TrinkwV 2011 - vdw
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Diese Änderungen betreffen nahezu alle Gebäude mit zentralen<br />
Warmwasserversorgungsanlagen in Mehrfamilienhäusern. Durch die<br />
geänderte <strong>TrinkwV</strong> stehen Grundeigentümer und Vermieter, aber<br />
auch die Verwalter von Wohnungseigentum mit Vermietung in der<br />
Pflicht, aktiv die neuen Regelungen umzusetzen.<br />
Aus dem Zusammenwirken von Verordnung und technischem Regelwerk<br />
ergeben sich eine Reihe von Fragen, die in den Kapiteln 3<br />
bis 5 aus wohnungswirtschaftlicher Sicht behandelt werden. Kapitel<br />
2 und 3 gehen auf die grundsätzlich einzuhaltenden Anforderungen<br />
der Trinkwasserverordnung ein. Kapitel 4 befasst sich mit den neu<br />
hinzugekommenen Verpflichtungen für die Wohnungswirtschaft,<br />
insbesondere der Legionellenprüfung. Kapitel 5 zeigt Möglichkeiten<br />
von Maßnahmen im Falle einer Legionellenkontamination auf, welche<br />
mit den Gesundheitsämtern und Fachfirmen abzustimmen sind.<br />
Kapitel 6 gibt Hinweise zu den Kosten der Umsetzung der <strong>TrinkwV</strong><br />
und Kapitel 7 erläutert Rechtsfolgen aus Verstößen gegen die<br />
<strong>TrinkwV</strong>. Im Anhang 1 sind die Ursachen und Auswirkungen von<br />
Legionellenerkrankungen erläutert. Insbesondere soll hiermit das<br />
Verständnis für die Legionellenproblematik befördert werden. Im<br />
Anhang 3 ist eine nichtamtliche Lesefassung der aktuellen Änderung<br />
der <strong>TrinkwV</strong> angefügt.<br />
Unabhängig von der Legionellenproblematik soll an dieser Stelle auf<br />
das Thema Blei im Trinkwasser hingewiesen werden. Für Blei gilt seit<br />
dem 01.12.2003 ein Grenzwert von 25 Mikrogramm pro Liter. Zum<br />
Schutz des Verbrauchers hat der Gesetzgeber diesen Wert für Blei in<br />
der Trinkwasserverordnung nochmals ab dem 01.12.2013 auf 10<br />
Mikrogramm pro Liter gesenkt. Bei einem Verbleib von Bleileitungen<br />
in der Hausinstallation wird dieser Grenzwert praktisch nicht mehr<br />
eingehalten. Auf das Thema Blei wird nochmals gesondert im Anhang<br />
2 eingegangen.<br />
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