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SGB II Fachliche Hinweise Arbeitsgelegenheiten (AGH) - Jobcenter ...

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<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> – <strong>Fachliche</strong> <strong>Hinweise</strong> zu <strong>Arbeitsgelegenheiten</strong>nach § 16d <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>1.4 Dokumentation1. Teilnehmerinnen und TeilnehmerWeisungenDie mit der Zuweisung in eine <strong>AGH</strong> verfolgten Ziele innerhalb der individuellen und auf dieBedarfsgemeinschaft abgestimmten Strategie zur beruflichen und sozialen Integration sindden Teilnehmern zu erläutern und stichwortartig zu dokumentieren (VerBISVERBIS-Eintrag/Bewerberangebot oder Eingliederungsvereinbarung). Auf die geplante Ausgestaltung undRahmenbedingungen der <strong>AGH</strong> ist hinreichend konkret einzugehen (s. B 3.4).Insbesondere sind vom <strong>Jobcenter</strong> der Träger der Maßnahme und die Einsatzstelle, die Artder Tätigkeit, der Arbeitsort, der zeitliche Umfang einschließlich Lage und Verteilung derArbeitszeit und die Höhe der MAE hinreichend zu bestimmen.Bei der Nutzung von eM@w sind die Ausführungen im Teil B unter Punkt 3.4. bezüglich dererforderlichen Einwilligungserklärung der Kundin, des Kunden zu beachten.2. MaßnahmeWeisungenAlle Förderentscheidungen sowie die Festlegung der Maßnahmekosten sind nachvollziehbarund nachprüfbar vom <strong>Jobcenter</strong> zu begründen und zu dokumentieren (z. B. Maßnahmeakte).EmpfehlungenDie Beteiligung des Datenschutzbeauftragten des <strong>Jobcenter</strong>s wird im Hinblick auf diezwischen Maßnahmeträger und <strong>Jobcenter</strong> vorgesehene Datenübermittlung empfohlen.2. Geschäftsprozessmodell der BAEmpfehlungenIm Geschäftsprozessmodell der BA sind die Prozesse (Arbeitsabläufe) von <strong>AGH</strong> modelliert.Es wird empfohlen, dass sich die Fach- und Führungskräfte in den <strong>Jobcenter</strong>n mit demGeschäftsprozess vertraut machen.3. Bewirtschaftung der Haushaltsmittel3.1 Grundlage MittelbewirtschaftungWeisungenIm Rahmen der Umsetzung von <strong>AGH</strong> erfolgt die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel desBundes ausschließlich über das BA-Verfahren ERP/SAP. Das Vorverfahren COSACH liefertfür Mittelvormerkungen und Annahme-/Auszahlungsanordnungen die für die Kontierung undBuchung notwendigen Angaben. Die Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung und derdazugehörigen Weisungen HBest und KEBest sind zu beachten.Zentrale PEG12, <strong>II</strong> - 1223, November 2013 Seite 28

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