r einSchüler ein wie auch immer geartetes persönlicheso<strong>de</strong>r schulisches Problem hat, kann sie/ersich an <strong>de</strong>n Mediator (Herr A. Ramseyer) o<strong>de</strong>r andie Mediatorin (Frau Monique Sieber) wen<strong>de</strong>n.MedikamenteIm Sekretariat steht <strong>de</strong>n Schülerinnen undSchülern eine kleine „Hausapotheke“ zur Verfügung(nur für Notfälle).Mobbing und BelästigungAlle Schülerinnen und Schüler, die sich als Opfereiner Belästigung o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren Form vonDruck gleich welcher Art sehen, <strong>de</strong>r von einerSchülerin, einem Schüler o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>renPerson ausgeübt wird, sollten unbedingt Kontaktzum Mediator/zur Mediatorin aufnehmen, umvon diesem Problem zu berichten.Der Mediator/die Mediatorin ist zur strikten Vertraulichkeitverpflichtet. Eine Broschüre zu diesemThema kann auf unserer Website heruntergela<strong>de</strong>nwer<strong>de</strong>n.BerufsberatungDie Berufsberatungsstellen sind öffentlich zugänglich.Die Schülerinnen und Schüler können sich ansie wen<strong>de</strong>n, um die erfor<strong>de</strong>rlichen Auskünfte zu<strong>de</strong>n Ausbildungsgängen, <strong>de</strong>n Studiengängen undan<strong>de</strong>ren Themen zu erhalten.ParkplätzeDie Schülerinnen und Schüler dürfen ihre Autosnicht auf <strong>de</strong>m Schulhof parken.FotokopiererKarten für die Fotokopierer können die Schülerinnenund Schüler im Sekretariat erwerben.Nachholen <strong>de</strong>r LeistungsbeurteilungenNachholtermine für die Leistungsbeurteilungenwer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Schulleitung organisiert (sieheS. 20).DisziplinarstrafenUnerwünschtes Verhalten kann mit Strafstun<strong>de</strong>nsanktioniert wer<strong>de</strong>n (siehe Disziplinarordnung).SicherheitZu Beginn <strong>de</strong>s Schuljahres wird die Klassenlehrpersondie Schülerinnen und Schüler über dieBrandmel<strong>de</strong>anlage informieren. In einem wieauch immer gearteten Notfall müssen die Schülerinnenund Schüler unbedingt Ruhe bewahren.Die Lehrkraft muss so schnell wie möglich das Sekretariat,<strong>de</strong>n Hausmeister o<strong>de</strong>r die Schulleitunginformieren (siehe Beschil<strong>de</strong>rung).Elternaben<strong>de</strong>Die Elternaben<strong>de</strong> für die Schülerinnen und Schülerim 1. Jahr fin<strong>de</strong>n im November statt. Eine Einladungmit <strong>de</strong>m Programm für diesen Abend wird<strong>de</strong>n Eltern im September zugeschickt. Am Elternabendkönnen die Eltern die Klassenlehrpersonund die weiteren Fachlehrpersonen kennenlernen.Für die Schülerinnen und Schüler im 2. und3. Schuljahr fin<strong>de</strong>n die Elternaben<strong>de</strong> im Januarstatt.SportAufgrund <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Infrastruktur ist esuns nicht möglich, wöchentlichen Sportunterrichtanzubieten; <strong>de</strong>shalb sind im <strong>La</strong>ufe <strong>de</strong>s Schuljahresverschie<strong>de</strong>ne Sportveranstaltungen vorgesehen(siehe Zeitplan). Um <strong>de</strong>r offiziellen Lektionentafel,die eine Sportstun<strong>de</strong> pro Woche enthält,möglichst genau zu entsprechen, haben wir zu<strong>de</strong>mfestgelegt, dass je<strong>de</strong> Klasse pro Semestereinmal einen Sportnachmittag absolvieren muss.Auf <strong>de</strong>m Zeitplan <strong>de</strong>r sportlichen Aktivitäten(Seite 26) sind die zwei jährlichen Sportnachmittagefür die jeweilige Klasse angegeben. Darüberhinaus wird ein fakultatives und kostenloses Programmsportlicher Aktivitäten zusammengestellt.Die Schülerinnen und Schüler können sich diesesProgramm auf <strong>de</strong>r Website <strong>de</strong>r Schule unter „plate-formepédagogique“ o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Anschlagbrettim IT-Gebäu<strong>de</strong> anschauen.Leitfa<strong>de</strong>n für Schülerinnen und Schüler 2013–20149


PraktikaBeim vierwöchigen Praktikum im zweiten EFZ-Jahr sind die Schülerinnen und Schüler selbst dafürverantwortlich, einen Praktikumsplatz zu suchenund sich darum zu bewerben. Die entsprechen<strong>de</strong>nDokumente stehen auf <strong>de</strong>r „plate-formepédagogique“ zur Verfügung.Qualitätssystem ISODie Schule verfügt über ein Managementsystem,das <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r normativen GrundlageSQS, ISO 9001: 2008 entspricht.AnschlagbrettDie Schülerinnen und Schüler wer<strong>de</strong>n gebeten,sich regelmässig am Anschlagbrett zu informieren.• an die jeweiligen Lehrpersonen• an ihre Klassenlehrperson• an <strong>de</strong>n Mediator (Alain Ramseyer)• an die Mediatorin (Monique Sieber-Jobin), insbeson<strong>de</strong>rebei frauenspezifischen Fragen• an die Rektorin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n ProrektorWenn eine Schülerin o<strong>de</strong>r ein Schüler nicht direktmit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Lehrkräften sprechenmöchte, kann sie o<strong>de</strong>r er sich direkt an die Mediatorin/<strong>de</strong>nMediator (bei psychologischen Problemen)o<strong>de</strong>r an die Rektorin bzw. <strong>de</strong>n Prorektor(ausschliesslich bei schulischen Problemen o<strong>de</strong>rbei Konflikten mit einem o<strong>de</strong>r mehreren Mitglie<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>s Lehrerkollegiums) wen<strong>de</strong>n.MobiltelefoneMobiltelefone müssen während <strong>de</strong>s Unterrichtsausgeschaltet sein.DiplomreiseBei <strong>de</strong>r Diplomreise han<strong>de</strong>lt es sich um eine kulturelleVeranstaltung, die das En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Ausbildungan unserer Schule markiert. An dieser Reise müssenalle Schülerinnen und Schüler im 3. Schuljahrteilnehmen; ausgenommen sind diejenigen Schülerinnenund Schüler, die unter schweren gesundheitlichenProblemen lei<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r die nicht überdie erfor<strong>de</strong>rlichen Reisedokumente verfügen. Beinachgewiesenen finanziellen Schwierigkeiten kannein Zuschuss gewährt wer<strong>de</strong>n. Alle diesbezüglichenGesuche sind schriftlich an die Schulleitungzu richten.Vorgehensweise bei ProblemenSchülerinnen und Schüler unserer Schule, die sichmit schulischen o<strong>de</strong>r persönlichen Problemenkonfrontiert sehen (schlechte schulische Ergebnisseim Allgemeinen o<strong>de</strong>r in bestimmten Fächern;problematische Beziehung zu einer o<strong>de</strong>r mehrerenLehrkräften; Gefährdung <strong>de</strong>r physischen o<strong>de</strong>rpsychischen Unversehrtheit; Mobbing; sexuelleBelästigung; Druck, aufgrund <strong>de</strong>ssen sich dieSchülerin/<strong>de</strong>r Schüler nicht traut, sich aktiv amUnterricht zu beteiligen; Druck, <strong>de</strong>r die Schülerin/<strong>de</strong>nSchüler daran hin<strong>de</strong>rt zu lernen; Schwierigkeiten,sich in die Gruppe zu integrieren;schwieriges familiäres Umfeld o<strong>de</strong>r psychischeProbleme, über die sie sprechen wollen), wer<strong>de</strong>ngebeten, sich an die folgen<strong>de</strong>n Personen zu wen<strong>de</strong>n,und zwar in dieser Reihenfolge:Leitfa<strong>de</strong>n für Schülerinnen und Schüler 2013–201410


