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zum Download - Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen

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­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­<strong>Bildung</strong>spolitische herausforderungen und zentrale fragestellungen23der Studienangebote bislang zu wenig berücksichtigte Voraussetzung für vielfältige Studienangeboteist die Aufhebung der bislang institutionell undcurricular strikt getrennten Ausbildungs-, Qualifikations- und Erfahrungsfelder (z. B. über DualeStudiengänge und Joint Degrees oder auch Kooperationen zwischen <strong>Hochschulen</strong> und anderen<strong>Bildung</strong>strägern, z. B. bei studienvorbereitendenMaßnahmen). Studierende sollten mehr Chancen erhalten, Teile verschiedener Studiengängezu individuellen und bedarfsgerechten – auchhochschulübergreifenden – <strong>Bildung</strong>sabschlüssenzusammenzuführen. Darüber hinaus ist eine stärkere Integration beruflicher Handlungsfelder indas Studium eine Forderung, die auch von traditionellen Studierenden seit langem erhoben wird.Zu den wichtigsten Forderungen berufstätiger,aber auch traditioneller Zielgruppen gehörenflexible Studienstrukturen, die ihnen ein ihrenzeitlichen Beschränkungen und ihren beruflichenVorerfahrungen gemäßes Studium ermöglichen.Dies zielt darauf ab, die Chancen modularisierterStudienstrukturen besser als bislang zu nutzen,indem das Studium z. B. nicht in Lernkohorten,sondern strikt modular organisiert wird undVorerfahrungen anerkannt werden. Statt in Regelstudienzeiten, Semesterrhythmen und Stundenplänen zu denken, sollte eine räumliche undzeitliche Entgrenzung des Studium erfolgen, dasden Studierenden eine ihren Zeitbudgets gemäßeund ihren Kompetenzen entsprechende Studienorganisation ermöglicht. Das in den <strong>Hochschulen</strong>inzwischen zunehmend eingeführte Teilzeitstudium kann da nur ein erster kleiner Schritt sein,der noch lange nicht hinreichend ist.Heterogene Zielgruppen erfordern zudemzielgruppengemäße Studienformate, die <strong>durch</strong> Beratungs- und Betreuungsangebote flankiert werden.Dies reicht von umfassenden Beratungsleistungenbereits vor Beginn des Studiums über BetreuungsundUnterstützungsleistungen im Studium bishin zur Etablierung vielfältiger Angebotsformate(Selbstlerneinheiten, geblockte Lerneinheiten,Projektarbeit, Lernen in Praxisphasen, E-Learning)und daran anknüpfende kompetenzorientierte Prüfungsformate. Eng damit verbunden isteine verstärkte Outcome-Orientierung und, wievielfach gefordert, ein „shift from teaching tolearning“.Anrechnung beruflicher Kompetenzen: DieMöglichkeit der Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf ein Studium besteht bereits seit demBeschluss der KMK aus dem Jahr 2002, wurde von<strong>Hochschulen</strong> bislang aber kaum zur Kenntnis genommen. Aufgrund der mangelnden Umsetzungin den <strong>Hochschulen</strong> appellierte die KMK im Jahr2009 an die <strong>Hochschulen</strong>, von dieser Neuregelung stärker Gebrauch zu machen:„Um den Übergang beruflich qualifizierter Bewerber in den Hochschulbereich zu erleichtern[…] setzen sich die Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) und die Kultusministerkonferenz(KMK) für weiterreichende Anrechnungsmöglichkeiten für die außerhalb von <strong>Hochschulen</strong>erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ein.[…] Sie bittet die <strong>Hochschulen</strong> hiervon verantwortungsvoll und stärker Gebrauch zu machen und in Kooperationsvereinbarungen mitTrägern der beruflichen <strong>Bildung</strong> Regelungenfür die pauschale Anerkennung von beruflicherworbenen Kompetenzen zu treffen.“Eine Voraussetzung zur Förderung der Akzeptanzder Anrechnung von Kompetenzen ist sicherlich,diese auf Grundlage qualitätsgeprüfter Verfahrenvorzunehmen. Das ist bei der gegenwärtig in<strong>Hochschulen</strong> üblichen Praxis der Einzelfallanrechnung kaum möglich, weshalb diese zu Recht aufhochschulisch erworbene Kompetenzen begrenztist. Für die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen wurden in den vom BMBFgeförderten ANKOM-Projekten („Anrechnungberuflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge“) verschiedene Verfahren der individuellenund pauschalen Anrechnung entwickelt. In derAnrechnungsleitlinie der wissenschaftlichenBegleitung der ANKOM-Projekte wird auf derBasis von Äquivalenzprüfungen zwischen derpauschalen Anrechnung von Lernergebnissen ausberuflichen Fort- und Weiterbildungen und derindividuellen Anrechnung unterschieden (vgl. Abbildung 2). Während Studierende bislang lediglichdie Anrechnung ihrer an anderen <strong>Hochschulen</strong>erlangten Kompetenzen beantragen konnten,können nun auch berufliche Kompetenzen, die inFort- und Weiterbildungsqualifikationen erlangtwurden (Modell III) und informell erworbeneLernergebnisse, die nicht <strong>durch</strong> Zeugnisse oderZertifikate belegt sind (Modell I), auf das Studiumangerechnet werden. Sie bieten eine gute Ergän­

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