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Mitteilungsblatt Nr. 51 vom 19.12.2013 - VG Hahnstätten

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<strong>Hahnstätten</strong>• Nachtragshaushaltssatzungder Verbandsgemeinde <strong>Hahnstätten</strong>für das Jahr 2013 <strong>vom</strong> 12.12.2013Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 GemeindeordnungRheinland-Pfalz in der Fassung <strong>vom</strong> 31. Januar 1994/GVBI. s_ 153), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 20. Oktober2010 (GVBI. S. 319), folgende Nachtragshaushaltssatzungbeschlossen:§ 1 Ergebnis- und FinanzhaushaltMit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:1. im Er~ebrnshaushaltder Gesamtbetrag der Ertrage au!der Gesamtbetrag der Aufwendungen aufder Jahresüberschuss auf2. im Finanzhaushalldie ordentlichen Einzahlungen aufdie ordenUichen Auszahlungen aufder Saldo der ordentlichen Ein· und AUszahlungen aufdie außerordentlichen Einzahlungen aufdie außecordenUichen Auszahlungen aufder Saldo der außerordentlichen ~n- und Auszahlungen autdie Einzahlungen aus lnvestitionstätigkert aufdie Auszahtungoo aus lnvestitionsfätigkeil aUfder Saldo der Eiri- und Auszahlungen aus lnveslitionstätigkeit aufdie Elnzahlungen aus Finanzierungstätigkett aufdie Auszahlungoo aus Finanzierungsläligkeil aufder Sa.ldo der Eiri- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit aufder Gesamtbetrag der EinzahJungifn aufder Gesamtbetrag der Auszahlungen aufdie Ve.randerung des Floanzlttelbestandes im Haushattsiahr aufgegenüberbisherEuro4.693.D50 €4.984.662 €-291.612 €4.533.500 €4.634.972 €-101.472 €0€0 €0€488.450€578.400 €-89.950€638.822 €447.400 €191.422 €5.660.772€5.660.7/2 €OE§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen KrediteDer Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahmezur Finanzierung von Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmenerforderlich ist, wird gegenüber der bisherigenFes1setzung neu festgesetzt von bis.her 89.950 €auf O €.Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögenmit Sonderrechnung werden gegenüber der bisherigenFestsetzung neu festgesetztfür den Eigenbetrieb Wasserversorgung von bisher 300.000 €auf 200.000 € für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung vonbisher 400.000 € auf 0 €für den Eigenbetrieb Wärme von bisher 0 € auf 120.000 €§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen ErmächtigungenDer Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nichtverändert.§ 4 Höchstbeträge der Kredite zur LiquiditätssicherungDer Gesamtbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wirdnicht verändert§ 5 VerbandsgemeindeumlageDie Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungennach dem Kommunalabgabengesetz <strong>vom</strong> 20. Juni1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 02.März 2006 (GVBI. S. 57) werden nicht verändert.§ 5 VerbandsgemeindeumlageDer Umlagesatz der Verbandsgemeindeumlage wird nicht verändert.§ 6 EigenkapitalDer Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2011 betrug10.926.558 Euro. Der Stand des Eigenkapitals zum 31 .12.2012beträgt 10.981 .228 Euro und zum 31.12.2013 voraussichtlich10.947.<strong>51</strong>6 Euro.§ 7 Gebühren und BeiträgeDie ßebühren und Beiträge werden nicht verändert.§ 8 Uber- und außerplanmäßige Aufwendungen und AuszahlungenDie Festsetzungen für erhebliche über- und außerplanmäßigeAufwendungen und Auszahlungen gern. § 100 Abs. 1 Satz 2GemO werden nicht verändert.<strong>Hahnstätten</strong>, den 12.12.2013 (Dienstsiegel)Volker SatonyBürgermeisterHinweis:Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Die nach § 95 Abs. 4 erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehördezu den in §§ 2 und 3 der Satzung sind erteilt.Der Haushaltsp'lan liegt zur Einsichtnahme von 20.12.2013 bis06.01.2014 (montags bis mittwochs von 8:00 Uhr bis 12.00 Uhrund von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:00 Uhrbis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr und freitagsvon 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Rathaus der Verbandsgemeinde<strong>Hahnstätten</strong>, Austraße 4, 65623 <strong>Hahnstätten</strong>, Zimmer 22 öffentlichaus.Nach§ 24 Absatz 6 GemO gilt die Satzung, die unter Verletzungerhöht vecmindert nunmehr von Verfahrens- oder· Formvorumum festgesetzt schritten der GemeindeordnungEuro Euro auf Euro zustande gekommen ist, ein Jahrnach der Bekanntmachung als128.620 € 4 _ 821 . € von Anfang an gültig zus1ande67059280 € 4 _ 925 _ € gekommen. Dies gilt nicht wenQ382_ . €128.620 € 59 280i . die Bestimmung über die Of­·I03.712 € fentlichkeit der Sitzung„ die Genehmigung.die Ausfertigung137.080 €4 _ 670 . 580€ oder die Bekanntmachung der4.020 € 4.630. 95 2 € Satzung verletzt worden sind137„080 €0€0€0€137.080€0€137.080 €-4.020 €0€459.600€-256.200 €39.628 € oder0€0€oe2. vor Ablauf der in Satz 1 genanntenFrist die Aufsichtsbehördeden Beschluss beanstandetoder jemand die Verletzung derVerfahrens- oder Formvorschrif-203AOO € 2ss.e50€ ten gegenüber der Verbandsge-118.800 € meindeverwaltung <strong>Hahnstätten</strong>166.250 € unter Bezeichnung des Sachverhalts,der die Verletzung begrün-397.300 € 24LS22€ den soll, geltend gemacht hat.A47.400€ Hat jemand eine Verletzung nach397.300 € -2ö5.87S€ Satz 2 <strong>Nr</strong>. 2 geltend gemacht.so l

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