AUSBILDUNGSGÄNGEUnter Verwendung <strong>de</strong>r Immersionsmetho<strong>de</strong> bietet die <strong>Ecole</strong> supérieure <strong>de</strong> <strong>commerce</strong> in <strong>La</strong> <strong>Neuveville</strong>zwei Ausbildungsgänge in französischer Sprache an:• EFZ Kauffrau/Kaufmann (E-Profil) für Schülerinnen und Schüler aus <strong>de</strong>r Deutschschweiz und aus <strong>de</strong>rRomandie• KBM und EFZ (E-Profil) für Schülerinnen und Schüler aus <strong>de</strong>r Deutschschweiz und aus <strong>de</strong>r RomandieEFZ (E-Profil)Nach<strong>de</strong>m die HMS-Reform nun abgeschlossenist, wird die Schule künftig nacheiner dreijährigen Vollzeitausbildung dasEidgenössische FähigkeitszeugnisKauffrau/Kaufmann (EFZ) ausstellen,<strong>de</strong>m ein HMS-Ausweis beigefügt wird,<strong>de</strong>r die zusätzliche schulische Ausbildungbescheinigt.Nationale und internationale ZertifikateDarüber hinaus bietet diese Ausbildungdie Möglichkeit zur Vorbereitung auf <strong>de</strong>nErwerb internationaler Zertifikate an(z. B. FCE, BEC, Goethe-Zertifikat, DELF,DELE, CELI o<strong>de</strong>r SIZ).Ausbildungsgang KBMDie Kaufmännische Berufsmaturität(KBM) umfasst das EFZ und bescheinigt einesoli<strong>de</strong> theoretische und praktische kaufmännischeAusbildung. Erworben wird dieserAbschluss nach einer dreijährigen Vollzeitausbildungund einem einjährigen Betriebspraktikum.Zweisprachigkeit/DreisprachigkeitDie Schülerinnen und Schüler aus <strong>de</strong>r Deutschschweiztauchen bereits in die französischeKultur und Sprache ein und können sich in <strong>de</strong>nFächern Finanzwesen und Geografie ausser<strong>de</strong>mfür einen Unterricht in englischer Sprache nach<strong>de</strong>r Immersionsmetho<strong>de</strong> entschei<strong>de</strong>n. Auch diefranzösischsprachigen Schülerinnen und Schülerkönnen ab <strong>de</strong>m 2. Schuljahr vom Unterricht inenglischer und <strong>de</strong>utscher Sprache nach <strong>de</strong>r Immersionsmetho<strong>de</strong>profitieren.Nationale und internationale ZertifikateFerner bietet diese Ausbildung die Möglichkeitzur Vorbereitung auf <strong>de</strong>n Erwerb internationalerZertifikate wie FCE, CAE, Goethe-Zertifikat,DELF, DELE, CELI o<strong>de</strong>r SIZ an.Leitfa<strong>de</strong>n für Schülerinnen und Schüler 2013–201411


DIE HMS-REFORM UND DIE DAMITEINHERGEHENDEN VERÄNDERUNGENIn <strong>de</strong>r Schweiz wur<strong>de</strong> vor Kurzem eine umfangreiche Reform <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsmittelschulen abgeschlossen.Das än<strong>de</strong>rt nichts daran, dass die <strong>Ecole</strong> supérieure <strong>de</strong> <strong>commerce</strong> in <strong>La</strong> <strong>Neuveville</strong> eine soli<strong>de</strong> kaufmännischeAusbildung anbietet, <strong>de</strong>ren Status sich allerdings geän<strong>de</strong>rt hat.Das nach drei Ausbildungsjahren verliehene Han<strong>de</strong>lsdiplom wird durch ein Eidgenössisches FähigkeitszeugnisKauffrau/Kaufmann (EFZ) ersetzt, <strong>de</strong>m ein HMS-Ausweis beigefügt wird, <strong>de</strong>r die in <strong>de</strong>r schulischenAllgemeinbildung erworbenen Zusatzkompetenzen bescheinigt. Die Abschlussprüfungen an <strong>de</strong>r<strong>Ecole</strong> supérieure <strong>de</strong> <strong>commerce</strong> wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n Abschlussprüfungen <strong>de</strong>r kaufmännischen Lehre i<strong>de</strong>ntischsein. Die Schülerinnen und Schüler, die sich für <strong>de</strong>n Bildungsgang KBM entschie<strong>de</strong>n haben, müssen ein einjährigesPraktikum sowie zwei „Arbeits- und Lernsituationen“ und eine „Ausbildungseinheit“ absolvieren.Aus diesem Grund fällt die Abschlussarbeit für die Berufsmaturität weg. Die Grundausbildung dauert dreiJahre, die kaufmännische Berufsmaturität erhalten die Schülerinnen und Schüler nach vier Jahren. Nach<strong>de</strong>m Abschluss <strong>de</strong>s Betriebspraktikums im Bildungsgang KBM erhalten die Schülerinnen und Schüler sowohldas EFZ als auch die KBM. Ein Blick in die Lehrpläne (Seiten 11 und 12) zeigt, dass mehrere Fächerzusammengefasst wur<strong>de</strong>n und nun neue Bereiche bil<strong>de</strong>n. Hierzu zählen:Wirtschaft & Gesellschaft (W&G)Dieser Bereich umfasst vier Fächer: Finanzmanagement, Betriebswirtschaft, Recht und Volkswirtschaft.Im Fach Finanzmanagement ist <strong>de</strong>r Unterrichtsstoff auf kaufmännisches Rechnen, Finanzbuchhaltungund die Analyse von Abschlüssen und Bilanzen konzentriert. Diese Kenntnisse spielen in Betrieben einewesentliche Rolle bei <strong>de</strong>r Entscheidungsfindung.Im Fach Recht wer<strong>de</strong>n anhand <strong>de</strong>r Analyse konkreter Fälle die Begriffe öffentliches Recht, Han<strong>de</strong>lsrecht,Privatrecht und Strafrecht behan<strong>de</strong>lt. Der Beizug von Gesetzbüchern und Gesetzessammlungen ermöglichtes <strong>de</strong>n Schülerinnen und Schülern, Kompetenzen in diesem Bereich zu erwerben.Im Fach Betriebswirtschaft wer<strong>de</strong>n die verschie<strong>de</strong>nen Funktionen und Aufgaben <strong>de</strong>r Betriebe, dieNetzwerke in <strong>de</strong>r Wirtschaft und die Organisationsstruktur von Betrieben erörtert. Darüber hinauswer<strong>de</strong>n auch Bereiche wie Marketing, Finanzen, Produktion, Personalmanagement sowie Forschung undEntwicklung behan<strong>de</strong>lt.Im Fach Volkswirtschaft wird erläutert, welche Entscheidungen in Politik und Wirtschaft getroffen wer<strong>de</strong>n,um <strong>de</strong>n Bedürfnissen <strong>de</strong>r Gesellschaft zu entsprechen.Information, Kommunikation und Administration (IKA)<strong>La</strong>ut Lehrplan hat <strong>de</strong>r Bereich IKA folgen<strong>de</strong> Inhalte:• Gestaltung von Dokumenten• Organisation, Nutzung und Analyse von Daten• Entwicklung von Strategien und Metho<strong>de</strong>n für mehr Effizienz• Lokalisierung von Informationen, Recherchemetho<strong>de</strong>nAm En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s zweiten Ausbildungsjahres kann das „Schweizerische Informatik-Zertifikat“ (SIZ) erworbenwer<strong>de</strong>n.â Das Thema Kommunikation (Korrespon<strong>de</strong>nz in Französisch, Deutsch und Englisch) wird in diesendrei Fächern jeweils im zweiten und dritten Semester behan<strong>de</strong>lt.Leitfa<strong>de</strong>n für Schülerinnen und Schüler 2013–201412


