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gesetzgebung 123Kleinstbetrieben wurde mit BuA 116 / 2012 in den Landtageingebracht und in 1. Lesung am 25.10.2012 behandelt. Beider anstehenden Änderung des Art. 1064 Abs. 1 a), 1065 Abs.3, 1066 Abs. 4, 1068 Abs. 4, 1083 a) und andere, d.h. denMerkmalen der Kleinstgesellschaften (421’000 CHF Bilanzsumme,842’000 CHF Nettoumsatzerlöse oder 10 Arbeitnehmer imJahresdurchschnitt) wird klargestellt, dass als Umrechnungkurs1 zu 1,2027 anzunehmen ist.Immobilisierung von InhaberaktienDie Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27.11.2012 die Stellungnahmebetreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts(PGR) Nr. 150/2012 verabschiedet. Mit dieserÄnderung werden eine Immobilisierung von Inhaberaktien unddie Einführung eines Sektionsmechanismus in Bezug auf dieFührung des Aktienbuches bei Namenaktien vorgesehen.Der Landtag hat die Vorlage in seiner Sitzung vom 22.06.2012grundsätzlich gutgeheissen. Begrüsst wurde insbesondere,dass alle wichtigen Verbände wie Rechtsanwaltskammer, Treuhändervereinigung,Bankenverband sowie die Industrie- undHandelskammer in die Erarbeitung der Vorlage einbezogenworden sind.sog. «Akteinrechtsnovelle 2011» zu verzeichnen – Hintergrundebenfalls der Vorstoss der FATF:Zur ersten Lesung der Aktienrechtsnovelle 2012 im deutschenBundestag erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Ende November 2012:Die Aktienrechtsnovelle 2012 zieht die richtigen Lehren ausder Finanzkrise. Das grundsätzlich gut funktionierende Aktienrechtmuss auch angesichts der Finanzkrise nicht erneutmassiv umgebaut, aber punktuell verbessert und vereinfachtwerden. Das Gesetz ist ein weiterer Beitrag solider liberalerWirtschaftspolitik.Künftig sollen Aktiengesellschaften, insbesondere in Not gerateneKreditinstitute deutlich einfacher ihr Fremdkapital inEigenkapital umwandeln können. Den Unternehmen wird dafürdie Möglichkeit zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungengegeben, bei denen nicht in Geld, sondern auch inAktien zurückgezahlt werden kann. Der Gesetzentwurf stärktAktienunternehmen, weil sogenannte räuberische AktionäreBeschlüsse der Hauptversammlung nicht länger durch taktischeNichtigkeitsklagen verzögern können sollen.In der Stellungnahme der Regierung werden insbesondere Fragenzur Bestellung des Verwahrers, zum Adressatenkreis desVerwahrers, zur Ausübung des Stimmrechts durch den Verwahrer,zur Übertragung von Inhaberaktien sowie zum Verlust desStimmrechts und der Übergangsfrist beantwortet.Die Stellungnahme hält u.a. fest, dass es in <strong>Liechtenstein</strong> nurvereinzelt « Publikumsgesellschaften » gäbe, die eine Vielzahlvon Aktionären hätten. Der Grossteil der Aktiengesellschaftenweise nicht mehr als 20 Aktionäre auf; der Aufwand aufgrundder Gesetzesinitiative sei als entsprechend gering einzuschätzen.Die schweizerischen Lösungsansätze seien noch nicht abschätzbar.Hierfür sei eine departementübergreifende Arbeitsgruppezur Ausarbeitung eines Lösungsansatzes eingesetzt. Es könnenoch keine Prognose abgegeben werden, welchen Lösungsansatzdie Schweiz verfolgen und wann dieser dem Bundesrat zurweiteren Beschlussfassung vorgelegt werden würde.In Deutschland war – ohne dass die Stellungnahme der Regierunghierauf eingeht – folgende Entwicklung im Rahmen derDes Weiteren können die Unternehmen in Zukunft auch Vorzugsaktienohne zwingenden Nachzahlungsanspruch auf ausgefalleneDividenden ausgeben. Das vereinfacht Kreditinstitutendie Erfüllung aufsichtsrechtlicher Eigenkapitalvorgaben.Zum Hintergrund:Die Aktienrechtsnovelle 2012 lässt den Unternehmen auchkünftig die Wahl zwischen beiden Aktienarten: Namens- undInhaberaktie. Bei nichtbörsennotierten Aktiengesellschaftenwar die Verwendung der Inhaberaktie unter dem Aspekt derGeldwäsche und Terrorfinanzierung international in die Kritikgeraten. Zudem ist die Inhaberaktie bei nichtbörsennotiertenAktiengesellschaften ohnehin wenig praktikabel. Diese Gesellschaftenkönnen auch künftig Inhaberaktien verwenden,müssen sie dann aber in Sammelurkunden verbriefen unddauerhaft bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegen. Dieshilft insbesondere den im Freiverkehr gehandelten Aktiengesellschaften.Derzeit bestehen in Deutschland ca. 16’000nichtbörsennotierte Aktiengesellschaften, davon haben weitmehr als die Hälfte bereits heute Namensaktien. Bestehendenichtbörsennotierte Aktiengesellschaften mit Inhaberaktienerhalten Bestandsschutz. (Quelle: www.bmj.de)liechtenstein-journal 4 /2012

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