Ausgabe 07-2012 - Amt am Stettiner Haff
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„Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 10 - Nr. <strong>07</strong>/12<br />
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des<br />
Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M–V) wird nach<br />
Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.03.<strong>2012</strong> und<br />
nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende<br />
2. Satzungsänderung zur Hauptsatzung erlassen:<br />
Artikel 1<br />
Änderung der Hauptsatzung<br />
§ 1<br />
N<strong>am</strong>e/Dienstsiegel<br />
Im Absatz 2 sind die Worte „Uecker-Randow“ durch die<br />
Worte „Vorpommern – Greifswald“ zu ersetzen.<br />
Im Absatz 3 sind die Worte „des Bürgermeisters“ zu ersetzen<br />
durch die Worte „der Bürgermeisterin“.<br />
Die Überschrift des Paragraphen 2 ist zu erweitern um<br />
„Einwohnerinnen und“.<br />
§ 2<br />
Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner<br />
Im Absatz 1 sind die Worte „Der Bürgermeister“ zu ersetzen<br />
durch „Die Bürgermeisterin“ und vor dem Wort „Einwohner“<br />
sind die Worte „Einwohnerinnen und“ einzufügen.<br />
Im Absatz 2 ist das Wort „Einwohnervers<strong>am</strong>mlung“ zu ersetzen<br />
durch „Vers<strong>am</strong>mlung der Einwohnerinnen und Einwohner“<br />
und die Worte „beim Bürgermeister“ sind durch<br />
die Worte „bei der Bürgermeisterin“ zu ersetzen.<br />
Im Absatz 3 sind vor dem Wort „Einwohner“ die Worte „Einwohnerinnen<br />
und“ einzufügen und die Worte „den Bürgermeister“<br />
sind zu ersetzen durch „die Bürgermeisterin“.<br />
Im Absatz 4 sind die Worte „Der Bürgermeister“ durch die<br />
Worte „Die Bürgermeisterin“ zu ersetzen. Im Absatz 4 sind<br />
die Worte „Der Bürgrmeister“ durch die Worte „Die Bürgermestein“<br />
zu ersetzen<br />
Die Überschrift des § 5 ist zu ändern in:<br />
§ 5<br />
Bürgermeisterin/Stellvertreterin/Stellvertreter<br />
Im Absatz 1 sind die Worte „Der Bürgermeister“ zu ersetzen<br />
durch die Worte „Die Bürgermeisterin“.<br />
Im Absatz 3 sind die Worte „vom Bürgermeister“ durch die<br />
Worte „von der Bürgermeisterin“ zu ersetzen.<br />
§ 6<br />
Entschädigung<br />
Der Absatz 1 wird neu:<br />
(1) Die Bürgermeisterin erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung<br />
in Höhe von 500,00 €. Der Stellvertreterin<br />
/ dem Stellvertreter wird bei Verhinderung der<br />
Bürgermeisterin für die Dauer der Vertretung eine Aufwandsentschädigung<br />
in Höhe von monatlich 500,00 €<br />
gewährt.<br />
Im Absatz 2 sind vor dem Wort „Einwohner“ die Worte<br />
„Einwohnerinnen und“ einzufügen.<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
2. Satzungsänderung zur Hauptsatzung der Gemeinde Altwarp<br />
§ 7<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
§ 7 wird wie folgt neu gefasst:<br />
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen<br />
durch Veröffentlichung im Internet unter der Adresse<br />
http://www.<strong>am</strong>t-<strong>am</strong>-stettiner-haff.de/öffentliche Bekanntmachungen.<br />
Textfassungen werden zur Mitnahme während<br />
der Sprechzeiten des Bürgermeisters im Gemeindebüro<br />
und zu den Öffnungszeiten in der Verwaltung<br />
<strong>Stettiner</strong> Straße 1 in Eggesin, sowie in der Außenstelle,<br />
Goethestraße 12 in Ueckermünde bereitgehalten.<br />
Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretung<br />
und die Niederschriften der öffentlichen Gemeindevertretersitzungen<br />
sind ebenfalls unter der Adresse http://<br />
www.<strong>am</strong>t-<strong>am</strong>-stettiner-haff.de/öffentliche Bekanntmachungen<br />
zu erreichen.<br />
(2) Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf<br />
des ersten Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung<br />
in der Form nach Absatz1 im Internet verfügbar ist. Dieser<br />
Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt.<br />
(3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von<br />
Pläne und Verzeichnissen ist im Internet wie in Absatz<br />
1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat,<br />
soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt<br />
ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten<br />
Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu<br />
vermerken. Die Auslegung erfolgt in der Stadt Eggesin<br />
als geschäftsführende Gemeinde des <strong>Amt</strong>es „Am <strong>Stettiner</strong><br />
<strong>Haff</strong>“ im Rathaus <strong>Stettiner</strong> Straße 1 zu den Geschäftszeiten.<br />
(4) Vereinfachte Bekanntmachungen und Wahlbekanntmachungen<br />
werden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln<br />
in Altwarp I, Str. d. Friedens – Ecke<br />
Karl-Marx-Straße und in Altwarp II <strong>am</strong> Gemeindesaal<br />
bekannt gemacht.<br />
(5) Ist die öffentliche Bekanntmachung einer ortsrechtlichen<br />
Bestimmung in der Form des Absatzes 1 in<br />
Folge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer<br />
Ereignisse nicht möglich, so ist diese durch Aushang<br />
an den Bekanntmachungstafeln zu veröffentlichen. Die<br />
Aushangsfrist beträgt 14 Tage. In diesen Fällen ist die<br />
Bekanntmachung in der Form nach Absatz 1 unverzüglich<br />
nachzuholen, sofern sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos<br />
geworden ist.<br />
(6) Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretung<br />
werden darüber hinaus durch Aushang an den<br />
Bekanntmachungstafeln in Altwarp I, Str. d. Friedens –<br />
Ecke Karl-Marx-Straße und in Altwarp II <strong>am</strong> Gemeindesaal<br />
bekannt gemacht.<br />
Artikel 2<br />
Inkrafttreten<br />
Die 2. Satzungsänderung tritt <strong>am</strong> Tage nach ihrer öffentlichen<br />
Bekanntmachung in Kraft.<br />
Altwarp, den 02.05.<strong>2012</strong><br />
Jennricke<br />
Bürgermeisterin