Integrierter Praxisteil (IPT), ab <strong>de</strong>m zweiten JahrMit <strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>s integrierten Praxisteils eingerichteten Lernbüros soll <strong>de</strong>n Schülerinnenund Schülern die Möglichkeit gegeben wer<strong>de</strong>n, sich mit <strong>de</strong>r realen Berufswelt vertraut zu machen.Sie sollen in konkreten Situationen, die mit jenen in Betrieben vergleichbar sind, lernen zu führen,zu organisieren und Entscheidungen zu treffen.Die Lernbüros für <strong>de</strong>n integrierten Praxisteil ermöglichen es <strong>de</strong>n Schülerinnen und Schülern ferner,die verschie<strong>de</strong>nen Bereiche eines Betriebs umfassend kennenzulernen. Unsere Schule arbeitetmit einem vom Tessiner Kaufmännischen Verband entwickelten betrieblichen Mo<strong>de</strong>ll für dasTraining in beruflicher Praxis. Da dieses Mo<strong>de</strong>ll auch von an<strong>de</strong>ren Han<strong>de</strong>lsmittelschulen in <strong>de</strong>rDeutschschweiz gewählt wur<strong>de</strong>, planen wir einen Austausch, bei <strong>de</strong>m die Schülerinnen und Schülerauf Deutsch, Französisch und Englisch miteinan<strong>de</strong>r kommunizieren können.Im Rahmen dieser Module <strong>de</strong>r integrierten beruflichen Praxis sind verschie<strong>de</strong>ne Leistungsbeurteilungenvorgesehen:Leistungsbeurteilung IPT EFZi (3. bis 6. Semester) KBM (3. bis 4. Semester)Arbeits- undLernsituationenAusbildungseinheitenAbschlussprüfungen2 Leistungsbeurteilungen2 LeistungsbeurteilungenSchriftliche Prüfung (120 Minuten)+ mündliche Prüfung2 Leistungsbeurteilungenwährend <strong>de</strong>s einjährigenPraktikums1 Leistungsbeurteilungwährend <strong>de</strong>s einjährigenPraktikums und 1 Leistungsbeurteilungim IPTSchriftliche Prüfung (120 Minuten)+ mündliche PrüfungPraktikumAm En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s zweiten Ausbildungsjahres müssen alle Schülerinnen und Schüler ein vierwöchigesBetriebspraktikum absolvieren. Für die Suche nach einem Praktikumsplatz sind dieSchülerinnen und Schüler selbst verantwortlich.Eine weitere Neuerung als Folge <strong>de</strong>r Reform: die Ausbildungseinheiten (AE)Die AE ermöglichen es <strong>de</strong>n Schülerinnen und Schülern, rund eine Woche lang an einem Projekt zuarbeiten, das drei bis vier Schulfächer betrifft. Zu Beginn <strong>de</strong>r Woche erhalten sie einen Projektauftrag und das theoretische Rüstzeug, mit <strong>de</strong>ssen Hilfe sie Lösungen analysieren und entwickelnkönnen. Im Rahmen <strong>de</strong>r AE arbeiten die Schülerinnen und Schüler während 15 Stun<strong>de</strong>n selbstständig.Vorgabe ist, die von <strong>de</strong>n Lehrkräften <strong>de</strong>r jeweiligen Fächer festgelegten Ziele zu erreichenund ein schriftliches Dokument zu erarbeiten. Pro Schuljahr gibt es eine AE. Die Note <strong>de</strong>r AEwird in <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Fächern berücksichtigt. Die Gesamtnote <strong>de</strong>r AE wird im Schulzeugnisaufgeführt, fliesst jedoch nicht in <strong>de</strong>n Durchschnitt ein.Leitfa<strong>de</strong>n für Schülerinnen und Schüler 2013–201413


FAKULTATIVFÄCHER UND WAHLFÄCHERFakultativfächerEFZiKBM- Lernen zu lernen- FCE- CAEWahlfächerEFZiKBM• Kunst• Spanisch• Italienisch• SIZ + Wirtschaftsinformatik• Kunst• Spanisch• Italienisch• SIZ + Wirtschaftsinformatik• Multimediakommunikation• Psychologie – Philosophie• Öffentliche Finanzen + EuropaLeitfa<strong>de</strong>n für Schülerinnen und Schüler 2013–201414


PROMOTIONSREGLEMENTBedingungen für die Promotion und <strong>de</strong>n Erwerb von Abschlüssen (Zusammenfassung)1. Promotions- undPrüfungsfächer1. Jahr: Gemeinsamer Unterricht für EFZ und KBM1. Erste <strong>La</strong>n<strong>de</strong>ssprache2. Zweite <strong>La</strong>n<strong>de</strong>ssprache (2 Noten für die <strong>de</strong>utschsprachigen Schüler/-innen)3. Dritte Sprache4. W&G1: Finanzmanagement5. W&G2: Wirtschaft6. IKA7. Geschichte (nur für die Schüler/-innen aus <strong>de</strong>r Romandie)8. Mathematik9. Geografie10. Einführung in die Wirtschaft2. Jahr EFZ1. Erste <strong>La</strong>n<strong>de</strong>ssprache2. Zweite <strong>La</strong>n<strong>de</strong>ssprache (2 Noten für die <strong>de</strong>utschsprachigen Schüler/-innen)3. Dritte Sprache4. W&G (2x)5. IKA6. Geschichte7. Mathematik8. IPT9. Wahlfächer2. Jahr KBM1. Erste <strong>La</strong>n<strong>de</strong>ssprache2. Zweite <strong>La</strong>n<strong>de</strong>ssprache (2 Noten für die <strong>de</strong>utschsprachigen Schüler/-innen)3. Dritte Sprache4. W&G1: Finanzmanagement5. W&G2: Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft und Recht6. IKA7. Geschichte8. Mathematik9. IPT10. Umwelt (Geografie und Naturwissenschaften)11. WahlfächerLeitfa<strong>de</strong>n für Schülerinnen und Schüler 2013–201415


3. Jahr EFZ1. Erste <strong>La</strong>n<strong>de</strong>ssprache2. Zweite <strong>La</strong>n<strong>de</strong>ssprache (2 Noten für die <strong>de</strong>utschsprachigen Schüler/-innen)3. Dritte Sprache4. W&G1 (2x)5. IKA6. Geschichte7. IPT8. Wahlfächer (+ Multimedia für die Schüler/-innen aus <strong>de</strong>r Romandie)3. Jahr KBM1. Erste <strong>La</strong>n<strong>de</strong>ssprache2. Zweite <strong>La</strong>n<strong>de</strong>ssprache (2 Noten für die <strong>de</strong>utschsprachigen Schüler/-innen)3. Dritte Sprache4. W&G1: Finanzmanagement5. W&G2: Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft und Recht6. IKA7. Geschichte und Politik8. Mathematik9. Wahlfächer10. Volkswirtschaft11. Wahlfächer II2. Min<strong>de</strong>stzahl anPrüfungen proSemester1 Wochenlektion: 2 Prüfungen2 Wochenlektionen und mehr: 3 Prüfungen3. Notenrundungam En<strong>de</strong> <strong>de</strong>rSemester4. Berechnung <strong>de</strong>rDurchschnitte <strong>de</strong>rFachnoten, diesich aus mehrerenEinzelnotenzusammensetzen5. Berechtigungfür <strong>de</strong>nAusbildungsgangKBM6. Bedingungen fürdie Promotionund <strong>de</strong>n Erwerb<strong>de</strong>r Abschlüsse0.25 bzw. 0.75 wer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>n nächsten halben bzw. ganzen Notenwertaufgerun<strong>de</strong>t• Die Einzelnoten wer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>n halben bzw. ganzen Notenwert aufgerun<strong>de</strong>t.• Es erfolgt keine Gewichtung mittels Koeffizienten (Ausnahme:Interdisziplinarität = 1/3 <strong>de</strong>r betroffenen Fächer)• Bei <strong>de</strong>r Fachnote (Durchschnitt) wird von 0.25 bzw. 0.75 auf <strong>de</strong>nnächsten halben bzw. ganzen Notenwert aufgerun<strong>de</strong>tAm En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s zweiten Semesters <strong>de</strong>s 1. Schuljahres müssen die Schülerinnenund Schüler <strong>de</strong>s 1. Schuljahres für <strong>de</strong>n Übertritt in <strong>de</strong>n KBM-Ausbildungsgang 45Punkte in Französisch, Deutsch, Englisch, Finanzmanagement und Mathematikerreicht haben.Notenschnitt 4Maximal zulässige Zahl ungenügen<strong>de</strong>rFachnoten2Maximal zulässige negativeNotenabweichung zur Note 42Die KBM-Promotion setzt die EFZ-Promotion voraus.Leitfa<strong>de</strong>n für Schülerinnen und Schüler 2013–201416


7. Anzahl <strong>de</strong>rungenügen<strong>de</strong>nZeugnisse undKonsequenzenAllgemeine Regel:1 ungenügen<strong>de</strong>s Zeugnis: provisorische Promotion => Zulassung zumnächsten Semester2 ungenügen<strong>de</strong> Zeugnisse(aufeinan<strong>de</strong>rfolgend o<strong>de</strong>rnicht):3 ungenügen<strong>de</strong> Zeugnisse(aufeinan<strong>de</strong>rfolgend o<strong>de</strong>rnicht):keine Promotion => Wie<strong>de</strong>rholung <strong>de</strong>r letztenbei<strong>de</strong>n Semesternicht bestan<strong>de</strong>n => Entlassung aus <strong>de</strong>r SchuleAusnahmen:a) im 1. Semester • Bei einer <strong>de</strong>finitiven Aufnahme gilt die allgemeineRegel• Bei einer provisorischen Aufnahme führt einungenügen<strong>de</strong>s Zeugnis zur Entlassung aus <strong>de</strong>rSchule. Es besteht die Möglichkeit, die Aufnahmeprüfungzu wie<strong>de</strong>rholen.• Die provisorische Aufnahme kann verlängertwer<strong>de</strong>n. In einem solchen Fall be<strong>de</strong>utet einzweites ungenügen<strong>de</strong>s Zeugnis am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>sersten Jahres <strong>de</strong>n <strong>de</strong>finitiven Ausschluss von<strong>de</strong>r Schule, ohne dass eine Möglichkeit zurWie<strong>de</strong>rholung <strong>de</strong>r Aufnahmeprüfungen besteht.b) im letzten Semester • Die Schülerinnen und Schüler haben aufje<strong>de</strong>n Fall die Möglichkeit, an <strong>de</strong>n Abschlussprüfungenteilzunehmen.8. Schlussnote Die Schlussnoten für das EFZ wer<strong>de</strong>n anhand <strong>de</strong>r vier letzten Semester berechnet.(Zu beachten ist, dass das Fach Mathematik im 3. Schuljahr nichtunterrichtet wird.)Die Schlussnoten für die KBM wer<strong>de</strong>n anhand <strong>de</strong>r letzten zwei Semesterberechnet.9. Austritt im <strong>La</strong>ufe<strong>de</strong>s Semestersa) Austritt vor <strong>de</strong>m 1. Dezember o<strong>de</strong>r vor <strong>de</strong>n FrühlingsferienDas laufen<strong>de</strong> Semester wird nicht als ungenügend bewertet; dasNichtbestehen wird nicht erwähnt.b) Abgang nach <strong>de</strong>m 1. Dezember o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>n FrühlingsferienDas laufen<strong>de</strong> Semester wird als ungenügend bewertet und somit alsnicht bestan<strong>de</strong>n verbucht.In bei<strong>de</strong>n Fällen müssen die Schülerinnen und Schüler zu Beginn <strong>de</strong>sSchuljahres wie<strong>de</strong>r von vorne anfangen. Für das bzw. die bereits absolviertenSemester wird keine Note übernommen.Leitfa<strong>de</strong>n für Schülerinnen und Schüler 2013–201417


