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Spengler Fachjournal 04/2013

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<strong>Spengler</strong> <strong>Fachjournal</strong> <strong>04</strong>/<strong>2013</strong>Weiterbildung fördernKurse steigern die Qualität der LehrlingsausbildungGut ausgebildete und qualifizierte Fachkräfte sind fürdie meisten Unternehmen ein wesentlicher Baustein fürden wirtschaftlichen Erfolg. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmensind daher auch Schwerpunkte im neuenFördersystem für Lehrbetriebe. „Die Förderung für zwischen-und überbetriebliche Ausbildungen soll Firmenmotivieren Bildungsangebote für ihre Lehrlinge in Anspruchzu nehmen,“ sagt Martina Kvarda, Förderberaterinder Lehrlingsstelle Wien. Neben Weiterbildungen imRahmen des Berufsbildes werden dabei sogar Kurse gefördert,die über das Berufsbild hinausgehen. Die Maßnahmenmüssen jedoch im Zusammenhang mit demLehrberuf stehen. Alle Förderungen müssen vom Lehrbetriebrechtzeitig beantragt werden. Der Antrag mussspätestens drei Monate nach dem letzten Kurstag beimFörderreferat der Lehrlingsstelle einlangen. Eine inhaltlicheBeschreibung des Kurses ist notwendig, da geprüftwerden muss ob die Maßnahme gefördert werden kann.Die Förderungen für zwischen- und überbetrieblicheAusbildungsmaßnahmen im Detail:Ñ Vorgeschriebene und freiwillige Ausbildungsmaßnahmenim Rahmen des jeweiligen Berufsbildes, sowiefreiwillige berufsbezogene Zusatzausbildungen dieüber das jeweilige Berufsbild hinausgehen. Dabeiwerden 75% der Kurskosten bis maximal 1.000 Europro Lehrling über die gesamte Lehrzeit gefördert.Ñ Bei zwischenbetrieblichen Maßnahmen werdenhöchstens 40 Euro pro Lehrling und Tag gefördert.Ñ Für jeden Lehrbetrieb steht ein Fördervolumen vonmaximal 10.000 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.Ab 40 Lehrlingen steigt dieses Volumen um jeweils1.000 Euro pro zehn Lehrlinge für ein Kalenderjahr.Ñ Stichtag für die Lehrlingszahl ist jeweils der 31.Dezember des Vorjahres.Ñ Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfungwerden mit 75% der Kurskosten bis maximal 250 EuroÑ„Der Förderantragmuss spätestensdrei Monate nachKursende bei unsim Förderreferateingelangt sein,“sagt Martina Kvarda,Förderberaterin derLehrlingsstelle Wien.pro Lehrling über die gesamte Lehrzeit gefördert. Fürjeden Lehrbetrieb steht ein Fördervolumen von höchstens2.500 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.Bei einem Vorbereitungskurs auf die Berufsreifeprüfungwird die Bruttolehrlingsentschädigung imAusmaß der Kurszeiten abgegolten. Die Lehrzeit darfnicht verlängert werden.Wichtige Voraussetzungen für eine Förderung:Ñ Ein aufrechtes Lehrverhältnis. Einzige Ausnahme:Beim Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfungkönnen Kurse bis zu sechs Monate nach Endeder Lehrzeit gefördert werden.Ñ Der Lehrbetrieb muss die vollen Kosten der Ausbildungsmaßnahmetragen.Ñ Die Ausbildungszeit muss auf die Arbeitszeit desLehrlings angerechnet werden.Ñ Die inhaltliche Beschreibung, Teilnahme- und Zahlungsbestätigung,sowie die Rechnung sind demAntrag beizulegen.Ñ Reine Produktschulungen oder Hobbykurse könnennicht gefördert werden.Abteilung Bildungspolitik und BerufsausbildungLehrlingsstelle-FörderungenFrau Elisabeth Hainzl und Frau Martina KvardaRudolf Sallinger-Platz 1, 1030 WienTel.: 01/514 50-2460E-Mail: lehre.foerdern@wkw.atwww.wko.at/wien/lehrlingwww.lehre-foerdern.atDie entsprechenden Antragsformulare, Merkblätter sowiedie Förderrichtlinie findet man auf www.lehre-foerdern.at20

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