TrinkwV 2011 - vdw
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Abbildung 5: Absperrarmatur mit Möglichkeit zur Nachrüstung einer<br />
Probenahmestelle, Quelle degewo<br />
Gemäß Empfehlung des UBA 20 ist die Probenahme direkt aus der<br />
Entnahmearmatur ohne Hilfsmittel und ohne Abflammen zulässig<br />
(es wird jedoch eine Desinfektion empfohlen).<br />
Es ist die ungünstigste Stelle im Strang zu beproben. Daher erfolgt<br />
die Probenahme in der Regel an der letzten Stelle der obersten<br />
Stockwerksleitung beim Mieter, sofern hierfür nicht gesondert erreichbare<br />
Ventile eingebaut wurden. Die Probenahme erfolgt auch<br />
hier direkt aus der Entnahmearmatur ohne Hilfsmittel und ohne Abflammen.<br />
Das birgt die Gefahr, dass die Aussage über die systemische<br />
Qualität der Warmwasserinstallation durch Einflüsse, die der<br />
Installation beim Mieter zuzurechnen sind, verfälscht wird. Es sollte<br />
daher nicht am Duschkopf, sondern an einem Wasserhahn oder Eckventil<br />
mit zusätzlichem Auslass beprobt werden.<br />
Es wird empfohlen, dass während der Beprobung der Warmwasserleitung<br />
beim Mieter die Kaltwasser(eck)ventile geschlossen werden,<br />
da die Mischarmaturen oftmals nicht richtig trennen.<br />
Sollte ein Mieteranschluss nicht zu beproben sein, ist ein Ausweichen<br />
auf die "zweitentfernteste" Stelle, z. B. in der Nachbarwohnung<br />
möglich.<br />
Auch hier ist darauf zu verweisen, dass letztlich die Einhaltung der<br />
Systematik keinen Wert an sich darstellt, sondern es immer auf den<br />
durch die jeweilige Untersuchung erzielten Erkenntnisgewinn ankommt.<br />
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Empfehlung des Umweltbundesamtes: Nachweis von Legionellen in<br />
Trinkwasser und Badebeckenwasser, Bundesgesundheitsblatt, Springer-<br />
Verlag 2000<br />
W. Hentschel, D. Waider, Kommentar zum DVGW-Arbeitsblatt W551,<br />
Bonn 2004