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zum Download - Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen

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14Ergebnis der Projektauswahl für die erste WettbewerbsrundeDie Auswahlkriterien ergaben sich ausnahmslosaus der Bund-Länder-Vereinbarung und derRichtlinie <strong>zum</strong> Wettbewerb, der so genanntenAusschreibung. Hier waren drei übergeordneteKriterienbereiche zu unterscheiden: Erstens„Schlüssigkeit des Konzepts“, zweitens „Durchführbarkeit,Machbarkeit und Nachhaltigkeitdes Konzepts“ sowie drittens „Finanzielle Angemessenheit“.Diese drei Bereiche gingen gleichgewichtig,also mit jeweils einem Drittel, in dieGesamtbewertung ein.Die übergeordneten Bereiche gliederten sichwiederum in Einzelkriterien. Im Bereich derSchlüssigkeit war die „Konsistenz des Konzepts“erster Prüfungsmaßstab. Hier galt es u. a. festzustellen,ob im Sinne einer Mittel-Ziel-Kongruenzdie beschriebenen Projektziele mit dem dargestelltenWeg erreicht werden konnten und ob derArbeitsplan schlüssig beschrieben wurde. Ein weiteresKriterium war „Nachfrageorientierung undPraxisbezug“. Es wurde geprüft, ob der Bedarfschlüssig und nachvollziehbar dargestellt warund ob bestehende oder künftige Praxisfelderberücksichtigt worden waren. Letzter Maßstabim Bereich der Schlüssigkeit war der „innovativeAnsatz bzw. qualitative Mehrwert“. Dabei ging esnicht nur um die Frage nach dem Mehrwert gegenüberbereits etablierten Angeboten, sondernauch um die Einbeziehung des aktuellen Standesvon Wissenschaft und Technik.Im Bereich „Durchführbarkeit, Machbarkeitund Nachhaltigkeit“ wurden die Skizzen bzw. dieAnträge in Bezug auf die „Einbettung des Konzepts“folgendermaßen analysiert: Passt das Konzept<strong>zum</strong> Profil und zur Entwicklungsplanungder <strong>Hochschulen</strong>? Ist der Arbeitsplan realistisch?Und schließlich: Lassen die Skizzen bzw. Anträgedie nötigen Kompetenzen der Skizzeneinreichendenbzw. Antragstellerinnen und Antragstellererkennen? Zweites Kriterium in diesem Bereichwar die Nachhaltigkeit. Hier wurde geprüft,ob Maßnahmen für tragende Strukturen nachProjektende vorgesehen worden waren und dasNachhaltigkeitskonzept plausibel war. Bei denPartnerschaften ging es um dauerhafte Kooperationenzwischen der Wissenschaft einerseits undder Wirtschaft und Verwaltung andererseits.Viertes und letztes Prüfungskriterium war dieDurchlässigkeit. Bewertet wurde, ob ein Beitragzur systematischen Verbesserung der Anrechnungzwischen beruflicher und akademischer<strong>Bildung</strong> geleistet wird. Das Konzept der Durchlässigkeitwurde dabei in zweierlei Hinsicht aufdie Zielgruppen bezogen: <strong>zum</strong> einen mit Blickauf passende zeitliche, organisatorische und vorallem methodisch-didaktische Konzepte, <strong>zum</strong> anderenhinsichtlich angemessener Beratungs- undUnterstützungsangebote.Der dritte Bewertungsbereich betraf die„finanzielle Angemessenheit“. Wie der Begriffbereits erkennen lässt, ging es hier um keinenabsoluten Wert, sondern um eine relative Bewertung.Entsprechend gab es keine finanziellenUnter- oder Obergrenzen für ein einzelnes Projektoder einen Projektverbund. Die Angemessenheitbezog sich demnach auf die adäquate Relationzwischen der beschriebenen Aufgabenplanungund den anvisierten Zielen auf der einen Seiteund den geplanten Ausgaben und Kosten auf deranderen Seite.Mit folgenden Vorkehrungen wurde eineObjektivierung der Bewertungen angestrebt:Hier ist zunächst die Unabhängigkeit der Einzelgutachtenzu nennen. Jeder Skizze bzw. jedemAntrag wurden mindestens zwei Jurygutachterinnenund -gutachter zugewiesen, die sowohlvon der Zuordnung als auch der Bewertungdes jeweils anderen keine Kenntnis hatten. Beistarker Abweichung in der Bewertung wurdezudem noch eine Drittgutachterin bzw. ein Drittgutachterhinzugezogen. Die Gutachterinnenund Gutachter haben ihre Bewertungen in derJurysitzung vorgetragen. Es folgte eine intensiveDiskussion, und alle Entscheidungen zu jedemProjekt wurden von der gesamten Jury getroffen.Dabei gab es weder eine Verteilung nachLändern noch nach Hochschulart oder gar nachTrägerschaft, also nach privaten oder öffentlichen<strong>Hochschulen</strong>. Betont werden muss auch,dass kein bloßes Auffüllen eines vorgegebenenMittelrahmens stattfand. Entsprechend wurdebei der Endentscheidung kein Ranking erstellt,sondern jeder Antrag für sich als förderungswürdigoder nicht förderungswürdig befunden. Eineweitere verfahrensmäßige Absicherung bestandletztlich darin, dass entsprechend der Richtlinieeine Zweidrittelmehrheit für jede Förderungsempfehlungzwingend war. Da<strong>durch</strong> wurden nurProjekte mit breiter Zustimmung zur Förderungempfohlen.

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