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SGB II Fachliche Hinweise Arbeitsgelegenheiten (AGH) - Jobcenter ...

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<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> – <strong>Fachliche</strong> <strong>Hinweise</strong> zu <strong>Arbeitsgelegenheiten</strong>nach § 16d <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>3.2 Festlegung und AnpassungWeisungenDie Förderung der <strong>AGH</strong> nach § 16d <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> ist eine Ermessensleistung und erfordert somitbei einer überjährigen Förderung den Einsatz von Verpflichtungsermächtigungen. DieHaushaltsmittel sind bei Bescheiderteilung für den gesamten Bewilligungszeitraumfestzulegen, sie sind laufend – entsprechend den tatsächlichen Eintritten bzw. Teilnahmen –zu aktualisieren.3.3 KontierungshandbuchWeisungenDirekt auf Finanzpositionen wird nur im Modul PSM im Rahmen vonBudgetierungsvorgängen bzw. bei der Buchung von Mittelvormerkungen gebucht.Bei Buchung von Anordnungen im Modul PSCD erfolgt immer eine automatische Ableitungüber den Haupt- und Teilvorgang auf Sachkonto und auf Finanzposition.Informationen, Weisungen und Anwenderhilfen zu ERP finden Sie hier.Für <strong>AGH</strong> sind die im Kontierungshandbuch entsprechend benannten Kontierungselemente inder jeweils aktuellen Fassung maßgeblich:Diese sind im Intranet der BA zu finden unter:Controlling & Finanzen > Finanzen > Weisungen > Kontierungshandbuch, dortVertragskonto 10, Vertragsgegenstandsart 2703 für Auszahlungsanordnungen – SonstigeLeistungen aktive AF, Budgetträger 7-68511-01-90304. Aktenzeichen und AufbewahrungsfristWeisungenFür <strong>AGH</strong> gelten die Aktenzeichen der Aktenordnung, in der jeweils aktuell gültigen Fassung.Die Aufbewahrungsfrist für Unterlagen beträgt nach der Aktenordnung derzeit 10 Jahre.Aktenordnung und Aktenplan sind im Intranet eingestellt.5. QualitätssicherungWeisungenDie Geschäftsführungen der <strong>Jobcenter</strong> haben die Rechtmäßigkeit und Qualität von <strong>AGH</strong>über fachaufsichtliche Führung sicherzustellen und zu verantworten. QualitätssicherndeAktivitäten müssen im Gesamtprozess verankert sein und richten sich auf drei wesentlicheAspekte:den Träger,den Teilnehmer unddie Wirkung.Diese Aspekte greifen ineinander und sind nicht immer trennscharf.Zentrale PEG12, <strong>II</strong> - 1223, November 2013 Seite 29

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