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TrinkwV 2011 - vdw

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Weitere Empfehlungen<br />

Fachbetriebe für Sanitär, Heizung und Klima (SHK) sind oftmals über<br />

Rahmenverträge langfristig gebunden, besitzen Anlagenkenntnis und<br />

werden für die Wartung, sowie die Instandsetzung beauftragt. Es ist<br />

wichtig, dass alle Beteiligten den gleichen Informationsstand haben.<br />

Daher sollte in einem gemeinsamen Gespräch diese Arbeitshilfe erläutert<br />

und die Einhaltung im Bestand vorgegeben werden. Ein regelmäßiger<br />

Austausch über die Umsetzung und über mögliche<br />

Schwachstellen sollte vereinbart werden. Für die Beauftragung und<br />

Abrechnung sollten Einheitspreiskatalogpositionen vereinbart werden.<br />

Wartungsverträge für betroffene Anlagen sollten dahingehend ergänzt<br />

werden, dass regelmäßig die Wasserqualität zu kontrollieren<br />

ist und dies dokumentiert wird. Es könnte sich als sinnvoll erweisen,<br />

die Bewohner und Nutzer auf die Risiken von Stagnation in Teilabschnitten<br />

einer Wohnanlage hinzuweisen.<br />

Wasserversorgungsanlagen, aus denen Trinkwasser abgegeben wird,<br />

dürfen nicht ohne eine den a.a.R.d.T. entsprechende Sicherungseinrichtung<br />

mit Wasser führenden Teilen verbunden werden, in denen<br />

sich Wasser befindet oder fortgeleitet wird, das nicht für den<br />

menschlichen Gebrauch nach des § 3 Nummer 1 bestimmt ist. Nach<br />

aktueller Normung (DIN 1988-100 sowie DIN 1717) sind temporäre<br />

Verbindungen (Schlauchleitung) zwischen Heizungsanlage und<br />

Trinkwasseranlage für Neu- oder Umbauten nicht mehr statthaft. Es<br />

sind feste Verbindungen mit Systemtrenner zu installieren.<br />

Ein bekanntes mögliches Gefahrenpotential besteht bei sogenannten<br />

"Totstrecken" oder Leitungen, an denen nicht regelmäßig Wasser<br />

entnommen wird. Dies trifft z. B. auch auf Feuerlöschleitungen in<br />

Hochhäusern zu. Feuerlöschleitungen werden als Nass-, Trocken-<br />

und Nasstrockenleitungen gebaut. Die Nassleitungen, die i. d. R. in<br />

den Treppenhäusern verlaufen, dürfen nicht absperrbar sein, damit<br />

im Brandfall das Löschwasser sofort verfügbar ist. Damit ist eine<br />

permanente Verbindung zur Trinkwasser-Installation des Gebäudes<br />

gegeben. In der Praxis ist die Feuerlöschleitung am oberen Ende mit<br />

einer Zapfstelle verbunden, die sporadisch genutzt wird und durch<br />

die ein regelmäßiger Wasseraustausch erfolgen könnte.<br />

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