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TrinkwV 2011 - vdw

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Abbildung 5: Absperrarmatur mit Möglichkeit zur Nachrüstung einer<br />

Probenahmestelle, Quelle degewo<br />

Gemäß Empfehlung des UBA 20 ist die Probenahme direkt aus der<br />

Entnahmearmatur ohne Hilfsmittel und ohne Abflammen zulässig<br />

(es wird jedoch eine Desinfektion empfohlen).<br />

Es ist die ungünstigste Stelle im Strang zu beproben. Daher erfolgt<br />

die Probenahme in der Regel an der letzten Stelle der obersten<br />

Stockwerksleitung beim Mieter, sofern hierfür nicht gesondert erreichbare<br />

Ventile eingebaut wurden. Die Probenahme erfolgt auch<br />

hier direkt aus der Entnahmearmatur ohne Hilfsmittel und ohne Abflammen.<br />

Das birgt die Gefahr, dass die Aussage über die systemische<br />

Qualität der Warmwasserinstallation durch Einflüsse, die der<br />

Installation beim Mieter zuzurechnen sind, verfälscht wird. Es sollte<br />

daher nicht am Duschkopf, sondern an einem Wasserhahn oder Eckventil<br />

mit zusätzlichem Auslass beprobt werden.<br />

Es wird empfohlen, dass während der Beprobung der Warmwasserleitung<br />

beim Mieter die Kaltwasser(eck)ventile geschlossen werden,<br />

da die Mischarmaturen oftmals nicht richtig trennen.<br />

Sollte ein Mieteranschluss nicht zu beproben sein, ist ein Ausweichen<br />

auf die "zweitentfernteste" Stelle, z. B. in der Nachbarwohnung<br />

möglich.<br />

Auch hier ist darauf zu verweisen, dass letztlich die Einhaltung der<br />

Systematik keinen Wert an sich darstellt, sondern es immer auf den<br />

durch die jeweilige Untersuchung erzielten Erkenntnisgewinn ankommt.<br />

21<br />

20<br />

21<br />

24<br />

Empfehlung des Umweltbundesamtes: Nachweis von Legionellen in<br />

Trinkwasser und Badebeckenwasser, Bundesgesundheitsblatt, Springer-<br />

Verlag 2000<br />

W. Hentschel, D. Waider, Kommentar zum DVGW-Arbeitsblatt W551,<br />

Bonn 2004

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