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Sitzungsprotokoll - Stadtgemeinde Wiener Neustadt

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Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 55Betr.: „Cash-Pooling“ - Prolongation VereinbarungPauschalentgelt für die KontospesenPunkt25Der Gemeinderat beschließe:Das verbindliche Anbot im Zusammenhang mit „Cash-Pooling“ betreffend der Prolongationder Vereinbarung für das Pauschalentgelt der Kontospesen mit der BAWAG P.S.K. gemäßEntwurf vom 23.05.2013 wird genehmigt.Das Pauschalentgelt von 1. Juli 2013 bis 31. Dezember 2014 wird somit mit EUR 28.500,--pro Quartal festgelegt. Für die Jahre 2015 und 2016 erfolgt eine Anpassung desPauschalentgeltes auf Basis der Entwicklung des VPI 2010 in Höhe des Durchschnittes derjeweils letzten 3 Jahre (für 2015 = Durchschnitt 2012 bis 2014, für 2016 = Durchschnitt 2013bis 2015)Das Pauschalentgelt für die Kontospesen hat sich wie folgt entwickelt: EUR 23.800,-- von1. Juli 2010 bis 30. Juni 2012, EUR 26.500,-- von 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2013. Seitens derBAWAG P.S.K. erfolgte eine Anpassung um EUR 2.000,-- pro Quartal. Der Kalkulationdieser neuen Pauschale wurde die Summe der Transaktionszahlen aller angeführten Kontenfür das Jahr 2012 zugrunde gelegt. Ein Vergleich zeigt, dass die tatsächlichen Spesen, die imJahr 2012 angefallen wären, höher als die Pauschale gewesen wären (1. Quartal 2012: rd.36.340 Euro, 2. Quartal 2012: 35.240 Euro, 3. Quartal 2012: 29.550 Euro, 4. Quartal 2012:36.970 Euro).

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