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TrinkwV 2011 - vdw

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Einleitung<br />

Trinkwasser ist in Deutschland das am intensivsten kontrollierte<br />

Lebensmittel. Die Beschaffenheit des Trinkwassers wird durch die<br />

Trinkwasserverordnung (<strong>TrinkwV</strong>) geregelt. Insbesondere soll sichergestellt<br />

werden, dass Trinkwasser keine gesundheitsschädlichen<br />

mikrobiologischen oder chemischen Stoffe enthält. Hierfür werden<br />

Grenzwerte festgelegt, die bei Austritt des Trinkwassers an der Zapfstelle<br />

(Wasserhahn oder Dusche) nicht überschritten werden dürfen.<br />

Werden die Grenzwerte nicht eingehalten, darf das Wasser nicht zur<br />

Verfügung gestellt werden. Die Regelungen der <strong>TrinkwV</strong> richten sich<br />

an alle Inhaber einer Trinkwasser-Installation, aus denen Trinkwasser<br />

an Verbraucher abgegeben wird.<br />

Die erste <strong>TrinkwV</strong> ist am 15.02.1976 in Kraft getreten und wird seitdem<br />

in regelmäßigen Abständen überarbeitet. Sie wurde zuletzt im<br />

Jahr 2001 novelliert und nun im Jahr 2010 geändert. Die Änderung<br />

der <strong>TrinkwV</strong> tritt am 01.11.<strong>2011</strong> in Kraft.<br />

Die neuen Pflichten für die Wohnungswirtschaft aus der geänderten<br />

<strong>TrinkwV</strong> umfassen im Wesentlichen:<br />

- Anzeigepflichten des Bestandes<br />

- Untersuchungspflichten auf Legionellen<br />

- Pflichten bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes<br />

- Informationspflichten gegenüber dem Mieter<br />

- Dokumentationspflichten (Pläne etc.)<br />

Die wichtigste Änderung für Wohnungsunternehmen in der aktuell<br />

geänderten <strong>TrinkwV</strong> ist, dass Großanlagen zur Trinkwassererwärmung<br />

regelmäßig an repräsentativen Probenahmestellen auf<br />

Legionellen zu untersuchen sind.<br />

In diesem Zusammenhang wird die Pflicht des Inhabers einer Wasserversorgungsanlage<br />

zur Anzeige des Bestandes an Großanlagen zur<br />

Trinkwassererwärmung an das Gesundheitsamt eingeführt. Zusätzlich<br />

sind Anzeigepflichten der Untersuchungsergebnisse beim<br />

Gesundheitsamt, Dokumentationspflichten hinsichtlich Anlagen und<br />

Untersuchungsergebnissen im Unternehmen sowie Informationspflichten<br />

gegenüber dem Mieter formuliert.<br />

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