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SGB II Fachliche Hinweise Arbeitsgelegenheiten (AGH) - Jobcenter ...

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<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> – <strong>Fachliche</strong> <strong>Hinweise</strong> zu <strong>Arbeitsgelegenheiten</strong>nach § 16d <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>Interessierte Träger können beim <strong>Jobcenter</strong> die Förderung von <strong>AGH</strong> beantragen. NachÜberprüfung der Fördervoraussetzungen können diese Angebote in einem „Pool“ gesammeltwerden. Die Integrationsfachkräfte können aus dieser Sammlung passgenaue Angebote fürdie Kunden auswählen. Die Bewilligung und die Zuweisung erfolgt erst danach durch das<strong>Jobcenter</strong>.2. PlanungsgesprächEmpfehlungenUnabhängig von der Art der Gewinnung von Maßnahmeträgern ist vor der Antragstellung auf<strong>AGH</strong> durch das <strong>Jobcenter</strong> ein Planungsgespräch mit dem Träger zur Abstimmung derqualitativen (z.B. Zielgruppen, Maßnahmeinhalte, Tätigkeitsbeschreibungen, Betreuung),quantitativen (z. B. Anzahl, Aufteilung) und organisatorischen (z. B. Förderkonditionen,Zuweisung, Termine) Anforderungen der zu schaffenden <strong>AGH</strong> zu führen.Die Nutzung der elektronischen Maßnahmeabwicklung (eM@w) sollte ebenfalls Bestandteileines Planungsgespräches sein, da der <strong>AGH</strong>-Träger hierfür eine entsprechende IT-Unterstützung vorhalten und diese ggf. beschaffen muss.1.4 Eignung MaßnahmeträgerWeisungenDas <strong>Jobcenter</strong> hat die Eignung des Maßnahmeträgers für eine gesetzeskonforme,ordnungsgemäße und Erfolg versprechende Durchführung der Arbeiten festzustellen. DerMaßnahmeträger hat die <strong>AGH</strong> entsprechend dem Bewilligungsbescheid und derMaßnahmekonzeption durchzuführen und trägt hierfür die VerantwortungDaher ist durch das <strong>Jobcenter</strong> zu prüfen, ob der Maßnahmeträger• zuverlässig und ausreichend finanziell leistungsfähig ist,• gesetzliche und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften beachtet,• das eingesetzte Betreuungspersonal tariflich oder ortsüblich entlohnt,• über eine maßnahmegerechte und angemessene Ausstattung verfügt (personelle,sachliche, räumliche Infrastruktur) sowie• die Betreuung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sicherstellen kann.Das Ergebnis der Prüfung ist nachvollziehbar zu dokumentieren.EmpfehlungenDie Führung einer Trägerakte je Maßnahmeträger mit Nachweisen (z. B. Trägerform,Gesellschaftsvertrag/Satzung, Ausstattung/Infrastruktur, Bescheinigungen des Finanzamtes,Prüfungsfestlegungen und Prüfungsergebnissen) wird empfohlen.1.5 AntragstellungWeisungenDie erforderlichen Maßnahmekosten werden dem Maßnahmeträger nach § 16d Abs. 8<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> nur auf Antrag gewährt. Zur Prüfung und Bewilligung der <strong>AGH</strong> hat derMaßnahmeträger die ggf. im Planungsgespräch erörterten Angaben schriftlich zur Prüfungan das <strong>Jobcenter</strong> einzureichen.Zentrale PEG12, <strong>II</strong> - 1223, November 2013 Seite 9

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