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Sitzungsprotokoll - Stadtgemeinde Wiener Neustadt

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SITZUNGSPROTOKOLLüber die 04. öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Statutarstadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>,abgehalten im Gemeinderatssitzungssaal.Tag: 26.06.2013 Beginn: 13.00 Uhr Ende: 21.13 UhrSitzungsunterbrechung: 14.00 Uhr – 14.13 UhrPause: 15.17 Uhr – 15.35 Uhr17.08 Uhr – 17.33 Uhr19.41 Uhr – 19.57 UhrVorsitzender: Bürgermeister Müller Bernhard, BA, MPAMitglieder des Gemeinderates:Erster Vizebürgermeister Trofer WolfgangZweiter Vizebürgermeister Stocker Dr. ChristianStadträtinnen und Stadträte:Dinhobl DI Franz – 15.00 – 17.08 UhrKaras HorstLandbauer Udoentschuldigt abwesendMayerhofer Wolfgang, MScGemeinderätinnen und Gemeinderäte:Buchinger GerlindeFaber Mag. AntonFilipp Mag. ChristianFröch ThomasGruber Mag. PhilippGrüner MarieHaberler WolfgangHatvan FranzKaras SusannaKatzettl Mag. FritzKissler SilviaKrenauer AndreasKurri PeterMachowetz JohannMarik MichaelPiribauer Franz, MScSiedl Mag. a IsabellaSitz Margarete, MScWeber Martin, MScMichalitsch GerhardPalkovits Mag. Dr. RolandPammer HorstPötscher AnnelieseRosecker Mag. Dr. MichaelScharmitzer Mag. WolfgangSchnedlitz MarkusSchnedlitz MichaelSluka-Grabner Dr. in EvamariaSodomka MarcoWindbüchler-Souschill Tanja, Abg.z.NRZarski KommR in ReginaZierhofer BrigitteZwickl Mag. a Annegret


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 2Sonstige Anwesende:Magistratsdirektor Stickler HR DDr. GerhardMagistratsdirektor-Stv. Izmenyi Mag. ThomasMagistratsdirektor-Stv. Hailzl Mag. DorisGeschäftsführer Sinabell KommR Ing. Mag. (FH) GeraldBezirksvorsteherin der Heideansiedlung Holzer MichaelaDer Gemeinderat ist ordnungsgemäß einberufen worden und ist gemäß § 12 der GOGbeschlussfähig.Protokollunterfertiger gemäß § 27 GOG:Gemeinderätin Zierhofer BrigitteGemeinderat Filipp Mag. ChristianGemeinderat Schnedlitz MichaelGemeinderätin Sluka-Grabner Dr. in EvamariaGemeinderätin Windbüchler-Souschill Tanja, Abg.z.NRGemeinderat Haberler WolfgangSchriftführer:Raudner SilviaLinzer Christian--------------------Mitteilungen:Der Vorsitzende, Herr Bürgermeister Bernhard M ü l l e r , BA, MPA führt aus:„Termin der nächsten Gemeinderatssitzung ist Mittwoch, der 25.09.2013, 13.00 Uhr.


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 3Meine sehr verehrten Damen und Herren des Gemeinderates! Geschätzte Anwesende! Ichdarf Sie nun bitten, sich von den Plätzen zu erheben.(Die Anwesenden erheben sich von den Plätzen.)Herr Gemeinderat a.D. Prof. Karl Flanner ist am 02. Juni des heurigen Jahres im 93.Lebensjahr verstorben. Er war vom 26.11.1946 - 09.05.1955 und vom 19.04.1960 -23.09.1971 in seiner Funktion als Gemeinderat, Mitglied des ersten Gemeinderates nach dem2. Weltkrieg und damit, wenn sie so möchten, meine Damen und Herren „Gründungsmitglied“des <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>s, das wir heute kennen.Herr Prof. Karl Flanner erbrachte hervorragende Leistungen und erhielt hiefür unter anderemden Ehrenring der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>.Weiters ist Herr Oberkontrollor i.R. Rudolf Thiel am 13. Juni des heurigen Jahres im 92.Lebensjahr verstorben.Herr Rudolf Thiel erhielt für seine über 60-jährige Funktionstätigkeit bei den Naturfreundenund weiteren Leistungen für die Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> – wenn ich an die BerghüttenEtablierung denke – und anderes das Ehrenzeichen der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>.Wir werden den Verstorbenen stets ein ehrendes Gedenken bewahren.Ich danke für die Kundgebung.“(Die Anwesenden nehmen wieder ihre Plätze ein.)--------------------Verhandlung wird zu den Punkten 3 - 6, 9, 24, und 33 - 37 gewünscht.--------------------Geburtstagsgratulation an Herrn Ersten Vizebürgermeister Trofer die Herren StadträteMayerhofer, MSc, Karas, Piribauer, MSc, Weber, MSc, die Herren Gemeinderäte Pammer,


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 4Mag. Gruber, Mag. Katzettl, die Frauen Gemeinderätinnen Mag. a Zwickl, KommR in Zarskiund Frau Bezirksvorsteherin der Heideansiedlung Holzer.--------------------Wortmeldung zu Punkt a) von Herrn MD HR DDr. Stickler (siehe Seite 5).Zur Geschäftsordnung zu Punkt a) von Herrn GR Haberler (siehe Seite 5).Wortmeldung zu Punkt b) von Herrn MD HR DDr. Stickler (siehe Seite 5).Zur Geschäftsordnung zu Punkt b) von Frau GR Abg.z.NR Windbüchler-Souschill (siehe Seite 6).Wortmeldung zu Punkt h) von Herrn MD HR DDr. Stickler (siehe Seite 8).Zur Geschäftsordnung zu Punkt h) von Herrn StR Landbauer (siehe Seite 8).Wortmeldung zu Punkt h) von Herrn MD HR DDr. Stickler (siehe Seite 8).Zur Geschäftsordnung zu Punkt h) von Herrn GR Michael Schnedlitz (siehe Seite 9).Wortmeldung zu Punkt h) von Herrn MD HR DDr. Stickler (siehe Seite 9).Zur Geschäftsordnung zu Punkt h) von Herrn GR Haberler (siehe Seite 10).Zur Geschäftsordnung zu Punkt h) von Herrn Bgm. (siehe Seite 10).Wortmeldung zu Punkt h) von Herrn MD HR DDr. Stickler (siehe Seite 11).Zusatzantrag 1 zu Punkt 3) von Herrn GR Mag. Gruber (Siehe Seite 14).Zur Geschäftsordnung zu Punkt 3) von Herrn Bgm. (siehe Seite 14).Zusatzantrag 2-3 zu Punkt 3) von Herrn StR Weber, MSc (Siehe Seite 15).Abänderungsantrag zu Punkt 5) von Frau GR Karas (Siehe Seite 18).Zur Geschäftsordnung zu Punkt 5) von Herrn Bgm. (siehe Seite 18).Zusatzantrag zu Punkt 5) von Herrn GR Haberler (Siehe Seite 18).Zur Geschäftsordnung zu Punkt 5) von Herrn Bgm. (siehe Seite 19).Zur Geschäftsordnung zu Punkt 6) von Herrn Bgm. (siehe Seite 21).Abänderungsantrag zu Punkt 6) von Frau GR Dr. Sluka-Grabner (Siehe Seite 21).Abänderungsantrag zu Punkt 9) von Herrn Ersten Vbgm. Trofer (Siehe Seite 37).Abänderungsantrag zu Punkt 24) von Herrn Bgm. (Siehe Seite 54).Zusatzantrag 1-3 zu Punkt 33) von Herrn GR Marik (Siehe Seite 68).Zusatzantrag 4-5 zu Punkt 33) von Frau GR Dr. Sluka-Grabner (Siehe Seite 69).Abänderungsantrag zu Punkt 36) von Herrn Zweiten Vbgm. Dr. Stocker (Siehe Seite 74).Zusatzantrag zu Punkt 36) von Herrn Zweiten Vbgm. Dr. Stocker (Siehe Seite 74).Wortmeldung zu Punkt 37) von Herrn Bgm. (siehe Seite 76).Zur Geschäftsordnung zu Punkt 37) von Herrn Bgm. (siehe Seite 76).--------------------


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 5Bekanntgabe der Anträge, die nicht auf der Tagesordnung stehen (Anträge gemäß § 6 derGeschäftsordnung für den Gemeinderat):a) Dringlichkeitsantrag der Fraktion Liste Haberler – WN-Aktiv, betreffendEinbahnregelungen im Zehnerviertel und LKW-Fahrverbot in der Brunnerstraße undSchneeberggasse.Herr Magistratsdirektor HR DDr. Gerhard S t i c k l e r führt folgendes aus:„Bezüglich des Dringlichkeitsantrages der Liste Haberler auf Einbahnregelungen bzw.LKW-Fahrverbot besteht eine Magistratskompetenz und ist daher eine Behandlungdurch den Gemeinderat nicht möglich.“Herr Gemeinderat Wolfgang H a b e r l e r führt zur G e s c h ä f t s o r d n u n gaus:„Darf mich kurz zur Geschäftsordnung melden. Ich hätte den Antrag sowieso nichtabstimmen lassen wollen in der Form wie er vorliegt, weil es in Wirklichkeit zu einerEvaluierung Gesamt im Zehnerviertel kommen soll und da durchaus noch andere Dingeeinzubringen wären. Das heißt, wenn der Herr Bürgermeister einverstanden wäre,könnten wir diesen Antrag dem Ausschuss zur Behandlung zuweisen, oder demzuständigen Gremien zur Behandlung zuweisen – des Magistrates – um weiterberaten zukönnen. Weil es geht ja um die Inhalte und net – sag ich jetzt – um diverse Formalitäten.Das heißt, ich stelle damit den Antrag, dass man den zuständigen Stellen desMagistrates zuweist.“Dringlichkeitsantrag wird einstimmig dem Magistrat zugewiesen.b) Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Grünen, betreffend Bürgerbefragung BegonienundChrysanthemensee.Herr Magistratsdirektor HR DDr. Gerhard S t i c k l e r führt folgendes aus:„Gemäß § 9 Absatz 2 Niederösterreichisches Stadtrechtsorganisationsgesetz ist bei einerBürgerbefragung eine Frage zu stellen, die eindeutig mit ‚Ja’ oder ‚Nein’ beantwortetwerden kann. Der vorliegende Antrag sieht keine wie immer geartete Frage in dem Sinne


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 6des § 9 Absatz 2 vor. Des Weiteren wird auch der Bestimmung des § 9 Absatz 3 nichtzur Gänze entsprochen. Es wird zwar der Antrag gestellt, in dem Bürgerbefragung einemGemeinderatsbeschluss gleichzuhalten, aber es muss auch gleichzeitig für die Bedeckungallfälliger Ausgaben vorgesorgt werden. Nachdem diese beiden Punkte nicht erfüllt sind,ist eine Behandlung, meines Erachtens, für den Gemeinderat nicht zulässig.“Frau Gemeinderätin Abg.z.NR TanjaG e s c h ä f t s o r d n u n g aus:W i n d b ü c h l e r - S o u s c h i l l führt zur„Danke, Herr Magistratsdirektor für die Ausführungen. Im § 9 STROG steht doch auch,dass den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches kann der Gemeinderat eineBürgerbefragung anordnen, welche über zwei oder mehrere Möglichkeiten entscheidenlässt. Und nicht nur mit einer ‚Ja’ oder ‚Nein’ Frage gestellt werden muss. (Herr MD:„Absatz 2. § 9 Absatz 2, die Frage, die durch die Bürgerbefragung entschieden werdensoll, ist so zu formulieren, dass sie mit ‚Ja’ oder ‚Nein’ beantwortet werden kann.“) Undweiter? (Herr MD: „Und die ist nicht drinnen, im Antrag. Sie haben keine Frage in dieseRichtung gestellt.“) Hah, jetzt… Entschuldigung, das war jetzt mein Fehl…, bessergesagt, mein Missverständnis diesbezüglich. Sie meinten, dass der Antrag selbst keineFrage beinhaltet. Gut, dann ja dann ist es so und beim Nächsten wird es dann eine Fragegeben.“Dringlichkeitsantrag nicht zulässig.c) Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Grünen, betreffend <strong>Wiener</strong> NeustädterJugendstrategie.Zur Dringlichkeit spricht Frau GR Abg.z.NR Windbüchler-Souschill (Tonband).Dringlichkeit wird mit den Stimmen der SPÖ-Fraktion, derFPÖ-Fraktion, der Fraktion Liste Soziales <strong>Neustadt</strong>, und derFraktion Liste Haberler – WN-Aktiv gegen die Stimme derFraktion Die Grünen bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion,nicht zuerkannt.


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 7d) Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Fraktion, betreffend Nachnutzung Achtersee.Zur Dringlichkeit spricht Herr StR DI Dinhobl (Tonband).Dringlichkeit einstimmig zuerkannt.e) Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Fraktion, betreffend Änderung der Öffnungszeiten desAkademiebades an besonders heißen Tagen.Zur Dringlichkeit spricht Herr GR Michael Schnedlitz (Tonband).Dringlichkeit wird mit den Stimmen der SPÖ-Fraktion gegendie Stimmen der ÖVP-Fraktion, der FPÖ-Fraktion, derFraktion Liste Soziales <strong>Neustadt</strong>, der Fraktion Die Grünenund der Fraktion Liste Haberler – WN-Aktiv nichtzuerkannt.f) Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Fraktion, betreffend kostenloser Zugang für Kinder biszum 14. Lebensalter in das Akademiebad.Zur Dringlichkeit spricht Herr GR Michael Schnedlitz (Tonband).Dringlichkeit wird mit den Stimmen der SPÖ-Fraktion gegendie Stimmen der ÖVP-Fraktion, der FPÖ-Fraktion, derFraktion Liste Soziales <strong>Neustadt</strong>, der Fraktion Die Grünenund der Fraktion Liste Haberler – WN-Aktiv nichtzuerkannt.g) Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Fraktion, Liste Soziales <strong>Neustadt</strong> und Liste Haberler-WN-Aktiv, betreffend Evaluierung der Auswirkungen der beschlossenenGesetzesänderung auf ausgegliederte Gesellschaften und Prüfung einer möglichenWiedereingliederung.Zur Dringlichkeit spricht Herr StR Landbauer (Tonband).Dringlichkeit wird mit den Stimmen der SPÖ-Fraktion gegendie Stimmen der ÖVP-Fraktion, der FPÖ-Fraktion, derFraktion Liste Soziales <strong>Neustadt</strong> und der Fraktion ListeHaberler – WN-Aktiv nicht zuerkannt.(bei Abwesenheit der Fraktion Die Grünen)


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 8h) Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Fraktion und Fraktion Liste Haberler WN-Aktiv,betreffend Beauftragung zur rechtlichen Prüfung einer Schutzzone vor schulischenEinrichtungen.Herr Magistratsdirektor HR DDr. Gerhard S t i c k l e r führt folgendes aus:„Hier besteht meiner Erachtung nach und nach Meinung der Rechtsabteilung entsprechendeProbleme und zwar es würde ein Widerspruch zu Artikel 12 Staatsgrundgesetz,Artikel 14 Staatsgrundgesetz, Artikel 9 Europäische Menschrechtskonvention,Artikel 11 Europäische Menschenrechtskonvention ein Verstoß gegen Artikel 63 desStaatsvertrages von St. Germain und auch ein Verstoß gegen Artikel 118 B-VG(unverständlich). Überdies ist eine Dringlichkeit – aber das ist meine persönlicheMeinung, die mir wahrscheinlich nicht zusteht, ich sag sie trotzdem – die Dringlichkeitnicht bewusst. Eine Anfrage an die zuständige Abteilung oder an mich hätte natürlichauch eine Prüfung vorweggegeben und hätte man keinen Antrag an den Gemeinderatrichten müssen.“Herr Stadtrat Udo L a n d b a u e r spricht zur G e s c h ä f t s o r d n u n g :„Hoher Gemeinderat. Die Frage nach der Dringlichkeit und dem Einbringen Nichteinbringeneines Gemeinderatsantrages auch Dringlichkeitsantrages obliegt wohl der Prüfungeines jeden Gemeinderates für sich. Die Beurteilung, ob der restlichen Mitgliederdes Gremiums ist eine andere Sache. Im Antrag steht ja auch die rechtliche Prüfung derMöglichkeiten und wenn diese rechtliche Prüfung ergibt, dass dieser Antrag in Widerspruchzu eben erwähnten Gesetzen stehen sollte, dann haben wir ein eindeutigesErgebnis. Dennoch glaube ich, dass der Antrag in der Form zulässig ist.“Herr Magistratsdirektor HR DDr. Gerhard S t i c k l e r führt folgendes aus:„Bezüglich der Dringlichkeit gebe ich Ihnen natürlich Recht. Habe ich ja zum Ausdruckgebracht, dass das meine persönliche Meinung ist und dass wir das auch so überprüfenkönnten. Ein Antrag, eine Beschlussfassung durch den Gemeinderat und eineZuweisung an die zuständige Dienststelle ist denkbar, wobei ein Ergebnis dann in derRichtung wie vorhin ausgeführt anzunehmen ist, aber natürlich auch durch zusätzlicheArgumente kommen können, die eine Schutzzonenverordnung – eine ortpolizeilicheVerordnung – als nicht zulässig erkennen lassen würden.“