ABSENZENORDNUNG1) Der Besuch <strong>de</strong>r Lektionen ist obligatorisch, und zwar gemäss <strong>de</strong>m gelten<strong>de</strong>n Stun<strong>de</strong>nplan o<strong>de</strong>rentsprechend <strong>de</strong>n Anweisungen <strong>de</strong>r Schulleitung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Lehrkräfte.2) Die Teilnahme an schulischen und ausserschulischen Veranstaltungen wie beispielsweise anSporttagen, Projektwochen, Vorführungen, Vorträgen, Betriebsbesichtigungen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>rDiplomreise sowie an sonstigen Veranstaltungen dieser Art ist obligatorisch.3) Als Entschuldigungsgrün<strong>de</strong> für eine Absenz gelten insbeson<strong>de</strong>re Krankheiten o<strong>de</strong>r Unfälle, Arzto<strong>de</strong>rZahnarztbesuche und Wohnortwechsel sowie Krankheiten von Angehörigen o<strong>de</strong>r To<strong>de</strong>sfällein <strong>de</strong>r Familie.4) Termine für Arztbesuche und sonstige Termine müssen nach Möglichkeit ausserhalb <strong>de</strong>r Schulzeitgelegt wer<strong>de</strong>n.5) Absenzen aufgrund von Verspätungen <strong>de</strong>r Bahn o<strong>de</strong>r Vorladungen von Militär- o<strong>de</strong>r Zivilbehör<strong>de</strong>nwer<strong>de</strong>n bei Vorlage einer Bescheinigung nicht als solche verbucht.6) Alle Absenzen müssen bei <strong>de</strong>r Rückkehr in die Klasse gegenüber <strong>de</strong>r Klassenlehrperson begrün<strong>de</strong>twer<strong>de</strong>n. Absenzen, die nicht innerhalb von drei Tagen begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, gelten als unentschuldigt.7) Bei Absenzen von mehr als drei Tagen verlangt die Schule ein Arztzeugnis o<strong>de</strong>r eine gleichwertigeBegründung.8) Im Fall einer Absenz bei einer Leistungsbeurteilung bestellt die betreffen<strong>de</strong> Lehrkraft die Schülerin/<strong>de</strong>n Schüler innerhalb von sieben Werktagen nach <strong>de</strong>r Rückkehr in die Klasse ein, um dieModalitäten für das Nachholen <strong>de</strong>r Leistungsbeurteilung festzulegen.9) Schülerinnen und Schüler, die sich nicht zum Nachholen einer Leistungsbeurteilung einfin<strong>de</strong>n, zu <strong>de</strong>rsie einbestellt wur<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Note 1 bestraft, falls <strong>de</strong>r Grund für das Fernbleiben nichteine durch ein Arztzeugnis belegte Absenz ist.10) Die Schule behält sich das Recht vor, Sanktionen zu verhängen, die bei Schülerinnen und Schülern,die durch ihre Absenzen (auch ohne das festgelegte Kontingent überschritten zu haben) dieOrganisation <strong>de</strong>r Schule, das Klima o<strong>de</strong>r die geregelten Arbeitsabläufe in <strong>de</strong>r Klasse stören, biszum Ausschluss führen können (Beispiele: wie<strong>de</strong>rholtes Fernbleiben von <strong>de</strong>rselben Lektion auf <strong>de</strong>mStun<strong>de</strong>nplan; gezielte Absenzen, um Prüfungen zu versäumen o<strong>de</strong>r vorzubereiten; systematischesVerlassen <strong>de</strong>r Schule ein o<strong>de</strong>r zwei Lektionen vor Schulschluss und sonstige Absenzen).11) Schülerinnen und Schüler, <strong>de</strong>nen es aufgrund einer langen Absenz o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Häufigkeit ihrerAbsenzen nicht möglich ist, eine geregelte Schulausbildung zu absolvieren, können verpflichtetwer<strong>de</strong>n, das entsprechen<strong>de</strong> Schuljahr zu wie<strong>de</strong>rholen, selbst wenn die jeweiligen Absenzenentschuldigt wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r begrün<strong>de</strong>t waren. Die Schülerinnen und Schüler müssen min<strong>de</strong>stens an80 % <strong>de</strong>s Unterrichts teilnehmen.12) Urlaubsgesuche müssen <strong>de</strong>r Schulleitung in schriftlicher Form drei Wochen vor <strong>de</strong>m beantragtenUrlaub vorgelegt wer<strong>de</strong>n.13) Schülerinnen und Schüler, die mehr als 20 Lektionen ohne Begründung versäumen, wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>rSchule verwiesen.Leitfa<strong>de</strong>n für Schülerinnen und Schüler 2013–201418


