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Sitzungsprotokoll - Stadtgemeinde Wiener Neustadt

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Jahr 2013, 04. ö. Sitzung, Seite 31- 9 -Standortbezogene Werbeanlagen:Werbeanlagen, die Bezeichnung, Funktion und nähere Informationen zuBetriebsstätten und Einrichtungen an deren Standort beinhalten.Standortunabhängige Werbeanlagen:Werbeanlagen, die nicht standortbezogene Werbeinhalte vermitteln.Großflächige hinterleuchtete Werbeanlagen:Außenwerbeanlagen mit ruhenden oder zyklisch wechselnden Werbeinhalten ab3,0 m² Werbefläche (Rollingboards, Poster Lights u. dgl.).Kleinflächige hinterleuchtete Werbeanlagen:Außenwerbeanlagen mit ruhenden oder zyklisch wechselnden Werbeinhalten biszu 3,0 m² Werbefläche (z. B. Citylight)Steckschilder:Aus der Fassadenfront ragende Werbeanlage, welche der Repräsentation sowieWerbung des dort ansässigen Geschäftslokals dient.b) Allgemeine BestimmungenWerbeanlagen müssen in einer harmonischen Beziehung zur bebauten Umgebungstehen und auf die Struktur und Maßstäblichkeit des Baubestandes Bedachtnehmen.Unzulässig sind Werbeanlagen1. auf oder an Bäumen,2. an Brückenbauwerken,3. auf oder an Leitungs- und Verkehrsmasten,4. auf sonstigen Masten, wenn der Anbringungsort höher als die Firsthöhe derangrenzenden/benachbarten Gebäude ist,5. auf Dächern und Kaminen,6. innerhalb eines Mindestabstandes von 0,6 m vom Fahrbahnrand, vonRadfahrstreifen, Radwegen sowie Geh- und Radwegen,7. auf Straßengrünflächen zwischen Fahrbahn und sonstigen Verkehrsflächen,wenn die Werbeflächen weitestgehend parallel zum Straßenverlaufangeordnet sind,8. in Form von Kleinplakaten (Dreiecksständer etc.) am Bahnhofplatz.c) Standortbezogene WerbeanlagenStandortbezogene Werbeanlagen sind in Art und Umfang auf die Struktur desbeworbenen Objektes abzustimmen. Gebietskörperschaften und derenGesellschaften können standortbezogene Werbeanlagen räumlichen Gebietenzuordnen.Die Nutzung von Brandwänden und weitgehend öffnungslosen Fassadenflächenfür standortbezogene Werbezwecke (Werbetafeln, Bespannung mittels Textilienoder Folien) ist dann zulässig, wenn die vorhandene bauliche Situation durch dieseAnlage gestalterisch aufgewertet wird. Das Ausmaß der Werbung darf 25 % der

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