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 9(Tonband: Bgm.)Herr Gemeinderat Michael S c h n e d l i t z spricht zur G e s c h ä f t s o r d n u n g :„Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat. Ich glaube, sie haben den Herrn Magistratsdirektorgrade nicht zugehört, den Antrag zu stellen ist völlig in Ordnung, so wie wirihn gebracht haben. Ich glaube, es ist auch wichtig diesen Antrag zu stellen, wenn egalwelche Religiongruppe an unsere Schulkinder Werke verteilt und ich glaube nicht, dassman das dem Gemeinderat vorenthalten sollte und im Vorfeld abtrennen sollte. Ichbedanke mich trotzdem, dass an und für sich der Antrag – das ist uns jetzt sehr wohlbewusst – schon im Vorfeld umgesetzt wurde. Das war ja eigentlich eine Spitzenleistungvom Magistrat, weil sie das ja im Vorfeld gemacht haben, was an und für sich derAntrag beinhaltet hat. Nur – ich habe jetzt auch nicht mitgeschrieben – sie wissenselbst, wie das mit dem mitschreiben ist – ich hätte schon gerne natürlich eine stichhaltigeAuskunft und dass der Antrag rechtlich nicht möglich ist zu stellen – bitte fürsProtokoll – das ist absolut falsch, was sie grad gesagt haben, weil das hat der HerrMagistratsdirektor grade bestätigt auch. Dieser Antrag und die Dringlichkeit ist völlig inOrdnung, auch wenn er jetzt natürlich schon vorher geprüft wurde.“Herr Magistratsdirektor HR DDr. Gerhard S t i c k l e r führt folgendes aus:„Es sind jetzt drei verschiedene Bereiche zu unterscheiden. Grundsätzlich steht eseinem jeden Mitglied des Gemeinderates das Recht zu Anträge einzubringen. Ob dieAnträge dann übereinstimmen mit den Bestimmungen der Bundesverfassung, derLandesverfassung und der übrigen Gesetze sind, ist eine zweite Kapitel. Sie könntenauch rein theoretisch einbringen, weiß ich nicht, blödes Beispiel, ab nächstes Mal gibt´sCocaCola zum Trinken hier. Ist zwar wahrscheinlich nicht unbedingt der Wirkungsbereichdes Gemeinderates, aber nach dem derzeitigen Stand der Überprüfung ist eineBehandlung und eine Umsetzung unzulässig, auf Grund der Bestimmungen, die ichIhnen vorher gesagt habe. Wobei natürlich nicht auszuschließen ist – ist eben eine kurzfristigePrüfung heute gemacht haben – dass es noch andere materielrechtliche Bestimmungengeben könnte, die einen Interpretationsspielraum Platz greifen lassen. Um dashundertprozentig abdecken zu können, wäre es notwendig – meines Erachtens – einerseitsmit dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes oder mit dem Verfassungsdienstdes Landes Kontakt aufzunehmen und deren Rechtsmeinung zusätzlich


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 10einzuholen. Unbeschadet dessen – ich wiederhole mich – auch wenn sie vollkommenRecht haben, eine Dringlichkeit sehe ich nicht und wir hätten auch eine derartigeAnfrage behandelt und auch eine Antwort darauf gegeben, wenn wir sie ganz normalüber die Dienstpost bekommen hätten.“Herr Gemeinderat Wolfang H a b e r l e r spricht zur G e s c h ä f t s o r d n u n g :„Darf mich zur Geschäftsordnung melden als Mitantragsteller. Ich glaube nicht, dass esAufgabe ist der einzelnen … oder dass man es nicht verlangen kann, Herr Magistratsdirektor,weil sie es erwähnt haben, dass die Mitglieder des Gemeinderates, wenn sieeinen Dringlichkeitsantrag stellen, auch die Bestimmungen des Friedensdiktates um esauf den Punkt zu bringen, nämlich von St. Germain überprüfen. Soweit wäre ich nichtgegangen. Das ist die eine Geschichte. Ich sage es ganz ehrlich, ich glaube auch nicht,dass es Aufgabe des Magistratsdirektors ist, dass er feststellt, ob es aus seiner SichtDringlichkeit ist oder nicht. Sondern es ist aus der Sicht der Mitglieder des Gemeinderatesdie Dringlichkeit festzustellen, ob man etwas dringlich einbringt, als normalenAntrag einbringt oder in welcher Form auch immer. Und ich glaub, dass es auch nichtszur Sache tut. Das ist eine Parteilichkeit die – glaub ich – etwas unnötig ist.“Herr Bürgermeister Bernhard M ü l l e r , BA, MPA spricht zur G e s c h ä f t s -o r d n u n g :„Jetzt bitte ich um eine rechtliche Belehrung, da – wenn auch vielleicht nicht letztgültigaber doch erhebliche Bedenken bestehen, ob dieser Antrag zulässig ist im Gemeinderat– wäre meine Vorgehensweise – dass diese erhebliche Bedenken bestehen, auch nachStellungnahme durch die Rechtsabteilung, wie wohl noch Erkundungen bei Verfassungsdienstenvielleicht auch etwas anderes zu bringen könnten, habe ich – wie ichannehme – die Pflicht, diesen Antrag nicht zuzulassen, weil wir uns sonst in rechtlicheProblematiken begeben. Habe ich das richtig verstanden? Ich möchte nicht verantwortlichsein, dass ich einen Antrag zulasse, wo die Rechtsabteilung und die Magistratsabteilung1 erhebliche rechtliche Zweifel anmelden und das möchte ich nicht zulassen.Weil ich habe keine Lust auf eine Anzeige bei der Aufsichtsbehörde wegen Amtsanmaßungoder sonstiges. Und diese erheblichen Zweifel bestehen.“


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 11Herr Magistratsdirektor HR DDr. Gerhard S t i c k l e r führt folgendes aus:„Herr Bürgermeister, wenn man den Antragstext durchsieht, lautet er: ‚Die Magistratsabteilung1 wird mit der rechtlichen Prüfung einer Schutzzone usw.’ beauftragt. Einerechtliche Prüfung ist – meines Erachtens – natürlich möglich. Es hat eine Vorprüfungheute gegeben. Man kann aber sagen, es noch keine Endgültige und es können nochandere Argumente dazu kommen und eine Prüfung durch die Abteilung beinhaltet jajetzt nicht den Auftrag einer Umsetzung. Sondern eben nur die Prüfung. (Bgm. Das istklar) … und das ist, würde ich schon als zulässig erkennen. (Bgm. Was heißt das jetzt?)Man kann den Antrag behandeln und darüber abstimmen.“Zur Dringlichkeit spricht Herr StR Landbauer (Tonband).Dringlichkeit wird mit den Stimmen der SPÖ-Fraktion undder ÖVP-Fraktion gegen die Stimmen der FPÖ-Fraktion, derFraktion Liste Soziales <strong>Neustadt</strong> und der Fraktion ListeHaberler – WN-Aktiv nicht zuerkannt.(bei Abwesenheit der Fraktion Die Grünen)i) Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion und Fraktion Liste Soziales<strong>Neustadt</strong> und Fraktion Liste Haberler – WN-Aktiv, betreffend Beauftragung zurPrüfung der Notwendigkeit der Verlängerung der Semmeringgasse und derMandlinggasse und Stopp der geplanten Baumaßnahmen bis zur Vorlage desPrüfergebnisses.Zur Dringlichkeit spricht Herr GR Markus Schnedlitz (Tonband).Dringlichkeit wird mit den Stimmen der SPÖ-Fraktion gegendie Stimmen der ÖVP-Fraktion, der FPÖ-Fraktion, derFraktion Liste Soziales <strong>Neustadt</strong>, der Fraktion Die Grünenund der Fraktion Liste Haberler – WN-Aktiv nichtzuerkannt.


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 12Der Vorsitzende, Herr Bürgermeister Bernhard M ü l l e r , BA, MPA führt aus:„Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung, Genehmigung des Protokolls über die zuletztabgehaltene öffentliche Sitzung des Gemeinderates:Es wurden keine Einwände gegen das Protokoll über die nichtöffentliche Sitzung erhoben undich darf daher um Abstimmung über die Genehmigung ersuchen.Einstimmig angenommen.--------------------Wir kommen nun zu Punkt 2 der Tagesordnung, Umbenennung eines Gemeinderatsausschusses:Gemäß § 33 des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes kann der Gemeinderat, außer demzwingend vorgeschriebenen Kontrollausschuss, für einzelne Zweige oder besondereAufgaben des eigenen Wirkungsbereiches Ausschüsse bilden. Es wurde unter anderemfolgender Ausschuss gebildet:• Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftspolitik sowie Beteiligungen an UnternehmungenDer soeben genannte Ausschuss soll in:• Ausschuss für Finanzen sowie Beteiligungen an Unternehmungenumbenannt werden.Die Anzahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder, die Besetzung sowie der Vorsitzende undVorsitzende-Stellvertreter bleiben unberührt.Bei den übrigen Gemeinderatsauschüssen erfolgen keine Änderungen.Ich darf um ein Zeichen der Zustimmung bitten.Einstimmig angenommen.


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 13Betr.: Analyse und Weiterentwicklung der BereicheWirtschaftshof sowie musealer Bereich MA 9 und KMEEndberichte des KDZ – KenntnisnahmePunkt3Der Gemeinderat beschließe:1. Die Endberichte des KDZ, Zentrum für Verwaltungsforschung, 1110 Wien, Guglgasse 13,vom 04.06.2013 betreffend Analyse und Weiterentwicklung der Bereiche MA 13 sowieMusealer Bereich MA 9 und KME werden zur Kenntnis genommen.2. Der Endbericht des KDZ, Zentrum für Verwaltungsforschung, 1110 Wien, Guglgasse 13,vom 31.10.2012 zum Projekt Personalkostensenkung im Magistrat und in denGesellschaften der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> wird zur Kenntnis genommen.Der Magistrat der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> wird beauftragt bzw. die Gesellschaften der Stadt<strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> im Wege der <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> Holding GmbH werden ersucht, über die inden Endberichten des KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung usw. vom 04.06.2013betreffend Analyse und Weiterentwicklung der Berichte MA 13 sowie musealer BereichMA 9 und KME bzw. vom 31.10.2012 betreffend Personalkostensenkung im Magistrat und inden Gesellschaften der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>, jeweils angeführten Einsparungspotenzialebzw. Einsparungsvorschläge hinsichtlicha) bereits umgesetzer undb) in Umsetzung begriffener Maßnahmen sowiec) geplanter Umsetzungsmaßnahmenunter jeweiliger Angabe der erreichten bzw. geplanten Einsparungsziele quartalsweise an denGemeinderat der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> beginnend mit dem zweiten Quartal 2013 zuberichten.Tonband und Abstimmungen siehe Seite 14.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 14(Tonband: StR Weber, MSc, GR Mag. Gruber (Zusatzantrag siehe Seite 11),Bgm. (zur Geschäftsordnung siehe Seite 11), StR Weber, MSc(Zusatzantrag siehe Seite 12), GR Michael Schnedlitz)Sitzungsunterbrechung von 14.00 Uhr – 14.13 UhrTonband: StR Weber, MSc (Zusatzantrag siehe Seite 12))Hauptantrag: Einstimmig zur Kenntnis genommen.Zusatzantrag: Einstimmig angenommen.------------Anlässlich der Behandlung zu Punkt 3 der Tagesordnung, betr. Analyse und Weiterentwicklungder Bereiche Wirtschaftshof sowie musealer Bereich MA 9 und KME, Endbericht desKDZ – Kenntnisnahme, stellt Herr Gemeinderat Mag. Phillip G r u b e r folgendenZ u s a t z a n t r a g 1 :„… Deswegen darf ich den Zusatzantrag stellen: Der Bürgermeister der Stadt <strong>Wiener</strong><strong>Neustadt</strong> wird beauftragt, dem Gemeinderat bis zur nächsten Sitzung einen Berichtvorzulegen, in dem die von der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> auf Grund der Empfehlungen undHandlungsoptionen des KDZ-Berichtes gesetzten Maßnahmen im Personal- undOrganisationsbereich des Magistrates und der Gesellschaften samt dem dadurch realisiertenEinsparungspotenzial aufgelistet wird. Zusammengefasst: Dem Gemeinderat – diesemGremium – vorzulegen, was ist jetzt wirklich geschehen, bis jetzt wissen wir es nicht. Undwir wollen das wissen und wollen das wissen um den Schritt weiter gehen zu können, nämlichmittelfristig mindestens diese 5 Millionen zu sparen um die Perspektive für einenausgeglichenen Haushalt zu haben um wieder Zukunftsperspektiven für die Stadt und dieBürger zu haben.“Herr Bürgermeister Bernhard M ü l l e r , BA, MPA spricht zur G e s c h ä f t s o r d n u n g :„Ich darf zur Geschäftsordnung sagen, dass der Herr Stadtrat auch einen Zusatzantrag hat, derfast gleichlautend ist, sich vielleicht unterscheidet und daher würde ich vorschlagen, es gibtDebatte alles noch, natürlich – nur wir werden dann unterbrechen, dass man sich abredenkann, ob man vielleicht dann Mehrparteienantrag zusammen bringt, wer wo eintreten möchte.


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 15Werde dann unterbrechen, weil es kommt ein in der Sache sehr ähnlicher Antrag noch vonHerrn Stadtrat Weber…“Herr Stadtrat Martin W e b e r , MSc stellt folgenden Z u s a t z a n t r a g 2 :„Gut, der Zusatzantrag lautet wie folgt: Der Magistrat der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> wirdbeauftragt bzw. die Gesellschaften der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> im Wege der <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>Holding GmbH werden ersucht, über die in den Endberichten des KDZ – Zentrum fürVerwaltungsforschung usw. vom 04.06.2013 betreffend Analyse und Weiterentwicklung derBerichte MA 13 sowie musealer Bereich MA 9 und KME bzw. vom 31.10.2012 betreffendPersonalkostensenkung im Magistrat und in den Gesellschaften der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>,jeweils angeführten Einsparungspotenziale bzw. Einsparungsvorschläge hinsichtlich a) bereitsumgesetzter und b) in Umsetzung begriffener Maßnahmen sowie c) geplanterUmsetzungsmaßnahmen unter jeweiliger Angabe der erreichten bzw. geplantenEinsparungsziele quartalsweise an den Gemeinderat der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> zu berichten.Ich darf vielleicht noch ausführen, der geht das Stück weiter, wenn man damit auch in denQuartalsberichten diesen Status aufnehmen würde.“Herr Stadtrat Martin W e b e r , MSc stellt folgenden Z u s a t z a n t r a g 3 :„Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich sage einmal Dankeschön für die rasche undkontruktive Zusammenarbeit, wie wir hier diesen Zusatzantrag eigentlich formuliert haben… Ich darf jetzt den Zusatzantrag nochmal formulieren. Ich lasse den ersten Teil weg, der istgleich geblieben und steige gleich ein, jeweils angeführten Einsparungspotenziale bzw.Einsparungsvorschläge hinsichtlich a) bereits umgesetzer und b) in Umsetzung begriffenerMaßnahmen sowie c) geplanter Umsetzungsmaßnahmen unter jeweiliger Angabe dererreichten bzw. geplanten Einsparungsziele quartalsweise an den Gemeinderat der Stadt<strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> beginnend mit dem zweiten Quartal 2013 zu berichten.“Die Zusatzanträge 1 und 2 wurden zurückgezogen.


