04.12.2012 Aufrufe

Ausgabe 07-2012 - Amt am Stettiner Haff

Ausgabe 07-2012 - Amt am Stettiner Haff

Ausgabe 07-2012 - Amt am Stettiner Haff

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

„Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 10 - Nr. <strong>07</strong>/12<br />

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des<br />

Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M–V) wird nach<br />

Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.03.<strong>2012</strong> und<br />

nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende<br />

2. Satzungsänderung zur Hauptsatzung erlassen:<br />

Artikel 1<br />

Änderung der Hauptsatzung<br />

§ 1<br />

N<strong>am</strong>e/Dienstsiegel<br />

Im Absatz 2 sind die Worte „Uecker-Randow“ durch die<br />

Worte „Vorpommern – Greifswald“ zu ersetzen.<br />

Im Absatz 3 sind die Worte „des Bürgermeisters“ zu ersetzen<br />

durch die Worte „der Bürgermeisterin“.<br />

Die Überschrift des Paragraphen 2 ist zu erweitern um<br />

„Einwohnerinnen und“.<br />

§ 2<br />

Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner<br />

Im Absatz 1 sind die Worte „Der Bürgermeister“ zu ersetzen<br />

durch „Die Bürgermeisterin“ und vor dem Wort „Einwohner“<br />

sind die Worte „Einwohnerinnen und“ einzufügen.<br />

Im Absatz 2 ist das Wort „Einwohnervers<strong>am</strong>mlung“ zu ersetzen<br />

durch „Vers<strong>am</strong>mlung der Einwohnerinnen und Einwohner“<br />

und die Worte „beim Bürgermeister“ sind durch<br />

die Worte „bei der Bürgermeisterin“ zu ersetzen.<br />

Im Absatz 3 sind vor dem Wort „Einwohner“ die Worte „Einwohnerinnen<br />

und“ einzufügen und die Worte „den Bürgermeister“<br />

sind zu ersetzen durch „die Bürgermeisterin“.<br />

Im Absatz 4 sind die Worte „Der Bürgermeister“ durch die<br />

Worte „Die Bürgermeisterin“ zu ersetzen. Im Absatz 4 sind<br />

die Worte „Der Bürgrmeister“ durch die Worte „Die Bürgermestein“<br />

zu ersetzen<br />

Die Überschrift des § 5 ist zu ändern in:<br />

§ 5<br />

Bürgermeisterin/Stellvertreterin/Stellvertreter<br />

Im Absatz 1 sind die Worte „Der Bürgermeister“ zu ersetzen<br />

durch die Worte „Die Bürgermeisterin“.<br />

Im Absatz 3 sind die Worte „vom Bürgermeister“ durch die<br />

Worte „von der Bürgermeisterin“ zu ersetzen.<br />

§ 6<br />

Entschädigung<br />

Der Absatz 1 wird neu:<br />

(1) Die Bürgermeisterin erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung<br />

in Höhe von 500,00 €. Der Stellvertreterin<br />

/ dem Stellvertreter wird bei Verhinderung der<br />

Bürgermeisterin für die Dauer der Vertretung eine Aufwandsentschädigung<br />

in Höhe von monatlich 500,00 €<br />

gewährt.<br />

Im Absatz 2 sind vor dem Wort „Einwohner“ die Worte<br />

„Einwohnerinnen und“ einzufügen.<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

2. Satzungsänderung zur Hauptsatzung der Gemeinde Altwarp<br />

§ 7<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

§ 7 wird wie folgt neu gefasst:<br />

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen<br />

durch Veröffentlichung im Internet unter der Adresse<br />

http://www.<strong>am</strong>t-<strong>am</strong>-stettiner-haff.de/öffentliche Bekanntmachungen.<br />

Textfassungen werden zur Mitnahme während<br />

der Sprechzeiten des Bürgermeisters im Gemeindebüro<br />

und zu den Öffnungszeiten in der Verwaltung<br />

<strong>Stettiner</strong> Straße 1 in Eggesin, sowie in der Außenstelle,<br />

Goethestraße 12 in Ueckermünde bereitgehalten.<br />

Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretung<br />

und die Niederschriften der öffentlichen Gemeindevertretersitzungen<br />

sind ebenfalls unter der Adresse http://<br />

www.<strong>am</strong>t-<strong>am</strong>-stettiner-haff.de/öffentliche Bekanntmachungen<br />

zu erreichen.<br />

(2) Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf<br />

des ersten Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung<br />

in der Form nach Absatz1 im Internet verfügbar ist. Dieser<br />

Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt.<br />

(3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von<br />

Pläne und Verzeichnissen ist im Internet wie in Absatz<br />

1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat,<br />

soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt<br />

ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten<br />

Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu<br />

vermerken. Die Auslegung erfolgt in der Stadt Eggesin<br />

als geschäftsführende Gemeinde des <strong>Amt</strong>es „Am <strong>Stettiner</strong><br />

<strong>Haff</strong>“ im Rathaus <strong>Stettiner</strong> Straße 1 zu den Geschäftszeiten.<br />

(4) Vereinfachte Bekanntmachungen und Wahlbekanntmachungen<br />

werden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln<br />

in Altwarp I, Str. d. Friedens – Ecke<br />

Karl-Marx-Straße und in Altwarp II <strong>am</strong> Gemeindesaal<br />

bekannt gemacht.<br />

(5) Ist die öffentliche Bekanntmachung einer ortsrechtlichen<br />

Bestimmung in der Form des Absatzes 1 in<br />

Folge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer<br />

Ereignisse nicht möglich, so ist diese durch Aushang<br />

an den Bekanntmachungstafeln zu veröffentlichen. Die<br />

Aushangsfrist beträgt 14 Tage. In diesen Fällen ist die<br />

Bekanntmachung in der Form nach Absatz 1 unverzüglich<br />

nachzuholen, sofern sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos<br />

geworden ist.<br />

(6) Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretung<br />

werden darüber hinaus durch Aushang an den<br />

Bekanntmachungstafeln in Altwarp I, Str. d. Friedens –<br />

Ecke Karl-Marx-Straße und in Altwarp II <strong>am</strong> Gemeindesaal<br />

bekannt gemacht.<br />

Artikel 2<br />

Inkrafttreten<br />

Die 2. Satzungsänderung tritt <strong>am</strong> Tage nach ihrer öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft.<br />

Altwarp, den 02.05.<strong>2012</strong><br />

Jennricke<br />

Bürgermeisterin

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!