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Installations- und Betriebsanweisung 348-900 - Unical Deutschland

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Allgemeine Hinweise1.9 - INSTALLATIONS-HINWEISEALLGEMEINE HINWEISEACHTUNG!Installation, Montage <strong>und</strong> Erstbetriebnahmedürfen nur durch zugelassene Fachfirmen <strong>und</strong>nach den bestehenden Vorschriften <strong>und</strong>technischen Regelnerfolgen.Der Einbau der Feuerungsanlage muß injedem Fall durch die örtliche Baubehördegenehmigt werden.Bei Aufstellung der Gas-Brennwert-Heizkesselsind die bauaufsichtlichen Bestimmungenu.a.bezüglich der Heizraumgröße, der Be- <strong>und</strong>Entlüftung <strong>und</strong> des Kaminanschlusses zuerfüllen.Vor der Installation ist die Stellungnahme desGasversorgungsunter-nehmens <strong>und</strong> des Bezirks-Schornsteinfegerseinzuholen.Auf Gr<strong>und</strong> unterschiedlicher <strong>und</strong> voneinander abweichenderVorschriften in den einzelnen B<strong>und</strong>esländern wird vor derKesselinstallation eine Rücksprache mit den zuständigenBehörden empfohlen.Für die Ausrüstung, Prüfung <strong>und</strong> Schaltung der Gesamtanlagesind die Festlegungen der TRD sowie die einschlägigenHeizungsnormen,z.B. DIN 4751, Teil 1 <strong>und</strong> 2, maßgebend.Unabhängig hiervon sind Anlagen nach DIN 4751, Teil 2, dievon den genannten Heizungsnormen abweichen, zu einersicherheitstechnischen Überprüfung unter den gegebenenBetriebsbedingungen bei der zustän-digen technischenÜberwachungsorganisation anzumelden.Es sind allgemein die sicherheitstechnischen Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong>Richtlinien zu beachten, u.a. die technischen Regeln für Gas-Installation (DVGW-TRGI) <strong>und</strong> die Bestimmungen der Heizanlagenverordnung(Heiz.Anlagen V.), Heizungsbetriebsverordnung(Heiz.Betr.V.) <strong>und</strong> Feuerungsverordnung Feu.V.).Darüber hinaus müssen folgende Vorschriften <strong>und</strong> Richtlinienbeachtet werden:Landesvorschriften, Bauordnungen<strong>und</strong> die Feuerungsverordnung.ACHTUNG!Bei Installation der MODULEX Gas-Brennwertkesselin den Staaten Östereich <strong>und</strong>der Schweiz gelten die vergleichsweisen<strong>und</strong> einschlägigen Landesvorschriftensowie Bau- <strong>und</strong> Feuerungsverordnungen.Die Installation <strong>und</strong> Wartung müssen unter Beachtung dergeltenden Vorschriften <strong>und</strong> Richtlinien entsprechend denAnweisungen des Herstellers durch eine zugelassene,qualifizierte <strong>Installations</strong>firma erfolgen.Die Installation für Trinkwarmwasserbereiter mussausschließlich mit Trinkwasser-geeignetem Material (Hähne,Rohre, Fittings) ausgeführt werden.Die <strong>Installations</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betriebsanweisung</strong> ist ein festerBestandteil des Gas-Brennwertkessels mit wichtigenHinweise zur Sicherheit, von Installation, Gebrauch <strong>und</strong>Wartung <strong>und</strong> des Heizkessels <strong>und</strong> muß vom Betreiber derHeizungsanlage jederzeit zugänglich an einem sicheren Ortaufbewahrt werden.Es ist eine <strong>Betriebsanweisung</strong> für dieGesamt-anlage zu erstellen <strong>und</strong> an gutsichtbarer Stelle in dauerhafter Ausführungim Heizraum anzubringen.BESONDERE HINWEISE!Installation, Montage <strong>und</strong> Erstinbetriebnahmedürfen nur durch zugelassene Fachfirmen<strong>und</strong> nach den bestehenden Vorschriften <strong>und</strong>technischen Regeln erfolgen.Bei Installationder Gas-Brennwertkessel sind die bauaufsichtlichenBestimmungen zu erfüllen.Defekte am Heizkessel <strong>und</strong>-/ oderBetriebsstörungen dürfen nur von einemrechtmäßig zugelassenen Fachpersonalbeseitigt werden.Eine eventuelle Reparatur ist durch von <strong>Unical</strong> autorisiertesFachpersonal auszuführen. Dabei sind ausschließlichOriginal-Ersatzteile von <strong>Unical</strong> zu verwenden. DieNichtbeachtung dieser Bestimmungen kann dieBetriebssicherheit des Heizkessels beeinträchtigen.Für alle Geräte mit Zusatzausrüstungen (einschließlich Elektrik)ist nur Originalzubehör zu verwenden.Um die Effizienz <strong>und</strong> einwandfreie Funktionsfähigkeit desKessels zu gewährleisten, ist es unerläßlich, eine jährlicheWartung durch zuge-lassenes Fachpersonal durchführen zulassen.Vor Wiederinbetriebnahme Gas-Brennwertkessels, der übereinen längeren Zeitraum nicht betrieben wurde, sind bei derWiederinbetriebnahme die Funktionsfähigkeit sämtlicheRegel- <strong>und</strong> Sicherheits-einrichtungen zu überprüfen.Sollte der Heizkessel verkauft oder an einen anderen Eigentümerübertragen werden bzw. wenn bei einem Umzug dasGerät zurück gelassen wird, ist stets sicherzustellen, dass die<strong>Installations</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betriebsanweisung</strong>en den Heizkessel begleiten,so dass sie vom neuen Eigentümer bzw.Installateurjederzeit eingesehen werden können.Es sind ausschließlich typgeprüfteSicherheitsein-richtungen zu verwenden, u.a.Sicherheitsventile <strong>und</strong> Wassermangelsicherungenwie in der DIN 4751 festgelegt.Zusätzlich zu unseren Hinweisen sind die Festlegungen derTRGI für senkrechte Luft-/ Abgasführung <strong>und</strong> für waagrechteLuft-/Abgas-führung zu beachten.Bei Austauschinstallation ist die Heizungsanlage vor Einbaudes Kessels unbedingt zu spülen, um spätere Verschmutzungim Heizkessel <strong>und</strong> damit Funktionsstörungen zuvermeiden.Dem Heizungswasser keine Dichtmittel zufügen, da sichdadurch im Wärmetauscher unerwünschte Ablagerungenbilden können.Um Lochfraß <strong>und</strong> Betriebsstörungen zu vermeiden, ist beiWasser mit festen Schwebstoffen ein Vorfilter einzubauen.Zur Vermeidung von Korrosion ist darauf zu achten, daß dieVerbren-nungsluft frei von schädigenden Stoffen (Chlor, Fluor,Lösungsmitteln) gehalten wird.Dem Heizungswasser keine Dichtmittel zufügen, da sichdadurch im Wärmetauscher unerwünschte Ablagerungenbilden können.Das benötigte Volumen des Heizungs-Ausdehnungsgefäßesist sorgfältig entsprechend der jeweiligen Anlage zu berechnen<strong>und</strong> zu installieren.Beim Einsatz von MODULEX Gas-Brennwertkesseln ist dasNutz-volumen des Membranausdehnungsgefässes um 20 %größer als nach DIN 4807 auszulegen.8

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