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 16Betr.: Evaluierung einer Bewerbung fürder NÖ Landesausstellung 2019Punkt4Der Gemeinderat beschließe:Die Kultur Marketing Event – <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> GmbH wird beauftragt, die infrastrukturellenRahmenbedingungen für die Ausrichtung der Landesausstellung 2019 unter Zugrundelegungder offiziellen Bewerbungskriterien der Schallaburg Kulturbetriebsges.m.b.H. zu prüfen undzu bewerten sowie entsprechende Empfehlungen abzugeben.(Tonband: StR Piribauer, MSc)Einstimmig angenommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 17Betr.: Ordnungsdienst der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>Beauftragung der Firma FassSec SecurityPunkt5Der Gemeinderat beschließe:Die Verlängerung des Vertrages mit der Firma FassSec Security Service, Josef Holzinger-Straße 13, 2602 Blumau-Neurisshof, betreffend den Einsatz eines Ordnungsdienstes befristetauf ein Jahr ab 1.7.2013 bis zum 30.6.2014 zu den in der Beilage ersichtlichen Bedingungenwird genehmigt.Bedeckung: VAST 1/0100/7280Die Kosten für das Jahr 2014 werden im Rahmen des Voranschlages 2014 Berücksichtigungfinden.(Tonband: StR Karas, GR Karas (Abänderungsantrag siehe Seite 18), GRMichael Schnedlitz, StR Sitz, MSc, GR Fröch, Bgm. (zurGeschäftsordnung siehe Seite 18), GR Michael Schnedlitz, GRKaras, StR Karas, GR Haberler (Zusatzantrag siehe Seite 18),GR Dr. Sluka-Grabner, GR Mag. Scharmitzer, GR Mag. Gruber)Hauptantrag: Mit den Stimmen der SPÖ-Fraktion, der ÖVP-Fraktion,der FPÖ-Fraktion, der Fraktion Liste Soziales <strong>Neustadt</strong>und der Fraktion Liste Haberler – WN-Aktiv bei Stimmenthaltungder Fraktion Die Grünen angenommen.(Tonband: Bgm. (zur Geschäftsordnung siehe Seite 19)Abänderungsantrag: Mit den Stimmen der SPÖ-Fraktion, der ÖVP-Fraktion, der FPÖ-Fraktion und der Fraktion DieGrünen gegen die Stimmen der Fraktion ListeSoziales <strong>Neustadt</strong> und der Fraktion Liste Haberler –WN-Aktiv abgelehnt.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 18Anlässlich der Behandlung zu Punkt 5 der Tagesordnung, betr. Ordnungsdienst der Stadt<strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>, Beauftragung der Firma FassSec Security, stellt Frau GemeinderätinSusanna K a r a s folgenden A b ä n d e r u n g s a n t r a g :„Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat. Ich stelle einen Abänderungsantrag zurVereinbarung mit der FassSecurity bezüglich der Dienstzeiten. Dieser Vorschlag sieht eineVerschiebung der Dienstzeiten jeweils Freitag und Samstag und Samstag auf Sonntag sowievor Feiertagen und schulfreien Tagen von 19 auf 21 Uhr bzw. von 3 auf 5 Uhr vor. Hierbeihandelt es sich lediglich um keine Mehrleistungen lediglich um eine Verschiebung derDienstzeiten. Die Präsenz des Sicherheitsdienstes sollte zu Zeiten mit erhöhtenPersonenaufkommen gewährleistet sein.“Herr Bürgermeister Bernhard M ü l l e r , BA, MPA spricht zur G e s c h ä f t s o r d n u n g :„Wir müssen aufpassen, es ist ein Abänderungsantrag und es ergeben sich doch einigeKonsquenzen, wie wir kurz gerade rechtlich besprochen haben, der Herr Magistratsdirektor,der Herr Stadtrat, darf vielleicht von dieser Seite aus sagen, weil es zur Geschäftsordnungpasst, es ergeben sich schon Kostenerhöhungen durch Nachtzuschläge, also so ist es nicht,Frau Kollegin, dass es kostenneutral wäre. Die Sinnhaftigkeit wird wahrscheinlich niemand inAbrede stellen, die Frage ist jetzt nur, was sagt das Unternehmen, das ja jetzt von dem nochnichts weiß. Hat sie um die Zeit die Kapazitäten oder ist er wo anders. Zweitens teurer wird’s,das ist Faktum. (Zwischenruf GR Dr. Sluka-Grabner) Schon, aber zuerst war die Aussage, esist kostenneutral, das ist es nicht. Und wir müssten natürlich mit dem Unternehmen reden,weil der weiß ja jetzt von nichts. Wir können doch nicht einseitig einen … das ist allesakkordiert mit dem Unternehmen, wir würden jetzt einseitig einen Beschluss fassen und dannsagt der vielleicht … also vielleicht können wir die Urfassung beschließen und weitereGespräche führen, aber das müsste der Herr Stadtrat ausführen. Ich bin in der Materie nicht sotief.“Herr Gemeinderat Wolfgang H a b e r l e r stellt folgenden Z u s a t z a n t r a g :„… ich würde vielleicht auch bitten, dass man das hier auch miteinbringt, Herr Stadtrat, inden Antrag, dass hier bei der Polizeibesprechung geeigenete Maßnahmen in Angriffgenommen werden.


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 19Herr Bürgermeister Bernhard M ü l l e r , BA, MPA spricht zur G e s c h ä f t s o r d n u n g :„Aber darf ich jetzt nur fragen, das mach ich sowieso gerne und ich halte das für g´scheit,Wolfgang, nur im Vertrag im Beschluss mit der Firma Fass hinein … ich sage das zu fürsProtokoll, ja. Bitte zurückziehen und ich sage fürs Protokoll zu – ist der HerrMagistratsdirektor auch immer dabei bei den Besprechungen – und wir werden dannberichten.“Zusatzantrag von GR Haberler wurde zurückgezogen.


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 20Betr.: Freilaufzonen für Hunde in <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>Punkt6Der Gemeinderat beschließe:Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 20.02.2013 werden 13 Vorschläge für Hundefreilaufzonenvorgestellt:• Badener Siedlung nördlich des Bahnhofes Nord• Stadionstraße / „Fanny“• Weikersdorfer Straße• südlich der Molkereistraße• südlich des Tierschutzhauses• bei der Leitha• östlich des Musikantenviertels• B 54 nördlich der S 4-Abfahrt• Am Haidbrunnen• Wohlfahrtgasse / „Schmuckerau“• B 54 südlich Strebinger• B&C-See• Straße der GendarmerieDavon wird vorerst der Standort „Schmuckerau“, gelegen an der Wohlfahrtgasse zwischenWarmer Fischa und der Firma Uhl mit einer Größe von ca. 2.400 m², genehmigt.(Tonband: Erster Vbgm. Trofer, StR Piribauer, MSc, Bgm., GR Abg.z.NRWindbüchler-Souschill, Zweiter Vbgm. Dr. Stocker, Bgm. (zurGeschäftsordnung siehe Seite 21), GR Dr. Sluka-Grabner(Abänderungsantrag siehe Seite 21), GR Michael Schnedlitz, GRFröch, GR Sodomka, GR KommR Zarski, Erster Vbgm. Trofer)Abstimmung siehe Seite 21.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 21Abänderungsantrag:Mit den Stimmen der SPÖ-Fraktion, der ÖVP-Fraktion, derFPÖ-Fraktion, der Fraktion Liste Soziales <strong>Neustadt</strong> und derFraktion Liste Haberler – WN-Aktiv bei Stimmenthaltung derFraktion Die Grünen angenommen.-----------Anlässlich der Behandlung zu Punkt 6 der Tagesordnung, betr. Freilaufzonen für Hunde in<strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>, spricht Herr Bürgermeister Bernhard M ü l l e r , BA, MPA zurG e s c h ä f t s o r d n u n g :„Darf nur der ordnungshalber mitteilen, dass die Fachleute das ablehnen – neben demTierschutzhaus. Von dem wird abgeraten.“Frau Gemeinderätin Dr. Evamaria S l u k a - G r a b n e r stellt folgenden A b ä n d e -r u n g s a n t r a g :„… und würde daher – offenbar bin ich für Abänderungsanträge zuständig – würde meinen,dass man den Text nur insofern abändert, als man schreibt, vorerst einmal, oder zuerst oderals ersten Hundelaufplatz. Dass man das in den Text hineinnimmt. Dass man erkennt, es gibtnoch weitere. Wie ich weiß von der Bevölkerung, dass viele unzufrieden sind, weil´s sagen,na nur so ein kleines Platzerl, aber wenn man das hineinschreibt, dann ist es für alleerkennbar, dass ist jetzt der erste Schritt. Ich bitte um Annahme dieses Abänderungsantrages.“


Pause 15.17 Uhr – 15.35 UhrJahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 22


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 23Betr.: Verordnung über die Änderung des Bebauungsplanes2009 der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> – Neudarstellung 2013/1Punkt7Der Gemeinderat der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> beschließt folgendeVerordnung§ 1Auf Grund des § 73 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200 i.d.g.F. wird der Bebauungsplan2009 der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> abgeändert und neu dargestellt (Neudarstellung 2013/1).§ 2Die Festlegung der Einzelheiten der Bebauung und Aufschließung der Grundflächen ist dieserVerordnung und der vom Magistrat der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>, Abteilung 4, Bauamt, am04.03.2013 verfassten und mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehenenPlandarstellung, welche gemäß Verordnung über die Ausführung des Bebauungsplanes,LGBl. 8200/1-3, § 5 Abs. 3, als Neufassung ausgeführt wird, zu entnehmen.§ 3BebauungsvorschriftenZudem werden gemäß § 69 der NÖ Bauordnung 1996 nachstehende Bebauungsvorschriftenabgeändert (kursive Darstellung) und ganzheitlich neu gefasst.(1) Sonderbebauungsweisena3 ....... Der seitliche und hintere Bauwich kann bis zu einem Ausmaß von 3,0 m bzw. bisauf die festgelegten Baufluchtlinien reduziert werden, wenn der freie Lichteinfallunter 45° auf die Hauptfenster zulässiger Gebäude auf den Nachbarbauplätzengewährleistet ist und keine hygienischen oder brandschutztechnischen Bedenkenbestehen.k*....... Die Hauptgebäude sind zur Gänze an einer (1) gemeinsamen seitlichenGrundstücksgrenze aneinander anzubauen. Im Abstand der halben Hauptgebäudehöhesind Nebengebäude an der anderen seitlichen Grundstücksgrenzezulässig. Werden hier keine Nebengebäude errichtet, ist dieser Abstand vonGebäuden freizuhalten.


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 24- 2 -ok*..... Bei Errichtung eines Hauptgebäudes auf einem Bauplatz sind zu den seitlichenGrundstücksgrenzen Abstände in halber Gebäudehöhe einzuhalten oder dieHauptgebäude sind an einer (1) gemeinsamen seitlichen Grundstücksgrenzeaneinander zu bauen. Die Abstände zu den seitlichen Grundgrenzen müssen jedochmindestens 3,0 m betragen. In diesen Abständen sind Nebengebäude an einer (1)seitlichen Grundstücksgrenze zulässig. Werden hier keine Nebengebäude errichtet,ist dieser Abstand von Gebäuden freizuhalten.(2) Sonderbebauungshöhenpr........ Die in der Plandarstellung in Lage und Neigung definierte Ebene zur Höhenbegrenzungdarf mit keinem Bauteil überragt werden.I(7.5).. Die Gebäude sind in der Bauklasse I zu errichten. Gebäude mit Pult- oderFlachdach oder Gebäude mit einem zurückgesetzten Geschoß sind bis höchstens7,5 m Gebäudehöhe zulässig. Untergeordnete Bauteile wie z. B. Solaranlagen,Rauchfänge, sind von dieser Bestimmung ausgenommen.h2....... Die Gebäudehöhe des Bestandes mit Stichtag 01.01.2009 ist beizubehalten.h3....... Die Gebäudehöhe wird durch die höchste Gebäudehöhe seitlich angrenzenderObjekte der Schutzzone mit Kategorie 1 - 3 (Stichtag 01.01.2009) begrenzt.Grenzen nur Objekte der Schutzzonenkategorie 4 an, haben sich vertikaleZubauten diesen Gebäudehöhen unterzuordnen.+282... Die Gebäudehöhe wird durch die absolute Höhe über Adria (z. B. 282 m) begrenzt.(3) Sonderbebauungsdichte40*..... Das Verhältnis der mit Gebäuden bebaubaren Teilfläche zur Gesamtfläche desBauplatzes kann ab einer Höhe von + 265,0 über Adria bis zu 40 % und darunterbis zu 100 % Bebauungsdichte betragen.40**... Das Verhältnis der mit Gebäuden bebaubaren Teilfläche zur Gesamtfläche desBauplatzes kann ab einer Höhe von + 265,0 über Adria bis zu 40 % und darunterbis zu 80 % Bebauungsdichte betragen.(4) EinfriedungenAllgemeine Einfriedungsbestimmungen ohne Plansignatur• Bei Kfz-Abstellanlagen sind grundsätzlich an der Straßenfluchlinie und bis zueiner Tiefe von 5 m ausschließlich automatisch betriebene Toranlagenzulässig.


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 25- 3 -• Ist gemäß Bebauungsplan nicht an die Straßenfluchtlinie anzubauen (keineAnbauverpflichtung), sind - sofern nichts anderes festgelegt ist - Einfriedungenim Bauland Wohngebiet mit Gebäudehöhenbeschränkungen bis zu 8 mdurchsichtig mit einem Sockel von höchstens 60 cm und einer Gesamthöhe biszu 150 cm herzustellen.• Ist gemäß Bebauungsplan an die Straßenfluchtlinie anzubauen(Anbauverpflichtung), können – sofern nichts anderes festgelegt ist -Einfriedungen im Bauland Wohngebiet mit Gebäudehöhenbeschränkungen biszu 8 m auch undurchsichtig und bis zu 200 cm Gesamthöhe hergestellt werden.• Entlang von Verkehrsstraßen nach dem Verkehrsstraßennetz (siehe Anhang)sind pro Grundstück oder pro Wohneinheit Einfriedungen bis zu einer Längevon höchstens 15,0 m undurchsichtig und in einer Gesamthöhe bis zu 200 cmzulässig.Besondere Einfriedungsbestimmungen mit Plansignatur „E..“E01 .... In Bereichen mit Einfriedungsgebot sind undurchsichtige Einfriedungen mit Höhevon mindestens 150 cm herzustellen.E03 .... Sofern nichts anderes festgelegt ist, sind Einfriedungen durchsichtig mit einemSockel von höchstens 60 cm und einer Gesamthöhe bis zu 150 cm herzustellen.E05 .... In Bereichen mit Einfriedungsgebot sind historische Einfriedungsmauern(Akademiemauer, Zeiselmauer) zu erhalten.E06 .... Einfriedungen sind durchsichtig mit einem Sockel von höchstens 60 cm und einerGesamthöhe bis zu 200 cm herzustellen. Pro Liegenschaft kann die Einfriedungbis zu einer Länge von höchstens 15,0 m auch undurchsichtig ausgestaltet werden.E08 .... Sofern nichts anderes festgelegt ist, sind Einfriedungen durchsichtig mit einemSockel von höchstens 60 cm und einer Gesamthöhe bis zu 200 cm herzustellen.E12 .... Die Einfriedung zum ostseitigen Wohngebiet ist innerhalb des Grüngürtels alsmassive Einfriedungsmauer oder in schalltechnisch gleichwertiger Ausführung miteiner Höhe von 200 cm, bzw. einer Höhe von 150 cm im Bereich des vorderenBauwiches der Fischauer Gasse, gemessen vom bestehenden Gelände imWohngebiet, auszubilden. Die gebotene Einfriedung ist innerhalb desangrenzenden Betriebsgebietes anzuordnen.(5) FreiflächenF1....... Freifläche (ohne nähere Gestaltungsvorschrift).F2....... Die Fläche ist gärtnerisch zu gestalten.F3....... Die Fläche ist von jeglichen Bauwerken, mit Ausnahme von Einfriedungen,freizuhalten.


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 26- 4 -F4....... Die Fläche ist als Durchgang (Verbindung) zwischen den östlich und westlichgelegenen öffentlichen Verkehrsflächen auszugestalten. Der mittlere Abschnitt istmit heimischen Gehölzen alleeartig zu bepflanzen.F5....... Auf den mit F5 bezeichneten Flächen ist ein Durchgang (Verbindung) mit einerMindestbreite von 2,0 m auszugestalten.F8....... Die auf der Fläche vorhandene Vegetation (Baumbestand) ist zur Wahrung desOrts- und Landschaftsbildes zu erhalten.F9....... Die Fläche ist parkähnlich zu gestalten.F% ..... 10 Prozent der Gesamtfläche sind gärtnerisch auszugestalten. Sofern derrechtmäßig bewilligte Baubestand dem Prozentausmaß nicht entspricht, kann dasfehlende Flächenausmaß auch durch begrünte Dächer nachgewiesen werden.(6) Kfz-AbstellanlagenK01 .... Die Anzahl der zu errichtenden Stellplätze für Personenkraftwagen wird jeWohneinheit mit 1,5 festgesetzt.K02 .... Die Anzahl der zu errichtenden Stellplätze für Personenkraftwagen wird jeWohneinheit mit 2 festgesetzt.(7) NebengebäudeAllgemeine Nebengebäudebestimmung ohne Plansignatur• Im Bauland mit einem vorderen Bauwich sind Garageneinfahrten im Abstandvon mindestens 5,0 m zur Straßenfluchlinie anzuordnen.Besondere Nebengebäudebestimmungen mit Plansignatur „N..“N06 .... Kellergaragen sind nicht zugelassen. Nebengebäude dürfen im hinteren Bauwichnicht errichtet werden.N08 .... Die Errichtung von Nebengebäuden im Bauwich ist unzulässig.(8) Sonstige RegelungenAllgemeine sonstige Regelungen ohne Plansignatur• Das Aufstellen von Wohnwagen ist nicht gestattet.• Für Lagerflächen im Freien sind geeignete Wind- und Sichtschutzmaßnahmenzu treffen.• Die Errichtung überdachter und höchstens an einer Seite abgeschlossenerAbstellanlagen für Kraftfahrzeuge (Carports) ist im vorderen Bauwich nur biszu einer Höhe von 3,0 m zulässig.


