WestendHafenquartier - DGG - Deutsche Gesellschaft für ...
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5. Planungsänderungen<br />
Änderungen in der Planung, an vorgesehenen Materialien und<br />
bei Einrichtungsgegenständen sind vorbehalten, soweit sie aus<br />
technischen Gründen oder aus Gründen der Materialbeschaffung<br />
zweckmäßig sind und den geschilderten Standard nicht<br />
mindern. Änderungen in der Baugenehmigung oder aufgrund<br />
behördlicher Auflagen oder geänderter gesetzlicher Bestimmungen<br />
können zu Planungsänderungen führen und bleiben<br />
vorbehalten.<br />
6. Sonderwünsche<br />
Änderungswünsche (Planung, Ausstattung) eines Käufers bezüglich<br />
des Sondereigentums sind möglich, soweit es der Bautenstand<br />
zulässt, sie technisch durchführbar sind und diese Änderungswünsche<br />
nicht gegen die Interessen der Gemeinschaft<br />
gerichtet sind. Die Änderungen sind mit dem Bauherrn bzw.<br />
Bauträger (Grundstücksverkäufer) im Einzelnen vorab zu besprechen.<br />
Dieser untersucht die Durchführungsmöglichkeit<br />
und veranlasst ggf. eine Kostenkalkulation durch den Generalunternehmer<br />
bzw. die Handwerksfirmen. Auf Grundlage dieser<br />
Kostenkalkulation wird ein Zusatzvertrag zwischen dem Käufer<br />
und dem Generalunternehmer bzw. den Handwerksfirmen<br />
über den Bauherrn bzw. Bauträger geschlossen. Die Leistungen<br />
sind darin direkt mit dem Generalunternehmer bzw. den<br />
Handwerksfirmen abzurechnen. Dasselbe Prinzip gilt auch bei<br />
der Abwahl einer Leistung. Mündliche Auskünfte bedürfen zu<br />
ihrer Gültigkeit immer der Schriftform.<br />
7. Angabenvorbehalt<br />
Alle Angaben sind vom Ersteller der Baubeschreibung sorgfältig<br />
geprüft und zusammengestellt worden. Kein Vermittler, Anlageberater<br />
oder sonstiger Dritter ist berechtigt, Auskünfte zu<br />
erteilen oder Zusicherungen zu machen, die von diesen Angaben<br />
abweichen oder über sie hinausgehen. Solche Auskünfte<br />
und Zusicherungen sind im Übrigen nur wirksam, wenn sie<br />
schriftlich durch die Ersteller der Baubeschreibung erfolgen.<br />
Sämtliche Angaben entsprechen dem Stand der Planung im<br />
Juli 2011. Sie stehen unter dem Vorbehalt grundsätzlich unver-<br />
änderter Planungs- und gleichbleibender rechtlicher Verhältnisse<br />
der Spruchpraxis der Gerichte, Verwaltungs- und Finanzbehörden.<br />
8. Haftungsvorbehalt<br />
Das Ensemble | Bauleistung und Ausstattung<br />
Die Haftung der gegenwärtigen und zukünftigen Vertragspartner<br />
<strong>für</strong> unrichtige oder unvollständige Angaben oder <strong>für</strong> Verletzung<br />
eventuell bestehender Aufklärungs- oder Hinweispflichten<br />
gegenüber dem Erwerber ist auf Vorsatz und auf grobe<br />
Fahrlässigkeit beschränkt. In Plänen eingezeichnete Möblierungen<br />
haben rein informativen Charakter und sind nicht im<br />
Kaufpreis enthalten. Die Maße in den Zeichnungen können<br />
sich in der Ausführungsplanung aus technischen Gründen ändern<br />
(z. B. wegen Vormauerungen, Lüftungsschächten, im<br />
Dachgeschoss statisch bedingter Stützen usw.). Änderungswünsche<br />
sind im Kaufvertrag schriftlich zu vereinbaren. Änderungen<br />
infolge behördlicher Auflagen und bautechnische<br />
Maßnahmen bleiben vorbehalten; desgleichen die Verwendung<br />
anderer Baustoffe, soweit diese keine Wertminderung<br />
herbeiführen.<br />
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