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Spengler Fachjournal 04/2013

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<strong>Spengler</strong> <strong>Fachjournal</strong> <strong>04</strong>/<strong>2013</strong>Neues ArbeitsverhältnisMit diesen Tipps können Arbeitgeber vielen hohen Strafen vorbeugenZu Beginn eines neuen Arbeits- oder Lehrverhältnisseskann sich schnell einmal der eine oder andere Fehler einschleichen,welcher den Arbeitgeber unter Umständenviel Geld kostet. Um jedoch schon im Vorfeld unnötigeKosten oder Strafen zu vermeiden, sollten nachfolgendePunkte beim Beginn jedes neuen Arbeits- oder Lehrverhältnissesunbedingt beachtet werden. Der neue Dienstnehmer/Lehrlingist vor Antritt seiner Tätigkeit bei derGKK anzumelden. Sollte diese zu spät erfolgen oder garvergessen werden, kann dies bereits sehr hohe Strafennach sich ziehen. Eine Bestätigung über die vollständigeAnmeldung ist dem Dienstnehmer/Lehrling unverzüglichzu überreichen. In weiterer Folge muss der Dienstnehmer/Lehrlingauch einen vollständigen Dienstzettelerhalten, welche nachstehende Punkte beinhaltet:ÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑName und Anschrift des DienstgebersName und Anschrift des Dienstnehmers/LehrlingBeginn des Arbeits- oder Lehrverhältnisses bzw. beiBeschränkungen auch das Ende des selbigenKündigungsfristen und KündigungstermineDienstortVorgesehene VerwendungAnzuwendender Kollektivvertrag inklusive Einstufungund angerechneter Vordienstzeiten (für die Einstufungbzw. für den Urlaub)Anfangsbezug (Höhe der Lehrlingsentschädigung)Vereinbarte NormalarbeitszeitAusmaß des jährlichen UrlaubsName und Anschrift der betrieblichen VorsorgekasseKeine Verpflichtung zur Ausstellung bzw. Aushändigungeines Dienstzettels besteht, wenn die angeführtenPunkte in einem schriftlichen Arbeitsvertrag festgehaltensind oder das Arbeitsverhältnis nicht länger als füreinen Monat vereinbart wird. In bestimmten Fällen muss„Zu Beginn einesneuen Arbeitsverhältnissesgilt eseinige Punkte zubeachten, sonstkommt es schnelleinmal zu unnötigenKosten odergar Strafen,“ warntHeinz Kaltenbrunner-Nessling.bei der Beschäftigung eines Ausländers innerhalb vondrei Tagen eine entsprechende Meldung an das Arbeitsmarktserviceerfolgen. Lehrlinge sind bei der Lehrlingsstellebinnen zwei Wochen bzw. bei der Berufsschulebinnen drei Wochen anzumelden. Für eine richtige kollektivvertraglicheEinstufung sind vom Arbeitnehmerdie dazu notwendigen Voraussetzungen nachzuweisen.Wird der Arbeitnehmer falsch eingestuft, so kann derArbeitgeber dafür haftbar gemacht werden. Eine vereinbarteProbezeit sollte schriftlich festgehalten werden,da die Lösung des Arbeitsverhältnisses während einerProbezeit von der Auflösungsabgabe befreit ist. Selbigesgilt übrigens auch für befristete Arbeitsverhältnisse biszu 6 Monaten.Nessling Wirtschaftstreuhand & Steuerberatungs GmbHFischer-Villa-Straße 2, 5411 OberalmTel.: 06245/88008, Fax: 06245/88008-920E-Mail: steuerberater@nessling.atwww.nessling.atDienstnehmer müssen einen vollständigen Dienstzettel erhalten.34

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