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 27- 5 -Besondere sonstige Regelungen mit Plansignatur „S..“S01..... Das Niveau der Baugrundstücke hat eine Höhenlage von mindestens + 270,6Meter über Adria aufzuweisen. Übergänge zu bestehenden Niveaus vonGrünlandwidmungen / Verkehrsflächen sind entweder durch Stützmauern oderdurch Böschungen (standfest und ab Grundstücksgrenze in einemNeigungsverhältnis von mindestens 1:1) auszuführen. Die zu erwartendenSetzungen in den Anschüttungsbereichen sind zu berücksichtigen. MöglicheAusnahme: Autoabstellflächen, wenn die Anhebung aufgrund des bestehendenZufahrtsniveaus (Verkehrsfläche) einen wesentlichen Mehraufwand zur Folgehätte.S02..... Für die als erhaltenswerte Altortgebiete definierten Flächen ist das vorhandeneeinheitliche Erscheinungsbild der Bebauung hinsichtlich der Gebäudehöhe,Dachneigung, Dachdeckung (Material und Farbe) sowie der Ausbildung undAnzahl der Dachgaupen zu erhalten.S03..... Die Luftschalldämmung von Außenbauteilen, die gegen die mit Signatur "¦¦¦"gekennzeichnete Baufluchtlinie gerichtet und Teile von Wohnungen sind, mussfolgende Anforderung mindestens erfüllen:- Resultierendes Schalldämm-Maß R´res,w für Außenwände einschließlichFenster und Türen, Dachschrägen mit Fenstern 43 dB.Der Nachweis ist im Zuge der Baueinreichung durch ein schallschutztechnischesGutachten zu erbringen.S04..... Die Luftschalldämmung von Außenbauteilen, die gegen die mit Signatur "¦¦¦"gekennzeichneten Straßenfluchtlinien gerichtet und Teile von Wohnungen sind,muss folgende Anforderung mindestens erfüllen:- Bewertetes Schalldämm-Maß R´w für Außenwände und Dachschrägen 58 dBsowie für Außendecken, Wände und Decken gegen nicht ausgebauteDachräume 53 dB;- Resultierendes Schalldämm-Maß R´res,w für Außenwände einschließlichFenster und Türen, Dachschrägen mit Fenstern 58 dB.Der Nachweis ist im Zuge der Baueinreichung durch ein schallschutztechnischesGutachten zu erbringen.S05..... Im mit S05 gekennzeichneten Bereich dürfen keine Aufenthaltsräume vonWohngebäuden zur Bahn (ÖBB Pottendorferlinie) bzw. direkt zurPernerstorferstraße orientiert werden. Darüber hinaus muss dieLuftschalldämmung von Außenbauteilen der Wohngebäude folgende Anforderungmindestens erfüllen:- Resultierendes Schalldämm-Maß R´res,w für Außenwände einschließlichFenster und Türen, Dachschrägen mit Fenstern 43 dB.


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 28- 6 -Der Nachweis ist im Zuge der Baueinreichung durch ein schallschutztechnischesGutachten zu erbringen.S06..... Im mit S06 gekennzeichneten Bereich dürfen keine Aufenthaltsräume vonWohngebäuden zur Bahn orientiert werden. Die erforderlichen Schalldämmmaßeder Außenbauteile der Wohngebäude sind gemäß ÖNORM B8115-2/4/ festzulegen.(9) Bebauungsbestimmungen für den SchutzzonenbereichDer Bereich der Schutzzonen ist in der Plandarstellung ersichtlich und gliedert sich jenach Wertigkeit der Gebäude in 4 unterschiedliche Kategorien.Im Zuge des Bewilligungsverfahrens ist eine koordinierte Vorgangsweise Baubehörde –Bundesdenkmalamt (als Behörde bzw. fachlicher Beirat) anzustreben.Jede Anbringung und Abänderung von Werbeanlagen, Sonnenschutzeinrichtungen undsonstigen Aufschriften, die Neugestaltung und Änderung von straßenseitigen Fassaden,Dächern, Fenstern, Türen, Toren und Einfahrten bedürfen einer Baubewilligung. DieFarbgebung von straßenseitigen Fassaden bedarf nur einer Bauanzeige.a) Allgemeine VorschriftenStraßenseitige Dachneigungen der Gebäude müssen zwischen 35° und 50° betragen.Die Gebäudehöhe darf durch keinen Bauteil wie z. B. Dächer und zurückgesetzteGeschoße um mehr als 7 m überschritten werden. Ausgenommen sind untergeordneteBauteile (z. B. Schornsteine).Straßenseitige Dachausklappungen und Einschnitte (Dachterrassen) sind grundsätzlichnicht gestattet.Straßenseitige Dachflächen dürfen nicht mit Blech, Wellplatten, Kunststoff oderPappe eingedeckt werden. Es sind Ziegel, Pressfaserschindeln oder ähnlicheMaterialien zu verwenden. Notwendige Blecheinfassungen (Ichsenausbildung usw.)sind in der Farbe des Daches zu streichen oder zu beschichten.Straßenseitige Dachgaupen sind nur zur Belichtung von Aufenthaltsräumen im gemäßNÖ Bauordnung unbedingt notwendigen Mindestmaß zulässig. Die Gaupenfenstersind kleiner als die darunterliegenden Fassadenfenster auszuführen. Die Gaupenformist der Umgebung anzupassen.An öffentlich einsehbaren Dächern sind Schneerechen statt Schneehaken vorzusehen.Das Anbringen von Sende- und Empfangsanlagen jeglicher Art an vom öffentlichenRaum aus sichtbaren Fassaden und Dächern ist nicht zulässig. Dies gilt ebenso fürtechnische Aufbauten wie Solaranlagen, Klimageräte, Lüftungsanlagen, u. dgl.


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 29- 7 -Sonnenschutzanlagen sind im Bereich des Erdgeschoßes zulässig, wenn sie in ihrerGröße, Art und Farbgebung dem Fassadencharakter entsprechen und im geschlossenenZustand diesen nicht beeinträchtigen.Historische baukünstlerische oder handwerklich wertvolle Bauteile (z. B. Arkaden,Lauben, Treppen, Überdachungen, Tore, Brunnen) sind im Zuge des Bauverfahrensbesonders zu beachten, und unter Zuziehung geeigneter Fachleute zu bewerten.Die Errichtung von Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge ist nur in Zusammenhang miteinem Hauptgebäude auf dem Grundstück zulässig.Dauerhafte Verkaufsstände, Schaukästen, Vitrinen und Ähnliches sind im öffentlichenRaum nur insoweit zulässig, als sie sich nach Anzahl, Ausmaß, Form und Anordnungharmonisch in das Stadtbild einfügen.Werbeanlagen in Schutzzonen siehe weiter unten unter (10).b) Besondere Vorschriften für die Schutzzone der Kategorie 1 „Gebäude unterDenkmalschutz“ - in der Plandarstellung mit „SZ1“ gekennzeichnet:Äußere Erscheinungsform und Struktur (Anordnung, Höhe, Proportion) der Gebäudesind zu erhalten. Bei einer Teilunterschutzstellung gelten für die verbleibendeLiegenschaft die Bestimmungen der Kategorie 4.Fix montierte Sonnenschutzanlagen sowie außenliegende Jalousien oder Markisensind im Bereich der Obergeschoße nicht zulässig.Dachflächenfenster sind nur im vom öffentlichen Raum nicht einsehbaren Bereichzulässig.Historische Innenhöfe sind zu erhalten.c) Besondere Vorschriften für die Schutzzone der Kategorie 2 „Schutzwürdige Gebäude“- in der Plandarstellung mit „SZ2“ gekennzeichnet:Äußere Erscheinungsform und Struktur (Anordnung, Höhe, Proportion) der Gebäudesind zu erhalten. Historische Fenster, Putze und Dachdeckungen sind möglichst zubewahren, ansonsten in gleicher Konstruktion und gleichem Material zu erneuern bzw.rückzuführen. Bei der Farbgebung der Fassaden ist auf dem historischen Bestandaufzubauen.Der Abbruch von schutzwürdigen Gebäuden ist unzulässig. Der Abbruch von nichtschutzwürdigen Gebäudeteilen ist zulässig.Dachflächenfenster sind nur im vom öffentlichen Raum nicht einsehbaren Bereichzulässig.


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 30- 8 -Fix montierte Sonnenschutzanlagen sowie außenliegende Jalousien oder Markisensind im Bereich der Obergeschoße nicht zulässig.Historische Innenhöfe sind zu erhalten.d) Besondere Vorschriften für die Schutzzone der Kategorie 3 „EnsembleschutzwürdigeGebäude“ - in der Plandarstellung mit „SZ3“ gekennzeichnet:Straßenseitige Fassaden sind zu erhalten. Vertikale Zubauten haben sich in Proportionund Kubatur den angrenzenden Gebäuden einzufügen und müssen auf die äußereGestaltungscharakteristik des Bestandsgebäudes Bedacht nehmen.Fix montierte Sonnenschutzanlagen sowie außenliegende Jalousien oder Markisensind im Bereich der Obergeschoße zulässig, sofern sie in ihrer Größe, Art undFarbgebung dem Fassadencharakter entsprechen und im geschlossenen Zustand diesennicht beeinträchtigen.e) Besondere Vorschriften für die Schutzzone der Kategorie 4 „Stadtbildzone“ - in derPlandarstellung mit „SZ4“ gekennzeichnet:Neu-, Zu- und Umbauten haben sich in Proportion und Kubatur demcharakteristischen Stadtbild einzufügen.Jede Liegenschaft darf, ausgenommen in begründeten Einzelfällen (z. B.Grundstückszusammenlegungen), nicht mehr als eine Ein- bzw. Ausfahrt zumöffentlichen Gut aufweisen.Fix montierte Sonnenschutzanlagen sowie außenliegende Jalousien oder Markisensind im Bereich der Obergeschoße zulässig, sofern sie in ihrer Größe, Art undFarbgebung dem Fassadencharakter entsprechen und im geschlossenen Zustand diesennicht beeinträchtigen.(10) Bestimmungen für WerbeanlagenDie Bestimmungen regeln die Anordnung und Gestaltung von Werbeanlagen, die vomöffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind und gewerblichen Ankündigungen oderAnpreisungen dienen, gleichgültig zu welchem Zwecke und unbeschadet desUmstandes, ob ihre Errichtung vorübergehend oder in dauernder Absicht erfolgt. DieBestimmungen sind nicht anzuwenden auf Auslagen und Dekorationen in Fensternund Schaukästen, Aushangkästen ortsansässiger Vereine und Gruppierungen sowie aufWahlwerbung in den hierfür festgelegten Zeiträumen.a) BegriffsbestimmungenGroßflächige Werbeanlagen:Anlagen mit einer Werbefläche ab 5,0 m².Hinweisende Werbeanlagen:Werbeanlagen, die auf Betriebsstätten und Einrichtungen außerhalb derenStandorte hinweisen.


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 31- 9 -Standortbezogene Werbeanlagen:Werbeanlagen, die Bezeichnung, Funktion und nähere Informationen zuBetriebsstätten und Einrichtungen an deren Standort beinhalten.Standortunabhängige Werbeanlagen:Werbeanlagen, die nicht standortbezogene Werbeinhalte vermitteln.Großflächige hinterleuchtete Werbeanlagen:Außenwerbeanlagen mit ruhenden oder zyklisch wechselnden Werbeinhalten ab3,0 m² Werbefläche (Rollingboards, Poster Lights u. dgl.).Kleinflächige hinterleuchtete Werbeanlagen:Außenwerbeanlagen mit ruhenden oder zyklisch wechselnden Werbeinhalten biszu 3,0 m² Werbefläche (z. B. Citylight)Steckschilder:Aus der Fassadenfront ragende Werbeanlage, welche der Repräsentation sowieWerbung des dort ansässigen Geschäftslokals dient.b) Allgemeine BestimmungenWerbeanlagen müssen in einer harmonischen Beziehung zur bebauten Umgebungstehen und auf die Struktur und Maßstäblichkeit des Baubestandes Bedachtnehmen.Unzulässig sind Werbeanlagen1. auf oder an Bäumen,2. an Brückenbauwerken,3. auf oder an Leitungs- und Verkehrsmasten,4. auf sonstigen Masten, wenn der Anbringungsort höher als die Firsthöhe derangrenzenden/benachbarten Gebäude ist,5. auf Dächern und Kaminen,6. innerhalb eines Mindestabstandes von 0,6 m vom Fahrbahnrand, vonRadfahrstreifen, Radwegen sowie Geh- und Radwegen,7. auf Straßengrünflächen zwischen Fahrbahn und sonstigen Verkehrsflächen,wenn die Werbeflächen weitestgehend parallel zum Straßenverlaufangeordnet sind,8. in Form von Kleinplakaten (Dreiecksständer etc.) am Bahnhofplatz.c) Standortbezogene WerbeanlagenStandortbezogene Werbeanlagen sind in Art und Umfang auf die Struktur desbeworbenen Objektes abzustimmen. Gebietskörperschaften und derenGesellschaften können standortbezogene Werbeanlagen räumlichen Gebietenzuordnen.Die Nutzung von Brandwänden und weitgehend öffnungslosen Fassadenflächenfür standortbezogene Werbezwecke (Werbetafeln, Bespannung mittels Textilienoder Folien) ist dann zulässig, wenn die vorhandene bauliche Situation durch dieseAnlage gestalterisch aufgewertet wird. Das Ausmaß der Werbung darf 25 % der


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 32- 10 -sichtbaren Fläche der Wand nicht überschreiten. Eine Kombination der Werbungmit einer künstlerischen Gestaltung der übrigen Wandfläche kann einÜberschreiten dieser Flächenbegrenzung ermöglichen.d) Standortunabhängige WerbeanlagenDie Größe einer einzelnen Werbeanlage darf 48 Bögen nicht überschreiten. EineGruppierung von Werbeanlagen bis insgesamt 96 Bögen unterZwischenschaltung mindestens 1,5 m breiter, gestalteter Abstände ist zulässig.Mehrere Gruppen sind als Sicht-, Wind- und Lärmschutz nur in Bereichenzulässig, wo der Bebauungsplan dies ausdrücklich vorsieht. Ansonsten dürfengroßflächige Werbeanlagen sowie Gruppen zueinander in keiner Blickbeziehungstehen oder müssen einen Mindestabstand von ca. 200,0 m zueinanderaufweisen. Wechselwerbeträger dürfen nicht in Gruppen – auch nicht inGruppierungen bereits bestehender großflächiger Anlagen (Plakatwände) -situiert werden. Im Bereich von Bushaltestellen sind kleinflächigehinterleuchtete Werbeanlagen sowie großflächige Werbeanlagen im Bereich derRückwand (parallel zur Straße) zulässig.Standortunabhängige Werbeanlagen sind unzulässig1. auf Kreuzungen, Kreisverkehrsanlagen und Schutzinseln,2. auf Verkehrsflächen im Bereich von weniger als 25,0 m vor und nachSchutzwegen und Radüberfahrten,3. auf Verkehrsflächen im Bereich von weniger als 25,0 m einanderkreuzender Fahrbahnränder,4. in den Fällen 1) bis 3) auch auf angrenzenden Baulandbereichen bis 5,0 mEntfernung zur Straßenfluchtlinie,5. bei Ortseinfahrten innerhalb einer Entfernung von 25,0 m zur Ortstafel (imBebauungsplan gekennzeichnet),6. in reinen Wohnsiedlungen mit Ein- und Zweifamilienhausbebauung undBereichen der Baulandwidmung „Sondergebiet“ mit Schutzstatus (imBebauungsplan durch die Begrenzungslinie —w— gekennzeichnet).Ausnahmen dazu sind nur dann zulässig, wenn ein Standort infolgebesonderer Umstände unzweifelhaft als sinnvoll und zweckmäßig erscheint(z. B. in Bereichen von Bushaltestellen),7. im Grünlandbereich unter Ausnahme der Widmung Sportstätten (Gspo),8. als Einfriedung oder einfriedungsähnliche Anlagen,9. in zweigeschoßiger bzw. übereinander liegender Anordnung,10. an oder unmittelbar vor Objekten über dem Erdgeschoß,11. auf Brandwänden und weitgehend öffnungslosen Fassadenflächen.Unter Einhaltung der obigen Bestimmungen dürfen hinweisende Werbeanlagen –abgesehen von der Lichtmastwerbung – nur funktionsgerecht im Nahbereich derbeworbenen Objekte errichtet werden. Als Nahbereich ist jener Bereich definiert,der sich innerhalb 750,0 m zum beworbenen Objekt befindet. Gemeinsamgestaltete Werbeanlagen für mehrere Betriebsstätten und Einrichtungen sind vondieser Bestimmung ausgenommen. Gemeinsam gestaltete Werbeanlagen sind inArt und Umfang auf die Struktur des Umfeldes abzustimmen.


