TrinkwV 2011 - vdw
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Durch die Anwendung der a.a.R.d.T. kann sich zwar niemand der<br />
Verantwortung für das eigene Handeln entziehen, im Streitfall wird<br />
jedoch im Allgemeinen die Einhaltung der a.a.R.d.T. juristisch als<br />
erster Anschein des Beweises für fehlendes Verschulden gewertet<br />
und entsprechend berücksichtigt.<br />
In dem Arbeitsblatt werden Festlegungen getroffen, die nicht allen<br />
angebotenen Anlagenkonzeptionen und Betriebsweisen Rechnung<br />
tragen können. Dementsprechend ist im Arbeitsblatt ausgeführt,<br />
dass bei Nachweis einer einwandfreien Funktion durch mikrobiologische<br />
Untersuchungen auch andere als die in dem Arbeitsblatt W 551<br />
genannten technischen Maßnahmen angewendet werden können. 9<br />
Wichtigstes Kriterium zur Minimierung der Entstehung und Vermehrung<br />
von Legionellen ist die Höhe der Wassertemperatur. Großanlagen<br />
sind nach W 551 wie folgt zu betreiben:<br />
"Bei Großanlagen muss das Wasser am Warmwasseraustritt des<br />
Trinkwassererwärmers stets eine Temperatur von ≥ 60 °C einhalten.<br />
Der gesamte Trinkwasserinhalt von Vorwärmstufen, z. B. bei Solaranlagen,<br />
ist mindestens einmal am Tag auf ≥ 60 °C zu erwärmen. […]<br />
Systematische Unterschreitungen von 60 °C sind nicht akzeptabel." 10<br />
"Zirkulationssysteme und selbstregelnde Begleitheizungen sind so zu<br />
betreiben, dass die Wassertemperatur im System um nicht mehr als<br />
5 K gegenüber der Warmwasseraustrittstemperatur des Trinkwassererwärmers<br />
unterschritten wird. […]" 11<br />
Der Wärmeverlust im System ist demnach durch Dämmung derart zu<br />
begrenzen, dass im Rücklauf noch Temperaturen von mindestens<br />
55 °C eingehalten werden.<br />
Weiterhin sollte es möglich sein, das System für thermische Desinfektionen<br />
auf über 70 °C zu erhitzen, hier jedoch inklusive Austritt an<br />
den Zapfstellen, da diese mit desinfiziert werden sollen.<br />
Die Gefahr durch Legionellen ist bei vorsorglicher Beachtung folgender<br />
Faktoren bei Betrieb und Bau gering:<br />
- Eine Wassertemperatur von 60 °C muss am Austritt des Trinkwassererwärmers<br />
eingehalten werden.<br />
- Regelmäßige Erwärmung von Vorwärmstufen auf 60 °C, möglichst<br />
einmal am Tag.<br />
- Die Temperatur in Zirkulationsleitungen darf nicht auf weniger<br />
als 55 °C absinken.<br />
- Vermeidung von Überdimensionierung.<br />
9<br />
W. Hentschel, D. Waider, Kommentar zum DVGW-Arbeitsblatt W 551,<br />
Bonn 2004<br />
10<br />
Technische Regel Arbeitsblatt W 551 Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen<br />
- Technische Maßnahmen zur Verminderung des<br />
Legionellenwachstums - Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von<br />
Trinkwasser-Installationen, DVGW , 2004-04<br />
11<br />
Technische Regel Arbeitsblatt W 551 Trinkwassererwärmungs- und<br />
Trinkwasserleitungsanlagen - Technische Maßnahmen zur Verminderung<br />
des Legionellenwachstums - Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung<br />
von Trinkwasser-Installationen, DVGW , 2004-04<br />
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