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Réussir ensemble - Ecole Supérieure de commerce - La Neuveville

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REGELUNG DER STRAFSTUNDENDas System <strong>de</strong>r Strafstun<strong>de</strong>n ist wie folgt organisiert:VerfahrenDie Lehrkraft füllt das dafür vorgesehene orange Formular aus und lässt es von <strong>de</strong>rSchülerin/<strong>de</strong>m Schüler unterschreiben, womit diese/dieser das Datum, die Uhrzeitund die Dauer <strong>de</strong>s Termins zur Kenntnis nimmt. Die Unterschrift <strong>de</strong>r Schülerin/<strong>de</strong>sSchülers be<strong>de</strong>utet nur, dass sie/er diesen Termin zur Kenntnis genommen hat.Die Lehrkraft überwacht die bestrafte Schülerin/<strong>de</strong>n bestraften Schüler und händigtdie Strafarbeit aus. Anschliessend vervollständigt die Lehrkraft das orange Formularund wirft es in <strong>de</strong>n Briefkasten mit <strong>de</strong>r Aufschrift „Absenzen“ ein.Für die Überwachung <strong>de</strong>s Nachsitzens, das zur Bestrafung eines ungebührlichen Verhaltensausserhalb <strong>de</strong>r Lektionen (z. B. unangemessenes Verhalten in <strong>de</strong>n Gängen)verhängt wur<strong>de</strong>, sorgt <strong>de</strong>r technische Dienst.Termine/DauerJe<strong>de</strong>n Freitagnachmittag.Das Nachsitzen hat Vorrang vor allen an<strong>de</strong>ren Aktivitäten, mit Ausnahme vonNachholprüfungen. In letzterem Fall sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet,die Lehrkraft vorab zu informieren und sich dann in <strong>de</strong>r nächsten Woche zu <strong>de</strong>nStrafstun<strong>de</strong>n einzufin<strong>de</strong>n.Falls keine an<strong>de</strong>rslauten<strong>de</strong> persönliche Einbestellung vorliegt, sind die Schülerinnenund Schüler verpflichtet, sich zu <strong>de</strong>m Nachsitztermin einzufin<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r direkt auf <strong>de</strong>nTag folgt, an <strong>de</strong>m die Strafe verhängt wur<strong>de</strong>, es sei <strong>de</strong>nn:• die Strafe wur<strong>de</strong> an einem <strong>de</strong>r letzten bei<strong>de</strong>n Tage vor <strong>de</strong>m nächsten Nachsitzterminverhängt,• die Schülerin/<strong>de</strong>r Schüler kann eine Verhin<strong>de</strong>rung durch einen obligatorischenausserschulischen Termin nachweisen.An je<strong>de</strong>m Freitag dürfen maximal zwei Strafstun<strong>de</strong>n abgesessen wer<strong>de</strong>n.Ort Hauptgebäu<strong>de</strong>, Raum 4UhrzeitStrafe14.00 UhrDas Fernbleiben von <strong>de</strong>n Nachsitzterminen wird als Absenz verbucht (2 Lektionen).Ferner wer<strong>de</strong>n die versäumten Strafstun<strong>de</strong>n für diejenigen Schülerinnen/Schülerverdoppelt, die sich nicht zu <strong>de</strong>m auf <strong>de</strong>m orangen Formular angegebenen Termineingefun<strong>de</strong>n haben. (Ausnahme: durch ein Arztzeugnis entschuldigtes Fernbleiben.)Die Schülerin/<strong>de</strong>r Schüler muss die verdoppelten Strafstun<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>rTermine absitzen, die direkt auf <strong>de</strong>n versäumten Nachsitztermin folgen.Erscheint die Schülerin/<strong>de</strong>r Schüler nicht zu <strong>de</strong>n verdoppelten Strafstun<strong>de</strong>n, kann dieSchulleitung eine schwerere Disziplinarstrafe verhängen. (Ausnahme: durch ein Arztzeugnisentschuldigtes Fernbleiben.)Leitfa<strong>de</strong>n für Schülerinnen und Schüler 2013–201424

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