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Sitzungsprotokoll - Stadtgemeinde Wiener Neustadt

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Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 35Betr.: Verlegung der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden<strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> und Steinabrückl, zugleich politische Gemeindegrenze undVerwaltungsbezirksgrenze zwischen der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>und der Marktgemeinde Wöllersdorf-SteinabrücklPunkt8Der Gemeinderat beschließe:Die Verlegung der Katastralgrenze hinsichtlich der angeführten, der Katastralgemeinde<strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> zugehörigen Grundstücke, wird wie folgt genehmigt:Von der Katastralgemeinde <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> werden folgende Grundstücke in dieKatastralgemeinde Steinabrückl umgemeindet:Grundstücke Nr. 2042/1, 2042/3, 2044/1, 2044/2, 2044/3, 2045/1, 2045/2, 2059/6, 2059/7,2059/8, 2059/9, 2059/10, 2059/11, 2059/12, 2059/13, 2059/14, 2059/15, 2059/16, 2059/17,2059/18, 2059/19, 2059/20, 2059/21, 2059/22, 5020.(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.(Abwesenheit der Fraktion Liste Soziales <strong>Neustadt</strong>, der FraktionDie Grünen und der Fraktion Liste Haberler – WN-Aktiv)Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:

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