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 33- 11 -Unter Einhaltung der obigen Bestimmungen können Einfriedungen von Baulückenmit Werbeanlagen (nicht mit Hauptgebäuden bebaute Grundstücke) nur alsBauwerke vorübergehenden Bestandes bewilligt werden.Unabhängig von obigen Bestimmungen können Einfriedungen von Baustellen mitWerbeanlagen als Bauwerke vorübergehenden Bestandes bewilligt werden.e) Werbeanlagen in SchutzzonenBei der Standortauswahl sind besonders der Erhalt der Charakteristik undQualität des kulturell wertvollen Stadtbildes (u. a. Denkmalschutz, StraßenraumundPlatzgestaltung, Erhalt historischer Blickachsen) sowie die vielfältigenNutzungsansprüche und der Erlebniswert des öffentlichen Raumes zuberücksichtigen.Alle Arten von Werbeanlagen müssen einem hohen qualitativen Anspruchunterliegen. Das zeitgemäße Design soll ortstypische Charakteristikahervorheben und die Qualität der Straßen- und Platzräume steigern. HinsichtlichAnordnung, Größe, Proportion und Gestaltung ist auf den stadträumlichen undarchitektonischen Maßstab von historisch wertvollen Gebäuden sowie denurbanen städtischen Straßenraum Rücksicht zu nehmen.Bei Geschäftsaufschriften, Steckschildern u. dgl., ist auf gliederndeArchitekturteile besonders Rücksicht zu nehmen.Die Größe von Steckschildern darf 0,75 m² nicht überschreiten. Bei Gebäuden,die an öffentlichen Verkehrsflächen mit einer Bereite von mehr als 15,0 m liegenund die der Schutzzonenkategorie 4 zugeordnet sind, darf die Größe derSteckschilder 1,5 m² nicht überschreiten. Voraussetzung dafür ist, dass dieSteckschildgröße mit dem Ortsbild verträglich ist.Die Buchstabengröße von Werbeaufschriften für Geschäftsbezeichnungen darf35 cm nicht überschreiten. Die Größe von Logos muss in einer harmonischenBeziehung zu Steckschildern und Geschäftsbezeichnungen stehen.Einzelbuchstaben dürfen selbstleuchtend ausgeführt sein, ansonsten sindWerbeanlagen gegebenenfalls zu beleuchten.Unzulässige Werbeanlagen sind:1. Vertikal gerichtete Steckschilder, die geschoßübergreifend angeordnetwerden,2. Geschäftsaufschriften und Steckschilder im Bereich der Obergeschoße,ausgenommen hiervon ist die Anbringung im Bereich der Obergeschoßesofern, keine Störung der Schutzzone verursacht wird,3. quer zur Fassadenfläche bzw. Straßenachse gerichtete Fahnenanlagen (inden Straßenraum ragend),4. vollflächig ausgeleuchtete Steckschilder,


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 34- 12 -5. kleinflächig hinterleuchtete Werbeanlagen, ausgenommen hiervon ist dieAnordnung im Bereich von Bushaltestellen sowie entlang von Straßen nachdem Verkehrsstraßennetz (siehe Anhang),6. großflächig hinterleuchtete Werbeanlagen,7. sonstig bewegte und blinkende Werbeträger.Sofern keine Störung der Schutzzone von standortbezogenen Werbeanlagen füröffentliche Einrichtungen verursacht wird, kann von den oben angeführtenBestimmungen abgewichen werden.§ 4Die Bebauungsvorschriften und die Plandarstellung, welche mit einem Hinweis auf dieseVerordnung versehen sind, liegen im Magistrat der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>, Abteilung 4,Bauamt, Neues Rathaus, Neuklosterplatz 1, 3. Stock, Tür 315, während der Amtsstunden zurallgemeinen Einsicht auf.§ 5Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung gemäß § 50 Abs. 1 des NÖStadtrechtsorganisationsgesetzes 1999, LGBl. 1026 i.d.g.F. mit dem auf den Ablauf derzweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.(keine Berichterstattung gewünscht)Mit den Stimmen der SPÖ-Fraktion und der FPÖ-Fraktion beiStimmenthaltung der ÖVP-Fraktion angenommen.(Abwesenheit der Fraktion Liste Soziales <strong>Neustadt</strong>, der FraktionDie Grünen und der Fraktion Liste Haberler – WN-Aktiv)Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 35Betr.: Verlegung der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden<strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> und Steinabrückl, zugleich politische Gemeindegrenze undVerwaltungsbezirksgrenze zwischen der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>und der Marktgemeinde Wöllersdorf-SteinabrücklPunkt8Der Gemeinderat beschließe:Die Verlegung der Katastralgrenze hinsichtlich der angeführten, der Katastralgemeinde<strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> zugehörigen Grundstücke, wird wie folgt genehmigt:Von der Katastralgemeinde <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> werden folgende Grundstücke in dieKatastralgemeinde Steinabrückl umgemeindet:Grundstücke Nr. 2042/1, 2042/3, 2044/1, 2044/2, 2044/3, 2045/1, 2045/2, 2059/6, 2059/7,2059/8, 2059/9, 2059/10, 2059/11, 2059/12, 2059/13, 2059/14, 2059/15, 2059/16, 2059/17,2059/18, 2059/19, 2059/20, 2059/21, 2059/22, 5020.(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.(Abwesenheit der Fraktion Liste Soziales <strong>Neustadt</strong>, der FraktionDie Grünen und der Fraktion Liste Haberler – WN-Aktiv)Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 36Betr.: Auflösung des Gemeinderatbeschlusses vom 24.09.2003, hinsichtlichKündigung des abgeschlossenen Lizenz- und Wartungsvertragesinklusive Zusatzvereinbarung mit der Igel Software & UnternehmensberatungGmbHPunkt9Der Gemeinderat beschließe:Die Auflösung des Gemeinderatsbeschlusses vom 24. September 2003, hinsichtlich desDer abgeschlossene Lizenz- und Wartungsvertrag inklusive Zusatzvereinbarung mit der IGELSoftware & Unternehmensberatung GmbH (FN 186805p), campus 21 – BusinesszentrumWien Süd, Europaring A03/06/01, 2345 Brunn am Gebirge, betreffend des Hausverwaltungsprogrammsder Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>, beschlossen in der Gemeinderatssitzung am24.09.2003, wird per 31.12.2013 genehmigt gekündigt.(Tonband: Erster Vbgm. Trofer (Abänderungsantrag siehe Seite 37))Einstimmig angenommen.(Abwesenheit der Fraktion Die Grünen)Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 37Anlässlich der Behandlung zu Punkt 9 der Tagesordnung, betr. Auflösung des Gemeinderatsbeschlussesvom 24.09.2003, hinsichtlich des abgeschlossenen Lizenz- und Wartungsvertragesinklusive Zusatzvereinbarung mit der Igel Software & UnternehmensberatungGmbH, stellt Herr Erster Vizebürgermeister Wolfgang T r o f e r folgenden A b ä n d e -r u n g s a n t r a g :„In Punkt 9 ist angeführt, dass die Auflösung des Gemeinderatsbeschlusses vom 24.September 2003 usw. soll genehmigt werden. Nicht die Auflösung des Gemeinderatsbeschlussessoll genehmigt werden, sondern die Auflösung des abgeschlossenen Lizenz- undWartungsvertrages aus der damaligen Sitzung – der soll aufgelöst werden, weil er nicht mehrbenötigt wird. Also der Vertrag, nicht der Beschluss – kann ja nicht aufgelöst werden, der istja damals … der könnte nur widerrufen werden oder was auch immer. In dem Fall geht esdarum, dass der abgeschlossene Lizenz- und Wartungsvertrag inklusive allerZusatzvereinbarungen nicht mehr benötigt wird und daher aufgekündigt wird. Das sollgenehmigt werden.“


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 38Betr.: Abschluss eines Vertrages „über ein Bauvorhaben im GefährdungsbereichBahnstromleitung“ mit der ÖBB-Infrastruktur AG, Geschäftsbereich Energie,Praterstern 3, 1020 Wien, hinsichtlich des Bereichs B&C-SeePunkt10Der Gemeinderat beschließe:Der Abschluss eines Vertrages „über ein Bauvorhaben im Gefährdungsbereich derBahnstromleitung“ zwischen der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> und der ÖBB-Infrastruktur AG,Geschäftsbereich Energie, Praterstern 3, 1020 Wien, hinsichtlich des Bereichs B&C-See,Grundstücknummer 2700, eingetragen in EZ 9147, KG 23443 <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>, wird gemäßVertragsentwurf Nr. 22-02-2013.01 – Region Ost genehmigt.(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.(Abwesenheit der Fraktion Die Grünen)Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 39Betr.: Tiefbau und Bauhof,Auflassung der Grundstücke Nr. 2059/10und Nr. 2059/11,(Bereich Gutensteiner Straße), EZ 4479,aus dem öffentlichen GutPunkt11Der Gemeinderat beschließe:Gemäß § 4 Abs. 3 lit b) des NÖ Straßengesetzes 1999, LGBl. 8500-2, werden dieGrundstücke Nr. 2059/10 und Nr. 2059/11, EZ 4479 (Bereich Gutensteiner Straße) der KG<strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> (23443), als öffentliches Gut aufgelassen.Im Zuge der Verlegung der Grenze zwischen den Katastralgemeinden <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> undSteinabrückl werden die Grundstücke Nr. 2059/10 und Nr. 2059/11, EZ 4479, in dieMarktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl umgemeindet.(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.(Abwesenheit der Fraktion Die Grünen)Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 40Betr.: Tiefbau und Bauhof,Auflassung des Grundstückes Nr. 4832 – Teilfläche 1,(Heugasse), EZ 4479, aus dem öffentlichen GutPunkt12Der Gemeinderat beschließe:Gemäß § 4 Abs. 3 lit b) des NÖ Straßengesetzes 1999, LGBl. 8500-2, wird die Teilfläche 1des Grundstückes Nr. 4832, EZ 4479 (Heugasse) der KG <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> (23443), gemäßVermessungsurkunde der AREA Vermessung ZT GmbH, Dipl.-Ing. Karl Pazourek, <strong>Wiener</strong><strong>Neustadt</strong>, GZ 2245/12 vom 31.01.2013, als öffentliches Gut aufgelassen.Gegen eine Verbücherung gemäß §15 ff Liegenschaftsteilungsgesetz, BGBl. Nr. 3/1930 idgF.besteht kein Einwand.(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.(Abwesenheit der Fraktion Die Grünen)Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 41Betr.: Tiefbau und Bauhof,Auflassung bzw. Übernahme diverser Trennstücke(LB 21b), EZ 4479, aus dem öffentlichen Gutbzw. in das öffentliche GutPunkt13Der Gemeinderat beschließe:Gemäß § 4 Abs. 3 lit b) des NÖ Straßengesetzes 1999, LGBl. 8500-2, wird die Teilfläche 1des Grundstückes Nr. 1869/78, EZ 4479 (Ferdinand Graf Zeppelin-Straße) und die Teilfläche19 des Grundstückes Nr. 4966/2, EZ 4479, der KG <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> (23443), gemäßVermessungsurkunde der AREA Vermessung ZT GmbH., Dipl.-Ing. Karl Pazourek, <strong>Wiener</strong><strong>Neustadt</strong>, GZ 2119A/11 vom 07.02.2013, als öffentliches Gut aufgelassen.Unter Zugrundelegung der Vermessungsurkunde der AREA Vermessung ZT GmbH.,Dipl.-Ing. Karl Pazourek, <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>, GZ 2119A/11 vom 07.02.2013, werden dieÜbernahmen der Teilfläche 2 von 3 m² aus dem Grundstück Nr. 1869/68, EZ 10303,Ferdinand Graf Zeppelin-Straße, Eigentum der Diamond Verwaltungs GmbH., sowie derTeilfläche 6 von115 m² aus dem Grundstück 1869/121, EZ 5694, Eigentum der ÖsterreichischenIndustrieholding AG und der Teilfläche 7 von 178 m² aus dem Grundstück 1869/120, EZ3770, Eigentum der <strong>Wiener</strong> Neustädter Stadtwerke und Kommunal Service GmbH., ohneKostenersatz in das öffentliche Gut genehmigt.Gegen eine Verbücherung gemäß §15 ff Liegenschaftsteilungsgesetz, BGBl. Nr. 3/1930 idgF.besteht kein Einwand.(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.(Abwesenheit der Fraktion Die Grünen)Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 42Betr.: Tiefbau und Bauhof,Auflassung des Grundstückes Nr. 2589/31 – Teilfläche 1,(Neue Welt-Gasse / Starhemberggasse), EZ 4479,aus dem öffentlichen GutPunkt14Der Gemeinderat beschließe:Gemäß § 4 Abs. 3 lit b) des NÖ Straßengesetzes 1999, LGBl. 8500-2, wird die Teilfläche 1des Grundstückes Nr. 2589/31, EZ 4479 (Neue Welt-Gasse / Starhemberggasse) der KG<strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> (23443), gemäß Vermessungsurkunde des Magistrates der Stadt <strong>Wiener</strong><strong>Neustadt</strong>,Abteilung 4, Bauamt – Vermessung & Geoinformation, GZ 36/2013, als öffentliches Gutaufgelassen.Gegen eine Verbücherung gemäß §15 ff Liegenschaftsteilungsgesetz, BGBl. Nr. 3/1930 idgF.besteht kein Einwand.(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.(Abwesenheit der Fraktion Die Grünen)Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 43Betr.: Tiefbau und Bauhof,Auflassung einer Teilfläche in der Trostgassegemäß Flächenwidmungsplanänderung 2013/1,aus dem öffentlichen GutPunkt15Der Gemeinderat beschließe:Gemäß § 4 Abs. 3 lit b) des NÖ Straßengesetzes 1999, LGBl. 8500-2, wird die Teilfläche 2des Grundstückes Nr. 4843, EZ 4479 (Trostgasse) der KG <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> (23443), gemäßVermessungsurkunde des Magistrates der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>, Abteilung 4, Bauamt -Vermessung & Geoinformation, GZ 32/2013, als öffentliches Gut aufgelassen.Gegen eine Verbücherung gemäß §15 ff Liegenschaftsteilungsgesetz, BGBl. Nr. 3/1930 idgF.besteht kein Einwand.(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.(Abwesenheit der Fraktion Die Grünen)Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 44Betr.: Tiefbau und Bauhof,Auflassung einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 2921/5,EZ 4479, aus dem öffentlichen Gut und Übernahme einerTeilfläche des Grundstückes Nr. 2921/105, EZ 9068, in dasöffentliche Gut (Tulpengasse)Punkt16Der Gemeinderat beschließe:Gemäß § 4 Abs. 3 lit b) des NÖ Straßengesetzes 1999, LGBl. 8500-2, wird die Teilfläche 1des Grundstückes Nr. 2921/5, EZ 4479 (Tulpengasse) der KG <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> (23443),gemäß Vermessungsurkunde des Magistrates der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>, Abteilung 4,Bauamt - Vermessung & Geoinformation, GZ 35/2013, als öffentliches Gut aufgelassen.Unter Zugrundelegung der Vermessungsurkunde des Magistrates der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>,GZ 35/2013, wird die Übernahme der Teilfläche 2 von ca. 4 m² aus dem Grundstück Nr.2921/105, EZ 9068, Eigentum von Herrn Dipl.-Ing. DDr. Reinhard Mang und Herrn Ing.Heinrich Traindt, in das öffentliche Gut genehmigt.Gegen eine Verbücherung gemäß §15 ff Liegenschaftsteilungsgesetz, BGBl. Nr. 3/1930 idgF.besteht kein Einwand.(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.(Abwesenheit der Fraktion Die Grünen)Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 45Betr.: Tiefbau und Bauhof,Übernahme des Grundstückes Nr. 5285, EZ 7821 –(Heugasse - Grundwasserentlastungsgerinne),in das öffentliche GutPunkt17Der Gemeinderat beschließe:Die Übernahme des Grundstückes Nr. 5285, EZ 7821, Eigentum der Republik Österreich,Land- und Forstwirtschaftsverwaltung - Wasserbau, im Ausmaß von 253 m², Heugasse –Grundwasserentlastungsgerinne, wird gegen Kostenersatz in das öffentliche Gut genehmigt.(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.(Abwesenheit der Fraktion Die Grünen)Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 46Betr.: Tiefbau und Bauhof,Übernahme des Grundstückes Nr. 2585/1, EZ 3434 –Teilfläche 1, (Schulgartengasse), in das öffentliche GutPunkt18Der Gemeinderat beschließe:Unter Zugrundelegung der Vermessungsurkunde der AREA Vermessung ZT GmbH.,Dipl.-Ing. Karl Pazourek, <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>, GZ 2220/2012, wird die Übernahme derTeilfläche 1 von ca. 470 m² aus dem Grundstück Nr. 2585/1, EZ 3434, Schulgartengasse,Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H., 1031 Wien, ohne Kostenersatz in dasöffentliche Gut genehmigt.(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.(Abwesenheit der Fraktion Die Grünen)Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 47Betr.: Tiefbau und Bauhof,Übernahme des Grundstückes Nr. 85, EZ 21 –(Waisenhausgasse), in das öffentliche GutPunkt19Der Gemeinderat beschließe:Unter Zugrundelegung der Vermessungsurkunde des Magistrates der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>,GZ 34/2013, wird die Übernahme der Teilfläche 1 des Grundstück Nr. 85, EZ 21,Waisenhausgasse, Eigentum der IFP Immobilien Freizeit Parken – <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> GmbH.,ohne Kostenersatz in das öffentliche Gut genehmigt.(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.(Abwesenheit der Fraktion Die Grünen)Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 48Betr.: Neue Mittelschule für Wirtschaft und Technik,InnensanierungVergabe der GewerkePunkt20Der Gemeinderat beschließe:In weiterer Ausführung des Gemeinderatsbeschlusses vom 7.12.2012 wird für das BauvorhabenNeue Mittelschule für Wirtschaft und Technik die Vergabe folgender Gewerke1. Baumeisterarbeitenan die Technische Planungs- und Bau GmbH.,2700 <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> EUR 54.642,482. Schlosserarbeitenan die Metalltechnik Benda,2700 <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> EUR 95.235,603. Trockenbauarbeitenan die Perchtold Trockenbau Wien GmbH.,2355 <strong>Wiener</strong> Neudorf EUR 63.089,634. Malerarbeitenan die Michael Christamentl GmbH.,2700 <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> EUR 41.142,605. Innentürenan die Josef Hasslinger GmbH.,2700 <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> EUR 6.870,006. Fliesenlegerarbeitenan die HB-Fliesen Hirtl & Bauernfeind GmbH.,4310 Mauthausen EUR 42.852,007. Bodenlegerarbeitenan die Wiedner GmbH.,2640 Gloggnitz EUR 3.533,408. Sanitärtrennwändean die Fa. Sax,1140 Wien EUR 11.191,20


