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Sitzungsprotokoll - Stadtgemeinde Wiener Neustadt

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Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 10einzuholen. Unbeschadet dessen – ich wiederhole mich – auch wenn sie vollkommenRecht haben, eine Dringlichkeit sehe ich nicht und wir hätten auch eine derartigeAnfrage behandelt und auch eine Antwort darauf gegeben, wenn wir sie ganz normalüber die Dienstpost bekommen hätten.“Herr Gemeinderat Wolfang H a b e r l e r spricht zur G e s c h ä f t s o r d n u n g :„Darf mich zur Geschäftsordnung melden als Mitantragsteller. Ich glaube nicht, dass esAufgabe ist der einzelnen … oder dass man es nicht verlangen kann, Herr Magistratsdirektor,weil sie es erwähnt haben, dass die Mitglieder des Gemeinderates, wenn sieeinen Dringlichkeitsantrag stellen, auch die Bestimmungen des Friedensdiktates um esauf den Punkt zu bringen, nämlich von St. Germain überprüfen. Soweit wäre ich nichtgegangen. Das ist die eine Geschichte. Ich sage es ganz ehrlich, ich glaube auch nicht,dass es Aufgabe des Magistratsdirektors ist, dass er feststellt, ob es aus seiner SichtDringlichkeit ist oder nicht. Sondern es ist aus der Sicht der Mitglieder des Gemeinderatesdie Dringlichkeit festzustellen, ob man etwas dringlich einbringt, als normalenAntrag einbringt oder in welcher Form auch immer. Und ich glaub, dass es auch nichtszur Sache tut. Das ist eine Parteilichkeit die – glaub ich – etwas unnötig ist.“Herr Bürgermeister Bernhard M ü l l e r , BA, MPA spricht zur G e s c h ä f t s -o r d n u n g :„Jetzt bitte ich um eine rechtliche Belehrung, da – wenn auch vielleicht nicht letztgültigaber doch erhebliche Bedenken bestehen, ob dieser Antrag zulässig ist im Gemeinderat– wäre meine Vorgehensweise – dass diese erhebliche Bedenken bestehen, auch nachStellungnahme durch die Rechtsabteilung, wie wohl noch Erkundungen bei Verfassungsdienstenvielleicht auch etwas anderes zu bringen könnten, habe ich – wie ichannehme – die Pflicht, diesen Antrag nicht zuzulassen, weil wir uns sonst in rechtlicheProblematiken begeben. Habe ich das richtig verstanden? Ich möchte nicht verantwortlichsein, dass ich einen Antrag zulasse, wo die Rechtsabteilung und die Magistratsabteilung1 erhebliche rechtliche Zweifel anmelden und das möchte ich nicht zulassen.Weil ich habe keine Lust auf eine Anzeige bei der Aufsichtsbehörde wegen Amtsanmaßungoder sonstiges. Und diese erheblichen Zweifel bestehen.“

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