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editorial101editorialI. Während das Abkommen über die Abgeltungssteuer mit derSchweiz im deutschen Bundesrat am 23.11.2012 abgelehnt wurde,hiess die Länderkammer das Doppelbesteuerungsabkommenmit <strong>Liechtenstein</strong> einstimmig gut. Das DBA kann damit zumJahreswechsel in Kraft treten. Ein weiterer, wichtiger Schritt zur«Normalität».II. Normal wäre auch, dass man sich in der Rechtslandschaft keineGedanken darüber machen müsste, ob ein Nachbarstaat diejeweiligen Rechtsformen des anderen «anerkennen» – obwohles gar kein Anerkennunngsverfahren als solches gibt. Wie so oft,haben deutsche Urteile die Irritationen ausgelöst, dies bereits2009 und 2010. Ein klassisches Lehrstück, nicht nur über zwischenstaatlichesHandeln, sondern auch über die Wirkung vonobergerichtlichen und höchstgerichtlichen Urteilen. Und seien sienoch so falsch.III. Tagungsbände machen richtig Sinn, wenn sie zeitnah erscheinen.Dann nämlich liegt ein Buch vor, das die aktuelle Diskussionauf einer Tagung zusammenfasst und im Wissenschaftsbetriebgar zitierfähig ist. So haben wir Mitte September diesen Jahresbei der Europäischen Anwaltsvereinigung DACH in Innsbruckunter anderem über den Wettbewerb der Rechtsordnungen imGesellschaftsrecht diskutiert. In der ersten Dezemberwoche lagbereits der Tagungsband vor, erschienen bei Schulthess in Zürich,DACH-Schriftenreihe, Bd. 39, «Gesellschaftsrecht in Europa» mitdem Leitthema «Wettbewerb der Rechtsordnungen». Hierannimmt auch <strong>Liechtenstein</strong> teil.Einen schönen Winter wünschtRedaktion liechtenstein-journalredaktion@liechtenstein-journal.liSie können der Redaktion Texte, Anregungen und Kritik zur Zeitschrift liechtenstein-journal,insbesondere zur Aufmachung, der Themenauswahl und-vielfalt sowie zum allgemeinen «Niveau» zusenden. Wir schliessen nicht aus,geeignete Kritik auch abzudrucken.Ausgabe4. Jahrgang, Ausgabe 4, Dezember 2012Redaktion und geschäftsführender HerausgeberJürgen Wagner, LL.M., Rechtsanwalt,Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Konstanz / Zürich / Vaduz (JW)Postfach 803, Abtswingertweg 4, 9490 Vaduz, <strong>Liechtenstein</strong>redaktion@liechtenstein-journal.liAutoren dieser AusgabeAnton Schäfer, Rechtsanwalt in Dornbirn und Vaduz; Markus Wille, Rechtsanwaltin Triesen; Jürgen Wagner, Rechtsanwalt in Konstanz/Zürich/Vaduz.Wissenschaftlicher BeiratProf. Dr. Martin Schauer, WienProf. Dr. Dominique Jakob, ZürichDr. Alexander Lins, LL.M., TriesenProf. Dr. Francesco Schurr, VaduzAnzeigen und AbonnementsGutenberg AG, Feldkircher Strasse 13, 9494 Schaan, <strong>Liechtenstein</strong>Telefon +423 239 50 50, office@gutenberg.liGestaltungFalk & Partner, Visuelle Kommunikation, 9495 Triesen, <strong>Liechtenstein</strong>Satz, DruckGutenberg AG, 9494 Schaan, <strong>Liechtenstein</strong>Alle Urheber, Nutzungs- und Verlagsrechte vorbehalten.Die Zeitschrift erscheint viermal jährlich. Bezugspreis im Jahresabonnement(vier Ausgaben) CHF 148.–, Bezugspreis Einzelausgabe CHF 55.– (inkl. MwSt.)Ihr Jürgen Wagner, LL.M.Redaktion liechtenstein-journalredaktion@liechtenstein-journal.liDie nächste Ausgabe der Zeitschrift liechtenstein-journalerscheint am 15. März 2013. Zeitgleich erscheint auch das«Jahrbuch zum <strong>Liechtenstein</strong>ischen Recht 2012 / 2013»Darin unter anderem Themen aus der Gesetzgebung, derRechtsprechung sowie zu Veranstaltungen und zur rechtlichenEntwicklung innerhalb und ausserhalb <strong>Liechtenstein</strong>s.liechtenstein-journal 4 /2012

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