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 499. Treppenliftean die Weigl-Aufzüge GmbH & CoKG.,4730 Waizenkirchen EUR 37.200,0010. Steinmetzarbeitenan die Gersthofer GmbH.,2632 Grafenbach EUR 9.595,8011. Schulmöbelan die Mayr-Schulmöbel GmbH.,4644 Scharnstein EUR 55.338,8612. Heizungsinstallationan die Schröck GmbH.,2721 Bad Fischau-Brunn EUR 70.541,3013. Sanitärinstallationan die Schröck GmbH.,2721 Bad Fischau-Brunn EUR 99.033,1214. Lüftungsinstallationan die Fa. Ing. Robert Höller,2752 Wöllersdorf EUR 10.952,1115. Elektroinstallationan die Elektro Pasterer GmbH.,2700 <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> EUR 99.702,6016. Notbeleuchtungan die Elektro Pasterer GmbH.,2700 <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> EUR 46.276,92somit zum Gesamtbetrage von EUR 747.197,62(inklusive Umsatzsteuer)genehmigt.- 2 -Bedeckung: VAST 5/2123/6140 (EUR 691.858,76)VAST 5/2123/0430 (EUR 55.338,86 – Punkt 11)(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.(Abwesenheit der Fraktion Die Grünen)Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 50Betr:<strong>Wiener</strong> Neustädter ArmenundBürgerspitalstiftung,Rücklagen, Zuweisungenund Entnahmen zum 31.12.2012Punkt21Der Gemeinderat beschließe:Auf dem Konto der <strong>Wiener</strong> Neustädter Armen- und Bürgerspitalstiftung sind zum 31.12.2012folgende Zuweisungen an bzw. Entnahmen aus Rücklagen vorzunehmen:1. Zuweisungen:Rücklage für Wohnhauserhaltung EUR 147.313,12Rücklage für den Stiftungszweck EUR 197.600,00Rücklage für Werterhaltung EUR 12.000,00Insgesamt daher EUR 356.913,122. Entnahmen:Rücklage für Wohnhauserhaltung EUR 127.564,69Rücklage für den Stiftungszweck EUR 123.039,01Ausgleichsrücklage EUR 1,52Insgesamt daher EUR 250.605,22(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.(Abwesenheit der Fraktion Die Grünen)Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 51Betr: Josef Kindler-Stiftung,Rücklagen, Zuweisungen undEntnahmen zum 31.12.2012Punkt22Der Gemeinderat beschließe:Auf dem Konto der Josef Kindler-Stiftung sind zum 31.12.2012 folgende Zuweisungen anbzw. Entnahmen aus Rücklagen vorzunehmen:1. Zuweisungen:Ausgleichsrücklage EUR 215,33Rücklage für den Stiftungszweck:<strong>Wiener</strong> Neustädter Armen- undBürgerspitalstiftung EUR 3.000,00Landesklinikum <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> (Schmückungder Christbäume und weihnachtliche Dekoration) EUR 3.000,00Vorstadtkirche zum Heiligen Leopold EUR 3.000,00Stipendien und Hortbeihilfen EUR 3.000,00 EUR 12.000,00Insgesamt daher EUR 12.215,332. Entnahmen:Rücklage für den Stiftungszweck:<strong>Wiener</strong> Neustädter Armen- undBürgerspitalstiftung EUR 2.800,00Landesklinikum <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> (Schmückungder Christbäume und weihnachtliche Dekoration) EUR 2.800,00Vorstadtkirche zum Heiligen Leopold EUR 2.800,00Stipendien und Hortbeihilfen EUR 2.800,00Insgesamt daher EUR 11.200,00(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.(Abwesenheit der Fraktion Die Grünen)Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 52Betr.: SozialwohnungenPunkt23Der Gemeinderat beschließe:Sozialwohnungen mit Betreuung der MA 7 - SozialserviceDie Stadt hat das Recht, 20 Gemeindewohnungen dieser Art selbst zu nutzen oder Dritten aussozialen Gründen zur Nutzung zu überlassen. Die MA 7 – Sozialservice schließt mit derGemeinnützigen Bau- und Wohnungsgenossenschaft „Wien Süd“ einen Mietvertrag ab undbezahlt die Kaution, den Mietzins und die Betriebskosten. Die Wohnung wird dann von der MA 7– Sozialservice mittels einer Nutzungsvereinbarung dem/der BewohnerIn weitergegeben.Voraussetzungen für eine derartige Sozialwohnung:Volljährigkeit der BewohnerInnen, mindestens 2 Jahre nachgewiesener Aufenthalt in <strong>Wiener</strong><strong>Neustadt</strong>, soziale Indikation + notwendige, sozialarbeiterische BetreuungVermittelte SozialwohnungenBei 60 Gemeindewohnungen dieser Art kann die MA 7 – Sozialservice hinkünftige MieterInnender Gemeinnützigen Bau- und Wohnungsgenossenschaft „Wien Süd“ aus sozialen Gründenvermitteln. Bei diesen Wohnungen wird der Mietvertrag direkt zwischen dem/der BewohnerInund der Gemeinnützigen Bau- und Wohnungsgenossenschaft „Wien Süd“ abgeschlossen und auchfür die Zahlung der Kaution, des Mietzinses und der Betriebskosten hat der/die MieterInaufzukommen.Voraussetzungen für eine derartige Sozialwohnung:Volljährigkeit der BewohnerInnen, mindestens 2 Jahre nachgewiesener Aufenthalt in <strong>Wiener</strong><strong>Neustadt</strong>, soziale IndikationDie Gesamtkosten werden heuer maximal EUR 100.000,-- betragen. Aus diesem Grund wird dieVAST 1/4290-7001 geschaffen und mit EUR 100.000,-- budgetiert.Als „Rückersatz für Ausgaben“ werden ebenfalls EUR 100.000,-- angenommen. Die dafür neugeschaffene VAST 2/4290+8280 wird daher auch mit EUR 100.000,-- budgetiert.Bedeckung: VAST 1/4290/7001VAST 2/4290/8280(Tonband: StR Sitz, MSc, GR Markus Schnedlitz, GR Haberler, ErsterVbgm. Trofer, GR Markus Schnedlitz, GR Dr. Sluka-Grabner)Mit den Stimmen der SPÖ-Fraktion, der ÖVP-Fraktion, derFraktion Liste Soziales <strong>Neustadt</strong>, der Fraktion Die Grünen undder Fraktion Liste Haberler – WN-Aktiv bei Stimmenthaltungder FPÖ-Fraktion angenommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 53Betr.: Ankauf von Saunakammernfür die Aqua NovaPunkt24Der Gemeinderat beschließe:Der Ankauf von zwei Saunakammern, inklusive Einbau, für die Aqua Nova bei der FirmaGWT, Gesellschaft für Wasser- und Wärmetechnik GmbH, Gewerbestraße 9a, 2601 Sollenau,mit Gesamtkosten von rd. maximal EUR 60.000,-- (exkl. USt.) wird genehmigt.Die Zahlung soll aufgeteilt auf die Jahre 2013 und 2014 zu etwa gleich großen Tranchen áEUR 30.000,-- erfolgen.Bedeckung 2013: 1/8330/0430(gemäß Beschluss des Gemeinderates vom April 2013)Bedeckung 2014: 1/8330/0430(vorbehaltlich der Zustimmung durch den Budgetgemeinderat)(Tonband: GR Mag. Faber, GR Fröch, GR Mag. Faber, DL Mag. (FH)Mürkl)Fortführung nach Behandlung der Punkte 25 – 33(Tonband: GR Mag. Faber, Bgm. (Abänderungsantrag siehe Seite 54))Abänderungsantrag: Einstimmig angenommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 54Anlässlich der Behandlung zu Punkt 24 der Tagesordnung, betr. Ankauf von Saunakabinenfür die Aqua Nova, stellt Herr Bürgermeister Bernhard M ü l l e r , BA, MPA, folgendenA b ä n d e r u n g s a n t r a g 1 :„Dann stelle ich den Abänderungsantrag – Danke Kollege Fröch, war sinnvoll und wichtig –Abänderungsantrag, statt den Worten – also rd wie rund, maximal.“


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 55Betr.: „Cash-Pooling“ - Prolongation VereinbarungPauschalentgelt für die KontospesenPunkt25Der Gemeinderat beschließe:Das verbindliche Anbot im Zusammenhang mit „Cash-Pooling“ betreffend der Prolongationder Vereinbarung für das Pauschalentgelt der Kontospesen mit der BAWAG P.S.K. gemäßEntwurf vom 23.05.2013 wird genehmigt.Das Pauschalentgelt von 1. Juli 2013 bis 31. Dezember 2014 wird somit mit EUR 28.500,--pro Quartal festgelegt. Für die Jahre 2015 und 2016 erfolgt eine Anpassung desPauschalentgeltes auf Basis der Entwicklung des VPI 2010 in Höhe des Durchschnittes derjeweils letzten 3 Jahre (für 2015 = Durchschnitt 2012 bis 2014, für 2016 = Durchschnitt 2013bis 2015)Das Pauschalentgelt für die Kontospesen hat sich wie folgt entwickelt: EUR 23.800,-- von1. Juli 2010 bis 30. Juni 2012, EUR 26.500,-- von 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2013. Seitens derBAWAG P.S.K. erfolgte eine Anpassung um EUR 2.000,-- pro Quartal. Der Kalkulationdieser neuen Pauschale wurde die Summe der Transaktionszahlen aller angeführten Kontenfür das Jahr 2012 zugrunde gelegt. Ein Vergleich zeigt, dass die tatsächlichen Spesen, die imJahr 2012 angefallen wären, höher als die Pauschale gewesen wären (1. Quartal 2012: rd.36.340 Euro, 2. Quartal 2012: 35.240 Euro, 3. Quartal 2012: 29.550 Euro, 4. Quartal 2012:36.970 Euro).


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 56- 2 -Trotz der Erhöhung des Pauschalentgelts behalten die Stadt und die Gesellschaften in Summeweiterhin den Vorteil der Ersparnis gegenüber der Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.Ausgenommen von diesem Pauschalentgelt sind jedoch weiterhin sonstige Gebühren, wie z.B.Porto und fremde Bankspesen sowie auch Bareinzahlungsentgelte.Im Rahmen des „Cash-Poolings“ werden 11 Konten der Stadt und der Gesellschaften imHoldingverbund konsolidiert.Als ergänzende Information wird berichtet, dass sich die derzeit zur Verrechnunggelangenden Kontokonditionen wie folgt darstellen:Sollkondition: 3-Monats-Euribor + 115 Basispunkte AufschlagHabenkondition: 0,25 % p.a.(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 57Betr.: Abschluss einer zusätzlichen Vereinbarung mit derKidspoint GmbH für die Nachmittagsbetreuung indrei <strong>Wiener</strong> Neustädter VolksschulenPunkt26Der Gemeinderat beschließe:Der Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung des Gemeinderates vom 15.6.2011für die schulische Nachmittagsbetreuung (Freizeitbereich- ausgenommen Lernzeiten) mit derKidspoint GmbH, Niederösterreichring 1a, 3100 St. Pölten, für diea) Volksschule Ungarviertel, Grünbeckgasse 1, 2700 <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>b) Volksschule Otto Glöckel, Pottendorfer Straße 100, 2700 <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>c) Volksschule Rudolf Wehrl, Wöllersdorfer Straße 7, 2700 <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>ab dem Schuljahr 2013/14 gemäß dem Entwurf vom 13. Mai 2013 wird genehmigt.VAST: 1/2110/7286 EUR 195.429,94(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 58Betr.: Aufhebung der 90 % SperrePunkt27Der Gemeinderat beschließe:Die Aufhebung der 90 % Sperre der nachstehend angeführten Voranschlagsstellen imFinanzjahr 2013 wird genehmigt.VA-Betrag 2013 (ohne 90 % Sperre)VAST 1/2110/0424 Amtsausstattung (Schuleinrichtung) EUR 40.000,00VAST 1/2110/4000 geringw. Wirtschaftsgüter (Lehrmittel) EUR 17.500,00VAST 1/2110/4004 geringw. Wirtschaftsgüter (Reinigungsutensilien) EUR 17.000,00VAST 1/2110/4010 Materialien (Lehrmittel-Verbrauchsgüter) EUR 7.500,00VAST 1/2110/4014 Materialien (Reinigungsmittel) EUR 30.000,00VAST 1/2110/6134 Instandh.von sonst.Grundstückseinr./Grünflächen EUR 10.000,00VAST 1/2110/6184 Instandh. von sonst. Anlagen (Turnhallen) EUR 25.000,00VAST 1/2110/7284 Entg. f. sonst. Leistungen (Umräumungsarbeiten) EUR 16.000,00VAST 1/2110/7286 Entg.f sonst.Leistungen (Tagesheimpersonalkosten) EUR 400.000,00VAST 1/2110/7290 sonst.Ausgaben (Schulerh.Beiträge,Bildstellenbeitr.) EUR 50.000,00VAST 1/2120/0424 Amtsausstattung EUR 65.100,00VAST 1/2120/4000 gering. Wirtschaftsgüter (Lehrmittel) EUR 14.400,00VAST 1/2120/4004 gering. Wirtschaftsgüter (Reinigungsutensilien) EUR 27.000,00VAST 1/2120/4010 Materialien (Lehrmittel-Verbrauchsgüter) EUR 14.000,00VAST 1/2120/4014 Materialien (Reinigungsmittel) EUR 32.000,00VAST 1/2120/6134 Instandh.von sonst. Grundstückseinr./Grünflächen EUR 15.000,00VAST 1/2120/6184 Instandh.von sonst. Anlagen (Turnhallen) EUR 34.000,00VAST 1/2120/6200 Personen u. Gütertransporte (Turnunterricht) EUR 30.000,00VAST 1/2120/7284 Entg. f. sonst. Leistungen (Umräumungsarbeiten) EUR 30.000,00VAST 1/2120/7286 Entg. f. sonst. Leistungen (Tagesheimpersonalkosten) EUR 400.000,00VAST 1/2120/7290 sonst.Ausgaben (Schulerh.Beiträge, Bildstellenbeitr.) EUR 19.000,00VAST 1/2120/7570 lfd. Transferzlg. (Materialbeitrag Kochunterricht) EUR 5.100,00VAST 1/2130/0424 Amtsausstattung (Schuleinrichtung) EUR 2.500,00VAST 1/2130/4000 geringw. Wirtschaftsgüter (Lehrmittel) EUR 17.800,00VAST 1/2130/4004 geringw. Wirtschaftsgüter (Reinigungsutensilien) EUR 1.300,00VAST 1/2130/4010 Materialien (Lehrmittel-Verbrauchsgüter) EUR 2.900,00VAST 1/2130/4014 Materialien (Reinigungsmittel) EUR 2.200,00VAST 1/2130/6134 Instandh.von sonst. Grundstücksreinr./Grünflächen EUR 5.000,00VAST 1/2130/6184 Instandh.von sonst.Anlagen (Turnhallen) EUR 2.200,00


