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Sitzungsprotokoll - Stadtgemeinde Wiener Neustadt

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Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 28- 6 -Der Nachweis ist im Zuge der Baueinreichung durch ein schallschutztechnischesGutachten zu erbringen.S06..... Im mit S06 gekennzeichneten Bereich dürfen keine Aufenthaltsräume vonWohngebäuden zur Bahn orientiert werden. Die erforderlichen Schalldämmmaßeder Außenbauteile der Wohngebäude sind gemäß ÖNORM B8115-2/4/ festzulegen.(9) Bebauungsbestimmungen für den SchutzzonenbereichDer Bereich der Schutzzonen ist in der Plandarstellung ersichtlich und gliedert sich jenach Wertigkeit der Gebäude in 4 unterschiedliche Kategorien.Im Zuge des Bewilligungsverfahrens ist eine koordinierte Vorgangsweise Baubehörde –Bundesdenkmalamt (als Behörde bzw. fachlicher Beirat) anzustreben.Jede Anbringung und Abänderung von Werbeanlagen, Sonnenschutzeinrichtungen undsonstigen Aufschriften, die Neugestaltung und Änderung von straßenseitigen Fassaden,Dächern, Fenstern, Türen, Toren und Einfahrten bedürfen einer Baubewilligung. DieFarbgebung von straßenseitigen Fassaden bedarf nur einer Bauanzeige.a) Allgemeine VorschriftenStraßenseitige Dachneigungen der Gebäude müssen zwischen 35° und 50° betragen.Die Gebäudehöhe darf durch keinen Bauteil wie z. B. Dächer und zurückgesetzteGeschoße um mehr als 7 m überschritten werden. Ausgenommen sind untergeordneteBauteile (z. B. Schornsteine).Straßenseitige Dachausklappungen und Einschnitte (Dachterrassen) sind grundsätzlichnicht gestattet.Straßenseitige Dachflächen dürfen nicht mit Blech, Wellplatten, Kunststoff oderPappe eingedeckt werden. Es sind Ziegel, Pressfaserschindeln oder ähnlicheMaterialien zu verwenden. Notwendige Blecheinfassungen (Ichsenausbildung usw.)sind in der Farbe des Daches zu streichen oder zu beschichten.Straßenseitige Dachgaupen sind nur zur Belichtung von Aufenthaltsräumen im gemäßNÖ Bauordnung unbedingt notwendigen Mindestmaß zulässig. Die Gaupenfenstersind kleiner als die darunterliegenden Fassadenfenster auszuführen. Die Gaupenformist der Umgebung anzupassen.An öffentlich einsehbaren Dächern sind Schneerechen statt Schneehaken vorzusehen.Das Anbringen von Sende- und Empfangsanlagen jeglicher Art an vom öffentlichenRaum aus sichtbaren Fassaden und Dächern ist nicht zulässig. Dies gilt ebenso fürtechnische Aufbauten wie Solaranlagen, Klimageräte, Lüftungsanlagen, u. dgl.

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