REGELN FÜR DIE BENUTZUNGDER COMPUTERKenntnisse <strong>de</strong>r Informationstechnologien und <strong>de</strong>s Internets sind von wesentlicher Be<strong>de</strong>utung für die Ausbildungund die berufliche Zukunft <strong>de</strong>r Schülerinnen und Schüler. Eine böswillige Nutzung <strong>de</strong>s IT-Systemskann jedoch zu grossen Schä<strong>de</strong>n für die Schule und die an<strong>de</strong>ren Schülerinnen und Schüler führen. Einigeüber das Internet verfügbare Dokumente können illegale, diffamieren<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r falsche Informationen enthalten.Unser Ziel ist es, die Computer und das Internet zu pädagogischen und Bildungszwecken einzusetzen.Zugang zu <strong>de</strong>n ComputerräumenAusserhalb <strong>de</strong>r Lektionen ist <strong>de</strong>n Schülerinnen und Schülern <strong>de</strong>r Zutritt zu <strong>de</strong>n Computerräumen nurin Anwesenheit einer Lehrkraft erlaubt. Im Prinzip ist ein Computerraum von Montag bis Donnerstagjeweils am Nachmittag frei zugänglich. Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich hier allerdings nicht längerals bis 18.00 Uhr aufhalten. Einschränkungen <strong>de</strong>s Zugangs kann es im Falle einer Wartung o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>rNutzung <strong>de</strong>s Raums für <strong>de</strong>n Unterricht geben. Wenn die Bibliothek geöffnet ist, stehen hier zwei Computerzur Verfügung.Das Mitnehmen von Essen und Getränken in die Computerräume ist verboten. Auf <strong>de</strong>n Tischen undam Bo<strong>de</strong>n darf keinerlei Abfall zurückgelassen wer<strong>de</strong>n. Vor <strong>de</strong>m Verlassen <strong>de</strong>s Arbeitsplatzes muss je<strong>de</strong>Schülerin und je<strong>de</strong>r Schüler dafür sorgen, dass die Geräte und das Mobiliar aufgeräumt sind. Vor <strong>de</strong>m Verlassen<strong>de</strong>s Raums müssen die Schülerinnen und Schüler alle Anwendungen schliessen und offline gehen.Am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Tages müssen die Computer ausgeschaltet wer<strong>de</strong>n. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln kann<strong>de</strong>r Raum ohne Vorankündigung geschlossen wer<strong>de</strong>n.Benutzung <strong>de</strong>r ComputerDer Zugang zum IT-Netzwerk ist nur durch die Eingabe <strong>de</strong>s Benutzernamens und <strong>de</strong>s dazugehörigenPassworts möglich. Je<strong>de</strong> Schülerin und je<strong>de</strong>r Schüler ist für das eigene Passwort verantwortlich und darfdieses nicht an Dritte weitergeben. Niemand hat die Möglichkeit, das eigene Passwort im Bedarfsfalleigenständig zu än<strong>de</strong>rn; eine solche Än<strong>de</strong>rung muss beim Netzwerkadministrator beantragt wer<strong>de</strong>n. DieSchülerinnen und Schüler dürfen nicht versuchen, <strong>de</strong>n Benutzernamen o<strong>de</strong>r das Passwort eines an<strong>de</strong>renzu verwen<strong>de</strong>n.Die Benutzung <strong>de</strong>r Computer soll vorrangig schulischen Zwecken dienen. Ausserhalb <strong>de</strong>s Unterrichts isteine private Nutzung gestattet, sofern genügend freie Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.Die Schülerinnen und Schüler dürfen we<strong>de</strong>r versuchen, die Hardware- und Softwarekonfigurationen zuverän<strong>de</strong>rn, noch dürfen sie Software installieren o<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m Computer installierte o<strong>de</strong>r im Internetverfügbare Spiele nutzen. Zulässig ist allein die für <strong>de</strong>n Unterricht verwen<strong>de</strong>te Software. Die Sicherungenerfolgen in <strong>de</strong>m gesicherten persönlichen Verzeichnis U: sowie in <strong>de</strong>n gemeinsamen Verzeichnissen <strong>de</strong>s<strong>La</strong>ufwerks R: (Transit et Partage). Die Schülerinnen und Schüler dürfen nicht versuchen, sich Zugang zu<strong>de</strong>n übrigen Verzeichnissen <strong>de</strong>s Computers und <strong>de</strong>s Servers zu verschaffen. Im persönlichen Verzeichnisdürfen nicht mehr als 10 MB gespeichert wer<strong>de</strong>n.Die Schülerinnen und Schüler haben darauf zu achten, dass <strong>de</strong>r Drucker massvoll genutzt wird. Um unbrauchbareDruckseiten zu vermei<strong>de</strong>n, ist die Druckvorschau zu verwen<strong>de</strong>n. Ferner sollten nicht mehrereExemplare <strong>de</strong>sselben Dokuments ausgedruckt wer<strong>de</strong>n. Beim Ausdrucken von Internetseiten muss auf dieGrösse <strong>de</strong>s Dokuments geachtet wer<strong>de</strong>n; auch hier ist das Drucken unbrauchbarer Seiten zu vermei<strong>de</strong>n.Es ist kein Farbdrucker frei verfügbar.Defekte, Än<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n Einstellungen und sonstige Störungen sind umgehend <strong>de</strong>m Netzwerkadministratorzu mel<strong>de</strong>n.Nutzung <strong>de</strong>s InternetsDie Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine Informationen zu verbreiten, die gegen gelten<strong>de</strong>Gesetze verstossen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Ansehen <strong>de</strong>r Schule, <strong>de</strong>s Schulpersonals und <strong>de</strong>r Schüler scha<strong>de</strong>n könn-Leitfa<strong>de</strong>n für Schülerinnen und Schüler 2013–201419


ten. Alle verschickten Nachrichten müssen <strong>de</strong>n Namen ihres Autors enthalten und die Privatsphäre <strong>de</strong>rbetroffenen Personen wahren. Die Verbreitung von Fotos, die mit o<strong>de</strong>r ohne Wissen <strong>de</strong>r auf ihnen abgebil<strong>de</strong>tenPersonen gemacht wur<strong>de</strong>n, ist nur mit ihrer vorherigen Zustimmung zulässig. Ein unerlaubterZugriff auf geschütztes Material (Software, Musik, Filme usw.) ist verboten.Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine Dokumente einzusehen, aufzubewahren o<strong>de</strong>r zuverbreiten, die die Menschenwür<strong>de</strong> verletzen, die erotischer o<strong>de</strong>r gar pornografischer Natur sind, die zuRassenhass aufrufen o<strong>de</strong>r die eine Verherrlichung von Verbrechen und Gewalt darstellen (siehe Art. 173,197, 261 Schweizerisches Strafgesetzbuch).Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine Informationen Dritter ohne <strong>de</strong>ren Zustimmung zuverbreiten (siehe Schweizerisches Urheberrecht von 1993). Bei <strong>de</strong>r Nutzung von Informationen aus <strong>de</strong>mInternet müssen die Schülerinnen und Schüler <strong>de</strong>n Namen <strong>de</strong>r Website angeben.Konsequenzen bei Nichtbeachtung dieser BestimmungenDer Zugang zu <strong>de</strong>n Computern und zum Internet ist ein Privileg und kein Recht. Daher laufen alle Benutzer,die sich nicht an die vorliegen<strong>de</strong>n Regeln halten, Gefahr, dass ihr Zugang zum Netzwerk <strong>de</strong>r Schuleo<strong>de</strong>r zum Internet gesperrt wird. Darüber hinaus verhängt die jeweilige Lehrkraft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r IT-Beauftragteeine angemessene Strafe. Die Kosten für die Instandsetzung im Falle einer von einer Schülerin o<strong>de</strong>r einemSchüler verursachten Beschädigung müssen von dieser Schülerin/diesem Schüler beziehungsweise von <strong>de</strong>nEltern übernommen wer<strong>de</strong>n. Im Übrigen behält sich die Schule rechtliche Schritte vor. Schülerinnen undSchüler, die in schwerwiegen<strong>de</strong>r Form gegen die vorliegen<strong>de</strong>n Bestimmungen verstossen, können von <strong>de</strong>rSchule ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.Leitfa<strong>de</strong>n für Schülerinnen und Schüler 2013–201420


ORDNUNG UND VERHALTEN1. STÜHLE, FENSTER, LICHTDie Schülerinnen und Schüler müssen je<strong>de</strong>n Tag alle Stühle auf die Tische stellen, die Fensterschliessen und das Licht ausschalten. Ein genauer Plan hängt am Anschlagbrett aus. So ist gewährleistet,dass das Reinigungspersonal seine Arbeit unter optimalen Bedingungen und entsprechendseiner Planung ausführen kann.2. PERSÖNLICHE GEGENSTÄNDEDie Schülerinnen und Schüler dürfen keine persönlichen Gegenstän<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>n Tischen o<strong>de</strong>r auf<strong>de</strong>m Bo<strong>de</strong>n liegen lassen. Persönliche Dinge sind in <strong>de</strong>n Schliessfächern aufzubewahren.3. ABFALLPapier, Dosen und sonstiger Abfall gehören unbedingt in <strong>de</strong>n Abfalleimer und dürfen nicht auf <strong>de</strong>nBo<strong>de</strong>n geworfen o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Natur entsorgt wer<strong>de</strong>n.4. VERHALTENAllen Schülerinnen und Schülern ist es strengstens verboten:• innerhalb <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> zu rauchen, was insbeson<strong>de</strong>re auch für die Toiletten gilt. Zigarettenstummelgehören in die ausserhalb <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> befindlichen Aschenbecher;• auf <strong>de</strong>m Schulgelän<strong>de</strong> Drogen und Alkohol zu konsumieren;• sich in <strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>n mit Rollschuhen, Rollern usw. fortzubewegen;• in <strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>n Ball zu spielen;• ihre Autos im Innenhof <strong>de</strong>s Hauptgebäu<strong>de</strong>s zu parken;• Mobiltelefone während <strong>de</strong>r Lektionen zu verwen<strong>de</strong>n.5. PAUSENDie Schülerinnen und Schüler dürfen sich während <strong>de</strong>r Pausen we<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m Trottoir auf <strong>de</strong>rnördlichen Seite <strong>de</strong>s Hauptgebäu<strong>de</strong>s noch im Einkaufszentrum aufhalten.6. REPARATUR DER DURCH SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER VERURSACH-TEN SCHÄDENDie Schülerinnen und Schüler müssen mit <strong>de</strong>m gesamten Mobiliar und allen sonstigen Gegenstän<strong>de</strong>nin <strong>de</strong>n Klassenräumen sorgsam umgehen. Die am Mobiliar, am Gebäu<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r an sonstigenGegenstän<strong>de</strong>n verursachten Schä<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n auf Kosten <strong>de</strong>r Urheber/Urheberinnen repariert,die gegebenenfalls ihre Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen müssen.Schä<strong>de</strong>n und Defekte müssen <strong>de</strong>m Prorektor, <strong>de</strong>m Sekretariat o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Hausmeistern gemel<strong>de</strong>twer<strong>de</strong>n.7. POSTER IN DEN RÄUMENPoster müssen an <strong>de</strong>n Anschlagbrettern aufgehängt wer<strong>de</strong>n, sofern hierfür genügend Platz ist. Siemüssen mit <strong>de</strong>m Klassenklima und <strong>de</strong>n üblichen Gegebenheiten im Einklang stehen. Sonstige Dekorationensind mit <strong>de</strong>n Klassenlehrpersonen abzusprechen.8. VERWENDUNG DER FRANZÖSISCHEN SPRACHEWir weisen darauf hin, dass die Schülerinnen und Schüler aus <strong>de</strong>r Deutschschweiz unsere Schulevorrangig <strong>de</strong>shalb ausgewählt haben, um Französisch zu lernen. Daher empfehlen wir ihnen, dieseSprache so häufig wie möglich zu verwen<strong>de</strong>n.Leitfa<strong>de</strong>n für Schülerinnen und Schüler 2013–201421


