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WestendHafenquartier - DGG - Deutsche Gesellschaft für ...

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5. Planungsänderungen<br />

Änderungen in der Planung, an vorgesehenen Materialien und<br />

bei Einrichtungsgegenständen sind vorbehalten, soweit sie aus<br />

technischen Gründen oder aus Gründen der Materialbeschaffung<br />

zweckmäßig sind und den geschilderten Standard nicht<br />

mindern. Änderungen in der Baugenehmigung oder aufgrund<br />

behördlicher Auflagen oder geänderter gesetzlicher Bestimmungen<br />

können zu Planungsänderungen führen und bleiben<br />

vorbehalten.<br />

6. Sonderwünsche<br />

Änderungswünsche (Planung, Ausstattung) eines Käufers bezüglich<br />

des Sondereigentums sind möglich, soweit es der Bautenstand<br />

zulässt, sie technisch durchführbar sind und diese Änderungswünsche<br />

nicht gegen die Interessen der Gemeinschaft<br />

gerichtet sind. Die Änderungen sind mit dem Bauherrn bzw.<br />

Bauträger (Grundstücksverkäufer) im Einzelnen vorab zu besprechen.<br />

Dieser untersucht die Durchführungsmöglichkeit<br />

und veranlasst ggf. eine Kostenkalkulation durch den Generalunternehmer<br />

bzw. die Handwerksfirmen. Auf Grundlage dieser<br />

Kostenkalkulation wird ein Zusatzvertrag zwischen dem Käufer<br />

und dem Generalunternehmer bzw. den Handwerksfirmen<br />

über den Bauherrn bzw. Bauträger geschlossen. Die Leistungen<br />

sind darin direkt mit dem Generalunternehmer bzw. den<br />

Handwerksfirmen abzurechnen. Dasselbe Prinzip gilt auch bei<br />

der Abwahl einer Leistung. Mündliche Auskünfte bedürfen zu<br />

ihrer Gültigkeit immer der Schriftform.<br />

7. Angabenvorbehalt<br />

Alle Angaben sind vom Ersteller der Baubeschreibung sorgfältig<br />

geprüft und zusammengestellt worden. Kein Vermittler, Anlageberater<br />

oder sonstiger Dritter ist berechtigt, Auskünfte zu<br />

erteilen oder Zusicherungen zu machen, die von diesen Angaben<br />

abweichen oder über sie hinausgehen. Solche Auskünfte<br />

und Zusicherungen sind im Übrigen nur wirksam, wenn sie<br />

schriftlich durch die Ersteller der Baubeschreibung erfolgen.<br />

Sämtliche Angaben entsprechen dem Stand der Planung im<br />

Juli 2011. Sie stehen unter dem Vorbehalt grundsätzlich unver-<br />

änderter Planungs- und gleichbleibender rechtlicher Verhältnisse<br />

der Spruchpraxis der Gerichte, Verwaltungs- und Finanzbehörden.<br />

8. Haftungsvorbehalt<br />

Das Ensemble | Bauleistung und Ausstattung<br />

Die Haftung der gegenwärtigen und zukünftigen Vertragspartner<br />

<strong>für</strong> unrichtige oder unvollständige Angaben oder <strong>für</strong> Verletzung<br />

eventuell bestehender Aufklärungs- oder Hinweispflichten<br />

gegenüber dem Erwerber ist auf Vorsatz und auf grobe<br />

Fahrlässigkeit beschränkt. In Plänen eingezeichnete Möblierungen<br />

haben rein informativen Charakter und sind nicht im<br />

Kaufpreis enthalten. Die Maße in den Zeichnungen können<br />

sich in der Ausführungsplanung aus technischen Gründen ändern<br />

(z. B. wegen Vormauerungen, Lüftungsschächten, im<br />

Dachgeschoss statisch bedingter Stützen usw.). Änderungswünsche<br />

sind im Kaufvertrag schriftlich zu vereinbaren. Änderungen<br />

infolge behördlicher Auflagen und bautechnische<br />

Maßnahmen bleiben vorbehalten; desgleichen die Verwendung<br />

anderer Baustoffe, soweit diese keine Wertminderung<br />

herbeiführen.<br />

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