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aktuelles111aktuellesikr:Landesvoranschlag 2013Vaduz (ots/ikr) – Die Finanzplanungen der vergangen Jahre habenaufgezeigt, dass der Staatshaushalt markante strukturelleProbleme aufweist, welche eine nachhaltige Sanierung unumgänglichmachen. Mit den Bericht und Anträgen zu den MassnahmenpaketenI und II hat die Regierung dem Landtag möglicheMassnahmen zur Sanierung aufgezeigt, welche teilweisemit entsprechenden Gesetzesrevisionen bereits realisiert werdenkonnten. Der vorliegende Voranschlag 2013 zeigt nun, dasssich die Lage für den Staatshaushalt weiter verschärft. Im Vergleichzur letztjährigen Finanzplanung wird für das kommendeJahr ein nochmaliger Einbruch der Erträge prognostiziert. Gingdie Finanzplanung aufgrund des Wegfalls der Couponsteuernbereits von einem Anstieg des Finanzierungsfehlbetrags aufCHF 148 Mio. aus, schliesst der Voranschlag 2013 nun mit einemFinanzierungsfehlbetrag von CHF 205 Mio. ab.Einsparmassnahmen könnenErtragseinbruch nicht kompensierenMit dem Voranschlag 2013 gelingt es der Regierung, den betrieblichenAufwand erneut zu reduzieren. Mit CHF 909 Mio.sinkt das Aufwandvolumen im Budgetvergleich um CHF – 26Mio. oder – 2.8 %. Dem Aufwand steht jedoch ein Einbruch derbetrieblichen Erträge um CHF – 157 Mio. oder – 20 % gegenüber.Dabei sind nebst dem Wegfall der Couponsteuern auchbei weiteren tragenden Steuerarten deutliche Rückgänge absehbar.Mit einem Volumen von CHF 623 Mio. können die betrieblichenErträge die Aufwendungen bei weitem nicht deckenund es ergibt sich ein Verlust aus der betrieblichen Tätigkeit vonCHF 286 Mio. Unter Einbezug des Finanzergebnisses von CHF76 Mio. schliesst die Erfolgsrechnung mit einem Aufwandüberschussvon CHF 210 Mio. ab.Deutliche Ertragsrückgänge beiden Steuern und AbgabenDer Rückgang der betrieblichen Erträge ist vor allem auf einenweiteren Einbruch der Steuern und Abgaben um CHF – 153Mio. zurückzuführen. Die Hauptveränderung ergibt sich beiden Couponsteuern (CHF – 84 Mio.), bei welchen nach demEnde der Übergangsfrist zur vergünstigten Abrechnung derAltreserven im laufenden Jahr mit keinen Steuererträgen mehrgerechnet wird. Des Weiteren wird auch bei den Ertragssteuern(CHF – 34 Mio.), den Mehrwertsteuern (CHF – 14 Mio.) oderden Stempelabgaben (CHF – 12 Mio.) mit deutlichen Ertragsrückgängengerechnet.Aufwandseite kann durch Einsparmassnahmenerneut entlastet werdenIm Bereich der betrieblichen Aufwendungen ergibt sich diegrösste Entlastung bei den Finanzzuweisungen an die Gemeindenmit CHF – 11 Mio. Dies ist auf den geringeren Gemeindeanteilan der Ertragssteuer zurückzuführen, welcher für dieFinanzausgleichsgemeinden teilweise durch einen höherenFinanzausgleich kompensiert wird. Des Weiteren fallen imBudgetvergleich der Sachaufwand um CHF – 10 Mio. und dieAbschreibungen um CHF – 7 Mio. geringer aus. Der Personalaufwandund die Beitragsleistungen erhöhen sich dagegenleicht, wobei entsprechende Sanierungsmassnahmen durchnicht steuerbare Zunahmen kompensiert werden. Im Personalbereichschlagen vor allem Rückstellungen für Frühpensionierungen,auf welche ein gesetzlicher Anspruch besteht, zuBuche.Investitionsvolumen auf tiefem NiveauDas Bruttoinvestitionsvolumen beläuft sich im kommendenJahr auf CHF 52 Mio. und liegt damit CHF – 4 Mio. unter demVorjahr. Tieferen Investitionen in den Bereichen der Beiträgean gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, der Hochbautenund der Mobilien/Immaterielle Anlagegüter stehen aufgrundder Zunahme der Anzahl Anträge im laufenden Jahr höhereWohnbauförderungsdarlehen (CHF + 4 Mio.) gegenüber. NachAbzug der prognostizierten Darlehensrückzahlungen werdenfür das kommende Jahr Nettoinvestitionen in Höhe von CHF 34Mio. vorgesehen.Finanzierungsfehlbetrag von über CHF 200 MillionenZusammenfassend ergibt sich aus dem Aufwandüberschuss derErfolgsrechnung und den Nettoinvestitionen ein Mittelabflussvon CHF 205 Mio. in der Gesamtrechnung.Weitere Sanierungsmassnahmen unumgänglichDas Ergebnis des Voranschlags 2013 zeigt auf, dass ohne weiteretiefgreifende Gegenmassnahmen nicht damit gerechnetwerden kann, dass Aufwendungen und Erträge wieder nachhaltigins Gleichgewicht gebracht werden können. Ausgehendvon den Rückgängen auf der Ertragsseite gilt es, nebst denEinsparmassnahmen auch einnahmenseitige Massnahmen insAuge zu fassen, wie es die Regierung mit einer Vernehmlassungzur Anpassung des Steuergesetzes bereits getan hat. Dieliechtenstein-journal 4 /2012

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