TEILNAHME AN DER DIPLOMREISEDie Teilnahme an <strong>de</strong>r Diplomreise ist für die Schülerinnen und Schüler im 3. Jahr obligatorisch.A) Gewisse schulische Umstän<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r private Grün<strong>de</strong> können von <strong>de</strong>r Schulleitung dahingehend berücksichtigtwer<strong>de</strong>n, dass sie eine Schülerin/einen Schüler von <strong>de</strong>r Pflicht zur Teilnahme an <strong>de</strong>r Diplomreisebefreit.• Schulische Umstän<strong>de</strong>:Wie<strong>de</strong>rholung <strong>de</strong>s 3. Schuljahres (nicht bestan<strong>de</strong>ne Abschlussprüfungen – keine Berechtigung zumÜbertritt in <strong>de</strong>n Ausbildungsgang KBM – Sonstiges)• Private Grün<strong>de</strong>:GesundheitProblematischer rechtlicher StatusWenn sich Schülerinnen/Schüler in einer schwierigen finanziellen Situation befin<strong>de</strong>n und dies belegen können(Bestätigung einer finanziellen Unterstützung durch die Heimatgemein<strong>de</strong>), haben sie die Möglichkeit,sich an die Schulleitung zu wen<strong>de</strong>n, die ihnen einen Zuschuss in Höhe von CHF 250.– gewähren kann. InAusnahmefällen kann dieser Beitrag auch höher ausfallen.B) Die im 4. Semester nicht promovierten Schülerinnen und Schüler (die am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s 2. Schuljahres dieSemester 3 und 4 wie<strong>de</strong>rholen müssen) nehmen prinzipiell mit ihren Klassenkameradinnen und Klassenkamera<strong>de</strong>nim 3. Schuljahr an <strong>de</strong>r Diplomreise teil. Grund hierfür ist, dass sie in <strong>de</strong>r Regel an <strong>de</strong>r Organisationdieser Reise mitgewirkt haben, die im <strong>La</strong>ufe <strong>de</strong>s 4. Semesters vorbereitet wird. Gleichwohl liegt diediesbezügliche Entscheidungsbefugnis bei <strong>de</strong>r Klassenlehrperson.Alle Schülerinnen und Schüler im 3. Schuljahr, die nicht an <strong>de</strong>r Diplomreise teilnehmen, müssen zur Schulegehen und an <strong>de</strong>n Aktivitäten <strong>de</strong>r Projektwoche teilnehmen. Die zusätzlich anfallen<strong>de</strong>n Kosten in Höhevon CHF 50.– sind an die für die Projektwoche zuständige Person zu bezahlen.RICHTLINIEN FÜR DIE DIPLOMREISENBei <strong>de</strong>r Diplomreise han<strong>de</strong>lt es sich um eine kulturelle Veranstaltung, die ein integrierter Bestandteil <strong>de</strong>sLehrplans unserer Schule ist. Mit <strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r Diplomreise organisierten Aktivitäten wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>pädagogische Ziele verfolgt:• lernen, in einer Stadt, einer Region o<strong>de</strong>r einem <strong>La</strong>nd Unbekanntes zu analysieren und es mitBekanntem zu vergleichen,• Informationen zu Geschichte, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur sammeln und präsentieren,• ein Projekt planen, organisieren, durchführen und leiten,• eigenständig und im Team arbeiten.Um einen reibungslosen Ablauf <strong>de</strong>r Diplomreise sicherzustellen, wird erwartet, dass sich die Schülerinnenund Schüler verantwortungsvoll verhalten, sie die gelten<strong>de</strong> Schulordnung einhalten und <strong>de</strong>n Anweisungen<strong>de</strong>r Lehrkräfte Folge leisten. Die Nichtbefolgung dieser Anweisungen zieht die in <strong>de</strong>r Schulordnung vorgesehenenSanktionen nach sich (die Schülerin/<strong>de</strong>r Schüler wird umgehend nach Hause geschickt, die Kostengehen zu <strong>La</strong>sten <strong>de</strong>r Schülerin/<strong>de</strong>s Schülers, möglich ist sogar ein Schulausschluss).Die Schülerinnen und Schüler müssen sich an die folgen<strong>de</strong>n Regeln halten:• Die Schülerinnen/Schüler sind für ihre eigenen Sachen verantwortlich (Unterlagen, Geld, Wertgegenstän<strong>de</strong>usw.).Leitfa<strong>de</strong>n für Schülerinnen und Schüler 2013–201422


• Tagsüber und abends müssen die Schülerinnen und Schüler stets in Dreier- o<strong>de</strong>r Vierergruppen unterwegssein.• Die Schülerinnen/Schüler müssen die Handynummern <strong>de</strong>s Hotels, <strong>de</strong>r Polizei, <strong>de</strong>s Schweizer Konsulatsund <strong>de</strong>r verantwortlichen Lehrkraft dabeihaben.• Die Schülerinnen/Schüler haben alle als gefährlich gelten<strong>de</strong>n Stadtviertel und Strassen zu mei<strong>de</strong>n.• Die Schülerinnen/Schüler fin<strong>de</strong>n sich je<strong>de</strong>n Morgen zu <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Lehrkraft festgelegten Uhrzeit zumFrühstück ein.• Die Schülerinnen/Schüler fin<strong>de</strong>n sich pünktlich zu <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Lehrkraft festgelegten Terminen ein.• Die Schülerinnen/Schüler halten sich an die in <strong>de</strong>r Unterkunft gelten<strong>de</strong>n Regeln.• Während <strong>de</strong>r Diplomreise ist jeglicher Konsum illegaler Substanzen verboten.• Bei <strong>de</strong>n organisierten Aktivitäten, auf <strong>de</strong>r Fahrt und in <strong>de</strong>n Zimmern ist <strong>de</strong>r Konsum von Alkohol verboten.• Die Lehrkräfte legen die Ausgangszeiten am Abend fest.• Beim Ausgehen muss sich <strong>de</strong>r Alkoholkonsum in Grenzen halten; Anzeichen von Trunkenheit wer<strong>de</strong>nnicht toleriert.• Körperliche o<strong>de</strong>r verbale Gewalt gleich welcher Art wird nicht toleriert.Wir haben die auf <strong>de</strong>n Diplomreisen gelten<strong>de</strong>n Regeln zur Kenntnis genommen und verpflichten uns, sieeinzuhalten.SCHLIESSFÄCHERDie Schliessfächer ermöglichen es <strong>de</strong>n Schülerinnen und Schülern, ihre Sachen (einschliesslich Jacken) in<strong>de</strong>n Schulgebäu<strong>de</strong>n sicher aufzubewahren. Selbstverständlich übernimmt die Schule keinerlei Haftung für<strong>de</strong>n Fall, dass ein Gegenstand gleich welcher Art verschwin<strong>de</strong>t!Zu Beginn <strong>de</strong>s Schuljahres erhält je<strong>de</strong> Schülerin und je<strong>de</strong>r Schüler einen nummerierten Schlüssel gegeneine Kaution von CHF 30.– (in <strong>de</strong>r Aufnahmegebühr enthalten). Dieser Schlüssel muss am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>sSchuljahres, bzw. bevor eine Schülerin o<strong>de</strong>r ein Schüler von <strong>de</strong>r Schule abgeht, zurückgegeben wer<strong>de</strong>n.Nach <strong>de</strong>r Rückgabe <strong>de</strong>s Schlüssels wird die Kaution zurückerstattet.Bei Problemen (Verlust <strong>de</strong>s Schlüssels, Beschädigung <strong>de</strong>s Schliessfaches usw.) hat die Schülerin/<strong>de</strong>r Schülerkeinen Anspruch auf die Erstattung <strong>de</strong>r besagten CHF 30.–. Sollten die Reparaturkosten diesen Betragübersteigen, wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Schülerin/<strong>de</strong>m Schüler diese Mehrkosten in Rechnung gestellt.Verwendungshinweise• Die Schliessfächer sind mit grösster Sorgfalt zu behan<strong>de</strong>ln; sie müssen frei von jeglichen Kennzeichnungen(Bil<strong>de</strong>r, Aufkleber) bleiben.• Die Schülerinnen/Schüler müssen ihren Schlüssel stets dabei haben. (Es gibt keine an<strong>de</strong>re Möglichkeit,die Schliessfächer zu öffnen!)• Die Schliessfächer müssen immer abgeschlossen sein.• Die Jacken sind in <strong>de</strong>n Schliessfächern aufzuhängen und dürfen nicht über die Stühle im Klassenraumgehängt wer<strong>de</strong>n.• Mit Büchern, Ordnern o<strong>de</strong>r sonstigen Gegenstän<strong>de</strong>n dürfen we<strong>de</strong>r die Tische noch <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>n vollgestelltwer<strong>de</strong>n. Die Hausmeister sind gehalten, alle in <strong>de</strong>n Klassenräumen herumliegen<strong>de</strong>n Dinge wegzuräumen.• Die Schülerinnen/Schüler müssen zu Beginn <strong>de</strong>r Lektion ihre Sachen griffbereit haben.• In <strong>de</strong>n Schliessfächern dürfen sich keine ver<strong>de</strong>rblichen Waren o<strong>de</strong>r gefährlichen Gegenstän<strong>de</strong> befin<strong>de</strong>n.• Die Schulleitung behält sich das Recht vor, nicht ordnungsgemäss verwen<strong>de</strong>te Schliessfächer leeren zulassen.Leitfa<strong>de</strong>n für Schülerinnen und Schüler 2013–201423


