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SGB II Fachliche Hinweise Arbeitsgelegenheiten (AGH) - Jobcenter ...

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<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> – <strong>Fachliche</strong> <strong>Hinweise</strong> zu <strong>Arbeitsgelegenheiten</strong>nach § 16d <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>9. Mitteilungspflichten des TrägersWeisungenDer Träger ist durch das <strong>Jobcenter</strong> darauf hinzuweisen, dass er nach § 61 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> verpflichtetist, dem <strong>Jobcenter</strong> unverzüglich Auskunft über Tatsachen zu erteilen, die Aufschluss darübergeben, ob und inwieweit Leistungen zu Recht erbracht worden sind oder werden.Änderungen, die für die Leistung erheblich sind, sind unverzüglich dem <strong>Jobcenter</strong>mitzuteilen.10. Verfahren bei Insolvenz des TrägersWeisungenWenn• ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde,• das Insolvenzgericht über den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrensentschieden hat,• die Betriebstätigkeit infolge Zahlungsunfähigkeit eingestellt wurde oder• ein/e Arbeitnehmer/-in einen Antrag auf Insolvenzgeld gestellt hat,dürfen Zahlungen regelmäßig nur noch gegen den vorherigen Nachweis geleistet werden,dass die Maßnahme fortgeführt wird, der/die Teilnehmer/in sich in der Maßnahme befindetund die Auszahlung der MAE an die Teilnehmer/-innen sicher gestellt ist. Des Weiterenrichtet sich das Vorgehen nach den Angaben des Insolvenzverwalters. Dieser hat dasFortführen der Maßnahme und den Einsatz der zugewiesenen Teilnehmer/-innen plausibelzu dokumentieren.11. Festlegung Beschäftigungs- / RahmenbedingungenEmpfehlungenDie Beschäftigungs- / Rahmenbedingungen der <strong>AGH</strong> (z.B. Abmeldungen bei Fehlzeiten wieKrankheit oder Urlaub; Pausenregelungen etc.) sollten vom Maßnahmeträger der/demTeilnehmer/-in in schriftlicher Form mitgeteilt werden.12. ArbeitskleidungEmpfehlungenGegebenenfalls erforderliche Arbeitskleidung (z. B. Blaumann, Regenbekleidung) sollte derMaßnahmeträger zur Verfügung stellen. Die Aufwendungen hierfür können Bestandteil derMaßnahmekosten sein.13. TeilnahmebescheinigungEmpfehlungenDer Maßnahmeträger hat den Teilnehmern/-innen eine individuelle Teilnahmebescheinigungauszustellen.Zentrale PEG12, <strong>II</strong> - 1223, November 2013 Seite 25

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