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 59- 2 -VAST 1/2130/6200 Personen und Gütertransporte (Turnunterricht) EUR 2.600,00VAST 1/2130/7284 Entg. für sonst. Leistungen (Umräumungsarbeiten) EUR 800,00VAST 1/2130/7286 Entg.für sonst.Leistungen (Tagesheimpersonalkosten) EUR 60.000,00VAST 1/2130/7290 sonst. Ausgaben (Schulerh.Beiträge, Bildstellenbeitr.) EUR 25.000,00VAST 1/2131/0424 Amtsausstattung (Schuleinrichtung) EUR 5.000,00VAST 1/2131/4000 geringw. Wirtschaftsgüter (Lehrmittel) EUR 1.800,00VAST 1/2131/4010 Materialien (Lehrmittel-Verbrauchsgüter) EUR 6.000,00VAST 1/2131/6184 Instandh. von sonst. Anlagen (Turnhallen) EUR 1.400,00VAST 1/2131/6200 Personen und Gütertransporte (Turnunterricht) EUR 1.600,00VAST 1/2131/7286 Entg.für sonst.Leistungen (Tagesheimpersonalkosten) EUR 150.000,00VAST 1/2220/0424 Amtsausstattung (Schuleinrichtung) EUR 7.000,00VAST 1/2220/4000 geringw. Wirtschaftsgüter (Lehrmittel) EUR 8.000,00VAST 1/2220/4004 geringw. Wirtschaftsgüter (Reinigungsutensilien) EUR 7.000,00VAST 1/2220/4010 Materialien (Lehrmittel-Verbrauchsgüter) EUR 6.000,00VAST 1/2220/4014 Materialien (Reinigungsmittel) EUR 8.000,00VAST 1/2220/6184 Instandh.von sonst.Anlagen (div. Reparaturen) EUR 9.900,00VAST 1/2220/7284 Entg. für sonst. Leistungen (Umräumungsarbeiten) EUR 7.700,00VAST 1/2221/0200 Maschinen (Nähmaschine) EUR 18.000,00VAST 1/2221/0420 Amtsausstattung (Lehrmittel über EUR 400,00/Stk.) EUR 2.000,00VAST 1/2221/0424 Amtsausstattung (Schulreinrichtung) EUR 9.900,00VAST 1/2221/4000 geringw.Wirtschaftsgüter (Lehrmittel) EUR 2.000,00VAST 1/2221/4004 geringw. Wirtschaftsgüter (Reinigungsutensilien) EUR 2.600,00VAST 1/2221/4010 Materialien (Lehrmittel-Verbrauchsgüter) EUR 2.500,00VAST 1/2221/4014 Materialien (Reinigungsmittel) EUR 2.400,00VAST 1/2221/6160 Instandh. von Maschinen (Bügelmaschine) EUR 8.800,00VAST 1/2221/6184 Instandh. von Anlagen (Turnhallen) EUR 2.200,00VAST 1/2221/7284 Entg. für sonst.Leistungen (Umräumungsarbeiten) EUR 2.900,00VAST 1/2240/0420 Amtsausstattung (Lehrmittel über EUR 400,00/Stk.) EUR 3.800,00VAST 1/2240/0424 Amtsausstattung (Schuleinrichtung) EUR 8.000,00VAST 1/2240/4000 geringw. Wirtschaftsgüter (Lehrmittel) EUR 2.500,00VAST 1/2240/4004 geringw. Wirtschaftsgüter (Reinigungsutensilien) EUR 1.500,00VAST 1/2240/4010 Materialien (Lehrmittel-Verbrauchsgüter) EUR 2.000,00VAST 1/2240/4014 Materialien (Reinigungsmittel) EUR 2.800,00VAST 1/2240/6184 Instandh. von sonst. Anlagen (Turnhallen) EUR 3.000,00VAST 1/2240/7284 Entg.für sonst. Leistungen (Umräumungsarbeiten) EUR 3.200,00VAST 1/2400/0430 Betriebsausstattung (Besch.Beitrag) EUR 8.800,00VAST 1/2400/0434 Betriebsausstattung MA 2 (Kdg.Einrichtung) EUR 30.000,00VAST 1/2400/4000 geringw.Wirtschaftsgüter Besch.Beitrag (Spiele) EUR 91.800,00VAST 1/2400/4004 geringw. Wirtschaftsgüter (Reinigungsutensilien) EUR 20.000,00VAST 1/2400/4010 Materialien Besch.Beitrag (Buntpapier) EUR 90.600,00VAST 1/2400/4014 Materialien (Reinigungsmittel) EUR 30.000,00VAST 1/2400/4030 Handelswaren Besch.Beitrag EUR 5.800,00VAST 1/2400/6134 Instandh.Grundstücke (Grünflächen, Spielplätze, etc.) EUR 20.000,00VAST 1/2400/6184 Instandh. (Reparatur der Einrichtung, Spielsachen, etc.) EUR 71.000,00VAST 1/2400/6200 Personen u.Gütertransporte Besch.Beitrag (Ausflüge) EUR 3.300,00VAST 1/2400/6204 Pers. u.Gütertransporte (Transportkosten Mittagessen) EUR 50.000,00VAST 1/2400/7280 Entg.f.sonst.Leistungen Besch.Beitrag (Theaterauff.) EUR 7.000,00


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 60- 3 -VAST 1/2400/7284 Entg.f.sonst.Leistungen (Englisch im Kindergarten) EUR 75.000,00VAST 1/2400/7290 sonstige Ausgaben (Kdg.Erhaltungsbeiträge) EUR 40.000,00VAST 1/2500/0434 Betriebsausstattung (Horteinrichtung) EUR 9.900,00VAST 1/2500/4000 geringw. Wirtschaftsgüter-Beschäftigungsmat.(Spiele) EUR 4.500,00VAST 1/2500/4004 geringw. Wirtschaftsgüter (Reinigungsutensilien) EUR 2.100,00VAST 1/2500/4010 Materialien f.d.Freizeitbeschäft. (Buntpapier) EUR 2.900,00VAST 1/2500/4014 Materialien (Reinigungsmittel) EUR 2.200,00VAST 1/2500/4030 Handelswaren EUR 2.000,00VAST 1/2500/6204 Pers.u.Gütertransporte (Mittagessen-Transportkosten) EUR 8.500,00(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 61Betr.: Einführung der ganztägigen Schulforman den Volksschulen Ungarviertel, Otto Glöckelund Rudolf Wehrl ab dem Schuljahr 2013/14Punkt28Der Gemeinderat beschließe:Die Einführung der ganztägigen Schulform an den folgenden Pflichtschulen• Volksschule Ungarviertel• Volksschule Otto Glöckel• Volksschule Rudolf Wehrlab dem Schuljahr 2013/14 wird genehmigt.(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 62Betr.: Nominierung der Gemeindevertreterfür das Kollegium des Bezirksschulrates<strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> – StadtPunkt29Der Gemeinderat beschließe:Gemäß § 9 Abs. 1 des NÖ Schulaufsichts-Ausführungsgesetztes, LGBl. 5010-13, werden alsVertreter der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> im Kollegium des Bezirksschulrates <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>- Stadtüber Vorschlag der politischen Parteien nominiert:Von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs:Mitglied:Ersatzmitglied:GR Mag. Wolfgang SCHARMITZERAlfred Pischof-Gasse 26, 2700 <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>StR in Margarete SITZ, MScMairegasse 6, 2700 <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>Von der Österreichischen Volkspartei:Mitglied:Ersatzmitglied:Zweiter Vizebgm. Dr. Christian STOCKERGilmgasse 3, 2700 <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>GR Mag. Christian FILIPPNeudörfler Straße 3/Block B/18, 2700 <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>StR Dipl.Ing. Franz DINHOBLHans Sachs-Gasse 7, 2700 <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>GR Mag. Fritz KATZETTLRudolf Hawel-Gasse 6, 2700 <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>Team Stronach NiederösterreichMitglied:Ersatzmitglied:Bernhard BAUMEGGER, B.A.Kurze Gasse 3, 2700 <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>Mag. Wolfgang BAUMEGGERCorvinusring 6, 2700 <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 63Betr.: Aufhebung der 90% SperrePunkt30Der Gemeinderat beschließe:Die Aufhebung der 90% Sperre der nachstehend angeführten Voranschlagsstellen imFinanzjahr 2013 wird genehmigt.VA-Betrag 2013 (ohne 90 % Sperre)VAST 1/2620/0200 Maschinen EUR 12.000,00VAST 1/2620/0430 Betriebsausstattung EUR 5.000,00VAST 1/2620/0500 Sonderanlagen EUR 15.000,00VAST 1/2620/4000 Geringwertige Wirtschaftsgüter EUR 6.000,00VAST 1/2620/6100 Instandh.v. Grund und Boden EUR 28.000,00VAST 1/2620/6130 Instandh.v.Grundstückseinrichtungen EUR 8.000,00VAST 1/2620/6140 Instandh.v.Gebäuden EUR 15.000,00VAST 1/2620/6160 Instandh.v. Maschinen u. masch. Anlagen EUR 12.000,00VAST 1/2620/6170 Instandh.v. Fahrzeugen EUR 15.000,00VAST 1/2620/6180 Instandh. v. sonstigen Anlagen EUR 400,00VAST 1/2620/6190 Instandh.v. Sonderanlagen EUR 10.000,00VAST 1/2620/7230 Amtspauschalien u.Repräsentationsausgaben EUR 2.000,00VAST 1/2620/7280 Entgelt für sonstige Leistungen EUR 15.000,00VAST 1/2630/6140 Instandh. v. Gebäuden EUR 4.000,00VAST 1/2630/6160 Instandh. v. Maschinen EUR 500,00VAST 1/2630/7280 Entgelt für sonstige Leistungen EUR 7.500,00VAST 1/2631/6140 Instandh.v.Gebäuden EUR 5.000,00VAST 1/2631/7280 Entgelt für sonstige Leistungen EUR 16.000,00VAST 1/2650/6140 Instandh.v.Gebäuden EUR 1.500,00VAST 1/2690/4030 Handelswaren EUR 5.000,00VAST 1/2690/4570 Druckwerke EUR 500,00VAST 1/2690/6200 Personen- u. Gütertransporte EUR 1.000,00VAST 1/2691/4010 Materialien EUR 500,00(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 64Betr.: Tiefbau und Bauhof,Errichtung von Photovoltaikanlagen aufSchulen und Kindergärten, VergabePunkt31Der Gemeinderat beschließe:1. Die Vergabe zur Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme von insgesamt 10 Photovoltaikanlagenan städtischen Schulen und Kindergärten im Gesamtausmaß von 190 kwPan die Firma 10 hoch 4 Energiesysteme GmbH, Gauermanngasse 20f, 2700 <strong>Wiener</strong><strong>Neustadt</strong>, gemäß dem am 28.05.2013 eingereichten Angebotzu einem Gesamtpreis von ………………… EUR 275.999,99 (inkl. USt)Bedeckung: VAST 1/5220/05002. Die Vergabe der Vorleistungen zu den 10 Photovoltaikanlagen bezüglich notwendigerwechselstromseitiger Adaptionen (Adaption „Hauselektrik“) an die Firma Elektro PastererGmbH, Frauengasse 5, 2700 <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>, gemäß Angebot vom 04.03.2013zu einem Gesamtpreis von ………………… EUR 30.903,31 (inkl. Ust)Bedeckung: VAST 1/5220/7280wird genehmigt.(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 65Betr.: Tiefbau und Bauhof,Vereinbarung zwischen der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>und der Eco Nova GmbH für die Benützung vonLichtmasten zu WerbezweckenPunkt32Der Gemeinderat beschließe:Der Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>, Hauptplatz 1-3, 2700<strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>, und der Eco Nova <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> GmbH, Hauptplatz 1-3, 2700 <strong>Wiener</strong><strong>Neustadt</strong>, für die Benützung von Lichtmasten auf öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt<strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> durch die Anbringung von max. 500 Tafeln zu Werbezwecken wirdgenehmigt.• Laufzeit: unbestimmte Zeit mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu Ende jedesKalenderjahres.• Der aus der Lichtmastenwerbung resultierende Ertrag wird im Verhältnis 70 % MA 13und 30 % Eco Nova GmbH aufgeteilt.• Die Werbetafeln werden durch die Magistratsabteilung 13 im Einvernehmen mit der EcoNova GmbH auf den Lichtmasten zu den vom Gemeinderat beschlossenen Stundensätzenmontiert.(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 66Betr.: Rechnungsabschluss 2012 desMagistrates der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>und diesbezüglichen BerichtPunkt33Der Gemeinderat beschließe:I) Der Rechnungsabschluss des Magistrates der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> für das Jahr 2012(01.01. bis 31.12.2012) mit folgenden ErgebnissenHaushaltsrechnung:1) Rechnung des ordentlichen HaushaltsGesamteinnahmen EUR 155.443.370,18Gesamtausgaben EUR 161.065.804,82SOLL-FEHLBETRAG EUR 5.622.434,642) Rechnung des außerordentlichen HaushaltsGesamteinnahmen EUR 11.394.198,83Gesamtausgaben EUR 11.394.198,83wird genehmigt.II)Der Bericht über die Prüfung des Rechnungsabschlusses wird genehmigt.III) Die Beilagen betreffend Jahresabschlüsse der ausgegliederten Unternehmungen miteigener Rechtspersönlichkeit, einschließlich der geprüften Lageberichte sowie derBericht des Abschlussprüfers, werden zur Kenntnis genommen.Tonband und Abstimmung siehe Seite 67.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 67(Tonband: StR Weber, MSc, GR Marik (Zusatzanträge 1–3 siehe Seite 68),GR Haberler, GR Dr. Sluka-Grabner (Zusatzantrag 4-5 siehe Seite69), GR Mag. Gruber, GR Abg.z.NR Windbüchler-Souschill, GRMichael Schnedlitz, Bgm.)Pause von 17.08 Uhr – 17.33 Uhr(Tonband: GR Mag. Gruber, Bgm., Zweiter Vbgm. Dr. Stocker, GRHaberler, Bgm. MD, DL Mag. (FH) Mürkl, MD, GR MichaelSchnedlitz, Bgm., GR Fröch, StR Weber, MSc, GR Marik)Abstimmung zu Punkt I):Hauptantrag:Zusatzantrag 1 :Zusatzantrag 2 :Zusatzantrag 4 :Zusatzantrag 5 :Abstimmung zu Punkt II):Mit den Stimmen der SPÖ-Fraktion gegen die Stimmen der ÖVP-Fraktion, der FPÖ-Fraktion, der Fraktion Liste Soziales <strong>Neustadt</strong>,der Fraktion Die Grünen und der Fraktion Liste Haberler – WN-Aktiv angenommen.Mit den Stimmen der SPÖ-Fraktion und der ÖVP-Fraktion gegendie Stimmen der FPÖ-Fraktion, der Fraktion Liste Soziales<strong>Neustadt</strong> und der Fraktion Liste Haberler – WN-Aktiv beiStimmenthaltung der Fraktion Die Grünen abgelehnt.Mit den Stimmen der SPÖ-Fraktion gegen die Stimmen der FPÖ-Fraktion, der Fraktion Liste Soziales <strong>Neustadt</strong> und der FraktionListe Haberler – WN-Aktiv bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion und der Fraktion Die Grünen abgelehnt.Mit den Stimmen der SPÖ-Fraktion gegen die Stimmen der FPÖ-Fraktion, der Fraktion Liste Soziales <strong>Neustadt</strong> und der FraktionListe Haberler – WN-Aktiv bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion und der Fraktion Die Grünen abgelehnt.Mit den Stimmen der SPÖ-Fraktion und der ÖVP-Fraktion gegendie Stimmen der FPÖ-Fraktion, der Fraktion Liste Soziales<strong>Neustadt</strong> und der Fraktion Liste Haberler – WN-Aktiv beiStimmenthaltung der Fraktion Die Grünen abgelehnt.Einstimmig zur Kenntnis genommen.Abstimmung zu Punkt III):Einstimmig zur Kenntnis genommen.