REGELUNG DER STRAFSTUNDENDas System <strong>de</strong>r Strafstun<strong>de</strong>n ist wie folgt organisiert:VerfahrenDie Lehrkraft füllt das dafür vorgesehene orange Formular aus und lässt es von <strong>de</strong>rSchülerin/<strong>de</strong>m Schüler unterschreiben, womit diese/dieser das Datum, die Uhrzeitund die Dauer <strong>de</strong>s Termins zur Kenntnis nimmt. Die Unterschrift <strong>de</strong>r Schülerin/<strong>de</strong>sSchülers be<strong>de</strong>utet nur, dass sie/er diesen Termin zur Kenntnis genommen hat.Die Lehrkraft überwacht die bestrafte Schülerin/<strong>de</strong>n bestraften Schüler und händigtdie Strafarbeit aus. Anschliessend vervollständigt die Lehrkraft das orange Formularund wirft es in <strong>de</strong>n Briefkasten mit <strong>de</strong>r Aufschrift „Absenzen“ ein.Für die Überwachung <strong>de</strong>s Nachsitzens, das zur Bestrafung eines ungebührlichen Verhaltensausserhalb <strong>de</strong>r Lektionen (z. B. unangemessenes Verhalten in <strong>de</strong>n Gängen)verhängt wur<strong>de</strong>, sorgt <strong>de</strong>r technische Dienst.Termine/DauerJe<strong>de</strong>n Freitagnachmittag.Das Nachsitzen hat Vorrang vor allen an<strong>de</strong>ren Aktivitäten, mit Ausnahme vonNachholprüfungen. In letzterem Fall sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet,die Lehrkraft vorab zu informieren und sich dann in <strong>de</strong>r nächsten Woche zu <strong>de</strong>nStrafstun<strong>de</strong>n einzufin<strong>de</strong>n.Falls keine an<strong>de</strong>rslauten<strong>de</strong> persönliche Einbestellung vorliegt, sind die Schülerinnenund Schüler verpflichtet, sich zu <strong>de</strong>m Nachsitztermin einzufin<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r direkt auf <strong>de</strong>nTag folgt, an <strong>de</strong>m die Strafe verhängt wur<strong>de</strong>, es sei <strong>de</strong>nn:• die Strafe wur<strong>de</strong> an einem <strong>de</strong>r letzten bei<strong>de</strong>n Tage vor <strong>de</strong>m nächsten Nachsitzterminverhängt,• die Schülerin/<strong>de</strong>r Schüler kann eine Verhin<strong>de</strong>rung durch einen obligatorischenausserschulischen Termin nachweisen.An je<strong>de</strong>m Freitag dürfen maximal zwei Strafstun<strong>de</strong>n abgesessen wer<strong>de</strong>n.Ort Hauptgebäu<strong>de</strong>, Raum 4UhrzeitStrafe14.00 UhrDas Fernbleiben von <strong>de</strong>n Nachsitzterminen wird als Absenz verbucht (2 Lektionen).Ferner wer<strong>de</strong>n die versäumten Strafstun<strong>de</strong>n für diejenigen Schülerinnen/Schülerverdoppelt, die sich nicht zu <strong>de</strong>m auf <strong>de</strong>m orangen Formular angegebenen Termineingefun<strong>de</strong>n haben. (Ausnahme: durch ein Arztzeugnis entschuldigtes Fernbleiben.)Die Schülerin/<strong>de</strong>r Schüler muss die verdoppelten Strafstun<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>rTermine absitzen, die direkt auf <strong>de</strong>n versäumten Nachsitztermin folgen.Erscheint die Schülerin/<strong>de</strong>r Schüler nicht zu <strong>de</strong>n verdoppelten Strafstun<strong>de</strong>n, kann dieSchulleitung eine schwerere Disziplinarstrafe verhängen. (Ausnahme: durch ein Arztzeugnisentschuldigtes Fernbleiben.)Leitfa<strong>de</strong>n für Schülerinnen und Schüler 2013–201424


DISZIPLINARORDNUNGStatus <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>nOrdnungAllgemeineVerhaltensgrundsätzeKommunikationsmittel,Wahrung <strong>de</strong>rPrivatsphärewährend <strong>de</strong>rLektionen undVerbot, Drittezur Teilnahmean <strong>de</strong>n Lektioneneinzula<strong>de</strong>nArt <strong>de</strong>r SanktionenArtikel 1Die vorliegen<strong>de</strong> Disziplinarordnung ergänzt und konkretisiert die für Disziplinarmassnahmenan Vollzeit-Han<strong>de</strong>lsmittelschulen gelten<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sgesetze und kantonalenGesetze.Artikel 2Während <strong>de</strong>r Zeit, die die Schülerinnen und Schüler an <strong>de</strong>r Schule verbringen,muss ihr Verhalten die Wür<strong>de</strong>, die Integrität, die Freiheiten und die Rechte allerdirekt o<strong>de</strong>r indirekt in das Schulleben eingebun<strong>de</strong>nen Personen wahren.Die Schülerinnen und Schüler haben insbeson<strong>de</strong>re jegliches Verhalten zu unterlassen,das <strong>de</strong>n geregelten Ablauf <strong>de</strong>r Lektionen beeinträchtigen könnte.Auf <strong>de</strong>m Schulgelän<strong>de</strong> ist <strong>de</strong>r Konsum von Drogen, Alkohol o<strong>de</strong>r Psychopharmakaverboten. Dasselbe Verbot gilt für die von <strong>de</strong>r Schule organisierten Veranstaltungen,mit Ausnahme von Alkohol, <strong>de</strong>ssen Konsum von <strong>de</strong>n Organisatorinnen/Organisatoreno<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Begleitpersonen gedul<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann. Ausserhalb <strong>de</strong>r Schulemüssen die Schülerinnen und Schüler auf jedwe<strong>de</strong>n Konsum von Drogen, Alkoholund Psychopharmaka verzichten, <strong>de</strong>r ihren physischen und/o<strong>de</strong>r psychischen Zustand<strong>de</strong>rart beeinträchtigen könnte, dass es ihnen nicht mehr möglich ist, <strong>de</strong>nLektionen aufmerksam zu folgen.Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich ausdrücklich, jedwe<strong>de</strong> Form <strong>de</strong>rsexuellen Belästigung zu unterlassen.Des Weiteren sind sie angehalten, sämtliche internen Son<strong>de</strong>rbestimmungen betreffenddie Disziplin zu beachten.Schliesslich dürfen sie auf keinen Fall Gegenstän<strong>de</strong> in ihrem schulischen Umfeldbeschädigen.Artikel 3Es ist <strong>de</strong>n Schülerinnen und Schülern strikt verboten, Mobiltelefone o<strong>de</strong>r sonstigetechnische Geräte in die Lektionen mitzubringen, mit <strong>de</strong>nen es ihnen möglichwäre, zu ausserschulischen Zwecken mit jeman<strong>de</strong>m ausserhalb <strong>de</strong>r Schule zu telefoniereno<strong>de</strong>r Aufnahmen in Ton und Bild zu machen.Des Weiteren ist es <strong>de</strong>n Schülerinnen und Schülern ausdrücklich verboten, (externe)Dritte dazu einzula<strong>de</strong>n, an <strong>de</strong>n im Rahmen unserer Schule erteilten Lektionenteilzunehmen.Artikel 4Die Schule kann gegen Schülerinnen und Schüler, die gegen die allgemeinen Verhaltensgrundsätzeund die Regeln betreffend die Disziplin verstossen, folgen<strong>de</strong> Sanktionenverhängen:Ausschluss von <strong>de</strong>r LektionStrafstun<strong>de</strong>nSchriftliche VerwarnungSuspendierung für eine bestimmte Zeit mit Wie<strong>de</strong>raufnahme <strong>de</strong>r Schülerin/<strong>de</strong>sSchülers während <strong>de</strong>s SchuljahresSuspendierung bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s SchuljahresAusschluss von <strong>de</strong>r SchuleLeitfa<strong>de</strong>n für Schülerinnen und Schüler 2013–201425


