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TrinkwV 2011 - vdw

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Anhang 2<br />

Bleirohre in der Trinkwasser-Installation<br />

§ 4 Absatz 2 <strong>TrinkwV</strong><br />

Allgemeine Anforderungen<br />

(2) Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage<br />

dürfen Wasser, das den Anforderungen […] des § 6<br />

Absatz 1 und 2 […] nicht entspricht, nicht als Trinkwasser abgeben<br />

und anderen nicht zur Verfügung stellen.<br />

§ 6 Absatz 2 <strong>TrinkwV</strong><br />

Chemische Anforderungen<br />

(2) Im Trinkwasser dürfen die in Anlage 2 festgesetzten Grenzwerte<br />

für chemische Parameter nicht überschritten werden. Die laufende<br />

Nummer 4 der Anlage 2 Teil II ist ab dem 1. Dezember 2013 anzuwenden;<br />

bis zum 30. November 2013 gilt der Grenzwert von 0,025<br />

Milligramm pro Liter.<br />

§ 21 Absatz 1 <strong>TrinkwV</strong><br />

Information der Verbraucher und Berichtspflichten<br />

(1) […] Ab dem 1. Dezember 2013 haben der Unternehmer und der<br />

sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage […] sofern die Anlage<br />

im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit betrieben<br />

wird, […] die betroffenen Verbraucher zu informieren, wenn<br />

Leitungen aus dem Werkstoff Blei in der von ihnen betriebenen Anlage<br />

vorhanden sind, sobald sie hiervon Kenntnis erlangen. Der Unternehmer<br />

und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage<br />

[…] haben die […] Informationen unverzüglich allen betroffenen<br />

Verbrauchern schriftlich oder durch Aushang bekanntzumachen.<br />

Wasser ist ein qualitativ hochwertiges Lebensmittel. Seine Qualität<br />

kann durch das Rohrleitungssystem, insbesondere die Haus-<br />

installation, nachteilig beeinflusst werden. In den letzten Jahren wurden<br />

viele Häuser saniert und modernisiert. Es ist jedoch nicht ganz<br />

auszuschließen, dass in älteren Häusern, die vor 1973 errichtet wurden,<br />

noch Rohrleitungen aus Blei vorhanden sind. Damit ist die Möglichkeit<br />

gegeben, dass das Trinkwasser erhöhte Bleigehalte aufweisen<br />

und die Gesundheit Ihrer Mieter/Mieterinnen bzw. Mitbewohner/<br />

Mitbewohnerinnen gefährden kann.<br />

Gesundheitlich bedeutend ist unter Umständen eine schleichende<br />

Belastung durch regelmäßige Aufnahme kleiner Bleimengen. Dies<br />

kann die Blutbildung und die Intelligenzentwicklung bei Säuglingen<br />

und Kleinkindern negativ beeinflussen. Indirekt gehören damit auch<br />

die ungeborenen Kinder und Schwangeren zu der auf Blei besonders<br />

sensibel reagierenden Bevölkerungsgruppe.<br />

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