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 68Anlässlich der Behandlung zu Punkt 33 der Tagesordnung, betr. Rechnungsabschluss 2012des Magistrates der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> und diesbezüglichen Bericht, stellt HerrGemeinderat Michael M a r i k folgende Z u s a t z a n t r ä g e :Z u s a t z a n t r a g 1 :„… und ich stelle daher als Vorsitzender des Kontrollausschusses zum Kapitel Personal einenZusatzantrag: Der Gemeinderat möge beschließen, das Kontrollamt wird beauftragt eineGesamtzusammenschau der Personalkosten pro Kopf und Vollzeitäquivalent hinsichtlichdirekte Anstellungen von Dienstnehmern bei den GmbHs, Übertragung von Dienstnehmernvon der Hoheitsverwaltung in die GmbHs, Leiharbeitern, Bedienstete der Stadt, getrennt nachReferaten und Dienststellen, jedenfalls für die letzten 10 Jahre, zu erstellen. …Z u s a t z a n t r a g 2 :… ich stelle hiezu einen Zusatzantrag: Der Gemeinderat möge beschließen, die zuständigenStadträte werden beauftragt, die im Gemeinderatsbeschluss vom 25.10.2006, Tagesordnungspunkt17, Absatz c, beschlossene nachhaltige Reduktion von Subventionen, Beihilfen,freiwilligen Leistungen, limitiert mit maximal EUR 25 pro Einwohner näher zu definieren.Weiters sind die angenommenen Ausnahmen näher zu definieren und darzulegen, ob einefragliche, vertragliche Verpflichtung besteht bzw. ob es sich um eine Pflichtaufgabe der Stadthandelt. Diese Unterlagen sind dem Gemeinderat bis zur nächsten Sitzung zurBeschlussfassung vorzulegen. …Z u s a t z a n t r a g 3 :… ich stelle daher einen Zusatzantrag: Der Gemeinderat möge beschließen, Die Magistratsdirektionwird beauftragt, betreffend Thematik des aufgenommenen Betriebsmittelkredites inder Höhe von Euro 15.385.000 KRAZAF-Lücke, Zinsen, Zuschuss für ein fiktives Darlehendurch das Land Niederösterreich mit einer Laufzeit von 10 Jahren über den Verfahrensstandbzw. über die Erfolgsaussichten aus Sicht des beauftragten Rechtsanwaltes bis zur nächstenSitzung zu berichten. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.“


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 69Frau Gemeinderätn Dr. Evamaria S l u k a - G r a b n e r stellt folgende Z u s a t z -a n t r ä g e :Z u s a t z a n t r a g 4 :„… stell ich natürlich hier auch einige Zusatzanträge. Die Überprüfung derPersonalentwicklung ist ja schon geschehen. Ich stelle auch den Antrag, dass Kontrollamtmöge die Darlehensentwicklung der Stadt und der Gesellschaften überprüfen und hier – dieBetonung liegt eine übersichtliche Darstellung über den aktuellen Stand der zu bedienendenDarlehen, samt Laufzeit, Ende, Konditionen, Bedingungen und Bedienbarkeit und darausresultierender monatlicher Belastung der Stadt überprüfen.Z u s a t z a n t r a g 5 :Und weiters welche finanziellen – welche günstigen finanziellen Auswirkungen, dieÜbergabe der Gebäudeverwaltung an eine Genossenschaft – eine private Genossenschaft – fürdie finanzielle Gebarung der Stadt hat. Ich bitte um Kenntnisnahme und Bearbeitung derZusatzanträge.“Der Zusatzantrag 3 wurde zurückgezogen.


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 70Betr:Rechnungsabschluss 2012 derStiftungen mit Rechtspersönlichkeitund diesbezüglichen BerichtPunkt34Der Gemeinderat beschließe:I) Die Rechnungsabschlüsse der Stiftungen mit Rechtspersönlichkeit, deren Verwaltungdem Magistrat der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> obliegt, für das Jahr 2012 (01.01. bis31.12.2012) mit folgenden Ergebnissen1. <strong>Wiener</strong> Neustädter Armen- und BürgerspitalstiftungErtrag EUR 620.475,44Aufwand EUR 620.475,442. Josef Kindler-StiftungErtrag EUR 14.886,30Aufwand EUR 14.886,30werden genehmigt.II)Der Bericht über die Prüfung des Rechnungsabschlusses wird genehmigt.(Tonband: StR Landbauer, GR Mag. Dr. Rosecker)Abstimmung zu Punkt I):Einstimmig angenommen.Abstimmung zu Punkt II):Einstimmig zur Kenntnis genommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 71Betr.: Bericht über die Prüfung der städtischen Hauptkassa, Mag. Abt. 8.Punkt35Der Gemeinderat nehme zur Kenntnis:Bericht über die Prüfung der städtischen Hauptkassa, Mag. Abt. 8.(Tonband: GR Mag. Gruber)Einstimmig zur Kenntnis genommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 72Betr.: Gründung der StadtmarketinggesellschaftPunkt36Der Gemeinderat beschließe:Die Gründung der Stadtmarketing & Tourismus <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> GmbH wird mit folgendenEckpunkten genehmigt:• Festlegung des Stammkapitals mit EUR 35.000,-- sowie Übernahme der Anteile:Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>: 67,4 %Verein „Neu in der Stadt“: 32,6 %• Dauer der Gesellschaft:unbestimmte Zeit• Bestellung einer Geschäftsführerin oder eines Geschäftsführers• Vertretung in der Generalversammlung:Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>: BürgermeisterVerein „Neu in der Stadt“: 2 VertreterInnen• Vorsitz in der Generalversammlung:Bürgermeister, im Verhinderungsfall Zw. Vizebürgermeister• Stimmrecht:gemäß § 39 Abs. 2 GmbHG• Errichtung eines beratenden Beirates sowie dessen Zusammensetzung:Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>: je ein Vertreter der im Gemeinderat der Stadt <strong>Wiener</strong><strong>Neustadt</strong> vertretenen FraktionenVerein „Neu in der Stadt“: fünf Vertreter


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 73Vorbehaltlich des heutigen Beschlusses im Bundesrat und dem Inkrafttreten desGesellschaftsrechtsänderungsgesetzes 2013 mit 01.07.2013 soll das Stammkapital mit Euro10.000,00 festgelegt werden.Der Bürgermeister wird ermächtigt, den gegenständlichen Gesellschaftsvertrag auch unter deralternative zu schließen, dass im Unternehmensgegenstand die Geschäftsführung für den Verein‚Neu in der Stadt’ entfällt und dass die Vertretung bzw. Zusammensetzung derGeneralversammlung neu geregelt wird und zwar entweder so, dass die Gesellschafterrechte demBürgermeister und dem Zweiten Vizebürgermeister zukommen und dann auch dieVertretungsregelung für die Generalversammlung bleibt oder – im anderen Fall – dieVertretungsregelung für die Generalversammlung entfällt.(Tonband: Zweiter Vbgm. Dr. Stocker (Abänderungsantrag undZusatzantrag siehe Seite 74))Abänderungsantrag: Einstimmig angenommen.Zusatzantrag: Einstimmig angenommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 74Anlässlich der Behandlung zu Punkt 36 der Tagesordnung, betr. Gründung derStadtmarketinggesellschaft, stellt Herr Zweiter Vizebürgermeister Dr. Christian S t o c k e rfolgenden A b ä n d e r u n g s - u n d Z u s a t z a n t r a g :A b ä n d e r u n g s a n t r a g :„… und ich darf hier einen Abänderungsantrag einbringen, und zwar vorbehaltlich des heutigenBeschlusses im Bundesrat und dem Inkrafttreten des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes 2013mit 01.07.2013 soll das Stammkapital mit Euro 10.000,00 festgelegt werden. DieBeteilungsverhältnisse bleiben unverändert. …Z u s a t z a n t r a g :… so dass ich zu diesem Abänderungsantrag auch einen Zusatzantrag einbringen darf. Und zwarder Zusatzantrag der wie folgt lautet: Der Bürgermeister wird ermächtigt, den gegenständlichenGesellschaftsvertrag auch unter der alternative zu schließen, dass im Unternehmensgegenstand dieGeschäftsführung für den Verein ‚Neu in der Stadt’ entfällt und dass die Vertretung bzw.Zusammensetzung der Generalversammlung neu geregelt wird und zwar entweder so, dass dieGesellschafterrechte dem Bürgermeister und dem Zweiten Vizebürgermeister zukommen unddann auch die Vertretungsregelung für die Generalversammlung bleibt oder – im anderen Fall –die Vertretungsregelung für die Generalversammlung entfällt.“


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 75ANTRAGDer ÖVP-Fraktion,der FPÖ-Fraktion,der Fraktion Liste Soziales <strong>Neustadt</strong> undder Fraktion Liste Haberler – WN-Aktivgemäß § 25 Abs. 3 NÖ STROGauf Aufnahme der nachstehenden Resolution in die Tagesordnung der Sitzung desGemeinderates der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> am 26. Juni 2013Punkt37Der Gemeinderat möge beschließen:ResolutionDer Bürgermeister der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> und die Magistratsabteilung 2 werden aufgefordert,alle rechtlichen und organisatorischen Schritte einzuleiten, um den in der Magistratsabteilung7 eingerichteten Dienstposten „Jugendbeauftragter“ mit der entsprechendenVoranschlagstelle gemäß der vom KDZ in seinem Bericht zur Personalkostensenkung imMagistrat der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> aufgezeigten Option aufzulösen. Die dadurch freiwerdenden Budgetmittel sind zu einem Teil für die Unterstüzung von eigeninitiativenJugendprojekten zu verwenden.(Tonband: GR Mag. Zwickl, GR Grüner, StR Landbauer, GR Abg.z.NRWindbüchler-Souschill, Bgm., Zweiter Vbgm. Dr. Stocker, GRDr. Sluka-Grabner, MD, GR Michael Schnedlitz, StR Karas, GRHaberler, Erster Vbgm. Trofer, StR DI Dinhobl)Pause von 19.41 Uhr – 19.57 UhrTonbandfortsetzung und Abstimmung siehe Seite 76.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 76(Tonband: GR Mag. Dr. Rosecker, GR Mag. Gruber, StR Piribauer, MSc,GR Dr. Sluka-Grabner, StR Mag. Siedl, GR Machowetz, GRGrüner, GR Pammer, Bgm., (Wortmeldung siehe Seite 76), GRHaberler, StR Karas, Bgm. (zur Geschäftsordnung siehe Seite76), Zweiter Vbgm. Dr. Stocker, StR Landbauer, GR Hatvan, GRMag. Zwickl)Mit den Stimmen der SPÖ-Fraktion und der Fraktion Die Grünengegen die Stimmen der ÖVP-Fraktion, der FPÖ-Fraktion, derFraktion Liste Soziales <strong>Neustadt</strong> und der Fraktion Liste Haberler –WN-Aktiv abgelehnt.----------Herr Bürgermeister Bernhard M ü l l e r , BA, MPA führt folgendes aus:„… und das auch fürs Protokoll. Selbst wenn ich ihrer Meinung wäre, dass derJudendbeauftragte weggehört, würde ich dem nicht zustimmen, weil sie hier einfachunrichtiges konnotieren mit dem KDZ. Das ist nicht richtig. Und ich möchte für mich,unabhängig von der inhaltlichen Ausrichtung, dass ich das für gefährlich und falsch halte,festhalten, dass nicht einmal der Antrag richtig formuliert ist. …“Herr Bürgermeister Bernhard M ü l l e r , BA, MPA spricht zur G e s c h ä f t s o r d n u n g :„Bevor der Herr Dr. Stocker dran ist – Vizebürgermeister – mit der zweiten Wortmeldung,zur Geschäftsordnung um den Herrn Kollegen Haberler hier aufzuklären und zu berichtigen.Das, was der Kollege Haberler als tatsächliche Berichtigung hier eingebracht hat von Seite 79ist O-Ton Zitat Wie bereits unter MA 7/4V angeführt, ein Vorschlag der Magistratsabteilung7. Das ist kein Vorschlag des KDZ. (Zwischenruf GR Haberler) Ja, das ist eineWiederholung. Das kommt nicht vom KDZ (Zwischenruf GR Haberler) Nein, nein, dass istnicht richtig. Sie wollten eine tätsächliche Berichtigung, die bekommen sie. Seite 74 Tabelle62, das sind die Vorschläge vom KDZ und das, was sie vorgelesen haben, ist das gesamteKonvolut der MA 7, das wiederholt wurde. Das ist kein KDZ-Vorschlag.“


D R I N G L I C H K E I T S A N T R A GJahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 77von der ÖVP-Fraktiongemäß § 25 Abs. 2 NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzfür die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 26. Juni 2013Der Gemeinderat möge beschließen:ResolutionPunkt d)(Aufnahme siehe Seite 7)Um eine Entscheidung der Nachnutzung des 8er Sees treffen zu können, soll die Magistratsabteilung4 und der zuständige Stadtrat folgendes prüfen und dem Ausschuss für Bau undImmobilien vorlegen:1. Nutzung als Naherholungsraum und Badeteicha. Geländmodellierung und Gestaltung der Anlageb. Verkehrstechnische Erschließung mit Abschätzung der zu erwartenden Frequenzenc. Notwendige Infrastruktur wie WC, Duschen, Abfallsystem, Bänke, Sicherheit etc.d. Kosten2. Nutzung als Naherholungsraum ohne Badenutzunga. Geländemodellierung und Gestaltung der Anlageb. Verkehrstechnische Erschließung mit Abschätzung der zu erwartenden Frequenzenc. Notwendige Infrastruktur wie WC, Abfallsystem, Bänke, etc.d. KostenDiese Vorschläge sind dem Ausschuss spätestens in der Sitzung im September 2013vorzulegen.(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 78Dem <strong>Sitzungsprotokoll</strong> sind angeschlossen:1. Einberufung zur Gemeinderatssitzung;2. Bestätigung des Erhaltes der Einberufung zur Gemeinderatssitzung;3. Anwesenheitslisten mit den Unterschriften der Anwesenden;4. Dringlichkeitsantrag a) der Fraktion Liste Haberler – WN-Aktiv, betr. Einbahnregelungenim Zehnerviertel und LKW-Fahrverbot in der Brunnerstraße und Schneeberggasse;5. Dringlichkeitsantrag b) der Fraktion Die Grünen, betr. Bürgerbefragung Begonien- undChrysanthemensee;6. Dringlichkeitsantrag c) der Fraktion Die Grünen, betr. <strong>Wiener</strong> Neustädter Jugendstrategie;7. Dringlichkeitsantrag d) der ÖVP-Fraktion, betr. Nachnutzung Achtersee;8. Dringlichkeitsantrag e) der FPÖ-Fraktion, betr. Änderung der Öffnungszeiten desAkademiebades an besonders heißen Tagen;9. Dringlichkeitsantrag f) der FPÖ-Fraktion, betr. Kostenloser Zugang für Kinder bis zum14. Lebensalter in das Akademiebad;10. Dringlichkeitsantrag g) der FPÖ-Fraktion, der Fraktion Liste Soziales <strong>Neustadt</strong> und derFraktion Liste Haberler – WN-Aktiv, betr. Evaluierung der Auswirkungen derbeschlossenen Gesetzesänderung auf ausgegliederte Gesellschaften und Prüfung einermöglichen Wiedereingliederung;11. Dringlichkeitsantrag h) der FPÖ-Fraktion und der Fraktion Liste Haberler – WN-Aktiv,betr. Beauftragung zur echtlichen Prüfung einer Schutzzone vor schulischenEinrichtungen;12. Dringlichkeitsantrag i) der ÖVP-Fraktion, der FPÖ-Fraktion, der Fraktion ListeSoziales <strong>Neustadt</strong> und der Fraktion Liste Haberler – WN-Aktiv, betr. Beauftragung zurPrüfung der Notwendigkeit der Verlängerung der Semmeringgasse und derMandlinggasse und Stopp der geplanten Baumaßnahmen bis zur Vorlage desPrüfergebnisses;13. Beilage zu Punkt 3, betr. Analyse und Weiterentwicklung der Bereiche Wirtschaftshofsowie musealer Bereich MA 9 und KME, Endbericht des KDZ - Kenntnisnahme;14. Beilage zu Punkt 5, betr. Ordnungsdienst der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>, Beauftragung derFirma FassSec Security;15. Beilage zu Punkt 10, betr. Abschluss eines Vertrages „über ein Bauvorhaben imGefährdungsbereich Bahnstromleitung“ mit der ÖBB-Infrastruktur AG, GeschäftsbereichEnergie, Praterstern 3, 1010 Wien, hinsichtlich des Bereichs B&C-See;16. Beilage zu Punkt 26, betr. Abschluss einer zusätzlichen Vereinbarung mit der KidspointGmbH für die Nachmittagsbetreuung in drei <strong>Wiener</strong> Neustädter Volksschulen;


Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 7917. Beilage zu Punkt 32, betr. Vereinbarung zwischen der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> und derEco Nova GmbH für die Benützung von Lichtmasten zu Werbezwecken;18. Beilage zu Punkt 33 I), betr. Rechnungsabschluss 2012 des Magistrates der Stadt<strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> und diesbezüglichen Bericht;19. Beilage zu Punkt 33 II), betr. Rechnungsabschluss 2012 des Magistrates der Stadt<strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> und diesbezüglichen Bericht;20. Beilage zu Punkt 33 III), betr. Rechnungsabschluss 2012 des Magistrates der Stadt<strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> und diesbezüglichen Bericht;21. Beilage zu Punkt 34 I), betr. Rechnungsabschluss 2012 der Stiftungen mit Rechtspersönlichkeitund diesbezüglichen Bericht;22. Beilage zu Punkt 34 II), betr. Rechnungsabschluss 2012 der Stiftungen mit Rechtspersönlichkeitund diesbezüglichen Bericht;23. Beilage zu Punkt 35, betr. Bericht über die Prüfung der städtischen Hauptkassa, Mag.Abt. 8;24. Beilage zu Punkt 37, betr. Auflösung des Dienstposten „Jugendbeauftrager.-------------------------Die Vorsitzenden:Müller Bernhard, BA, MPA eh.Bürgermeisterder Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>Die Schriftführer:Die Protokollunterfertiger:Raudner Silvia eh. Zierhofer Brigitte eh. Filipp Mag. Christian eh.Linzer Christian eh. Schnedlitz Michael eh. Sluka-Grabner Dr. in Evamaria eh.Windbüchler-Souschill Haberler Wolfgang eh.Tanja, Abg.z.NR eh.Gemeinderätinnen und Gemeinderäte


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