Die Abstufung<strong>de</strong>r SanktionenDie Folgen <strong>de</strong>rSanktionenAlternativen zu<strong>de</strong>n SanktionenBeson<strong>de</strong>reSanktionen beiwie<strong>de</strong>rholterBehin<strong>de</strong>rung<strong>de</strong>s Ablaufs <strong>de</strong>rLektionenArtikel 5Sollten gegen eine Schülerin/einen Schüler mehrere aufeinan<strong>de</strong>rfolgen<strong>de</strong> Strafenverhängt wer<strong>de</strong>n, ist hierfür im Prinzip eine Abstufung vorgesehen, bei <strong>de</strong>r eineschriftliche Verwarnung einer Suspendierung vorausgeht und auf Letztere einAusschluss folgt. Allerdings kann die Schule bei schweren Verstössen gegen dieVerhaltensregeln (insbeson<strong>de</strong>re im Fall untragbarer physischer o<strong>de</strong>r verbalerGewalt) direkt eine Suspendierung verhängen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Ausschluss <strong>de</strong>r Schülerin/<strong>de</strong>s Schülers beschliessen.Artikel 6Während einer Suspendierung muss sich die Schülerin/<strong>de</strong>r Schüler in <strong>de</strong>r Schuleeinfin<strong>de</strong>n, um an allen Prüfungen ihrer/seiner Klasse, ihrer/seiner Wahlfächer undihrer/seiner Gruppen teilzunehmen.Die aufgrund eines Ausschlusses von einer Lektion o<strong>de</strong>r einer Suspendierung versäumtenLektionen wer<strong>de</strong>n als Absenzen gewertet.Bei <strong>de</strong>r Verhängung von Sanktionen gegen eine Schülerin/einen Schüler kann dasStrafmass von <strong>de</strong>n Strafen abhängen, die sie/er im <strong>La</strong>ufe <strong>de</strong>r vorangegangenenSchuljahre erhalten hat. Die bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Schuljahres suspendierten Schülerinnen/Schülermüssen das gesamte Schuljahr <strong>de</strong>rselben Schulstufe wie<strong>de</strong>rholen.Abgesehen von aussergewöhnlichen Umstän<strong>de</strong>n können von <strong>de</strong>r Schule ausgeschlosseneSchülerinnen und Schüler nicht wie<strong>de</strong>r aufgenommen wer<strong>de</strong>n, um ihreAusbildung fortzusetzen.Artikel 7Die Schülerinnen und Schüler können bestimmte in Art. 6 vorgesehene Strafenumgehen, in<strong>de</strong>m sie einwilligen, Therapien in zugelassenen Zentren zu absolvieren.Ob Art. 7 in einer konkreten Situation Anwendung fin<strong>de</strong>n kann, entschei<strong>de</strong>t dieSchule.Artikel 8Schülerinnen und Schüler, die erwiesenermassen und absichtlich <strong>de</strong>n geregeltenAblauf <strong>de</strong>s Unterrichts stören, wer<strong>de</strong>n umgehend von <strong>de</strong>r Lektion ausgeschlossen,und zwar für <strong>de</strong>ren gesamte Dauer. Dieser Ausschluss wird als Absenz gewertet.Wenn <strong>de</strong>r Schulleitung drei Fälle von schwerem Fehlverhalten einer Schülerin/eines Schülers offiziell zur Kenntnis gebracht wur<strong>de</strong>n, wird gegen die jeweiligeSchülerin/<strong>de</strong>n jeweiligen Schüler eine ernste Verwarnung ausgesprochen.Wenn <strong>de</strong>r Schulleitung fünf Fälle von schwerem Fehlverhalten einer Schülerin/eines Schülers offiziell zur Kenntnis gebracht wur<strong>de</strong>n, wird die jeweilige Schülerin/<strong>de</strong>r jeweilige Schüler <strong>de</strong>finitiv von <strong>de</strong>r Schule ausgeschlossen.Artikel 9Die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel bei Prüfungen zieht folgen<strong>de</strong> Sanktionennach sich:Eine Rüge in harmlosen Fällen.Die Herabsetzung <strong>de</strong>r Endnote für die entsprechen<strong>de</strong> Prüfung.Die Note 1 für die entsprechen<strong>de</strong> Prüfung.Leitfa<strong>de</strong>n für Schülerinnen und Schüler 2013–201426


Unregelmässigkeitenwährend<strong>de</strong>r AbschlussprüfungenVersäumtePrüfungen,nicht eingehalteneFristenArtikel 10Die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel bei <strong>de</strong>n Abschlussprüfungen zieht je nachArt und Schwere <strong>de</strong>s Verstosses folgen<strong>de</strong> Sanktionen nach sich:Die Note 1 für die entsprechen<strong>de</strong> Prüfung.Die entsprechen<strong>de</strong> Abschlussprüfung <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>s betroffenen Schülerin/Schülers wirdfür ungültig erklärt.Die gesamten Abschlussprüfungen gelten als nicht bestan<strong>de</strong>n.Artikel 11Wenn Schülerinnen/Schüler eine schriftliche Prüfung versäumen, zu einer speziellfür sie eingeplanten und im Voraus angekündigten mündlichen Leistung nichterscheinen o<strong>de</strong>r die Fristen für eine vorgeschriebene Hausarbeit nicht einhalten,wer<strong>de</strong>n sie zu einer Nachholprüfung einbestellt o<strong>de</strong>r erhalten eine neue Frist.Wenn Schülerinnen/Schüler nicht bei <strong>de</strong>r Nachholprüfung erscheinen o<strong>de</strong>r dieneue Frist nicht einhalten, erhalten sie für die entsprechen<strong>de</strong> Prüfung o<strong>de</strong>r Leistungdie Note 1, falls <strong>de</strong>r Grund für das Fernbleiben nicht eine durch ein Arztzeugnisbelegte Absenz ist.Für die Anwendung<strong>de</strong>r Disziplinarordnungzuständige InstanzenArtikel 12Für die Verhängung <strong>de</strong>r in Art. 4a) und 4b), Art. 8 Absatz 1, Art. 9 und 11vorgesehenen Sanktionen ist die betreffen<strong>de</strong> Lehrkraft zuständig.Für die Verhängung <strong>de</strong>r in Art. 4c), 4d), 4e) und 4f) sowie in Art. 8 Absatz 2 und3 vorgesehenen Sanktionen ist die Schulleitung zuständig, gegebenenfalls auf Vorschlag<strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Lehrkraft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n Klassenrats.Für die Verhängung <strong>de</strong>r in Artikel 10 vorgesehenen Sanktionen ist die Prüfungsbehör<strong>de</strong>zuständig.Inkrafttreten Artikel 13Die vorliegen<strong>de</strong> Disziplinarordnung tritt am 1. August 2010 in Kraft.Leitfa<strong>de</strong>n für Schülerinnen und Schüler 2013–201427


ANHANG ZUM NACHHOLEN DERLEISTUNGSBEURTEILUNGENEs wer<strong>de</strong>n Nachholtermine für Prüfungen organisiert.Wenn Sie bei einer Leistungsbeurteilung nicht anwesend waren, sind die folgen<strong>de</strong>n Punkte zu beachten.Falls eine Schülerin/ein Schüler bei einer Leistungsbeurteilung nicht anwesend war, muss sie/er beimnächsten Nachholtermin antreten (siehe nachstehen<strong>de</strong> Tabelle).Zum Nachholtermin wer<strong>de</strong>n die Schülerinnen/Schüler von <strong>de</strong>r Lehrkraft mündlich und von <strong>de</strong>r Administrationschriftlich einbestellt.Die Lehrkräfte hinterlegen die Leistungsbeurteilungen bis Freitag, 10.00 Uhr, im Sekretariat. Je<strong>de</strong>s Fernbleiben<strong>de</strong>r Schülerin/<strong>de</strong>s Schülers beim Nachholtermin wird mit <strong>de</strong>r Note 1 sanktioniert.Monat Normale Prüfungen IT-PrüfungenSeptember 2013 20Oktober 2013 2527November 2013 22129Dezember 2013 13 20Januar 2014 24 31Februar 2014 14 28März 2014 21 28April 2014 25Mai 2014 16223Juni 2014 13 20Leitfa<strong>de</strong>n für Schülerinnen und Schüler 2013–201428


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