TrinkwV 2011 - vdw
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Anhang 2<br />
Bleirohre in der Trinkwasser-Installation<br />
§ 4 Absatz 2 <strong>TrinkwV</strong><br />
Allgemeine Anforderungen<br />
(2) Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage<br />
dürfen Wasser, das den Anforderungen […] des § 6<br />
Absatz 1 und 2 […] nicht entspricht, nicht als Trinkwasser abgeben<br />
und anderen nicht zur Verfügung stellen.<br />
§ 6 Absatz 2 <strong>TrinkwV</strong><br />
Chemische Anforderungen<br />
(2) Im Trinkwasser dürfen die in Anlage 2 festgesetzten Grenzwerte<br />
für chemische Parameter nicht überschritten werden. Die laufende<br />
Nummer 4 der Anlage 2 Teil II ist ab dem 1. Dezember 2013 anzuwenden;<br />
bis zum 30. November 2013 gilt der Grenzwert von 0,025<br />
Milligramm pro Liter.<br />
§ 21 Absatz 1 <strong>TrinkwV</strong><br />
Information der Verbraucher und Berichtspflichten<br />
(1) […] Ab dem 1. Dezember 2013 haben der Unternehmer und der<br />
sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage […] sofern die Anlage<br />
im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit betrieben<br />
wird, […] die betroffenen Verbraucher zu informieren, wenn<br />
Leitungen aus dem Werkstoff Blei in der von ihnen betriebenen Anlage<br />
vorhanden sind, sobald sie hiervon Kenntnis erlangen. Der Unternehmer<br />
und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage<br />
[…] haben die […] Informationen unverzüglich allen betroffenen<br />
Verbrauchern schriftlich oder durch Aushang bekanntzumachen.<br />
Wasser ist ein qualitativ hochwertiges Lebensmittel. Seine Qualität<br />
kann durch das Rohrleitungssystem, insbesondere die Haus-<br />
installation, nachteilig beeinflusst werden. In den letzten Jahren wurden<br />
viele Häuser saniert und modernisiert. Es ist jedoch nicht ganz<br />
auszuschließen, dass in älteren Häusern, die vor 1973 errichtet wurden,<br />
noch Rohrleitungen aus Blei vorhanden sind. Damit ist die Möglichkeit<br />
gegeben, dass das Trinkwasser erhöhte Bleigehalte aufweisen<br />
und die Gesundheit Ihrer Mieter/Mieterinnen bzw. Mitbewohner/<br />
Mitbewohnerinnen gefährden kann.<br />
Gesundheitlich bedeutend ist unter Umständen eine schleichende<br />
Belastung durch regelmäßige Aufnahme kleiner Bleimengen. Dies<br />
kann die Blutbildung und die Intelligenzentwicklung bei Säuglingen<br />
und Kleinkindern negativ beeinflussen. Indirekt gehören damit auch<br />
die ungeborenen Kinder und Schwangeren zu der auf Blei besonders<br />
sensibel reagierenden Bevölkerungsgruppe.<br />
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